Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 24 W 65/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 141 Abs 1 ZPO, § 141 Abs 3 S 1 ZPO
Mündliche Verhandlung: Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die nicht erschienene Partei - Judicialis
ZPO § 141
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 141
Kein Ordnungsgeld wegen Nichterscheinen der persönlich geladenen Partei bei ausschließlicher Erörterung von Rechtsfragen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen eine persönlich geladene aber nicht erschienene Partei ; Ermessensausübung hinsichtlich der Verhängung einer Ordnungsgeldes
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen nicht erschienene Partei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 22.06.2006 - 23 O 250/04
- OLG Frankfurt, 07.09.2006 - 24 W 65/06
- OLG Frankfurt, 07.09.2006 - 24 W 66/06
- OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 24 W 65/06
- OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 24 W 66/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Brandenburg, 24.10.2000 - 12 W 49/00
Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die nicht erschienene Partei
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 24 W 65/06
Schon daraus allerdings, dass die Partei nicht gezwungen werden kann, ihr Wissen auch tatsächlich preiszugeben (vgl. hierzu i.E. OLG Hamm MDR 1997, 1061; OLG Brandenburg MDR 2001, 411) folgt, dass vor Verhängung eines Ordnungsgeldes eine sorgfältige Abwägung darüber geboten ist, ob das Nichterscheinen der Partei zu einem im Sinne des Förderungszweckes ungünstigeren Verlauf des Verfahrens geführt, das Verfahren behindert oder verzögert hat.Die Kosten, die im Verfahren nach § 141 Abs. 3 ZPO entstehen, sind nicht anders "unregelmäßige" Kosten des Zivilverfahrens, als es die mit der - nicht in jedem Zivilprozess notwendig werdenden - Beweisaufnahme verbundenen Kosten sind, vor allem kein andersartigen Kosten als die, die im Verfahren gegen einen nichterschienenen Zeugen nach §§ 380, 381 ZPO entstehen; für diese Kosten verweist § 7 Abs. 1 JVEG auf die allgemeinen Vorschriften (OLG Brandenburg MDR 1999, 508; 2001, 411).
- OLG Hamm, 14.05.1997 - 12 W 5/97
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 24 W 65/06
Schon daraus allerdings, dass die Partei nicht gezwungen werden kann, ihr Wissen auch tatsächlich preiszugeben (vgl. hierzu i.E. OLG Hamm MDR 1997, 1061; OLG Brandenburg MDR 2001, 411) folgt, dass vor Verhängung eines Ordnungsgeldes eine sorgfältige Abwägung darüber geboten ist, ob das Nichterscheinen der Partei zu einem im Sinne des Förderungszweckes ungünstigeren Verlauf des Verfahrens geführt, das Verfahren behindert oder verzögert hat.Der in OLG Hamm OLGR 1994, 154 und MDR 1997, 1061 vertretenen Auffassung, bei diesen Kosten handele es sich um solche, die den in §§ 467 Abs. 1StPO, 46 Abs. 1 OWiG bezeichneten Kosten des Beschuldigten vergleichbar seien, folgt das hier zur Entscheidung berufene Gericht nicht.
- OLG Brandenburg, 25.11.1998 - 13 W 12/98
Anordnung des persönlichen Erscheinens zur Sachaufklärung durch ein Gericht; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 24 W 65/06
Die Kosten, die im Verfahren nach § 141 Abs. 3 ZPO entstehen, sind nicht anders "unregelmäßige" Kosten des Zivilverfahrens, als es die mit der - nicht in jedem Zivilprozess notwendig werdenden - Beweisaufnahme verbundenen Kosten sind, vor allem kein andersartigen Kosten als die, die im Verfahren gegen einen nichterschienenen Zeugen nach §§ 380, 381 ZPO entstehen; für diese Kosten verweist § 7 Abs. 1 JVEG auf die allgemeinen Vorschriften (OLG Brandenburg MDR 1999, 508; 2001, 411).
- KG, 15.08.2007 - 18 WF 128/07
Zugewinnausgleichsverfahren: Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen nicht …
Der in OLG Hamm OLGR 1994, 154 und MDR 1997, 1061 vertretenen Auffassung, bei diesen Kosten handele es sich um solche, die den in §§ 467 Abs. 1 StPO, 46 Abs. 1 OWiG bezeichneten Kosten des Beschuldigten vergleichbar seien, folgt der Senat nicht (vgl. hierzu OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. September 2006, zu 24 W 65/06).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 07.09.2006 - 24 W 65/06 |
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 22.06.2006 - 23 O 250/04
- OLG Frankfurt, 07.09.2006 - 24 W 65/06
- OLG Frankfurt, 07.09.2006 - 24 W 66/06
- OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 24 W 65/06
- OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 24 W 66/06
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".