Rechtsprechung
| VGH Bayern, 07.01.2025 - 24 CS 24.1690 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. b, Nr. 5, § 36 Abs. 1, § 45 Abs. 2
Aufbewahrung von Waffen in einem offenen Waffenschrank - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anordnung und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage eines Inhabers gegen den Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnisse wegen Unzuverlässigkeit; Verletzung der Pflicht zu sicheren Aufbewahrung als gröblich
Verfahrensgang
- VG München, 12.09.2024 - M 7 S 24.4460
- VGH Bayern, 07.01.2025 - 24 CS 24.1690
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 11.12.2023 - 24 CS 23.1495
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis und Einziehung eines Jagdscheins
Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2025 - 24 CS 24.1690
Ein Verstoß ist gröblich, wenn er nach seinem objektiven Gewicht und dem Grad der Vorwerfbarkeit eine schwerwiegende Zuwiderhandlung darstellt (vgl. Nr. 5.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz - WaffVwV - vom 5.3.2012; BayVGH, B.v. 11.12.2023 - 24 CS 23.1495 - Rn. 21).Zwar sind nach der gesetzlichen Systematik auch in Fällen gröblicher Verstöße Abweichungen von der Regelvermutung der fehlenden Zuverlässigkeit möglich (vgl. BayVGH, B.v. 11.12.2023 - 24 CS 23.1495 - Rn. 23).
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung effektiven verwaltungsgerichtlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2025 - 24 CS 24.1690
Rn. 22 II. Die Beschwerde hat auch deshalb keinen Erfolg, weil bei der gebotenen Interessenabwägung die differenzierte gesetzgeberische Wertung des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 VwGO - hier in Verbindung mit § 45 Abs. 5 WaffG - einerseits und § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO andererseits zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfG, B.v. 17.1.2017 - 2 BvR 2013/16 - Rn. 17). - VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.495
Festlegung einer Zahlenkombination für einen Waffenschrank
Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2025 - 24 CS 24.1690
Die Zuverlässigkeitsprüfung ist grundsätzlich prospektiv ausgerichtet und verlangt die Vornahme einer Prognose (vgl. ausführlich BayVGH, B.v. 20.4.2023 - 24 CS 23.495 - Rn. 21 f.).
- VGH Bayern, 02.12.2020 - 24 CS 20.2211
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2025 - 24 CS 24.1690
Rn. 23 Dieses öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug besteht auch - wie regelmäßig - für die nicht vom gesetzlich angeordneten sofortigen Vollzug erfassten mit der Widerrufsentscheidung verbundenen notwendigen Anordnungen, die Waffen unbrauchbar zu machen oder sie einem Dritten zu übergeben (§ 46 Abs. 2 Satz 1 WaffG) und für die Anordnung der Rückgabe von Erlaubnisurkunden (§ 46 Abs. 1 Satz 1 WaffG - vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2020 - 24 CS 20.2211 - juris Rn. 29;… B.v. 18.6.2020 - 24 CS 20.1010 - juris Rn. 25). - VGH Bayern, 18.06.2020 - 24 CS 20.1010
Widerruf einer Waffenbesitzkarte mangels Zuverlässigkeit und Eignung - …
Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2025 - 24 CS 24.1690
Rn. 23 Dieses öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug besteht auch - wie regelmäßig - für die nicht vom gesetzlich angeordneten sofortigen Vollzug erfassten mit der Widerrufsentscheidung verbundenen notwendigen Anordnungen, die Waffen unbrauchbar zu machen oder sie einem Dritten zu übergeben (§ 46 Abs. 2 Satz 1 WaffG) und für die Anordnung der Rückgabe von Erlaubnisurkunden (…§ 46 Abs. 1 Satz 1 WaffG - vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2020 - 24 CS 20.2211 - juris Rn. 29; B.v. 18.6.2020 - 24 CS 20.1010 - juris Rn. 25). - VGH Bayern, 16.05.2022 - 24 CS 22.737
Erfolglose Beschwerde gegen sofortige Vollziehbarkeit des Widerrufs der …
Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2025 - 24 CS 24.1690
Inmitten steht ausschließlich das Interesse am weiteren Waffenbesitz und der Möglichkeit der entsprechenden Weiternutzung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens (…vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2023 - 24 CS 23.1196 - Rn. 17; BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 24 CS 22.737 - juris Rn. 18). - VGH Bayern, 28.09.2023 - 24 CS 23.1196
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Verstoßes gegen Aufbewahrungspflichten …
Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2025 - 24 CS 24.1690
Inmitten steht ausschließlich das Interesse am weiteren Waffenbesitz und der Möglichkeit der entsprechenden Weiternutzung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2023 - 24 CS 23.1196 - Rn. 17;… BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 24 CS 22.737 - juris Rn. 18).
- VGH Bayern, 23.09.2026 - 24 CS 26.1425
Waffen- und sprengstoffrechtliche Unzuverlässigkeit bei unsachgemäßer …
Nachdem bereits ein einmaliger Verstoß ausreichen kann, genügt insbesondere die vorgetragene Einmaligkeit des Verstoßes unter Hinweis auf sonstige waffenrechtliche Unauffälligkeit des Antragstellers nicht, um die Prognose zu erschüttern (vgl. BayVGH, B.v.7.1.2025 - 24 CS 24.1690 - juris Rn. 20). - VGH Bayern, 15.07.2025 - 24 CS 25.556
Objektive Klagehäufung, rechtswidrige Trennung von Verfahren durch das …
Rn. 46 bb) Gröblich ist die Verletzung der Pflicht zu sicheren Aufbewahrung, wenn sie nach ihrem objektiven Gewicht und dem Grad der Vorwerfbarkeit eine schwerwiegende Zuwiderhandlung darstellt (vgl. Nr. 5.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz - WaffVwV - vom 5.3.2012; BayVGH, B.v. 7.1.2025 - 24 CS 24.1690 - juris Rn. 17;… BayVGH, B.v. 11.12.2023 - 24 CS 23.1495 - Rn. 21).Sollte von einem gröblichen Verstoß auszugehen sein, so lässt sich derzeit weder annehmen noch ausschließen, dass die Eigenart des konkreten Falles ausnahmsweise eine Abweichung von der im Gesetz angelegten Regelvermutung rechtfertigen kann (vgl. auch BayVGH, B.v. 7.1.2025 - 24 CS 24.1690 - juris Rn. 20;… BayVGH, B.v. 11.12.2023 - 24 CS 23.1495 - Rn. 23).
- VG Würzburg, 07.08.2025 - W 9 S 25.948
Widerruf von Waffenbesitzkarten, Widerruf eines Europäischen Feuerwaffenpasses, …
Die vorgenannten Aufbewahrungsverstöße stellen im Hinblick auf den Schutzzweck der Aufbewahrungsvorschriften und auch angesichts ihrer Anzahl eine schwerwiegende Zuwiderhandlung dar (vgl. auch BayVGH, B.v. 7.1.2025 - 24 CS 24.1690 - juris Rn. 18), die entsprechend vom Gesetzgeber - unabhängig davon, ob vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt - als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 34 Nr. 12 AWaffV in Verbindung mit § 13 Abs. 2 AWaffV und § 53 Abs. 1 Nr. 23 WaffG qualifiziert wurden (…vgl. insoweit auch BayVGH, B.v. 28.9.2023 - 24 CS 23.1196 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 15.07.2025 - 24 CS 25.644
Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse
Sollten Waffen für nicht unerhebliche Zeit in einem unverschlossenen Waffenschrank aufbewahrt worden sein, läge eine objektiv schwerwiegende Rechtsverletzung vor, die dem Antragsteller (wohl) auch vorwerfbar wäre (vgl. BayVGH, B.v. 7.1.2025 - 24 CS 24.1690 - juris Rn. 15 ff.).
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