Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 17.08.2000 - 26 W 16/2000, 26 W 16/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Judicialis
BSHG § 76 Abs. 2 a Nr. 1; ; BSHG § 23 Abs. 4 a.F.; ; BSHG § 76; ; BSHG § 11 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 850 f Abs. 1 lit. a; ; ZPO § 850 f; ; ZPO § 850 c
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Höhe des pfändungsfreien Einkommens; Berücksichtigung des pfandfreien fiktiven Sozialhilfebedarfs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterhaltspflicht; Notwendiger Unterhalt; Pfändungs- und Überweisungsbeschluß ; Pfändungsfreier Betrag; Mehrbedarf ; Existenzminimum
- Wolters Kluwer
(Pfändung des Arbeitseinkommens: Berechnung des fiktiven Sozialhilfebedarfs nach Gesetzesänderung)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gelnhausen, 01.10.1999 - 57 M 1788/99
- LG Hanau, 07.12.1999 - 8 T 226/99
- OLG Frankfurt, 17.08.2000 - 26 W 16/2000, 26 W 16/00
Papierfundstellen
- Rpfleger 2001, 38
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91
Grundfreibetrag
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2000 - 26 W 16/00
Im übrigen hat auch das Bundesverfassungsgericht bei der Berechnung des jedem Erwerbstätigen zu belassenden Existenzminimums die Berücksichtigung lediglich der tatsächlichen Aufwendungen nicht ausreichen lassen, sondern einen Zuschlag entsprechend der in § 23 Abs. 4 a.F. BSHG getroffene Regelung für erforderlich gehalten (BVerfG, NJW 1992, 3153, 3154).Dieser Vorschlag hat in Rechtsprechung und Schrifttum weitgehend Anerkennung gefunden (BVerfG, NJW 1992, 3153, 3154;… Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 15. Auflage, § 76 Rn. 49;… Grote, a.a.O., Rn. 203, 204;… vgl. auch Zöller-Philippi, ZPO, 21. Auflage, § 115 Rn. 28 f).
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93
Kinderexistenzminimum I
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2000 - 26 W 16/00
Diese Auffassung hat das Bundesverfassungsgericht auch nach der Streichung des § 23 Abs. 4 BSHG unter ausdrücklicher Zitierung dieser Vorschrift aufrechterhalten (BVerfG, NJW 1999, 561, 562). - OLG Frankfurt, 13.07.1999 - 26 W 52/99
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2000 - 26 W 16/00
Im Gegensatz dazu hat der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. FamRZ 2000, 614, 616) die Auffassung vertreten, daß es die Streichung des § 23 Abs. 4 a.F. BSHG nicht rechtfertigt, den Besserstellungszuschlag im Rahmen des Pfändungsschutzes nach § 850 f ZPO entfallen zu lassen (so auch AG Stuttgart, RPfleger 1996, 360; Christmann, RPfleger 1995, 99 f;… Stein/Jonas-Brehm, ZPO, § 850 f Rn. 2 a;… ausführlich mit weiteren Nachweisen: Grote, Einkommensverwertung und Existenzminimum des Schuldners in der Verbraucherinsolvenz, Rn. 198 f, 200).
- OLG Köln, 13.08.1999 - 2 W 165/99
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2000 - 26 W 16/00
Nach der Streichung des § 23 Abs. 4 a.F. BSHG wird demgegenüber z.T. die Auffassung vertreten, damit sei ein bestimmter Prozentsatz des Regelsatzes als Mehrbedarf in dem zweiten Abschnitt des BSHG nicht mehr vorgesehen und dürfe dementsprechend auch bei der Bestimmung des notwendigen Lebensbedarfs nicht mehr berücksichtigt werden (KG RPfleger 1994, 371; OLG Köln, RPfleger 1999, 548, 549;… Zöller-Stöber, ZPO, 21. Auflage, § 850 f Rn. 2;… Stöber, Forderungspfändung, 12..Auflage, Rn. 1176 e, der im Ergebnis aber einen nach § 76 BSHG berechneten Mehrbedarfszuschlag im Rahmen des § 850 Abs. 1 lit. b anerkennen will). - AG Korbach, 09.11.1993 - 3 C 209/93
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2000 - 26 W 16/00
Nach der Streichung des § 23 Abs. 4 a.F. BSHG wird demgegenüber z.T. die Auffassung vertreten, damit sei ein bestimmter Prozentsatz des Regelsatzes als Mehrbedarf in dem zweiten Abschnitt des BSHG nicht mehr vorgesehen und dürfe dementsprechend auch bei der Bestimmung des notwendigen Lebensbedarfs nicht mehr berücksichtigt werden (KG RPfleger 1994, 371; OLG Köln, RPfleger 1999, 548, 549;… Zöller-Stöber, ZPO, 21. Auflage, § 850 f Rn. 2;… Stöber, Forderungspfändung, 12..Auflage, Rn. 1176 e, der im Ergebnis aber einen nach § 76 BSHG berechneten Mehrbedarfszuschlag im Rahmen des § 850 Abs. 1 lit. b anerkennen will). - AG Stuttgart, 12.03.1996 - 2 M 1736/95
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2000 - 26 W 16/00
Im Gegensatz dazu hat der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. FamRZ 2000, 614, 616) die Auffassung vertreten, daß es die Streichung des § 23 Abs. 4 a.F. BSHG nicht rechtfertigt, den Besserstellungszuschlag im Rahmen des Pfändungsschutzes nach § 850 f ZPO entfallen zu lassen (so auch AG Stuttgart, RPfleger 1996, 360; Christmann, RPfleger 1995, 99 f;… Stein/Jonas-Brehm, ZPO, § 850 f Rn. 2 a;… ausführlich mit weiteren Nachweisen: Grote, Einkommensverwertung und Existenzminimum des Schuldners in der Verbraucherinsolvenz, Rn. 198 f, 200).
- BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 151/03
Höhe des Freibetrages bei erweiterter Pfändung
Im Beschwerdefall stellt sich auch nicht die Frage, ob der notwendige Unterhalt des Vollstreckungsschuldners unabhängig von der Möglichkeit eines Antrages gemäß § 850f Abs. 1 Buchst. a) ZPO i.d.F. von Art. 1 Nr. 5 des Siebten Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3638) i.V.m. § 76 Abs. 2a Nr. 1 BSHG um einen Mehrbedarfszuschlag für Erwerbstätigkeit entsprechend dem früheren § 23 Abs. 4 Nr. 1 BSHG erhöht werden muß (siehe dazu etwa die Begründung zu Art. 1 Nr. 4 des Regierungsentwurfs des Siebten Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen in BT-Drucks. 14/6812 S. 12; außerdem OLG Frankfurt Rpfleger 2001, 38 f; zum steuerrechtlichen Existenzminimum insoweit BVerfG NJW 1999, 561, 562). - BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 225/03
Pfändungsfreie Bezüge bei der Vollstreckung von Unterhahltsforderungen
Es ist dann der Schuldner, der - etwa durch Bescheinigung des für ihn zuständigen Sozialhilfeträgers - den Beweis zu erbringen hat, daß die ihm belassenen Mittel das Existenzminimum unterschreiten (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 151/03 - NJW 2003, 2918 unter III 1; OLG Frankfurt am Main Rpfleger 2001, 38;… Schuschke/Walker, aaO Rdn. 6;… Musielak/Becker, ZPO 3. Aufl. § 850f Rdn. 2;… Thomas/Putzo, aaO Rdn. 2).Bereits zur früheren Regelung des § 23 Abs. 4 Nr. 1 a BSHG a.F. hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge im Jahre 1976 (Kleinere Schriften, Heft 55) für den Inhalt und die Bemessung des gesetzlichen Mehrbedarfs die Empfehlung ausgesprochen, dem Hilfeempfänger einen "Besserstellungszuschlag" zuzubilligen, der 25% des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes zuzüglich weiterer 15% des diesen Betrag übersteigenden, zuvor nach § 76 Abs. 2 BSHG bereinigten Einkommens umfaßt, wobei Grundbetrag und Erhöhungsbetrag zusammen nicht mehr als 50% des Regelsatzes ergeben dürften (…Hohm, aaO Rdn. 49;… Kruse/Reinhard/Winkler, BSHG § 76 Rdn. 34;… Fichtner/Wenzel, aaO; OLG Frankfurt am Main Rpfleger 2001, 38, 39).
- LG Potsdam, 03.03.2015 - 3 T 9/15
Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen …
Es ist dann der Schuldner, der - etwa durch Bescheinigung des für ihn zuständigen Sozialhilfeträgers - den Beweis zu erbringen hat, dass die ihm belassenen Mittel das Existenzminimum unterschreiten (…hierzu ausdrücklich BGH v. 12.12.2003, IXa ZB 225/03, Rn. 6; vgl. auch BGH v. 18.7.2003 - IXa ZB 151/03 - NJW 2003, 2918 unter III 1; OLG Frankfurt am Main Rpfleger 2001, 38;… Schuschke/Walker, aaO Rdn. 6;… Musielak/Becker, ZPO 3. Aufl. § 850f Rdn. 2;… Thomas/Putzo, aaO Rdn. 2).Hingegen ist von anderen Gerichten die Auffassung vertreten worden, dass nach Abschaffung der Regelung eines konkreten Mehrbedarfszuschlags für Erwerbstätige die Vorschriften, die nunmehr diesen Mehraufwand nur noch als Abschlag beim Einkommen berücksichtigen, anzuwenden seien (so ausdrücklich OLG Frankfurt v. 17.8.2000, 26 W 16/00 und insbesondere BGH v. 12.12.2003, IXa ZB 225/03, Rn. 11 ff.).
Insofern dürfte es sich um ein redaktionelles Versehen handeln (vgl. auch OLG Frankfurt v. 17.8.2000 aaO zum vorherigen Verweis auf das BSHG).
- BGH, 12.12.2003 - IX ZB 225/03 Es ist dann der Schuldner, der - etwa durch Bescheinigung des für ihn zuständigen Sozialhilfeträgers - den Beweis zu erbringen hat, dass die ihm belassenen Mittel das Existenzminimum unterschreiten (vgl. Senatsbeschluß vom 18.7.2003 - IXa ZB 151/03 - NJW 2003, 2918 unter III 1; OLG Frankfurt am Main Rpfleger 2001, 38;… Schuschke/Walker, aaO Rdnr. 6;… Musielak/Becker, ZPO 3. Aufl. § 850f Rdnr. 2;… Thomas/Putzo, aaO Rdnr. 2).
Bereits zur früheren Regelung des § 23 IV Nr. 1 a BSHG a.F. hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge im Jahre 1976 (Kleinere Schriften, Heft 55) für den Inhalt und die Bemessung des gesetzlichen Mehrbedarfs die Empfehlung ausgesprochen, dem Hilfeempfänger einen "Besserstellungszuschlag" zuzubilligen, der 25% des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes zuzüglich weiterer 15% des diesen Betrag übersteigenden, zuvor nach § 76 II BSHG bereinigten Einkommens umfaßt, wobei Grundbetrag und Erhöhungsbetrag zusammen nicht mehr als 50% des Regelsatzes ergeben dürften (…Hohm, aaO Rdnr. 49;… Kruse/Reinhard/Winkler, BSHG § 76 Rdnr. 34;… Fichtner/Wenzel, aaO; OLG Frankfurt am Main Rpfleger 2001, 38, 39).
- OLG Frankfurt, 29.08.2000 - 26 W 61/00
Unterhaltsgewährung aus der Insolvenzmasse: Heraufsetzung des …
Nehmen weder Treuhänder noch Gläubigerversammlung eine nach dem Maßstab des § 850 f Abs. a ZPO (dazu vgl. Senat, Beschluß vom 17. August 2000, 26 W 16/2000, noch unveröffentlicht) notwendige Änderung des pfändbaren Betrages vor und gewähren dem Schuldner nicht den notwendigen Unterhalt, so ist worauf das Landgericht zutreffend hingewiesen hat - das Insolvenzgericht im Rahmen seiner Aufsicht nach § 58 Ins0 verpflichtet, den Treuhänder anzuhalten, die erforderliche Zahlung an den Schuldner oder dessen Familienangehörige zu veranlassen (…Kohte, Kölner Schriften zur Insolvenzordnung, a.a.O., Rn. 92;… Frankfurter Kommentar-Kohte, § 312 Rn. 48). - LG Stuttgart, 10.02.2005 - 10 T 144/04
Zwangsvollstreckung: Ansatz des sozialhilferechtlichen Pauschalbetrages für den …
Rn. 12 Das Gericht hält es daher für geboten, erwerbstätigen Schuldnern - auch ohne konkreten Nachweis - bei der Berechnung des fiktiven Sozialhilfebedarfs einen Pauschalbetrag für den mit der Erwerbstätigkeit verbundenen Mehraufwand zuzubilligen (so auch OLG Frankfurt, Rpfleger 2001, 38; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 365; AG Stuttgart, Rpfleger 96, 360; LG Stuttgart [10. Zivilkammer], Beschluss vom 9.2.2005, 10 T 520/04;… Stöber, Forderungspfändung, 13. Aufl., Rdnr. 1176e). - LG Stuttgart, 09.02.2005 - 10 T 520/04
Bemessung des Pfändungsfreibetrags ab dem 1. Januar 2005 bei Vollstreckung wegen …
Rn. 15 Die Kammer hält es für geboten, erwerbstätigen Schuldnern - auch ohne konkreten Nachweis - bei der Berechnung des fiktiven Sozialhilfebedarfs einen Pauschalbetrag für den mit der Erwerbstätigkeit verbundenen Mehraufwand zuzubilligen (so auch OLG Frankfurt, Rpfleger 2001, 38; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 365; AG Stuttgart, Rpfleger 96, 360;… Stöber, Forderungspfändung, 13. Aufl., Rdnr. 1176e).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 23.10.2000 - 26 W 16/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
GKG § 25 Abs. 3; ; GKG § 12 Abs. 1; ; ZPO § 3; ; ZPO § 493 Abs. 1
- rechtsportal.de
Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens - Abgleich der Interessenlagen bei unklarem Klagebegehren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens; Unklares Beweisergebnis; Wandlungsanspruch; Nachbesserung; Streitwertbestimmung; Mängelbeseitigung
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 01.09.2000 - 3 OH 34/00
- OLG Düsseldorf, 23.10.2000 - 26 W 16/00
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 07.07.1992 - 19 W 26/92
Kostenrecht Streitwert Beweisverfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2000 - 26 W 16/00
Für diesen Fall aber ist in der Rechtsprechung bereits entschieden, daß als Streitwert der Mittelwert festzusetzen ist, der sich aus einem Vergleich der in Betracht kommenden Ansprüche ergibt (vgl. OLG Köln VersR 1992, 1111 f.). - OLG Düsseldorf, 27.09.1994 - 22 W 45/94
Selbständiges Beweisverfahren: Mehrere Beweisfragen bei nur teilweiser …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2000 - 26 W 16/00
Denn es ist nicht einzusehen, daß für die selbständige Beweiserhebung, die gemäß § 493 Abs. 1 ZPO einer Beweisaufnahme vor dem Prozeßgericht gleichsteht, ein anderer Streitwert maßgebend sein soll, als er in diesem Falle für die Beweisgebühren bestimmend wäre (ebenso OLG Düsseldorf BauR 1995, 586; OLG Köln NJW-RR 1994, 761;… Zöller/Schneider ZPO, 21. Aufl. 1999, § 3 Rdn. 16 selbständiges Beweisverfahren m. w. N. auch zur Gegenmeinung). - OLG Köln, 08.12.1993 - 2 W 200/93
Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2000 - 26 W 16/00
Denn es ist nicht einzusehen, daß für die selbständige Beweiserhebung, die gemäß § 493 Abs. 1 ZPO einer Beweisaufnahme vor dem Prozeßgericht gleichsteht, ein anderer Streitwert maßgebend sein soll, als er in diesem Falle für die Beweisgebühren bestimmend wäre (ebenso OLG Düsseldorf BauR 1995, 586; OLG Köln NJW-RR 1994, 761;… Zöller/Schneider ZPO, 21. Aufl. 1999, § 3 Rdn. 16 selbständiges Beweisverfahren m. w. N. auch zur Gegenmeinung).
- OLG Stuttgart, 29.07.2002 - 6 U 87/02
Finanzierung eines Anlagegeschäfts: Aufklärungspflichten der Bank; …
Bei Konsumentenkrediten kann im Einzelfall eine Hinweispflicht der finanzierenden Bank zu einer im Vergleich zu einem Annuitätendarlehn höheren Gesamtbelastung dann bestehen, wenn die dem Kunden angebotene und von diesem gewählte Darlehensform besondere Risiken in sich birgt oder mit einem besonderen Kostenaufwand verbunden ist, den ein Darlehensnehmer üblicherweise nicht von sich aus erkennen kann, so dass nach Treu und Glauben und der Verkehrsauffassung insoweit eine Aufklärung zu erwarten ist (BGH NJW 1990, 1844 = BGHZ 111, 117; BGH NJW 1989, 1667, 1668; OLG München ZIP 2000, 2295, 2300; vom Senat in OLGR 2001, 332, 336 letztlich offengelassen).
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