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| VG Berlin, 18.03.2024 - 24 L 331.23 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2023 - 18 B 285/23
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG ; Geltungsbereich …
Auszug aus VG Berlin, 18.03.2024 - 24 L 331.23
(…vgl. BT-Drs. 15/420, S. 78; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Juni 2023 - 18 B 285/23 - juris Rn. 19 - 24 m.w.N.).
- VGH Hessen, 13.05.2024 - 3 B 791/23
Personeller Anwendungsbereich des § 24 Abs. 1 AufenthG
Rn. 13 2. § 24 Abs. 1 AufenthG findet ausschließlich auf Vertriebene Anwendung, die nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2001/55/EG für die Mitgliedstaaten verbindlich durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 begünstigt werden (so zutreffend OVG Münster…, Beschluss vom 29. Juni 2023 - 18 B 285/23 -, juris Rn. 19 ff.; VG Berlin, Beschluss vom 18. März 2024 - 24 L 331/23 -, juris Rn. 13 …und Beschluss vom 6. März 2024 - 24 L 311/23 -, juris Rn. 18; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 18. Juli 2023 - 22 L 1063/23 -, juris Rn. 43; VG Darmstadt, Beschluss vom 10. Februar 2023 - 5 L 89/23.DA -, juris). - VGH Hessen, 22.07.2024 - 3 B 1261/23
Auswirkungen eines Asylantrags auf die Durchführung eines aufenthaltsrechtlichen …
§ 24 Abs. 1 AufenthG findet ausschließlich auf Vertriebene Anwendung, die nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2001/55/EG für die Mitgliedstaaten verbindlich durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 begünstigt werden (so zutreffend OVG Münster…, Beschluss vom 29. Juni 2023 - 18 B 285/23 -, juris Rn. 19 ff.; VG Berlin, Beschluss vom 18. März 2024 - 24 L 331/23 -, juris Rn. 13 …und Beschluss vom 6. März 2024 - 24 L 311/23 -, juris Rn. 18; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 18. Juli 2023 - 22 L 1063/23 -, juris Rn. 43; VG Darmstadt, Beschluss vom 10. Februar 2023 - 5 L 89/23.DA -, juris). - VG Berlin, 08.05.2024 - 11 L 265.24 Dies dürfte auch unabhängig davon gelten, dass die Bundesrepublik Deutschland in Erfüllung der in Art. 7 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 2001/55/EG niedergelegten Verpflichtung (s. auch Operative Leitlinien, C 126 I/7) - den Rat und die Europäische Kommission umgehend über die "Umsetzung" unterrichtet hat (anders wohl VG Berlin, Beschluss vom 18. März 2024 - VG 24 L 331/23 -).
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