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Rechtsprechung
   OLG München, 08.02.2024 - 23 U 8130/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,3665
OLG München, 08.02.2024 - 23 U 8130/21 (https://dejure.org/2024,3665)
OLG München, Entscheidung vom 08.02.2024 - 23 U 8130/21 (https://dejure.org/2024,3665)
OLG München, Entscheidung vom 08. Februar 2024 - 23 U 8130/21 (https://dejure.org/2024,3665)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 31, § 823 Abs. 2, § 826; Fahrzeugemissionen-VO Art. 5 Abs. 2; EG-FGV § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1; ZPO § 138, § 286
    Kein Anspruch auf Schadensersatz (auch nicht Differenzschaden) im Zusammenhang mit dem von Audi entwickelten und hergestellten 3,0-Liter-Motor (hier: Audi A6 Avant allroad 3.0 TDI)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 2 ; BGB § 826
    Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen automatischen Abgasabschalteinrichtung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21

    "Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche …

    Auszug aus OLG München, 08.02.2024 - 23 U 8130/21
    Zwar hat der Bundesgerichtshof kürzlich (Urteile vom 26.06.2023, Az. VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21, VIa ZR 1031/22) entschieden, dass dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 versehenen Kraftfahrzeugs unter den Voraussetzungen des § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV ein Anspruch gegen den Fahrzeughersteller auf Ersatz des Differenzschadens zustehen kann.

    Voraussetzung für einen Anspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV ist ein schuldhaftes Handeln des Anspruchsgegners, wobei ein fahrlässiger Verstoß genügt (BGH NJW 2023, 2259 Rn. 36, 38).

    Soweit auch in der BGH-Rechtsprechung dafürgehalten wird, dass ein "entlastend wirkender Verbotsirrtum […] vorliegen [kann], wenn der Schädiger die Rechtslage unter Einbeziehung der höchstrichterlichen Rechtsprechung sorgfältig geprüft hat und er bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit einer anderen Beurteilung durch die Gerichte nicht zu rechnen brauchte" (BGH NJW 2023, 2259 Rn. 63 m. w. N.), bedeutet dies nichts anderes: Die Einhaltung der strengen Sorgfaltsanforderungen muss zum Irrtum hinzukommen, damit er entschuldigend wirkt, weil er unvermeidbar war; sie sind jedoch nicht konstitutiv für den Irrtum selbst.

    Rn. 31 Das KBA hätte bei der gegebenen Sachlage die EG-Typengenehmigung im Kaufzeitpunkt auch dann erteilt, wenn ihm alle Einzelheiten in der konkreten Ausführung und unter Berücksichtigung etwaiger Kombinationen des - unterstellt - unzulässigen Thermofensters vorher bekannt gegeben worden wären (vgl. BGH NJW 2023, 2259 Rn. 64).

    Aus dem Kontext der BGH-Grundsatzentscheidung vom 26.06.2023 ergibt sich, dass ein Fahrlässigkeitseinwand wegen unterlassener Einholung von rechtlichen Auskünften nicht besteht, wenn sich der Fahrzeughersteller bereits auf eine tatsächliche oder hypothetische Genehmigung beruft (BGH NJW 2023, 2259 Rn. 69).

  • BGH, 16.09.2021 - VII ZR 190/20

    "Dieselverfahren": Daimler-Thermofenster

    Auszug aus OLG München, 08.02.2024 - 23 U 8130/21
    Die Rechtslage zur Beurteilung von Thermofenstern war seinerzeit unklar (BGH NJW 2021, 3721 Rn. 31).
  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 1031/22

    Zum Differenzschaden in "Dieselverfahren" nach dem Urteil des EuGH vom 21. März …

    Auszug aus OLG München, 08.02.2024 - 23 U 8130/21
    Zwar hat der Bundesgerichtshof kürzlich (Urteile vom 26.06.2023, Az. VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21, VIa ZR 1031/22) entschieden, dass dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 versehenen Kraftfahrzeugs unter den Voraussetzungen des § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV ein Anspruch gegen den Fahrzeughersteller auf Ersatz des Differenzschadens zustehen kann.
  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 533/21

    Zum Differenzschaden in "Dieselverfahren" nach dem Urteil des EuGH vom 21. März …

    Auszug aus OLG München, 08.02.2024 - 23 U 8130/21
    Zwar hat der Bundesgerichtshof kürzlich (Urteile vom 26.06.2023, Az. VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21, VIa ZR 1031/22) entschieden, dass dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 versehenen Kraftfahrzeugs unter den Voraussetzungen des § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV ein Anspruch gegen den Fahrzeughersteller auf Ersatz des Differenzschadens zustehen kann.
  • BGH, 25.09.2023 - VIa ZR 1/23

    Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. Dieselskandal betroffenen …

    Auszug aus OLG München, 08.02.2024 - 23 U 8130/21
    Rn. 25 Dies genügt nach Auffassung des Senats auch unter Berücksichtigung der BGH-Entscheidung vom 25.09.2023 (VIa ZR 1/23, BeckRS 2023, 29219) für die schlüssige Darlegung eines Verbotsirrtums der Beklagten.
  • BGH, 26.04.2022 - VI ZR 435/20

    Deliktische Haftung eines Automobilherstellers gegenüber dem Käufer eines …

    Auszug aus OLG München, 08.02.2024 - 23 U 8130/21
    Rn. 16 Eine freiwillige Kundenmaßnahme (beiläufig behauptet im Schriftsatz vom 30.09.2021, Bl. 65 d. A. sowie in der Berufungsbegründung, S. 7 - Bl. 115 d. A.) bietet keinen hinreichenden Anhaltspunkt dafür, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist (BGH BeckRS 2022, 12054 Rn. 15).
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