Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.08.2007 - 24 CS 07.2038 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VersG § 15; VwGO § 80 Abs. 5; GG Art. 5; GG Art. 8
[Allgemeines] Ordnungsrecht einschließlich Verfassungsschutzrecht: NPD-Versammlung in Gräfenberg; Ersatzveranstaltung; Gegendemonstrationen - praktische Konkordanz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- juraforum.de (Kurzinformation)
NPD-Kundgebung in Gräfenberg bleibt - unter Auflagen - erlaubt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
NPD-Kundgebung in Gräfenberg bleibt - unter Auflagen - erlaubt - Keine hinreichenden Anhaltspunkte für Umwidmung der angemeldeten Versammlung zur Heß-Kundgebung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs; Vorliegen von konkreten Anhaltspunkten für die Umwidmung von einer Veranstaltung mit der Bezeichnung "Denkmäler sind für alle da" in eine Kundgebung für Rudolf Heß; Verbot einer Tarnveranstaltung; ...
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 15.08.2007 - B 1 S 07.770
- VGH Bayern, 17.08.2007 - 24 CS 07.2038
- VGH Bayern, 17.08.2007 - 24 CS 07.38
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 06.05.2005 - 1 BvR 961/05
NPD-Demonstration am 8. Mai in Berlin nur unter Auflagen - Begründung der …
Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2007 - 24 CS 07.2038
In diesem Fall kann, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 6. Mai 2005 (1 BvR 961/05, DVBl 2005, 969/970) zu einer örtlichen Verlegung einer Versammlung ausgeführt hat, das Selbstbestimmungsrecht durch Rechte anderer beschränkt sein: "In diesem Fall ist für die wechselseitige Zuordnung der Rechtsgüter mit dem Ziel ihres jeweils größtmöglichen Schutzes zu sorgen. - VGH Bayern, 08.11.2005 - 24 CS 05.2916
Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2007 - 24 CS 07.2038
Wird den gegenwärtigen Interessen Dritter oder der Allgemeinheit bei der Planung der angemeldeten Versammlung nicht hinreichend Rechnung getragen, kann die praktische Konkordanz zwischen den Rechtsgütern durch versammlungsbehördliche Auflagen hergestellt werden" (vgl. a. BayVGH vom 8.11.2005 BayVBl 2006, 185/186).
- VGH Bayern, 28.09.2026 - 10 CS 26.1944
Versammlungsrechtliche Beschränkung, wöchentlich wiederkehrende Versammlung, …
Erforderliche Grundrechtseingriffe sind vielmehr für absehbare Zeiträume unter strikter Berücksichtigung des Grundsatzes der inhaltlichen Neutralität (…vgl. BayVGH, B.v. 17.10.2016 - 10 CS 16.1468 - juris Rn. 34; B.v. 16.9.2015 - 10 CS 15.2057 - juris Rn. 20 f., B.v. 17.8.2007 - 24 CS 07.2038 - juris Rn. 21 jeweils m.w.N.) sachgerecht auf alle Störer zu verteilen, die zur Gefahr nicht nur unerheblich beitragen. - VGH Bayern, 17.10.2016 - 10 CS 16.1468
Beschwerde von Pegida wegen Versammlungsbeschränkungen weitgehend erfolglos
Kommt es nämlich wie im vorliegenden Fall durch jeweilige Anzeigen zu konkurrierenden langfristigen Nutzungswünschen gegenläufiger und prinzipiell gleichwertiger Versammlungen, ist nach ständiger Rechtsprechung eine praktische Konkordanz bei der Ausübung der Grundrechte unterschiedlicher Grundrechtsträger und damit ein verhältnismäßiger Ausgleich herzustellen, der unter strikter Berücksichtigung des Grundsatzes der inhaltlichen Neutralität dem Ziel ihres größtmöglichen Schutzes verpflichtet ist und bei dem eine Ausrichtung allein am Prioritätsgrundsatz grundsätzlich nicht zulässig wäre (vgl. BayVGH, B. v. 16.9.2015 - 10 CS 15.2057 - juris Rn. 20 f., B. v. 17.8.2007 - 24 CS 07.2038 - juris Rn. 21 jeweils m. w. N.). - VG Bayreuth, 29.10.2010 - B 1 S 10.954
Verwaltungsgericht Bayreuth gibt Eilantrag der NPD gegen die vom Landratsamt …
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 17.08.2007 Az. 24 CS 07.2038 die wesentlichen Kriterien für eine sachgerechte Trennung kollidierender Versammlungen dargelegt.Die vom Landratsamt festgelegte Route trägt den Belangen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch räumliche Trennung der NPD-Veranstaltung und der anderen angemeldeten Veranstaltungen Rechnung und erscheint nach den Gesamtumständen auch unter Würdigung der Belange der Antragstellerin verhältnismäßig. - VG Ansbach, 30.03.2012 - AN 1 S 12.00513
(Teilweise) Änderung der vorgesehenen Wegstrecke
Rn. 26 Insbesondere hat sich die Antragsgegnerin bei ihrer Entscheidung nicht von dem Prioritätsgrundsatz - nach der zeitlich früheren Anmeldung der Versammlung - einem "Erstanmelderprivileg", leiten lassen, sich vielmehr an der Rechtsprechung (vgl. BVerfG, B. v. 6.5.2005, 1 BvR 961/05, BayVBl 2005, 592 ff. = DVBl 2005, 969 ff. = NVwZ 2005, 1055 ff.; BayVGH, B. v. 17.8.2007, 24 CS 07.2038; B. v. 8.11.2005, 24 CS 05.2916) orientiert, bei einer derartigen Kollision von grundrechtlich geschützten Rechtspositionen für die wechselseitige Zuordnung der Rechtsgüter mit dem Ziel ihres jeweils größtmöglichen Schutzes zu sorgen, die praktische Konkordanz zwischen den Rechtsgütern durch versammlungsbehördliche Auflagen herzustellen. - VG Bayreuth, 17.08.2007 - B 1 S 07.792
Verwaltungsgericht Bayreuth gibt Eilantrag der NPD hinsichtlich der Nutzung des …
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Antragsteller und Antragsgegner bindenden Beschluss vom 17.08.2007 Az. 24 CS 07.2038 die wesentlichen Kriterien für eine sachgerechte Trennung kollidierender Versammlungen dargelegt.
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