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| VGH Bayern, 12.10.2026 - 24 CS 26.1524 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AWaffV § 13 Abs. 8; WaffG § 5, § 39 Abs. 1 S. 1, § 45 Abs. 4
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, Verweigerung von Auskünften, Voraussetzungen der Auskunftspflicht, Vermutung der Unzuverlässigkeit wegen Verweigerung der Auskunft, Verwahrgemeinschaft, Zurechnung von bekannten Aufbewahrungsverstößen hinsichtlich erlaubnisfreier ...
Verfahrensgang
- VG München, 28.07.2026 - M 7 S 26.1804
- VGH Bayern, 12.10.2026 - 24 CS 26.1524
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.251
Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach Verstoß gegen …
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2026 - 24 CS 26.1524
Tatsache in diesem Sinne kann nur ein Verhalten des Betroffenen selbst sein, das sodann im Wege einer Prognose die hinreichende Wahrscheinlichkeit - im Falle des § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG - eines künftigen Verwahrverstoßes rechtfertigt (ausführlich zur Prognose BayVGH, B.v. 20.4.2023 - 24 CS 23.251 - juris Rn. 18 ff.).Rn. 24 b) Bei einer gemeinsamen Verwahrung nach § 13 Abs. 8 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) vom 27. Oktober 2003 (BGBl I S. 2123), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Juli 2025 (BGBl I Nr. 162), ist zwar der Entschluss, eine Verwahrungs- und Zugriffsgemeinschaft einzugehen oder aufrechtzuerhalten, grundsätzlich kein vorwerfbares Verhalten und eine gegenseitige Zurechnung von Verstößen kommt nicht in Betracht (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2023 - 24 CS 23.251 - juris Rn. 24).
Die Pflicht zur Unterlassung oder Beendigung der Verwahrungs- und Zugriffsgemeinschaft oder jedenfalls die grundsätzliche Pflicht zum Tätigwerden anlässlich der Kenntnis von einem relevanten Verstoß kann sich in diesen Fällen aus § 36 WaffG ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2023 - 24 CS 23.251 - juris Rn. 25).
- BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03
Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung …
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2026 - 24 CS 26.1524
Daher sind die Folgen, die sich für den Antragsteller mit dem Sofortvollzug verbinden nur insoweit beachtlich, als sie nicht schon als regelmäßige Folge der gesetzlichen Anordnung des Sofortvollzugs in der gesetzgeberischen Grundentscheidung Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.; SächsOVG, B.v. 4.7.2022 - 6 B 61/22 - juris;… BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 24 CS 22.737 - juris Rn. 18). - BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung effektiven verwaltungsgerichtlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2026 - 24 CS 26.1524
Rn. 32 3. Ungeachtet der Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids hat die Beschwerde aber deshalb keinen Erfolg, weil bei der gebotenen Interessenabwägung die differenzierte gesetzgeberische Wertung des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 VwGO einerseits und § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO andererseits zu berücksichtigen ist (vgl.BVerfG, B.v. 17.1.2017 - 2 BvR 2013/16 - Rn. 17).
- VGH Bayern, 16.05.2022 - 24 CS 22.737
Erfolglose Beschwerde gegen sofortige Vollziehbarkeit des Widerrufs der …
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2026 - 24 CS 26.1524
Daher sind die Folgen, die sich für den Antragsteller mit dem Sofortvollzug verbinden nur insoweit beachtlich, als sie nicht schon als regelmäßige Folge der gesetzlichen Anordnung des Sofortvollzugs in der gesetzgeberischen Grundentscheidung Berücksichtigung gefunden haben (…vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.; SächsOVG, B.v. 4.7.2022 - 6 B 61/22 - juris; BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 24 CS 22.737 - juris Rn. 18). - VG Düsseldorf, 29.11.2016 - 22 K 6047/14
Widerruf Waffe Waffenbesitzkarte Unzuverlässigkeit Blockierpflicht …
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2026 - 24 CS 26.1524
Eine solche Ordnungswidrigkeit kann dann auch im Rahmen der Prüfung, ob eine Person unzuverlässig nach § 5 WaffG ist, z.B. als gröblicher oder wiederholter Verstoß gegen waffenrechtliche Vorschriften i.S.d. § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG, berücksichtigt werden (vgl. VG Düsseldorf, U.v. 29.11.2016 - 22 K 6047/14 - juris Leitsatz). - VGH Bayern, 15.07.2025 - 24 CS 25.556
Objektive Klagehäufung, rechtswidrige Trennung von Verfahren durch das …
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2026 - 24 CS 26.1524
Rn. 26 Des Weiteren ist zu beachten, dass ein Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften hinsichtlich erlaubnisfreier Waffen weder stets als gröblich und damit als Unzuverlässigkeitsgrund nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG anzusehen ist, noch zwingend zu einer Prognose der Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG führen muss, denn ein solcher Verstoß kann auch nicht unmittelbare Folge vorsätzlicher oder fahrlässiger Missachtung von Aufbewahrungsvorschriften sein, sondern auf einem Irrtum beruhen (vgl. BayVGH, B.v. 15.7.2025 - 24 CS 25.556, 24 CS 25.553 - juris Rn. 35 ff.). - OVG Sachsen, 04.07.2022 - 6 B 61/22
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen; …
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2026 - 24 CS 26.1524
Daher sind die Folgen, die sich für den Antragsteller mit dem Sofortvollzug verbinden nur insoweit beachtlich, als sie nicht schon als regelmäßige Folge der gesetzlichen Anordnung des Sofortvollzugs in der gesetzgeberischen Grundentscheidung Berücksichtigung gefunden haben (…vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.; SächsOVG, B.v. 4.7.2022 - 6 B 61/22 - juris;… BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 24 CS 22.737 - juris Rn. 18). - VGH Bayern, 15.04.2025 - 24 CS 25.26
Verwaltungsgerichte, Entziehung des Jagdscheins, Beweisverwertungsverbot, …
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2026 - 24 CS 26.1524
Rn. 17 Nachdem er keine konkrete Auskunft gegeben hat, spielt es keine Rolle, ob die Behördenmitarbeiter ihn darauf hinweisen hätten müssen, dass er nach § 39 Abs. 1 Satz 2 WaffG die Auskunft verweigern kann, wenn ihm durch die Antwort die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens droht (…für eine Belehrungspflicht z.B. Papsthart in Steindorf, Waffenrecht, § 39 WaffG Rn. 6;… Gade in Gade, WaffG, 2. Aufl. 2022, § 39 Rn. 13;… Koehl in Lehmann, Aktuelles Waffenrecht, § 39 WaffG Rn. 14) und ob bei fehlender Belehrung ein Verwertungsverbot anzunehmen sein müsste (vgl. zu Beweisverwertungsverboten z.B. BayVGH, B.v. 15.4.2025 - 24 CS 25.26 - juris Rn. 15).
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2026 - 3 M 82/26
Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis - …
Sollte der Antragsteller mit seinen Ausführungen die Ansicht des Verwaltungsgerichts beanstanden, dass aufgrund des gesetzlichen Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung nach § 45 Abs. 5 WaffG im Regelfall das Vollzugsinteresse der Behörde das Suspensivinteresse des Antragstellers überwiegt, führt er nicht aus, warum diesem - ebenfalls in der Rechtsprechung anerkannten (vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 12. Oktober 2026 - 24 CS 26.1524 - juris Rn. 32; SächsOVG…, Beschluss vom 12. September 2024 - 6 B 48/24 - juris Rn. 22) - Grundsatz nicht gefolgt werden sollte.
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