Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 10.01.2012

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   KG, 16.05.2012 - 24 U 103/10   

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KG, 16.05.2012 - 24 U 103/10 (https://dejure.org/2012,29852)
KG, Entscheidung vom 16.05.2012 - 24 U 103/10 (https://dejure.org/2012,29852)
KG, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - 24 U 103/10 (https://dejure.org/2012,29852)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 278 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 358 Abs 3 S 3 BGB, § 398 BGB, § 675 BGB
    Finanzierter Eigentumswohnungskauf zu Kapitalanlagezwecken: Aufklärungspflichtverletzung der Bank aus Beratungsvertrag sowie bei Anbahnung eines Darlehensvertrages; arglistige Täuschung bei Zusicherung einer Rücknahmegarantie; fehlende Entlastungsmöglichkeit der Bank bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 29.04.2008 - XI ZR 221/07

    Zur Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank über sittenwidrige Überteuerung

    Auszug aus KG, 16.05.2012 - 24 U 103/10
    Diese können etwa in Form einer Vertriebsvereinbarung, eines Rahmenvertrags, konkreter Vertriebsabsprachen oder eines gemeinsamen Vertriebskonzepts bestanden haben oder sich aus Indizien ergeben, etwa daraus, dass der vom Verkäufer eingeschaltete Vermittler Formulare der Bank unbeanstandet verwendet hat oder der Bank wiederholt Finanzierungen von Eigentumswohnungen desselben Objekts vermittelt hat (vgl. zu Vorstehendem BGH WM 2006, 1104/1199ff. Rdn.41ff.; 2007, 1255/1259 Rdn.69ff.; WM 2008, 1121/1122 Rdn.14ff.; WM 2010, 1451/1452f. Rdn.12ff.; 2069/2070 Rdn.17f., jew. m.w.N.).

    aa) Eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises ist nur ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss, was regelmäßig erst dann der Fall ist, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (vgl. WM 2008, 1121/1122 Rdn.14 m.w.N.).

    Jedoch steht die bloße Erkennbarkeit der Kenntnis ausnahmsweise gleich, wenn sich die sittenwidrige Überteuerung einem zuständigen Bankmitarbeiter nach den Umständen des Einzelfalls aufgrund seiner Kenntnis der wertbildenden Faktoren des Objekts und der Markverhältnisse aufdrängen musste; er darf dann nach Treu und Glauben seine Augen nicht vor solchen Tatsachen verschließen (vgl. zu Vorstehendem BGH WM 2008, 1121/1122f., Rdn.18ff.; WM 2010, 1448/1449f. Rdn.8 m.w.N.).

    dd) Die Klägerin hat darüber hinaus keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte vorgetragen, die den Schluss zuließen, dass einem mit der Darlehensbewilligung befassten Mitarbeiter der Beklagten, dessen Kenntnis ihr gemäß § 166 Abs. 2 BGB zuzurechnen ist, eine sittenwidrige Überteuerung der streitgegenständlichen Eigentumswohnung im Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrags positiv bekannt war oder sich ihm hätte aufdrängen müssen (vgl. BGH WM 2008, 1121/1122f., Rdn.17ff. m.w.N.).

  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 104/08

    "Schrottimmobilien": BGH bestätigt Urteil zur arglistigen Täuschung mittels

    Auszug aus KG, 16.05.2012 - 24 U 103/10
    Diese können etwa in Form einer Vertriebsvereinbarung, eines Rahmenvertrags, konkreter Vertriebsabsprachen oder eines gemeinsamen Vertriebskonzepts bestanden haben oder sich aus Indizien ergeben, etwa daraus, dass der vom Verkäufer eingeschaltete Vermittler Formulare der Bank unbeanstandet verwendet hat oder der Bank wiederholt Finanzierungen von Eigentumswohnungen desselben Objekts vermittelt hat (vgl. zu Vorstehendem BGH WM 2006, 1104/1199ff. Rdn.41ff.; 2007, 1255/1259 Rdn.69ff.; WM 2008, 1121/1122 Rdn.14ff.; WM 2010, 1451/1452f. Rdn.12ff.; 2069/2070 Rdn.17f., jew. m.w.N.).

    Wie die zitierten Entscheidungen zu Vertriebsprovisionen (BGH WM 2010, 1451; NJW 2011, 2349) zeigen, genügt insoweit eine Täuschung über das finanzierte Geschäft einschließlich der damit verbundenen Abreden.

  • BGH, 21.09.2010 - XI ZR 232/09

    Bankenhaftung bei einer finanzierten Beteiligung an einem geschlossenen

    Auszug aus KG, 16.05.2012 - 24 U 103/10
    Die Täuschung war auch objektiv evident unrichtig, da eine Rückgabemöglichkeit in dem sodann abgeschlossenen Kaufvertrag nicht vorgesehen war (vgl. BGH WM 2010, 2069/2070 Rdn.18 m.w.N.).

    bb) Nach allem oblag der Beklagten, ihre aufgrund der objektiv evidenten Täuschung vermutete Kenntnis von der Täuschung zu widerlegen (vgl. BGH WM 2010, 2069/2070 Rdn.18 m.w.N.).

  • BGH, 11.01.2011 - XI ZR 326/08

    Arglistige Täuschung über Höhe von Vermittlungsprovisionen mittels eines "Objekt-

    Auszug aus KG, 16.05.2012 - 24 U 103/10
    (1) Das einen Immobilienerwerb finanzierende Kreditinstitut den Darlehensnehmer nicht von sich aus auf eine im Kaufpreis enthaltene und an den Vertrieb gezahlte Provision hinweisen, sofern diese nicht zu einer so wesentlichen Verschiebung des Verhältnisses zwischen Kaufpreis und Verkehrswert der Immobilie beiträgt, dass das Kreditinstitut von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen musste (vgl. BGH, Urteil vom 11.01.2011 - XI ZR 326/08 - NJW 2011, 2349, Rdn.8 m.w.N.).

    Wie die zitierten Entscheidungen zu Vertriebsprovisionen (BGH WM 2010, 1451; NJW 2011, 2349) zeigen, genügt insoweit eine Täuschung über das finanzierte Geschäft einschließlich der damit verbundenen Abreden.

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

    Auszug aus KG, 16.05.2012 - 24 U 103/10
    Ein entsprechender Minderwert der erworbenen Wohnung ist durch Darlegung konkreter, dem Beweis zugänglicher Angaben zu den Wert bildenden Faktoren substantiiert vorzutragen (vgl. BGH ZIP 2006, 2262/2264 Rdn.19f.).

    aa) Eine arglistige Täuschung durch objektiv evident unrichtige Angaben des Vermittlers setzt gemäß § 123 Abs. 1 BGB voraus, dass sich die behauptete Täuschung durch Vorspiegeln oder Entstellen von Tatsachen auf konkrete, dem Beweis zugängliche gegenwärtige oder zukünftige Tatsachen bezieht; bloße subjektive Werturteile über das Anlageobjekt oder marktschreierische Anpreisungen reichen nicht aus (vgl. BGH ZIP 2006, 2262/2264f., Rdn.24-26 m.w.N.).

  • BGH, 06.11.2007 - XI ZR 322/03

    Aufklärungspflichtverletzung der finanzierenden Bank aufgrund eines widerleglich

    Auszug aus KG, 16.05.2012 - 24 U 103/10
    Sie liegen damit außerhalb des Pflichtenkreises der Bank und sind ihr deshalb nicht nach § 278 BGB zuzurechnen (vgl. BGH WM 2004, 1221/1225; WM 2008, 115/117f., Rdn.28 m.w.N.).

    cc) Bei der Beurteilung des Wertverhältnisses zwischen Immobilie und Kaufpreis sind nach der Rechtsprechung des XI.Zivilsenats des Bundesgerichtshofs die im Gesamtaufwand für den Erwerb enthaltenen Nebenkosten wie Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Provisionen und Gebühren für Mietgarantie und Finanzierungsvermittlung nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH WM 2008, 115/118 Rdn.34; NJW 2008, 1585/1588 Rdn.38, jew. m.w.N.).

  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

    Auszug aus KG, 16.05.2012 - 24 U 103/10
    Soweit kein unmittelbarer persönlicher Kontakt zwischen Bank und Kunde besteht, kommt ein Beratungsvertrag regelmäßig nicht zustande, denn ein eingeschalteter Vermittler hat in der Regel keine Vollmacht, für die Bank einen solchen zu schließen (vgl. BGH WM 2004, 1221/1224).

    Sie liegen damit außerhalb des Pflichtenkreises der Bank und sind ihr deshalb nicht nach § 278 BGB zuzurechnen (vgl. BGH WM 2004, 1221/1225; WM 2008, 115/117f., Rdn.28 m.w.N.).

  • LG Stade, 29.03.2010 - 4 O 342/09

    Anlageberatungsvertrag; Anlageempfehlung; Anlagevermittlungsvertrag; Aufklärung;

    Auszug aus KG, 16.05.2012 - 24 U 103/10
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Berlin - 4 O 342/09 - vom 21.April 2010 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Berlin vom 21.04.2010 - 4 O 342/09 -.

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus KG, 16.05.2012 - 24 U 103/10
    Anstelle der Anfechtung kann er im Falle eines Vermögensschadens einen Schadensersatzanspruch aus einem in der arglistigen Täuschung liegenden vorsätzlichen Verschulden bei Vertragsschluss gegen die Bank geltend machen (vgl. BGHZ 167, 239 Rdn.27ff.; WM 2010, 2304, Rdn.13ff.).
  • BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06

    Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken

    Auszug aus KG, 16.05.2012 - 24 U 103/10
    Erst recht kann nicht auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten geschlossen werden (vgl. zu Vorstehendem BGH ZIP 2004, 1758/1759ff; MDR 2008, 755/756; Kleiber, Verkehrswertermittlung von Grundstücken, 6.Aufl., Teil V, § 8 ImmoWertV Rdn.25ff., Teil VI Rdn.59f., jew. m.w.N.).
  • BGH, 26.02.2008 - XI ZR 74/06

    Zum Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung nach dem

  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages; Verfahren zur Ermittlung des

  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 18/04

    Anforderungen an die Dauer einer Beratung; Offenbarung sog. externer Entgelte;

  • BGH, 01.07.2008 - XI ZR 411/06

    Haftung der Bank wegen arglistiger Täuschung durch den Vermittler

  • BGH, 15.06.2010 - XI ZR 318/09

    Behauptung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der sittenwidrigen

  • BGH, 19.10.2010 - XI ZR 376/09

    Haftung bei Kapitalanlagegeschäften: Einwendungsdurchgriff gegenüber der

  • BGH, 17.06.2005 - V ZR 220/04

    Annahme eines groben Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung bei

  • BGH, 09.02.2006 - I ZR 70/03

    Verzugsschaden bei Sicherungszession

  • BGH, 26.06.2008 - V ZR 225/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs in Zivilverfahren; Hinweispflichten des

  • BGH, 06.07.2007 - V ZR 274/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen eines Immobilienkaufs;

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 380/03

    Anbahnung eines Fernabsatzvertrages durch einen Boten; Einholung der Unterschrift

  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

  • BGH, 02.04.2009 - V ZR 177/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verkehrswerts einer Sache

  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04

    Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Rahmen eines Steuersparmodells

  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01

    Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu

  • BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen unterlassener Einholung

  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 460/02

    Widerruf eines Darlehensvertrages wegen Vermittlung des finanzierten Geschäfts in

  • OLG München, 02.08.2010 - 19 U 4014/08

    Haustürgeschäft: Indizwirkung der vorausgehenden Haustürsituation bei

  • OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 4 U 64/12

    Finanzierter Immobilienkauf: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung

    In diesem Fall müsste sich ihr Verhalten von seiner Bedeutung her als einem Makler gleichwertig darstellen (ebenso KG Berlin, Urteil vom 16. Mai 2012 - 24 U 103/10 - Rdnr. 96).

    Der Kläger bezieht sich in seinem weiteren Sachvortrag auf eine Aussage des Mitarbeiters der Beklagten A... B..., der im Verfahren 24 U 103/10 des Kammergerichts Berlin indes - nach dem Sachvortrag des Klägers sowie ausweislich des in Juris veröffentlichten Urteils vom 16. Mai 2012 - nur bestätigt hat, dass es "im Jahr 200 6 " (Unterstreichung durch den Senat) Beschwerden gegeben habe.

  • OLG Brandenburg, 31.05.2017 - 4 U 67/16

    Bankenhaftung bei finanziertem Immobilienerwerb zur Kapitalanlage:

    Nach teilweise vertretener Auffassung kann hierfür auch ein anderes Verhalten genügen, sofern sich dieses von seiner Bedeutung her als einer Maklertätigkeit gleichwertig darstellt (KG, Urteil vom 16.05.2012 - 24 U 103/10 - juris, Rn. 96).
  • OLG Frankfurt, 10.04.2013 - 4 U 258/12

    Schadenersatz wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung der Bank bei Finanzierung

    Die Täuschung war auch objektiv evident unrichtig, da eine Rückgabemöglichkeit in dem sodann abgeschlossenen Kaufvertrag gerade nicht vorgesehen war (vgl. KG Berlin, Urt. v. 16.05.2012, 24 U 103/10, Rn. 81, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2014 - 23 U 109/13

    "Schrottimmobilie"; Genehmigung bzw. Bestätigung des Darlehensvertrags durch

    Das KG Berlin hat mit Urteil vom 16.5.2012 (24 U 103/10 - bei juris) die Anforderungen an einen substantiierten Vortrag zur sittenwidrigen Kaufpreisüberhöhung wie folgt zusammengefasst: " Ein entsprechender Minderwert der erworbenen Wohnung ist durch Darlegung konkreter, dem Beweis zugänglicher Angaben zu den Wert bildenden Faktoren substantiiert vorzutragen (vgl. BGH ZIP 2006, 2262/2264 Rdn.19f.).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2014 - 23 U 132/13

    Rückabwicklung des kreditfinanzierten Erwerbs eines Hotel-Appartments zu

    Das KG Berlin hat mit Urteil vom 16.5.2012 (24 U 103/10 - bei juris) die Anforderungen an einen substantiierten Vortrag zur sittenwidrigen Kaufpreisüberhöhung als Voraussetzung einer dahingehenden Beweisaufnahme wie folgt zutreffend zusammengefasst: " Ein entsprechender Minderwert der erworbenen Wohnung ist durch Darlegung konkreter, dem Beweis zugänglicher Angaben zu den Wert bildenden Faktoren substantiiert vorzutragen (vgl. BGH ZIP 2006, 2262/2264 Rdn.19f.).
  • KG, 25.07.2017 - 9 U 148/15

    Notarhaftungsanspruch: Versäumung einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit des

    Diese lägen damit außerhalb des Pflichtenkreises der Bank und seien ihr deshalb nicht nach § 278 BGB zuzurechnen (KG Berlin, Urteil vom 16. Mai 2012 - 24 U 103/10 -, Rn. 43, juris - rechtskräftig nach Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde).
  • OLG Nürnberg, 13.06.2016 - 14 U 915/14

    Schadensersatzansprüche gegen die lediglich finanzierende Bank

    Soweit der Kläger geltend macht, nach § 358 II 1 BGB infolge des Widerrufs auch an den Kaufvertrag nicht mehr gebunden zu sein, kann es dahingestellt bleiben, ob vorliegend überhaupt verbundene Geschäfte im Sinne des § 358 III 3 BGB gegeben sind, was zweifelhaft erscheint (vgl. KG Berlin, Urteil vom 16.05.2012 - 24 U 103/10, juris Rn. 94 ff.).
  • OLG Brandenburg, 18.12.2013 - 4 U 115/12

    Bankenhaftung bei finanziertem Immobilienerwerb zur Kapitalanlage:

    Ausdrücklich als zu weitgehend abgelehnt hat der Gesetzgeber die Aufnahme eines Beispielfalls in das Gesetz dahingehend, dass ein verbundenes Geschäft dann anzunehmen sei, wenn der Darlehensgeber dem Verbraucher zu dem finanzierten Geschäfts rät (BT-Drucks. 14/9531, Seite 4; zum Ganzen: KG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 24 U 103/10).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.01.2012 - 24 U 103/10   

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https://dejure.org/2012,3734
OLG Köln, 10.01.2012 - 24 U 103/10 (https://dejure.org/2012,3734)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.01.2012 - 24 U 103/10 (https://dejure.org/2012,3734)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Januar 2012 - 24 U 103/10 (https://dejure.org/2012,3734)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 17.10.2012 - 17 U 7/12

    Wirksamkeit einer Honorarvereinbarung mit einem Strafverteidiger

    Der Beklagte verteidigt das angefochtene Urteil und macht sich die Wertung des 24. Zivilsenats des OLG Köln zu eigen, wie sie in dem von dem Beklagten zu den Akten gereichten Urteil vom 10.01.212 (24 U 103/10) festgehalten ist, dem eine im wesentlichen gleichlautende Honorarvereinbarung des Beklagten zugrundelag.

    Wie in der mündlichen Verhandlung bereits dargelegt, schließt sich der Senat der Rechtsauffassung des 24. Zivilsenats, wie sie in dem den Parteien bekannten Urteil vom 10.01.2012 (24 U 103/10 OLG Köln) zum Ausdruck gebracht ist, welches sich mit einer im Wesentlichen gleich lautenden Honorarvereinbarung des Beklagten befasst, nach kritischer Prüfung an und macht sich dessen Argumentation aus eigener Überzeugung zu eigen.

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