Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 16.12.1999 - 23 U 75/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Klare Vereinbarung zum Fertigstellungstermin notwendig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 284, 285, 339; VOB/B § 11
Vereinbarung eines Fertigstellungstermins
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Klare Vereinbarung zum Fertigstellungstermin notwendig! (IBR 2000, 120)
Papierfundstellen
- BauR 2000, 921
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- KG, 26.06.1983 - 25 U 1322/83
Vertragsstrafe: Nicht rechtzeitige Erfüllung - Mängel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.1999 - 23 U 75/99
Zu der Fälligkeit der Leistung müssen grundsätzlich noch eine nach Fristablauf ausgesprochene Mahnung des Berechtigten und Verschulden des Verpflichteten hinzukommen, wobei sich die Entbehrlichkeit der Mahnung nicht schon aus der bloßen Bestimmung in besonderen oder zusätzlichen Vertragsbedingungen ergibt, daß die Vertragsstrafe bei Überschreiten vor Vertragsfristen zu zahlen ist (KG BauR 1984, 529).
- OLG Düsseldorf, 19.04.2012 - 23 U 150/11
Umfang der Hinweispflicht des Gerichts; Ansprüche des Auftraggebers aus einem …
Ob die Vereinbarung einer Vertragsstrafe auch Bestand behält, wenn die Parteien einverständlich Vertragstermine ändern, hängt insbesondere von der Formulierung (insbesondere dem Terminbezug) der Vertragsstrafenvereinbarung im Einzelfall sowie der Bedeutung der jeweiligen Terminverschiebung ab (vgl. BGH, Urteil vom 30.03.2006, VII ZR 44/05, BauR 2006, 1128 = BGHZ 167, 75; OLG Köln, Urteil vom 30.08.2000, 11 U 25/99, BauR 2001, 1105; vgl. auch OLG Düsseldorf - Senat - , Urteil vom 16.12.1999, 23 U 75/99,IBR 2000, 120; OLG Hamm, Urteil vom 11.10.1995, 25 U 70/96, BauR 1996, 392; Thüringer OLG, Urteil vom 22.10.1996, 8 U 474/96, BauR 2001, 1446; OLG Celle, Urteil vom 05.06.2003, 14 U 184/02, BauR 2004, 1307; OLG Celle, Urteil vom 13.07.2005, 7 U 17/05, BauR 2005, 1780). - OLG Düsseldorf, 09.05.2008 - 22 U 191/07
Rechtsnatur von Fristen für die Bauausführung; Anforderungen an die Darlegung der …
Entgegen der von der Beklagten vertretenen Ansicht handelt es sich bei den in der Ergänzungsvereinbarung Nr. 1 der Parteien vom 26.05.2003 und in dem der Vereinbarung beigefügten Bauzeitenplan genannten Terminen um Vertragstermine im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B. Dies hat das Landgericht zu Recht aufgrund einer Auslegung der Vereinbarung unter Heranziehung der Begleitumstände ( vgl. insoweit OLG Düsseldorf, IBR 2000, 120; KG Berlin BauR 2007, 157; Brandenburg. - OLG Rostock, 30.04.2008 - 2 U 49/07
Bauvertrag: Wirksamkeit einer Klausel zur Bauschuttbeseitigung
Rn. 67 Zur Verwirkung der Vertragsstrafe, d.h. zum Inverzugsetzen der Gemeinschuldnerin, hätte es zudem einer Mahnung gemäß § 284 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. bedurft, um die Gemeinschuldnerin in Verzug zu setzen (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.1977 - VII ZR 298/75; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.1999 - 23 U 75/99).
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