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   LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 25 Sa 1079/13   

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https://dejure.org/2013,49914
LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 25 Sa 1079/13 (https://dejure.org/2013,49914)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.12.2013 - 25 Sa 1079/13 (https://dejure.org/2013,49914)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - 25 Sa 1079/13 (https://dejure.org/2013,49914)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Wirksamkeit einer Arbeitsvertragsbefristung aufgrund eines gerichtlich festgestellten Vergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 734/10

    Befristung aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 25 Sa 1079/13
    Hierbei ist mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon auszugehen, dass ein gerichtlicher Vergleich im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 8 TzBfG einen offenen Streit der Parteien über das (Fort-)Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraussetzt und jedenfalls im schriftlichen Verfahren nach § 278 Abs. 6, S.1 2. Alt. ZPO geschossen werden kann (BAG, Urt. vom 15. Februar 2012, 7 AZR 734/10, BAGE 140, 368-377).

    Entsprechend wird mangels gezielter Einsetzbarkeit dieses Befristungsgrundes zur Vereinbarung befristeter Arbeitsverhältnisse durch diese gesetzliche Möglichkeit auch keine mit Unionsrecht nicht vereinbare Möglichkeit der Kettenbefristung geschaffen (vgl. zu den Vorgaben BAG, Urt. v. 15. Februar 2012, 7 AZR 734/10 a.a.O. Rn. 17 m.w.N.).

    Nehmen die Parteien einen schriftlichen Vergleichsvorschlag des Gerichts, der eine Befristungsabrede beinhaltet, durch Schriftsatz gegenüber dem Gericht an und stellt das Gericht durch Beschluss das Zustandekommen des Vergleichs fest, rechtfertigt der so geschlossene Vergleich nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG die Befristung des Arbeitsverhältnisses (BAG, Urt. v. 15. Februar 2012, 7 AZR 734/10, a.a.O. Rn. 17 m.w.N. sowie ausführlich zur Unionsrechtskonformität dieses Verständnisses des § 14 Abs. 1 Nr. 8 TzBfG).

    Die konkrete Feststellung eines bestimmten Grades der Beteiligung etwa in Form einer tatsächlichen Einflussnahme auf den Vergleichstext ist nicht geboten (BAG, Urt. v. 15. Februar 2012, 7 AZR 734/10, a.a.O. Rn. 25).

    b) Diese bereits mit dem Vergleichsvorschlag abgegebene Annahmeerklärung führt nicht dazu, dass es sich in der Sache um einen Vergleich im Sinne des § 278 Abs. 6 S. 1 1. Alt ZPO handelt bzw. dieser nicht als "gerichtlicher" Vergleich im Sinne der o.g. Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urt. v. 15. Februar 2012, 7 AZR 734/10 a.a.O) anzusehen wäre.

  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 394/06

    Gerichtlicher Vergleich - Schriftform für Beendigungsvereinbarung - Anfechtung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 25 Sa 1079/13
    Diese aus Art. 12 Abs. 1 GG abgeleitete Schutzpflicht erfüllt das Gericht nicht nur durch ein Urteil, sondern auch im Rahmen der gütlichen Beilegung eines Rechtsstreits (BAG 26. April 2006, 7 AZR 366/05, AP Nr. 1 zu § 14 TzBfG Vergleich), insbesondere wenn es einen Vergleich von sich aus vorschlägt oder sich einen Entwurf der Parteien mit seinem Vorschlag zu eigen macht (BAG, Urteil vom 23. November 2006 - 6 AZR 394/06 -, BAGE 120, 251-268).
  • BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 366/05

    Befristung - Gerichtlicher Vergleich - Befristungskontrollklage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 25 Sa 1079/13
    Diese aus Art. 12 Abs. 1 GG abgeleitete Schutzpflicht erfüllt das Gericht nicht nur durch ein Urteil, sondern auch im Rahmen der gütlichen Beilegung eines Rechtsstreits (BAG 26. April 2006, 7 AZR 366/05, AP Nr. 1 zu § 14 TzBfG Vergleich), insbesondere wenn es einen Vergleich von sich aus vorschlägt oder sich einen Entwurf der Parteien mit seinem Vorschlag zu eigen macht (BAG, Urteil vom 23. November 2006 - 6 AZR 394/06 -, BAGE 120, 251-268).
  • BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 496/95

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 25 Sa 1079/13
    Allein beispielsweise die arbeitgeberseitige Androhung einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses verbunden mit dem Angebot einer befristeten Weiterbeschäftigung reicht nicht aus (BAG Urt. vom 24. Januar 1996, 7 AZR 496/95, BAGE 82, 101, Gründe II 2.).
  • LAG Niedersachsen, 05.11.2013 - 1 Sa 489/13

    Sachgrund zur Befristung des Arbeitsverhältnisses durch gerichtliche

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 25 Sa 1079/13
    Ob die vom Bundesarbeitsgericht weiter vorgenommene Unterscheidung zu einer Feststellung nach § 278 Abs. 6 S. 1 1. Alt ZPO zwingend ist oder ob auch eine hiernach erfolgte Feststellung aufgrund der einerseits auch in diesem Fall bestehenden gerichtlichen Prüfpflichten und der andererseits auch für einen hiernach abgeschlossenen Vergleich bestehenden Voraussetzung eines offenen Streites als gerichtlicher Vergleich im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 8 TzBfG anerkannt werden könnte (vgl. hierzu LAG Niedersachsen, Urt. v. 5.11.2013, 1 Sa 489/13, Pressemitteilung EzA Schnelldienst vom 25 November 2013, wonach ein gerichtlicher Vergleich im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 8 TzBfG auch im Falle einer Feststellung gem. § 278 Abs. 6 S. 1 1. Alt. ZPO vorliegt.) kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben, da ein Vergleich nach § 278 Abs. 6 S. 1 2. Alt. ZPO geschlossen wurde.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2013 - 15 SaGa 1738/12

    Bestenauslese bei befristeter Stelle

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 25 Sa 1079/13
    Ob ein öffentlicher Arbeitgeber festlegen kann, dass eine Stelle nur befristet besetzt werden soll und entsprechend Bewerber, mit denen eine Befristung wirksam nicht vereinbart werden zulässigerweise von vornherein nicht berücksichtigt werden, ist streitig (s. z.B. einerseits LArbG Berlin, Urteil vom 25. August 2006, 6 Sa 592/06, zit. nach juris und andererseits LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Januar 2013, 15 SaGa 1738/12, LAGE Art. 33 GG Nr. 21 m.w.N. zur Rspr).
  • LAG Berlin, 25.08.2006 - 6 Sa 592/06

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 25 Sa 1079/13
    Ob ein öffentlicher Arbeitgeber festlegen kann, dass eine Stelle nur befristet besetzt werden soll und entsprechend Bewerber, mit denen eine Befristung wirksam nicht vereinbart werden zulässigerweise von vornherein nicht berücksichtigt werden, ist streitig (s. z.B. einerseits LArbG Berlin, Urteil vom 25. August 2006, 6 Sa 592/06, zit. nach juris und andererseits LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Januar 2013, 15 SaGa 1738/12, LAGE Art. 33 GG Nr. 21 m.w.N. zur Rspr).
  • BAG, 08.06.2016 - 7 AZR 339/14

    Befristung - gerichtlicher Vergleich

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Dezember 2013 - 25 Sa 1079/13 - wird zurückgewiesen.
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