Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 30.01.2004 - I-23 U 90/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 313 a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § ... 529 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; BGB § 631; ; VOB/B § 2 Nr. 5; ; VOB/B § 2 Nr. 6; ; VOB/B § 2 Nr. 8; ; VOB/B § 8; ; VOB/B § 12; ; VOB/B § 12 Nr. 5; ; VOB/B § 16 Nr. 3; ; VOB/B § 16 Nr. 3 Abs. 2; ; VOB/B § 16 Nr. 3 Abs. 4; ; VOB/B § 16 Abs. 2; ; VOB/B § 16 Abs. 3; ; VOB/B § 16 Abs. 4; ; VOB/B § 17; ; VOB/B § 17 Nr. 4; ; VOB/B § 17 Nr. 5; ; VOB/B § 17 Nr. 6 Abs. 1; ; AGBG § 9; ; AGBG § 9 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine isolierte Anwendung des § 16 Nr. 3 VOB/B - Auschlusswirkung der vorbehaltlosen Annahme einer Schlusszahlung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
VOB/B "als Ganzes" vereinbart?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anwendbarkeit der bis zum 31.12.2001 geltenden Bestimmungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auf das Schuldverhältnis der Parteien; Anspruch auf Werklohn für die gemäß dem Nachtragsauftrag durchgeführten Abdichtungsarbeiten; Dem Anspruch entgegenstehende, erhobene ...
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
VOB/B "als Ganzes" vereinbart? (IBR 2004, 120)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Reichweite des Schlusszahlungseinwandes gemäß § 16 Nr. 3 Abs. 2, 4 VOB/B (IBR 2004, 1036)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BGH, 09.10.2001 - X ZR 153/99
Rechtsfolgen der vorbehaltlosen Annahme der Schlußzahlung; Unzulässigkeit …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2004 - 23 U 90/03
Die Verwendung dieser Bestimmung der VOB/B ist nur dann zulässig, wenn die Vertragsparteien die Anwendung der Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B insgesamt vereinbaren, weil deren Bestimmungen in der Gesamtheit einen auf die Besonderheiten des Bauvertrages abgestimmten, im ganzen einigermaßen ausgewogenen Ausgleich der beteiligten Interessen darstellen (BGHZ 101, 357, 359f, BGH in BauR 2002, 775).Entscheidend ist vielmehr, ob die Vertragsklauseln insgesamt einen Eingriff in die Ausgewogenheit des Interessensausgleichs nach der VOB/B beinhalten, deren Kernbereich verändern und dass deshalb nicht mehr von einer Gesamtübernahme der Regelungen der Verdingungsordnung gesprochen werden kann (vgl. BGH in BGH-Report 2003, 319; in BauR 2002, 775).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes greift eine Regelung, die bei Abschlagszahlungen die Auszahlung auf 90 % begrenzt, in den Kernbereich der VOB/B ein, da diese derartige Begrenzungen nicht kennt (BGHZ 111, 394, 396; BGH in BauR 2002, 775).
Denn sie bewirkt, dass eine Werklohnforderung innerhalb kurzer Frist aus formalen Gründen nicht durchsetzbar werden kann, und weicht damit erheblich von dem Grundgedanken des dispositiven Rechts ab, wonach eine Forderung nur dann nicht mehr realisiert werden kann, wenn sie verjährt oder verwirkt ist (BGHZ 138, 176, 178; BGH in BauR 2002, 775).
- BGH, 28.11.2002 - VII ZR 4/00
Wirksamkeit der VOB/B/B bei vorrangig vereinbarten Vertragsbedingungen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2004 - 23 U 90/03
Entscheidend ist vielmehr, ob die Vertragsklauseln insgesamt einen Eingriff in die Ausgewogenheit des Interessensausgleichs nach der VOB/B beinhalten, deren Kernbereich verändern und dass deshalb nicht mehr von einer Gesamtübernahme der Regelungen der Verdingungsordnung gesprochen werden kann (vgl. BGH in BGH-Report 2003, 319; in BauR 2002, 775).Gerade auch die allgemeinen Vertragsbedingungen, die ihrerseits dem Unwerturteil des § 9 AGBG unterfallen, müssen in die Bewertung einfließen, ob nach den Vertragsgrundlagen insgesamt eine Geltung der VOB/B als Ganzes vereinbart ist (BGH in BGH-Report 2003, 319; in NJW 1995, 526, 527).
- BGH, 27.11.2003 - VII ZR 53/03
Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Formularmäßiger Ausschluss von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2004 - 23 U 90/03
Aber auch wenn man davon ausgeht, dass gesetzliche Ansprüche unberührt bleiben sollen, ist die Schriftformklausel unwirksam, weil die schriftliche Vereinbarung zur einzigen Möglichkeit wird, einen vertraglichen Anspruch durchzusetzen (BGH Urteil vom 27.11.2003 AZ VII ZR 53/03).
- BGH, 19.03.1998 - VII ZR 116/97
Ausschluß von Nachforderungen bei vorbehaltloser Annahme einer Schlußzahlung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2004 - 23 U 90/03
Denn sie bewirkt, dass eine Werklohnforderung innerhalb kurzer Frist aus formalen Gründen nicht durchsetzbar werden kann, und weicht damit erheblich von dem Grundgedanken des dispositiven Rechts ab, wonach eine Forderung nur dann nicht mehr realisiert werden kann, wenn sie verjährt oder verwirkt ist (BGHZ 138, 176, 178; BGH in BauR 2002, 775). - BGH, 22.11.2001 - VII ZR 208/00
Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2004 - 23 U 90/03
Auch dies greift in die Regelungen des § 17 VOB/B nachhaltig zu Lasten des Auftragnehmers ein, da diese eine derart beschränkte Ablösungsbefugnis der Sicherheitsleistung nicht vorsieht und eine selbstschuldnerische Bürgschaft ausreichen lässt, § 17 Nr. 4 VOB/B. Wie bereits dargelegt, ist dabei ohne Bedeutung, dass die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Regelung über einen Sicherheitseinbehalt von 5 %, ablösbar durch eine Bürgschaft auf erste Anforderung, selbst unwirksam ist (vgl. dazu BGH in NJW 2002, 894; Senat Urteil vom 17.06.2003 - 23 U 234/02 - = NJW 2003, 3716 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 17.09.1987 - VII ZR 155/86
Formularmäßiger Ausschluß von Nachforderungen bei vorbehaltloser Annahme einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2004 - 23 U 90/03
Die Verwendung dieser Bestimmung der VOB/B ist nur dann zulässig, wenn die Vertragsparteien die Anwendung der Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B insgesamt vereinbaren, weil deren Bestimmungen in der Gesamtheit einen auf die Besonderheiten des Bauvertrages abgestimmten, im ganzen einigermaßen ausgewogenen Ausgleich der beteiligten Interessen darstellen (BGHZ 101, 357, 359f, BGH in BauR 2002, 775). - BGH, 22.01.1987 - VII ZR 96/85
Rechte des Auftraggebers bei nicht prüfbarer Schlußrechnung des Auftragnehmers; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2004 - 23 U 90/03
Grundlage der Schlusszahlung ist die Schlussrechnung des Unternehmers, mit der er bekannt gibt, was er aus seiner Sicht für die erbrachten Bauleistungen verlangen kann (vgl. BGH in NJW 1987, 2582, 2583). - BGH, 17.11.1994 - VII ZR 245/93
Formularmäßige Vereinbarungen zwischen Haupt- und Nachunternehmer für den Fall …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2004 - 23 U 90/03
Gerade auch die allgemeinen Vertragsbedingungen, die ihrerseits dem Unwerturteil des § 9 AGBG unterfallen, müssen in die Bewertung einfließen, ob nach den Vertragsgrundlagen insgesamt eine Geltung der VOB/B als Ganzes vereinbart ist (BGH in BGH-Report 2003, 319; in NJW 1995, 526, 527). - BGH, 21.06.1990 - VII ZR 109/89
VOB-Vertrag: Zahlung an Dritte
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2004 - 23 U 90/03
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes greift eine Regelung, die bei Abschlagszahlungen die Auszahlung auf 90 % begrenzt, in den Kernbereich der VOB/B ein, da diese derartige Begrenzungen nicht kennt (BGHZ 111, 394, 396; BGH in BauR 2002, 775). - OLG Düsseldorf, 17.06.2003 - 23 U 234/02
Einstweiliges Vergügungsverfahren: Anspruch auf Herausgabe von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2004 - 23 U 90/03
Auch dies greift in die Regelungen des § 17 VOB/B nachhaltig zu Lasten des Auftragnehmers ein, da diese eine derart beschränkte Ablösungsbefugnis der Sicherheitsleistung nicht vorsieht und eine selbstschuldnerische Bürgschaft ausreichen lässt, § 17 Nr. 4 VOB/B. Wie bereits dargelegt, ist dabei ohne Bedeutung, dass die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Regelung über einen Sicherheitseinbehalt von 5 %, ablösbar durch eine Bürgschaft auf erste Anforderung, selbst unwirksam ist (vgl. dazu BGH in NJW 2002, 894; Senat Urteil vom 17.06.2003 - 23 U 234/02 - = NJW 2003, 3716 mit weiteren Nachweisen).
- OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 7 U 93/98
Bauvertrag: Anspruch des Bauunternehmers auf Grundbucheintragung einer …
- LG Mainz, 30.10.2014 - 2 O 71/13
Zahlungsfrist von drei Monaten ist zu lang!
Dabei führen selbst unwirksame Klauseln, die beispielsweise einer Inhaltskontrolle gemäß §§ 307 ff. BGB nicht standhalten, dazu, dass die VOB/B im vorgenannten Sinne nicht mehr insgesamt einbezogen ist (vgl. BGH, NJW 1995, 526, 527; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Januar 2004 - 23 U 90/03;… Ganten/Jansen/Voit-Sacher, VOB/B, 3. Aufl. -, Einleitung, Rdnr. 148, m.w.N.).
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