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   VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 24-IV-13 (HS), 25-IV-13 (e.A.)   

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https://dejure.org/2013,45172
VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 24-IV-13 (HS), 25-IV-13 (e.A.) (https://dejure.org/2013,45172)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25.04.2013 - 24-IV-13 (HS), 25-IV-13 (e.A.) (https://dejure.org/2013,45172)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25. April 2013 - 24-IV-13 (HS), 25-IV-13 (e.A.) (https://dejure.org/2013,45172)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Haftfortdauerentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 24-IV-13
    Daher ist der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 15; st. Rspr.).

    Gleichzeitig ist zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößert (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 15).

    Die Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten; sie müssen in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

    Andererseits ist eine näher begründete Abwägung bei Haftfortdauerentscheidungen nach § 122 StPO immer notwendig (vgl. z.B. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2781/10

    Untersuchungshaft; Beschleunigungsgebot; Zwischenverfahren;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 24-IV-13
    Soweit das Oberlandesgericht zudem offensichtlich meint, dass vorangegangene Verfahrensverzögerungen durch die besonders intensive Bearbeitung des Verfahrens durch das Landgericht kompensiert werden könnten (in diesem Sinne auch BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007 - 2 BvR 1847/07 - juris; zweifelnd dagegen Beschluss vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2781/10 - juris; Beschluss vom 5. Dezember 2005, BVerfK 7, 21 [41]), hat es ebenfalls bereits nicht detailliert dargelegt, in welchem Umfang es von einem solchen Ausgleich ausgegangen ist.
  • BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08

    Freiheit der Person und Beschleunigungsgebot bei Überhaft (Anordnung und

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 24-IV-13
    Aufgrund der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der Freiheit der Person muss das Verfahren der Haftprüfung und Haftbeschwerde so ausgestaltet sein, dass nicht die Gefahr einer Entwertung der materiellen Grundrechtsposition besteht (vgl. zu Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG BVerfG, Beschluss vom 30. August 2008 - 2 BvR 671/08 - juris Rn. 22).
  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvR 1847/07

    Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (Verletzung des Beschleunigungsgebots

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 24-IV-13
    Soweit das Oberlandesgericht zudem offensichtlich meint, dass vorangegangene Verfahrensverzögerungen durch die besonders intensive Bearbeitung des Verfahrens durch das Landgericht kompensiert werden könnten (in diesem Sinne auch BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007 - 2 BvR 1847/07 - juris; zweifelnd dagegen Beschluss vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2781/10 - juris; Beschluss vom 5. Dezember 2005, BVerfK 7, 21 [41]), hat es ebenfalls bereits nicht detailliert dargelegt, in welchem Umfang es von einem solchen Ausgleich ausgegangen ist.
  • VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 95-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 24-IV-13
    und vermeidbaren erheblichen Verfahrensverzögerungen, steht dies regelmäßig einer weiteren Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft entgegen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 95-IV-11 [HS]/Vf. 96-IV-11 [e.A.] - juris Rn. 12).
  • VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 86-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 24-IV-13
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Haftdauer auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. November 2005 - Vf. 86-IV-05 - juris Rn. 27).
  • VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 60-IV-12

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Haftfortdauerentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 24-IV-13
    Hat das Oberlandesgericht mit Blick auf die - hier zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits 6 Monate andauernde - Untersuchungshaft selbst Anhaltspunkte für Verfahrensverzögerungen gesehen, hätte es die Dauer der Verzögerungen bestimmen und ihre maßgeblichen Ursachen benennen müssen, um ihr Gewicht bewerten und die Abwägung zwischen Freiheitsanspruch und Strafverfolgungsinteresse vornehmen zu können (BVerfG, Beschluss vom 4. April 2006 - 2 BvR 523/06 - juris; SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 60-IV-12 (HS)/Vf. 61-IV-12 (e.A.).
  • BVerfG, 04.04.2006 - 2 BvR 523/06

    Freiheit der Person; Untersuchungshaft; Entscheidung über die Haftfortdauer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 24-IV-13
    Hat das Oberlandesgericht mit Blick auf die - hier zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits 6 Monate andauernde - Untersuchungshaft selbst Anhaltspunkte für Verfahrensverzögerungen gesehen, hätte es die Dauer der Verzögerungen bestimmen und ihre maßgeblichen Ursachen benennen müssen, um ihr Gewicht bewerten und die Abwägung zwischen Freiheitsanspruch und Strafverfolgungsinteresse vornehmen zu können (BVerfG, Beschluss vom 4. April 2006 - 2 BvR 523/06 - juris; SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 60-IV-12 (HS)/Vf. 61-IV-12 (e.A.).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 24-IV-13
    Einerseits wird eine Begründung zur Wahrung des Beschleunigungsgebots bei noch kurzer Dauer der Untersuchungshaft meist nicht geboten sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 60-IV-10 [HS]/Vf. 61-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 31).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 24-IV-13
    Insbesondere bedarf es keiner Begründung, wenn die Nachrangigkeit des Freiheitsanspruchs offen zutage liegt und sich daher von selbst versteht (vgl. zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297 [315]).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 5-IV-12

    Entscheidung zur Haftfortdauer verletzt wegen mangelnder Begründung

  • VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06
  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

  • VerfGH Sachsen, 04.07.2013 - 37-IV-13

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Der Verfassungsgerichtshof hob mit Beschluss vom 25. April 2013 den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 25. März 2013 auf und verwies die Sache an das Oberlandesgericht Dresden zurück (Vf. 24-IV-13 [HS]/Vf. 25-IV-13 [e.A.]).
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