Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - I-26 W 9/06 AktE |
Volltextveröffentlichungen (7)
- spruchverfahren-direkt.de
- spruchverfahren-direkt.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 15; ZPO § 42 § 406; HGB § 319; WPO § 43
Keine Befangenheit eines Sachverständigen durch vorherige Tätigkeit als Abschlussprüfer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestellung zum gerichtlichen Sachverständigen in einem Spruchstellenverfahren zur Bestimmung des Umtauschverhältnisses bei vorheriger Tätigkeit als Abschlussprüfer; Ablehnung eines Sachverständigen; Vorliegen einer angemessenen Abfindung der Minderheitsaktionäre; ...
Papierfundstellen
- ZIP 2006, 1733
- WM 2006, 2137
- DB 2006, 1670
- NZG 2006, 758
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 21.12.2000 - 19 W 5/00
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - 26 W 9/06
Ihm muss die Fähigkeit zugesprochen werden, eine einmal gefasste Meinung zu revidieren (vgl. OLG Düsseldorf, AG 2001, 533).Es hätte vielmehr der Darlegung weiterer konkreter Umstände bedurft, um die Besorgnis zu rechtfertigen, die Sachverständigen seien an einer unparteiischen, unvoreingenommenen Erstellung des Gutachtens gehindert (vgl. OLG Düsseldorf, AG 2001, 533 m.w.N.).
- BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 27/03
Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - 26 W 9/06
Gemäß §§ 42 Abs. 2, 44 ZPO kann ein Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn Umstände dargelegt und glaubhaft gemacht werden, aus denen vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger und besonnener Betrachtung die Befürchtung gerechtfertigt erscheint, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (BVerfGE 82, 38; BVerfGE 92, 139;BGH NJW-RR 2003, 1220,1221;… Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl., § 42 Rdnr.4 f.). - OLG Stuttgart, 03.12.2003 - 20 W 6/03
Aktiengesellschaft: Ausschluss von Minderheitsaktionären; Erläuterung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - 26 W 9/06
Eine solche Parallelprüfung spricht nicht gegen eine unabhängige (Über-)Prüfung der Angemessenheit der angebotenen Barabfindung (…OLG Düsseldorf, Urt. v. 14. Januar 2005, I-16 U 59/04 , AG 2005, 293, 297; OLG Stuttgart, B. v. 03.12.2003-Az. 20 W 6/03-, zitiert aus Juris).
- OLG Düsseldorf, 14.01.2005 - 16 U 59/04
Ausschluss von Minderheitsaktionären
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - 26 W 9/06
Eine solche Parallelprüfung spricht nicht gegen eine unabhängige (Über-)Prüfung der Angemessenheit der angebotenen Barabfindung (OLG Düsseldorf, Urt. v. 14. Januar 2005, I-16 U 59/04 , AG 2005, 293, 297; OLG Stuttgart, B. v. 03.12.2003-Az. 20 W 6/03-, zitiert aus Juris). - BGH, 20.02.1991 - XII ZB 11/89
Beschwerdebefugnis im FGG -Verfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - 26 W 9/06
Dies wäre gemäß § 20 Abs. 2 FGG Voraussetzung für die Zulässigkeit der Beschwerde (vgl. BGH NJW-RR 1991, 771). - OLG Düsseldorf, 29.03.1994 - 11 W 77/93
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - 26 W 9/06
Der gerichtliche Geschäftswert ist gemäß § 30 KostO nach freiem Ermessen zu bestimmen und richtet sich nach dem Geschäftswert der Hauptsache (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 1086).
- OLG München, 02.09.2019 - 31 Wx 358/16
Angemessenheit der Barabfindung nach Ausschluss der Minderheitsaktionäre im …
Der sachverständige Prüfer ist darüber hinaus noch nicht einmal per se als späterer gerichtlicher Sachverständiger ausgeschlossen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2006 - 26 W 9/06 (AktE)). - OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - 26 W 16/13
Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im Spruchverfahren …
Dieser Anschein muss sich allerdings auf Tatsachen oder Umstände gründen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber; subjektive und unvernünftige Gedankengänge der ablehnenden Partei haben dabei außer Betracht zu bleiben (vgl. BGH NJW-RR 1987, 893; Senat, Beschluss vom 24.05.2006, I-26 W 9/06 (AktE) m. w. N., zitiert aus JURIS; Beschluss vom 25.07.2013, I-26 W 7/13 (AktE), n.v.;… Musielak/Huber, ZPO, 10. Auflage, § 406 Rn. 4 m.w.N.).Die außergerichtlichen Kosten sind ebenso wie in den Verfahren der Richterablehnung nicht erstattungsfähig (vgl. Senat, Beschluss vom 25.07.2013, I-26 W 7/13 (AktE) - n. v. - Beschluss vom 24.05.2006, I-26 W 9/06 (AktE) m. w. N., zitiert aus JURIS).
- OLG München, 19.10.2006 - 31 Wx 92/05
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Spruchverfahren - Berechnung des …
- OLG Düsseldorf, 10.03.2016 - 26 W 14/13
Bewertung der Relation in einem Zusammenschluss beteiligter Unternehmen
Das Landgericht hat das Ablehnungsgesuch zurückgewiesen; die dagegen gerichteten sofortigen Beschwerden u.a. des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre hat der Senat mit Beschluss vom 24.05.2006 (I-26 W 9/06 (AktE), AG 2006, 754 f.) zurückgewiesen, weil allein die vorherige Tätigkeit als Abschlussprüfer ohne Hinzutreten weiterer, die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigender Umstände einer Bestellung zum gerichtlichen Sachverständigen in einem Spruchstellenverfahren nicht entgegensteht.Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Senatsbeschluss vom 24.05.2006 (I-26 W 9/06 (AktE), AG 2006, 754 f.) verwiesen.
- LG Köln, 12.07.2019 - 82 O 135/07
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AXA Konzern AG: Antragsgegnerin legt …
Die Parallelprüfung ist dementsprechend in der Rechtsprechung anerkannt (BGH…, Beschluss vom 21. Mai 2007 - II ZR 266/04 -, juris Rn. 29 mwN.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Mai 2006 - I-26 W 9/06 AktE, 26 W 9/06 AktE -, juris Rn. 19; OLG Frankfurt…, Urteil vom 26.08.2009 - 23 U 69/08 -, juris Rn. 80 mwN.). - OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 26 W 3/15
Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Spruchverfahren wegen der Behandlung …
Die außergerichtlichen Kosten sind nicht erstattungsfähig (vgl. Senat, Beschlüsse v. 10.03.2014 - I-26 W 16/13 (AktE) -, AG 2015, 439 ff..; 24.05.2006 - I-26 W 9/06 (AktE) -, NZG 2006, 758 ff. m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 28.10.2019 - 26 W 3/17
Einbeziehung einer im Rahmen eines Vergleichs zugesagten erhöhten …
Auch liegt kein Verstoß gegen das Selbstprüfungsverbot aufgrund der früheren Tätigkeit als Abschlussprüferin vor (vgl. zur Bestellung eines vormaligen Abschlussprüfers zum gerichtlichen Sachverständigen Senat, Beschluss v. 24.05.2006 - I-26 W 9/06 (AktE) Rn. 13 ff., AG 2006, 754 f.;… OLG München, Beschluss v. 19.10.2006 - 31 Wx 92/05 Rn. 17, AG 2007, 287, 289;… zur Verfassungsmäßigkeit des Squeeze-out-Verfahrens BGH, Beschluss v. 25.07.2005 - II ZR 327/03 Rn. 3, WM 2006, 286 f.). - LG Koblenz, 17.03.2015 - 4 HKO 166/12
IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing: Spruchverfahren …
- LG Berlin, 03.05.2007 - 93 O 187/06
Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung eines angefochtenen …
Denn selbst eine vorherige Tätigkeit als Abschlussprüfer stünde der Bestellung als Vertragsprüfer nicht entgegen (vgl. OLG Düsseldorf, WM 2006, 2137, 2138). - OLG München, 11.08.2011 - 31 Wx 294/11
Sachverständigenablehnung wegen wissenschaftlicher Publikationen
Für die Annahme der Befangenheit müssen objektive Gründe vorliegen, die nach Meinung eines ruhig und vernünftig denkenden Beteiligten Anlass geben, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu hegen (vgl. OLG Düsseldorf AG 2006, 754;… Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 15 Rn. 50 m.w.N.;… Stein/Jonas/Leipold ZPO 22. Aufl. § 406 Rn. 7). - LG Düsseldorf, 20.01.2017 - 39 O 18/09
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der The NewGen Hotels AG: Anträge …
- OLG Frankfurt, 30.03.2009 - 20 W 101/04
Squeeze-out: Bestimmung der Barabfindung
- LG Berlin, 17.03.2015 - 102 O 97/12
Spruchverfahren W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG: Befangenheitsantrag gegen …
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