Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.04.2025 - 24 CS 25.365 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. b, § 5 Abs. 2 Nr. 5, § 36 Abs. 1, § 45 Abs. 2
Unzuverlässigkeitsprognose, Regelunzuverlässigkeit, vorwerfbarer Aufbewahrungsverstoß, gröbliche Pflichtverletzung, außerhalb des Waffenschranks aufbewahrte Waffen, Waffe in Hosentasche, Kontrolle durch die Waffenbehörde - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anordnung und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage eines Inhabers gegen den Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnisse; Verletzung der Pflicht zur sicheren Aufbewahrung als gröblich
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 12.02.2025 - RO 4 S 24.3006
- VGH Bayern, 04.04.2025 - 24 CS 25.365
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- VGH Bayern, 11.12.2023 - 24 CS 23.1495
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis und Einziehung eines Jagdscheins
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2025 - 24 CS 25.365
Ein Verstoß ist gröblich, wenn er nach seinem objektiven Gewicht und dem Grad der Vorwerfbarkeit eine schwerwiegende Zuwiderhandlung darstellt (vgl. Nr. 5.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz - WaffVwV - vom 5.3.2012; BayVGH, B.v. 11.12.2023 - 24 CS 23.1495 - Rn. 21).Zwar sind nach der gesetzlichen Systematik auch in Fällen gröblicher Verstöße Abweichungen von der Regelvermutung der fehlenden Zuverlässigkeit möglich (vgl. BayVGH, B.v. 11.12.2023 - 24 CS 23.1495 - Rn. 23).
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung effektiven verwaltungsgerichtlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2025 - 24 CS 25.365
Rn. 22 Die Beschwerde hat auch deshalb keinen Erfolg, weil bei der gebotenen Interessenabwägung die differenzierte gesetzgeberische Wertung des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 VwGO - hier in Verbindung mit § 45 Abs. 5 WaffG - einerseits und § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO andererseits zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfG, B.v. 17.1.2017 - 2 BvR 2013/16 - Rn. 17). - VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.495
Festlegung einer Zahlenkombination für einen Waffenschrank
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2025 - 24 CS 25.365
Die Zuverlässigkeitsprüfung ist grundsätzlich prospektiv ausgerichtet und verlangt die Vornahme einer Prognose (vgl. ausführlich BayVGH, B.v. 20.4.2023 - 24 CS 23.495 - Rn. 21 f.).
- VGH Bayern, 02.12.2020 - 24 CS 20.2211
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2025 - 24 CS 25.365
Rn. 23 Dieses öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug besteht auch - wie regelmäßig - für die nicht vom gesetzlich angeordneten sofortigen Vollzug erfassten mit der Widerrufsentscheidung verbundenen notwendigen Anordnungen, die Waffen unbrauchbar zu machen oder sie einem Dritten zu übergeben (§ 46 Abs. 2 Satz 1 WaffG) und für die Anordnung der Rückgabe von Erlaubnisurkunden (§ 46 Abs. 1 Satz 1 WaffG - vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2020 - 24 CS 20.2211 - juris Rn. 29;… B.v. 18.6.2020 - 24 CS 20.1010 - juris Rn. 25). - VGH Bayern, 18.06.2020 - 24 CS 20.1010
Widerruf einer Waffenbesitzkarte mangels Zuverlässigkeit und Eignung - …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2025 - 24 CS 25.365
Rn. 23 Dieses öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug besteht auch - wie regelmäßig - für die nicht vom gesetzlich angeordneten sofortigen Vollzug erfassten mit der Widerrufsentscheidung verbundenen notwendigen Anordnungen, die Waffen unbrauchbar zu machen oder sie einem Dritten zu übergeben (§ 46 Abs. 2 Satz 1 WaffG) und für die Anordnung der Rückgabe von Erlaubnisurkunden (…§ 46 Abs. 1 Satz 1 WaffG - vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2020 - 24 CS 20.2211 - juris Rn. 29; B.v. 18.6.2020 - 24 CS 20.1010 - juris Rn. 25). - VGH Bayern, 16.05.2022 - 24 CS 22.737
Erfolglose Beschwerde gegen sofortige Vollziehbarkeit des Widerrufs der …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2025 - 24 CS 25.365
Inmitten steht ausschließlich das Interesse am weiteren Waffenbesitz und der Möglichkeit der entsprechenden Weiternutzung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens (…vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2023 - 24 CS 23.1196 - Rn. 17; BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 24 CS 22.737 - juris Rn. 18). - BVerwG, 12.06.2023 - 6 B 37.22
Widerruf von Waffenbesitzkarten; Streitwertfestsetzung
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2025 - 24 CS 25.365
Für den Widerruf von Waffenbesitzkarten sind hiernach - unabhängig von der Anzahl der Karten - grundsätzlich 5.000,00 EUR zuzüglich 750, 00 EUR für jede weitere Waffe anzusetzen (vgl. BVerwG, B.v. 12.6.2023 - 6 B 37/22 - juris Rn. 7). - VGH Bayern, 28.09.2023 - 24 CS 23.1196
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Verstoßes gegen Aufbewahrungspflichten …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2025 - 24 CS 25.365
Inmitten steht ausschließlich das Interesse am weiteren Waffenbesitz und der Möglichkeit der entsprechenden Weiternutzung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2023 - 24 CS 23.1196 - Rn. 17;… BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 24 CS 22.737 - juris Rn. 18). - VGH Bayern, 09.08.2022 - 24 CS 22.1575
Widerruf einer waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnis
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2025 - 24 CS 25.365
Rn. 24 Entsprechendes gilt auch für die übrigen waffen- und auch die jagdrechtlichen Anordnungen (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2022 - 24 CS 22.1575 - juris Rn. 25). - VGH Bayern, 29.01.2025 - 24 CS 24.1884
Widerruf von Waffenbesitzkarten, Unzuverlässigkeitsprognose, vorwerfbarer …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2025 - 24 CS 25.365
Auszunehmen sind hiervon eingetragene wesentliche Teile von Schusswaffen (vgl. BayVGH, B.v. 29.1.2025 - 24 CS 24.1884 - Rn. 40).
- VG Würzburg, 07.08.2025 - W 9 S 25.948
Widerruf von Waffenbesitzkarten, Widerruf eines Europäischen Feuerwaffenpasses, …
Rn. 73 bb) Vor diesem Hintergrund begegnen auch die mit dem Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse verbundenen notwendigen Anordnungen in Ziffer 2 des Bescheids vom 3. Juni 2025 nach § 46 Abs. 1 Satz 1 und 2 WaffG (Verpflichtung zur Rückgabe der noch beim Antragsteller befindlichen waffenrechtlichen Erlaubnisdokumente im Original) und in dessen Ziffer 3 gemäß § 46 Abs. 2 Satz 1 WaffG (Verpflichtung zur Überlassung der Waffen und Munition) keinen rechtlichen Bedenken (vgl. auch BayVGH, B.v. 4.4.2025 - 24 CS 25.365 - juris Rn. 21).Dieses öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug besteht auch für die nach § 46 Abs. 6 WaffG nunmehr ebenfalls vom gesetzlich angeordneten sofortigen Vollzug erfassten und mit der Widerrufsentscheidung verbundenen Nebenanordnungen nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WaffG und § 46 Abs. 2 Satz 1 WaffG (vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2025 - 24 CS 25.365 - juris Rn. 24;… B.v. 15.7.2025 - 24 CS 25.556 u.a. - juris Rn. 51;… B.v. 2.12.2020 - 24 CS 20.2211 - juris Rn. 29 m.w.N.).
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