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| VGH Bayern, 20.03.2006 - 25 CS 05.3180 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- VG Karlsruhe, 26.07.2024 - 2 K 664/24
Genehmigung eines Bauvorhabens in kerngebietstypischer Lage; Lärmbelastung; …
Sofern in der näheren Umgebung nach ihrer Eigenart die geschlossene Bebauung vorherrscht, so wird verschiedentlich angenommen, dass die seitlich-grenzständige Bebauung auf den Grundstücken grundsätzlich über ihre gesamte Tiefe hinweg vorgeschrieben ist (…in diesem Sinne Fischer, in: Brügelmann, Baugesetzbuch, 130. Ergänzung April 2024, § 22 BauNVO Rn. 24, 84 jew. m.w.N.;… Blechschmidt, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, 153. Ergänzungslieferung Januar 2024, § 22 BauNVO Rn. 37;… Petz, in: König/Roeser/Stock, Baunutzungsverordnung, 5. Aufl. 2022, § 22 Rn. 24;… Hornmann, in: Spannowsky/Hornmann/Kämper (Hrsg.), BeckOK BauNVO, 38. Edition Stand: 15.07.2024, § 22 Rn. 52; so wohl auch BayVGH, Beschl. v. 20.03.2006 - 25 CS 05.3180 -, juris Rn. 22;… jedenfalls eine Pflicht zum Grenzanbau im Rahmen geringfügiger Überschreitungen einer normativen Baugrenze erkennend OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.03.2003 - 7 B 2212/02 -, BauR 2003, 1185 = juris Rn. 30;… demgegenüber anhand einer rückwärtigen faktischen Baugrenze differenzierend OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.03.2013 - OVG 10 B 4.12 -, OVG BE 34, 20 = juris Rn. 45). - VG Aachen, 19.06.2012 - 3 K 1072/10
Nachbarklage gegen eine erteilte Baugenehmigung zum Umbau und zur Erweiterung …
Rn. 66 Vgl. hierzu: BayVGH, Beschluss vom 20. März 2006 - 25 CS 05.3180 -, juris, Rn. 23; Bielenberg, in: Ernst/Zinkhahn/Bielenberg, a.a.O., § 22 BauNVO Rn. 41. - VG Karlsruhe, 12.02.2025 - 2 K 6818/24
Anwendungsbereich von § 12 Abs. 1 BauNVO; sog. Paternoster-Parksystem; …
Sofern in der näheren Umgebung nach ihrer Eigenart die geschlossene Bebauung vorherrscht, so wird verschiedentlich angenommen, dass die seitlich grenzständige Bebauung auf den Grundstücken grundsätzlich über ihre gesamte Tiefe hinweg vorgeschrieben ist (…in diesem Sinne Fischer, in: Brügelmann, Baugesetzbuch, 130. Ergänzung April 2024, § 22 BauNVO Rn. 24, 84 jew. m.w.N.;… Blechschmidt, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, 155. Ergänzungslieferung August 2024, § 22 BauNVO Rn. 37;… Petz, in: König/Roeser/Stock, Baunutzungsverordnung, 5. Aufl. 2022, § 22 Rn. 24;… Hornmann, in: Spannowsky/Hornmann/Kämper, BeckOK BauNVO, 39. Edition Stand: 15.10.2024, § 22 Rn. 52; so wohl auch Bayerischer VGH, Beschl. v. 20.03.2006 - 25 CS 05.3180 -, juris Rn. 22;… jedenfalls eine Pflicht zum Grenzanbau im Rahmen geringfügiger Überschreitungen einer normativen Baugrenze erkennend OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.03.2003 - 7 B 2212/02 -, BauR 2003, 1185 = juris Rn. 30;… demgegenüber anhand einer rückwärtigen faktischen Baugrenze differenzierend OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.03.2013 - OVG 10 B 4.12 -, OVG BE 34, 20 = juris Rn. 45).
- VG Hannover, 02.05.2022 - 12 B 358/21
Abschichtung; Abänderungsverfahren; allgemeine Vorprüfung; Heilung; …
Es besteht keine Veranlassung, dem Antragsgegner entsprechend § 154 Abs. 3 VwGO die Hälfte der Kosten aufzuerlegen (vgl. zu dieser Möglichkeit Bay. VGH, Beschluss vom 26.3.2006 - 25 CS 05.3180 -, juris, Rn. 28). - VGH Bayern, 03.02.2012 - 14 CS 11.2284
Nachbarrechtstreit
Das gilt auch für die Befreiung von der Festsetzung einer geschlossenen Bauweise zum Grundstück der Antragstellerin hin und der Zulassung einer Bebauung in einem Abstand von ca. 10 m. Der 25. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat zwar entschieden (vom 20.3.2006 Az. 25 CS 05.3180), dass der in einem Bebauungsplan festgesetzten geschlossenen Bauweise nachbarschützende Wirkung zukommen kann, weil ein Bauherr, der sich nicht an die geschlossene Bauweise hält, dem angrenzenden Nachbarn unter Umständen den Anspruch auf Grenzbebauung nehme. - VG Würzburg, 07.04.2011 - W 5 S 11.272
Änderungsbeschluss von Amts wegen
- VG Würzburg, 31.01.2008 - W 5 K 07.1468
Festsetzungen im Bebauungsplan; Abstandsflächen; Traufgasse; Nachbarschutz
Noch weiter geht der BayVGH im Beschluss vom 20. März 2006 (25 CS 05.3180), wenn er eine Verletzung nachbarschützender Rechte dadurch als möglich ansieht, dass ein Gebäude ohne Grenzanbau genehmigt wurde, obwohl im Bebauungsplan für das Baugrundstück die geschlossene Bauweise festgesetzt war. - VG Würzburg, 31.01.2008 - W 5 K 07.1356
Festsetzungen im Bebauungsplan; Abstandsflächen; Nachbarschutz
Im Beschluss vom 20. März 2006 (25 CS 05.3180) hat der BayVGH sogar eine Verletzung nachbarschützender Rechte dadurch als möglich angesehen, dass ein Gebäude ohne Grenzanbau genehmigt wurde, obwohl im Bebauungsplan für das Baugrundstück die geschlossene Bauweise festgesetzt war.
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