Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.03.2021 - 23 ZB 20.32340 |
Volltextveröffentlichung
- milo.bamf.de
AsylG, § 3c; AsylG, § 4 Abs 1; AsylG, § 4 Abs 3; AsylG, § 78 Abs 3; AsylG, § 78 Abs 4
Äthiopien: Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt; keine Gruppenverfolgung von Oromo und keine gezielte Verfolgung oppositioneller Oromo in Äthiopien; Anspruch auf subsidiären Schutz wegen schlechter humanitärer Situation nur bei zielgerichteten Maßnahmen eines ...
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (10)
- VGH Bayern, 20.02.2019 - 13a ZB 17.31832
Abgelehnter Antrag auf Berufungszulassung
Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2021 - 23 ZB 20.32340
2 Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer erstens eine konkrete und gleichzeitig verallgemeinerungsfähige Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, zweitens ausführt, aus welchen Gründen diese klärungsfähig ist, also für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts entscheidungserheblich war, und drittens erläutert, aus welchen Gründen sie klärungsbedürftig ist, mithin aus welchen Gründen die ausstehende obergerichtliche Klärung im Berufungsverfahren zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten ist und ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2019 - 13a ZB 17.31832 - juris Rn. 3;… B.v. 10.1.2018 - 10 ZB 17.30487 - juris Rn. 2;… Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 72;… Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 36. EL, Februar 2019, § 124a Rn. 102 ff.).Dies erfordert regelmäßig, dass der Rechtsmittelführer die Materie durchdringt und sich mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt (vgl. BayVGH, BayVGH, B.v. 20.2.2019 - 13a ZB 17.31832 - juris Rn. 3;… B.v. 13.8.2013 - 13a ZB 12.30470 - juris Rn. 4).
- BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2021 - 23 ZB 20.32340
19 Wiederum unabhängig davon ist nicht vorgetragen, dass und inwieweit sich im vorliegenden Fall eine Gefahr mit hoher Wahrscheinlichkeit alsbald nach einer Abschiebung realisieren könnte (vgl. BVerwG, U.v. 29.6.2010 - 10 C 10.09 - juris Rn. 15). - BVerwG, 20.05.2020 - 1 C 11.19
Abschiebungsschutz; Akteur; Aufklärung; Bürgerkrieg; EuGH-Vorlage; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2021 - 23 ZB 20.32340
16 Es ist höchstrichterlich geklärt, dass eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung wegen der schlechten humanitären Situation im Herkunftsland nur dann einen Anspruch auf subsidiären Schutz nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG begründet, wenn sie zielgerichtet von einem Akteur i.S.d. § 4 Abs. 3 i.V.m. § 3c AsylG ausgeht (BVerwG, U.v. 20.5.2020 - 1 C 11.19 - juris Ls. 1 und Rn. 9 ff.;… B.v. 13.2.2019 - 1 B 2.19 - juris Rn. 13); das ist übrigens auch der Grund, warum das Verwaltungsgericht die von der Klägerseite bei der Begründung der hiesigen Fragestellung genannten Umstände zu Recht im Rahmen der Abschiebungsverbote und nicht im Rahmen des subsidiären Schutzes prüft (…BayVGH, B.v. 30.9.2020 - 23 ZB 20.31855 - Rn. 14).
- BVerwG, 13.02.2019 - 1 B 2.19
Kein rechtsgrundsätzlicher Klärungsbedarf zu nationalem Abschiebungsverbot …
Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2021 - 23 ZB 20.32340
16 Es ist höchstrichterlich geklärt, dass eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung wegen der schlechten humanitären Situation im Herkunftsland nur dann einen Anspruch auf subsidiären Schutz nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG begründet, wenn sie zielgerichtet von einem Akteur i.S.d. § 4 Abs. 3 i.V.m. § 3c AsylG ausgeht (…BVerwG, U.v. 20.5.2020 - 1 C 11.19 - juris Ls. 1 und Rn. 9 ff.; B.v. 13.2.2019 - 1 B 2.19 - juris Rn. 13); das ist übrigens auch der Grund, warum das Verwaltungsgericht die von der Klägerseite bei der Begründung der hiesigen Fragestellung genannten Umstände zu Recht im Rahmen der Abschiebungsverbote und nicht im Rahmen des subsidiären Schutzes prüft (…BayVGH, B.v. 30.9.2020 - 23 ZB 20.31855 - Rn. 14). - VGH Bayern, 13.02.2019 - 8 B 17.31645
Asylsuchender aus Äthiopien
Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2021 - 23 ZB 20.32340
Des Weiteren ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs bereits berücksichtigt, dass sich der Konflikt zwischen der äthiopischen Regierung und der "Oromo Liberation Front" (OLF) in der Vergangenheit zwischenzeitlich verschärft hatte und es dabei auch zu gewalttätigen Zusammenstößen gekommen war (vgl. BayVGH, U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 45;… B.v. 3.7.2019 - 8 ZB 19.32327 - Rn. 11), unter Einschluss der Würdigung, dass es sich auch bei jenen Auseinandersetzungen - unter anderem - von Angehörigen der OLF mit staatlichen Stellen beziehungsweise dem Militär nicht um eine gezielte Verfolgung Oppositioneller allein wegen ihrer politischen Überzeugung handelt, sondern um Maßnahmen zur Ahndung kriminellen Unrechts oder zur Abwehr allgemeiner Gefahren (…vgl. BayVGH, U.v. 12.12.2019 - 8 B 19.31004 - juris Rn. 50; B.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 38 u. 45;… B.v. 3.7.2019 - 8 ZB 19.32327 - Rn. 11;… B.v.12.5.2020 - 23 ZB 20.30635 - Rn. 8;… B.v. 30.9.2020 - 23 ZB 20.31855 - Rn. 9). - VGH Bayern, 12.12.2019 - 8 B 19.31004
Zur asylrelevanten Lage in Äthiopien: Wehrdienstentziehung und Opposition
Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2021 - 23 ZB 20.32340
Des Weiteren ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs bereits berücksichtigt, dass sich der Konflikt zwischen der äthiopischen Regierung und der "Oromo Liberation Front" (OLF) in der Vergangenheit zwischenzeitlich verschärft hatte und es dabei auch zu gewalttätigen Zusammenstößen gekommen war (…vgl. BayVGH, U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 45;… B.v. 3.7.2019 - 8 ZB 19.32327 - Rn. 11), unter Einschluss der Würdigung, dass es sich auch bei jenen Auseinandersetzungen - unter anderem - von Angehörigen der OLF mit staatlichen Stellen beziehungsweise dem Militär nicht um eine gezielte Verfolgung Oppositioneller allein wegen ihrer politischen Überzeugung handelt, sondern um Maßnahmen zur Ahndung kriminellen Unrechts oder zur Abwehr allgemeiner Gefahren (vgl. BayVGH, U.v. 12.12.2019 - 8 B 19.31004 - juris Rn. 50;… B.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 38 u. 45;… B.v. 3.7.2019 - 8 ZB 19.32327 - Rn. 11;… B.v.12.5.2020 - 23 ZB 20.30635 - Rn. 8;… B.v. 30.9.2020 - 23 ZB 20.31855 - Rn. 9). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2017 - 13 A 1807/17
Darlegen der Grundsatzbedeutung der internen Schutzmöglichkeit für gesunde junge …
Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2021 - 23 ZB 20.32340
Bei einer auf tatsächliche Verhältnisse gestützten Grundsatzrüge muss der Rechtsmittelführer zudem Erkenntnisquellen zum Beleg dafür angeben, dass die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts unzutreffend oder zumindest zweifelhaft sind (…vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2017 - 11 ZB 17.30602 - juris Rn. 2; OVG NW, B.v. 9.10.2017 - 13 A 1807/17.A - juris Rn. 5;… B.v. 3.2.2020 - 23 ZB 20.30300 - Rn. 10). - VGH Bayern, 13.08.2013 - 13a ZB 12.30470
Asylrecht Afghanistan; extreme Gefahrenlage; Darlegung der Gründe, aus denen die …
Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2021 - 23 ZB 20.32340
Dies erfordert regelmäßig, dass der Rechtsmittelführer die Materie durchdringt und sich mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt (…vgl. BayVGH, BayVGH, B.v. 20.2.2019 - 13a ZB 17.31832 - juris Rn. 3; B.v. 13.8.2013 - 13a ZB 12.30470 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 01.06.2017 - 11 ZB 17.30602
Keine Bedrohung von Binnenflüchtlingen in der Urkaine
Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2021 - 23 ZB 20.32340
Bei einer auf tatsächliche Verhältnisse gestützten Grundsatzrüge muss der Rechtsmittelführer zudem Erkenntnisquellen zum Beleg dafür angeben, dass die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts unzutreffend oder zumindest zweifelhaft sind (vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2017 - 11 ZB 17.30602 - juris Rn. 2;… OVG NW, B.v. 9.10.2017 - 13 A 1807/17.A - juris Rn. 5;… B.v. 3.2.2020 - 23 ZB 20.30300 - Rn. 10). - VGH Bayern, 10.01.2018 - 10 ZB 17.30487
Ungenügende Darlegung von Berufungszulassungsgründen - Asylantrag nigerianischer …
Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2021 - 23 ZB 20.32340
2 Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer erstens eine konkrete und gleichzeitig verallgemeinerungsfähige Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, zweitens ausführt, aus welchen Gründen diese klärungsfähig ist, also für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts entscheidungserheblich war, und drittens erläutert, aus welchen Gründen sie klärungsbedürftig ist, mithin aus welchen Gründen die ausstehende obergerichtliche Klärung im Berufungsverfahren zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten ist und ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (…vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2019 - 13a ZB 17.31832 - juris Rn. 3; B.v. 10.1.2018 - 10 ZB 17.30487 - juris Rn. 2;… Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 72;… Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 36. EL, Februar 2019, § 124a Rn. 102 ff.).
- VG Bayreuth, 29.07.2021 - B 7 K 21.30467
Keine nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage bei u.a. exilpolitischer …
Es ist aber weder dargetan, noch anderweitig ersichtlich, dass gegenwärtig jeden "Exilpolitiker" bei einer Rückkehr flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung droht (vgl. auch BayVGH, B.v. 8.3.2021 - 23 ZB 20.32340).Bei den staatlichen Reaktionen hierauf handelt es sich aber nicht um gezielte Verfolgungsmaßnahmen gegen Oppositionelle wegen ihrer politischen Überzeugung, sondern um Maßnahmen zur Ahndung kriminellen Unrechts bzw. zur Abwehr allgemeiner Gefahrensituationen (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 22.12.2020 - 23 ZB 31450; BayVGH, B.v. 8.3.2021 - 23 ZB 20.32340).
Weder den zitierten Berichten noch dem Vortrag der Bevollmächtigten des Klägers ist jedoch nachvollziehbar zu entnehmen, dass hierdurch dem Kläger nunmehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine konkret-individuelle Gefahr im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG droht (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2021 - 23 ZB 20.32340).
Insoweit handelt es sich um eine allgemeine und insbesondere um keine von einem Akteur im Sinne des § 3c AsylG bzw. § 4 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 3c AsylG ausgehende Gefahr (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2021 - 23 ZB 20.32340).
- VG Bayreuth, 16.06.2021 - B 7 K 21.30337
Erfolglose Klage gegen Ablehnung des zweiten Folgeantrages als unzulässig …
Auch zum jetzigen Zeitpunkt bestehen keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass Volkszugehörige der Oromo einer Gruppenverfolgung unterliegen (BayVGH, B.v. 8.3.2020 - 23 ZB 20.32340).Insoweit ist nicht einmal ansatzweise substantiiert und glaubhaft vorgetragen, warum hierdurch nunmehr eine Verfolgungsgefahr für den Kläger bestehen sollte (vgl. BayVGH, B.v. 23.12.2020 - 23 ZB 20.31450; BayVGH, B.v. 8.3.2021 - 23 ZB 20.32340; vgl. auch BayVGH, B.v. 1.4.2021 - 23 ZB 20.32507 - juris).
Insoweit handelt es sich (nur) um eine allgemeine und insbesondere um keine - zielgerichtet - von einem Akteur im Sinne des § 3c AsylG bzw. § 4 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 3c AsylG ausgehende Gefahr (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2021 - 23 ZB 20.32340; BayVGH, B.v. 1.4.2021 - 23 ZB 20.32507 - juris).
- VG Bayreuth, 26.07.2023 - B 7 K 23.30511
Äthiopien, Widerlegung der Vermutung des Art. 4 Abs. 4 RL 2011/95/EU, keine …
Denn selbst wenn man eine Vorverfolgung zugunsten des Klägers annehmen würde, sprechen infolge der Änderung der politischen Verhältnisse in Äthiopien seit dem Jahr 2018 triftige Gründe gegen die Wiederholung einer solchen Verfolgung, sodass die Vermutung des Art. 4 Abs. 4 der RL 2011/95/EU als widerlegt anzusehen ist (vgl. BayVGH, U.v. 12.12.2019 - 8 B 19.31004 - juris; BayVGH, U.v. 12.3.2019 - 8 B 18.30252 - juris; BayVGH, B v. 8.3.2021 - 23 ZB 20.32340; BayVGH, B.v. 17.10.2021 - 23 ZB 19.33385 - juris; VG Bayreuth, U.v. 13.12.2022 - B 7 K 22.30087 - juris; VG Bayreuth, U.v. 9.2.2023 - B 7 K 22.31001; VG Gießen, U.v. 1.2.2023 - 6 K 2222/19.GI.A - juris; VG Trier, U.v. 14.02.2023 - 6 K 2236/22.TR - juris; VG Ansbach, U.v. 9.2.2023 - AN 9 K 19.30681 - juris; VG Frankfurt/Main, U.v. 1.6.2023 - 5 K 5265/17.F.A - juris).Auch wenn die Reformbewegungen inzwischen teilweise Rückschläge erlitten haben, ist aktuell jedenfalls nicht davon auszugehen, dass eine (einfache) Mitgliedschaft in einer in Deutschland exilpolitisch tätigen Organisation, die in Äthiopien nicht (mehr) als Terrororganisation eingestuft ist, bzw. in einer ihr nahestehenden Organisation bei einer Rückkehr nach Äthiopien negative Auswirkungen bzw. staatliche Sanktionen nach sich zieht (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2021 - 23 ZB 20.32340; BayVGH, B.v. 17.10.2021 - 23 ZB 19.33385 - juris; VG Bayreuth, U.v. 13.12.2022 - B 7 K 22.30087 - juris).
- VG Ansbach, 08.09.2022 - AN 3 K 22.30357
Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz und keine Asylanerkennung für Familienvater mit …
Insoweit handelt es sich nur um eine allgemeine und insbesondere um keine von einem Akteur im Sinne des § 3c AsylG bzw. § 4 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 3c AsylG ausgehende Gefahr (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2021 - 23 ZB 20.32340). - VG Ansbach, 24.01.2023 - AN 3 K 23.30044
Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz und keine Asylanerkennung für jungen …
Insoweit handelt es sich nur um eine allgemeine und insbeson dere um keine von einem Akteur im Sinne des § 3c AsylG bzw. § 4 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 3c AsylG ausgehende Gefahr (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2021 - 23 ZB 20.32340). - VG Ansbach, 10.01.2023 - AN 3 K 22.30896
Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz für jungen alleinstehenden Mann aus dem Volk …
Insoweit handelt es sich nur um eine allgemeine und insbesondere um keine von einem Akteur im Sinne des § 3c AsylG bzw. § 4 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 3c AsylG ausgehende Gefahr (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2021 - 23 ZB 20.32340). - VG Ansbach, 08.09.2022 - AN 3 K 22.30355
Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz und keine Asylanerkennung für jungen …
Insoweit handelt es sich nur um eine allgemeine und insbeson dere um keine von einem Akteur im Sinne des § 3c AsylG bzw. § 4 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 3c AsylG ausgehende Gefahr (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2021 - 23 ZB 20.32340). - VG Bayreuth, 05.01.2022 - B 7 S 21.31015
Asyl, Äthiopien: Erfolgloser Eilantrag nach Ablehnung des Asylantrages als …
Insoweit handele es sich nur um eine allgemeine und insbesondere um keine von einem Akteur im Sinne des § 3c AsylG bzw. § 4 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 3c AsylG ausgehende Gefahr (BayVGH B.v. 8.3.2021 - 23 ZB 20.32340). - VG Ansbach, 18.03.2024 - AN 3 K 17.33740
Äthiopien: Ablehnung des Asylantrages eines jungen Mannes aus Äthiopien …
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