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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.09.2006 - I-24 W 59/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16320
OLG Düsseldorf, 26.09.2006 - I-24 W 59/06 (https://dejure.org/2006,16320)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.09.2006 - I-24 W 59/06 (https://dejure.org/2006,16320)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. September 2006 - I-24 W 59/06 (https://dejure.org/2006,16320)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verlegung eines frühen ersten Termins zur Güteverhandlung und mündlichen Verhandlung wegen der zwingend vorgeschriebenen Teilnahme des Einzelrichters an einer Fortbildungsmaßnahme; Verstoß einer Verfügung des Landgerichts gegen den Beschleunigungsgrundsatz und das ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 9 W 15/04

    Korrektur der Entscheidung über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2006 - 24 W 59/06
    Angenommen hat die Rechtsprechung dies in Fällen, in denen ein bereits bestimmter Termin ohne Bestimmung eines neuen Termins aufgehoben wurde oder in denen der neue Termin unangemessen weit in die Zukunft verschoben wurde, so dass die gerichtliche Untätigkeit in den Auswirkungen einer Aussetzung gleichkommt (OLG Celle NJW 1975, 1230 ;… Zöller/Greger, 25. Aufl., § 252 ZPO Rn. 1;… Musielak, 4. Aufl., § 252 ZPO Rn. 2 m.w.N.; vgl. auch OLG Frankfurt a.M. Beschl. vom 6. Juli 2004, 9 W 15/04).
  • OLG Celle, 17.03.1975 - 7 W 22/75
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2006 - 24 W 59/06
    Angenommen hat die Rechtsprechung dies in Fällen, in denen ein bereits bestimmter Termin ohne Bestimmung eines neuen Termins aufgehoben wurde oder in denen der neue Termin unangemessen weit in die Zukunft verschoben wurde, so dass die gerichtliche Untätigkeit in den Auswirkungen einer Aussetzung gleichkommt (OLG Celle NJW 1975, 1230 ;… Zöller/Greger, 25. Aufl., § 252 ZPO Rn. 1;… Musielak, 4. Aufl., § 252 ZPO Rn. 2 m.w.N.; vgl. auch OLG Frankfurt a.M. Beschl. vom 6. Juli 2004, 9 W 15/04).
  • OLG München, 27.06.2016 - 15 W 920/16

    Unanfechtbarkeit einer Terminbestimmung des Gerichts

    Teilweise wird in diesem Zusammenhang § 252 ZPO analog angewandt, wenn die Aufhebung bzw. Verlegung einem faktischen Verfahrensstillstand gleichkommt (SächsLAG BeckRS 2012, 71091; OLG Frankfurt a. M. NJW 2004, 3049 (3050); OLG Düsseldorf OLGR 2007, 533).
  • OLG Nürnberg, 01.08.2013 - 8 W 771/13

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Terminsverlegungsantrages: Behandlung durch …

    Da die unberechtigte Ablehnung einer Terminsverlegung die Verletzung rechtlichen Gehörs bedeuten kann, wird entgegen § 227 Abs. 4 ZPO eine Anfechtbarkeit der Gerichtsentscheidung etwa in Fällen willkürlicher Ungleichbehandlung oder wenn die Maßnahme des Gerichts faktisch zum Stillstand des Verfahrens führt, bejaht (…Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 34. Aufl. 2013, § 227 Rn. 35;… Stöber in Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 227 Rn. 28; vgl. zum Fall einer Beschwerde gegen eine Terminsverlegung um 4 Monate: OLG Düsseldorf 26.09.2006, 24 W 59/06, OLGR Düsseldorf 2007, 533; vgl. zum Fall einer Beschwerde bei Ablehnung eines Verlegungsgesuchs Brandenburgisches Oberlandesgericht 20.01.2009, 7 W 2/09, MDR 2009, 406; vgl. zum Fall einer Beschwerde gegen Ablehnung der Terminsaufhebung OLG München 30.12.1987, 5 W 3563/87 u. 3596/87, NJW-RR 1989, 64).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2008 - 9 Ta 20/08

    Zur Anfechtbarkeit eines Vertagungsbeschlusses im Wege der sofortigen Beschwerde …

    Eine entsprechende Anwendung dieser Norm wird befürwortet für Entscheidungen des Gerichts, mit denen faktisch ein Stillstand des Verfahrens herbeigeführt wird, so z. B. in Fällen, in denen ein bereits bestimmter Termin ohne Bestimmung eines neuen Termins aufgehoben wurde oder in denen der neue Termin unangemessen weit in die Zukunft verschoben wurde, so dass die gerichtliche Untätigkeit in den Auswirkungen einer Aussetzung gleichkommt (vgl. etwa OLG Düsseldorf 26.09.2006 - I 24 W 59/06; OLG R Düsseldorf 2007, 533; vgl. auch LAG Köln 12.09.1995 - 6 Ta 160/95 - LAGE § 57 ArbGG 1979 Nr. 1).
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