Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.09.2024 - 24 CS 24.1379 |
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- BAYERN | RECHT
VwGO § 60 Abs. 1, § 146 Abs. 4, § 147 Abs. 1 S. 1; ZPO § 85 Abs. 2
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist (abgelehnt), Verschulden einer Büromitarbeiterin, Organisationsmängel, Verursachungsbeitrag des Verwaltungsgerichts;, Beschwerde auch unzulässig wegen zusätzlicher Versäumung der Begründungsfrist.
Verfahrensgang
- VG München, 25.06.2024 - M 7 S 23.5184
- VGH Bayern, 09.09.2024 - 24 CS 24.1379
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.01.2014 - XII ZB 431/13
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: …
Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2024 - 24 CS 24.1379
In diesem Fall obliegt es ihm, sich dieser Akte mit besonderer Sorgfalt anzunehmen und sich unmittelbar und selbst Gewissheit über den Ablauf der Frist zu verschaffen (…vgl. Schmidt a.a.O. Rn. 15; BGH, B.v. 15.1.2014 - XII ZB 431/13 - juris Rn. 8).Rn. 11 Des Weiteren gab der fehlende Vortrag zum genauen Ablauf der Fristberechnung und Eintragung auch keinen Anlass zu einer weiteren gerichtlichen Aufklärung gemäß § 86 VwGO, da eine solche nur bei fristgerecht gemachten, aber erkennbar unklaren oder ergänzungsbedürftigen Angaben geboten gewesen wäre (vgl. BGH, B.v. 15.01.2014 - XII ZB 431/13 - juris Rn. 12 m.w.N.).
- BVerwG, 11.01.2012 - 9 B 55.11
Beschwerdefrist; Versäumung; Verschulden; Wiedereinsetzung; Organisationsmangel; …
Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2024 - 24 CS 24.1379
Er hat darauf zu achten, dass unverzüglich nach Eingang eines fristauslösenden Schriftstücks Beginn und Ende der Frist in das Fristenbuch oder den Fristenkalender eingetragen werden (BVerwG, B.v. 11.1.2012 - 9 B 55.11 - juris Rn. 3 m.w.N.). - BVerwG, 26.09.2016 - 2 B 39.16
Wirkung des Antrags auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der …
Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2024 - 24 CS 24.1379
Ein Wiedereinsetzungsantrag bezüglich der Frist zur Einlegung der Beschwerde hemmt die Frist zur Beschwerdebegründung nicht (vgl. BVerwG, B.v. 26.9.2016 - 2 B 39.16 - juris Rn. 7 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 23.5.2024 - 6 ZB 24.730 - juris Rn. 5) und das Gericht kann entgegen der Auffassung des Prozessbevollmächtigten keine von der gesetzlichen Frist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO abweichende Frist zur Begründung des Rechtsmittels setzen, sobald über einen Wiedereinsetzungsantrag positiv entschieden ist. - VGH Bayern, 23.05.2024 - 6 ZB 24.730
E-Mail als anwaltliches Kommunikationsmittel
Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2024 - 24 CS 24.1379
Ein Wiedereinsetzungsantrag bezüglich der Frist zur Einlegung der Beschwerde hemmt die Frist zur Beschwerdebegründung nicht (…vgl. BVerwG, B.v. 26.9.2016 - 2 B 39.16 - juris Rn. 7 m.w.N.; BayVGH, B.v. 23.5.2024 - 6 ZB 24.730 - juris Rn. 5) und das Gericht kann entgegen der Auffassung des Prozessbevollmächtigten keine von der gesetzlichen Frist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO abweichende Frist zur Begründung des Rechtsmittels setzen, sobald über einen Wiedereinsetzungsantrag positiv entschieden ist.
- OVG Sachsen, 01.12.2025 - 3 B 156/25
Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist durch Behörde; elektronisches …
Denn ebenso wie in der Rechtsprechung anerkannt ist (…SächsOVG, Beschl. v. 17. August 2016 - 3 A 57/15 -, juris Rn. 16 m. w. N., …und Beschl. v. 5. Januar 2018 - 3 A 397/17 -, juris Rn. 11 m. w. N.;… BVerwG, Beschl. v. 7. März 1995 a. a. O. Rn. 12 m. w. N., …und Beschl. v. 7. November 2022 a. a. O.;… OVG NRW, Beschl. v. 15. November 2023 - 6 A 1260/23 -, juris Rn. 6; BayVGH, Beschl. v. 9. September 2024 - 24 CS 24.1379 -, juris Rn. 8, …und Beschl. v. 20. Oktober 2016 - 11 CS 16.1503 -, juris Rn. 4 m. w. N.;… NdsOVG, a. a. O. Rn. 8;… OVG Saarland a. a. O.;… OVG Hamburg, Beschl. v. 20. Mai 2019 - 4 Bs 190/18 -, juris Rn. 12 m. w. N.), dass ein Rechtsanwalt selbst dann, wenn er die Berechnung, Notierung und Überwachung der üblichen und in seiner Praxis häufig vorkommenden Fristen in Rechtsmittelsachen in zulässiger Weise seinem Büropersonal überlässt, verpflichtet ist, in jedem Fall den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen dann eigenverantwortlich zu überprüfen, wenn ihm die Akten vorgelegt werden (…vgl. dazu auch Dittrich/v. Albedyll, in: Bader, VwGO, 9. Aufl. 12/2025, § 60 VwGO, Rn. 10 m. w. N.), ist Entsprechendes auch für die mit der Prozessführung betrauten Mitarbeiter von Behörden mit der Befähigung zum Richteramt anzunehmen.
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