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Rechtsprechung
   AG Berlin-Charlottenburg, 13.06.2014 - 232 C 53/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,20140
AG Berlin-Charlottenburg, 13.06.2014 - 232 C 53/14 (https://dejure.org/2014,20140)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 13.06.2014 - 232 C 53/14 (https://dejure.org/2014,20140)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 13. Juni 2014 - 232 C 53/14 (https://dejure.org/2014,20140)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 546 Abs. 1, 543 Abs. 1, 569 Abs. 2, 148; ZPO § 721
    Wirksame Kündigung trotz Schuldunfähigkeit; Belästigung; Sachbeschädigung; geisteskranker Mieter; Störungen des Hausfriedens; Räumungsfrist bei Wegfall akuter Gefährdung

  • RA Kotz

    Kündigung eines schuldunfähigen Mieters wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Aggressiven und bedrohlichen Mietern winkt die Kündigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lang anhaltende störende, aggressive und bedrohliche Handlungen einer Mieterin rechtfertigen fristlose Kündigung - Angesichts eines akut bedrohlichen Verhaltens ist regelmäßig keine Räumungsfrist zu gewähren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 09.06.2000 - 14 U 19/99

    Beeinträchtigung der Benutzung eines Grundstücks durch das Verhalten eines das …

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 13.06.2014 - 232 C 53/14
    Es ist auch nach dem Empfinden des "verständigen Durchschnittsmenschen" einem Hausbewohner "billiger Weise nicht mehr zumutbar" (vgl. OLG Karlsruhe ZMR 2002, 418, 419 zum Nachbarrecht).
  • BGH, 08.12.2004 - VIII ZR 218/03

    Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Ruhestörungen aufgrund einer …

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 13.06.2014 - 232 C 53/14
    Insbesondere bei einem psychisch kranken Mieter ist dann eine Abwägung unter Berücksichtigung der Wertentscheidung des Grundgesetzes vorzunehmen (…vgl. Blank in Schmidt-Futterer, a.a.O. Rdnr 23 zu § 569 BGB; BGH WuM 2005, 125, 126; BGH WuM 2009, 762;… Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Anm. XII 28 und 29).
  • BGH, 24.11.2009 - VIII ZR 174/09

    Berechtigung einer fristlosen Kündigung wegen nachhaltiger Störung des …

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 13.06.2014 - 232 C 53/14
    Insbesondere bei einem psychisch kranken Mieter ist dann eine Abwägung unter Berücksichtigung der Wertentscheidung des Grundgesetzes vorzunehmen (…vgl. Blank in Schmidt-Futterer, a.a.O. Rdnr 23 zu § 569 BGB; BGH WuM 2005, 125, 126; BGH WuM 2009, 762;… Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Anm. XII 28 und 29).
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