Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 21.11.2002 - 25 W 88/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 935 ZPO, § 885 Abs 1 S 2 BGB
Einstweilige Verfügung: Gefährdungsvermutung auf Eintragung einer Grundbuchvormerkung und deren Widerlegung - Judicialis
BGB § 885 I 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 885 Abs. 1 Satz 2
Zu den Voraussetzungen für den Erlass einer auf Eintragung einer Grundbuchvormerkung gerichteten einstweiligen Verfügung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einstw. Verfügung: Glaubhaftmachung der Gefährdung des Anspruchs?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einstweilige Verfügung bei Gefährdung eines zu sichernden Anspruchs hinsichtlich der Eintragung einer Grundbuchvormerkung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
§ 648 BGB: Muss die Anspruchsgefährdung glaubhaft gemacht werden ? (IBR 2003, 1091)
Verfahrensgang
- LG Kassel, 15.10.2002 - 7 O 2170/02
- OLG Frankfurt, 21.11.2002 - 25 W 88/02
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 10.12.1999 - 22 U 170/99
Eilbedürftigkeit für einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2002 - 25 W 88/02
Die Gefährdung wird also zwar grundsätzlich vermutet, jedoch darf ein Gegenbeweis geführt werden (vgl. dazu ausführlich Oberlandesgericht Düsseldorf NJW-RR 2000, 825, mit weiteren Nachweisen;… jetzt auch - unter Aufgabe seiner früher anders lautenden Meinung - Bassenge, Palandt, BGB, 61. Aufl., § 858 Rdn. 5) bzw. kann die mangelnde Gefährdung aus unstreitigen Tatsachen hergeleitet werden.
- OLG Düsseldorf, 05.02.2013 - 21 U 123/12
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Rn. 17 In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob es sich bei der Bestimmung des § 885 Abs. 1 Satz 2 BGB lediglich um eine widerlegliche Vermutung für die Gefährdung des Verfügungsanspruchs handelt (vgl. OLG Düsseldorf, 22. Zivilsenat, Urteil vom 10.12.1999, 22 U 170/99, NJW-RR 2000, 825; OLG Hamm, Urteil vom 04.11.2003, 21 U 44/03, NZBau 2004, 330 = BauR 2004, 872 = IBR 2004, 71 m. A. Turner; OLG Celle, Urteil vom 27.02.2003, 14 U 116/02, BauR 204, 1439; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.11.2002, 25 W 88/02, IBR-online 2003, 1091; offenlassend OLG Koblenz, Beschluss vom 27.04.2007, 5 W 309/07, BauR 2007, 1619, IBR 2007, 553 m.A. Hildebrandt; Werner-Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl. 2011, Rn 277; Joussen a.a.O., Rz. 82; Drescher in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2012 , Rz. 37 zu § 935; Kniffka in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl. - OLG Köln, 28.03.2013 - 19 U 157/12 Allerdings handelt es sich bei dieser Regelung nur um eine gesetzliche Vermutung des Vorliegens der Gefährdung des Anspruchs, wobei der Gegenbeweis zulässig ist (OLG Frankfurt, Beschl. v. 21.11.2002, -25 W 88/02-, zitiert nach juris).
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