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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 26-IV-14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,7756
VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 26-IV-14 (https://dejure.org/2015,7756)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26.03.2015 - 26-IV-14 (https://dejure.org/2015,7756)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26. März 2015 - 26-IV-14 (https://dejure.org/2015,7756)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen zu einem Sitzungshaftbefehl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 36-IV-12

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Haftbeschwerdeentscheidung nach …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 26-IV-14
    Nur dies wird dem verfassungsrechtlichen Gebot gerecht, dass bei einer den Bürger belastenden Maßnahme Mittel und Zweck in angemessenem Verhältnis zueinander stehen müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 2006, BVerfGK 9, 406 [409]; SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 36-IV-12 [HS]/Vf. 37-IV-12 [e.A.]).

    Von entsprechenden Darlegungen kann nur abgesehen werden, wenn die Nachrangigkeit des Freiheitsanspruchs offen zutage liegt und sich daher von selbst versteht (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 36-IV-12 (HS)/Vf. 37-IV-12 (e.A.); Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.]).

  • BVerfG, 27.10.2006 - 2 BvR 473/06

    Vorführungshaftbefehl (Anordnungsvoraussetzung; Terminverschiebung); Freiheit der …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 26-IV-14
    Nur dies wird dem verfassungsrechtlichen Gebot gerecht, dass bei einer den Bürger belastenden Maßnahme Mittel und Zweck in angemessenem Verhältnis zueinander stehen müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 2006, BVerfGK 9, 406 [409]; SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 36-IV-12 [HS]/Vf. 37-IV-12 [e.A.]).
  • BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08

    Freiheit der Person und Beschleunigungsgebot bei Überhaft (Anordnung und …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 26-IV-14
    Aufgrund der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der Freiheit der Person muss das Verfahren der Haftprüfung und Haftbeschwerde so ausgestaltet sein, dass nicht die Gefahr einer Entwertung der materiellen Grundrechtsposition besteht (vgl. zu Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG BVerfG, Beschluss vom 30. August 2008 - 2 BvR 671/08 - juris Rn. 22).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 26-IV-14
    Von entsprechenden Darlegungen kann nur abgesehen werden, wenn die Nachrangigkeit des Freiheitsanspruchs offen zutage liegt und sich daher von selbst versteht (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 36-IV-12 (HS)/Vf. 37-IV-12 (e.A.); Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.]).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2001 - 1 Ws 33/01

    Weitere Beschwerde gegen Haftbefehl nach Entlassung aus der Untersuchungshaft; …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 26-IV-14
    Danach ist eine Verhaftung des Angeklagten mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu vereinbaren, wenn mit der erforderlichen Sicherheit bei verständiger Würdigung aller Umstände zu erwarten ist, dass der Angeklagte zum Termin erfolgreich vorgeführt werden kann (…vgl. Becker in: Löwe- Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 230 Rn. 25; OLG Düsseldorf, StV 2001, 332).
  • VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 40-IV-13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen zu einem …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 26-IV-14
    Mit Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 24. Oktober 2011 (1 Qs 293/11) und Beschlüssen des Oberlandesgerichts Dresden vom 6. Mai 2013 und vom 13. Juni 2013 (1 Ws 77/13) wurden die Beschwerde und die weitere Beschwerde zunächst als unzulässig verworfen; diese Entscheidungen hob der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 17. Oktober 2013 (Vf. 40-IV-13) auf und verwies die Sache an das Landgericht Leipzig zurück.
  • KG, 19.07.2016 - 4 Ws 104/16

    Strafverfahren: Verhältnismäßigkeit des Erlasses eines Sitzungshaftbefehls bei …

    Eine Verhaftung des Angeklagten ist mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu vereinbaren, wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände die Erwartung gerechtfertigt ist, dass der Angeklagte zu dem (nächsten) Hauptverhandlungstermin erfolgreich vorgeführt werden kann (vgl. Sächs. VerfGH, Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 26-IV-14 - [juris] mwN).
  • KG, 22.07.2019 - 4 Ws 69/19

    Erlass eines Sitzungshaftbefehls: Verhältnismäßigkeit des Zwangsmittels

    Eine Verhaftung des Angeklagten ist mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu vereinbaren, wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände die Erwartung gerechtfertigt ist, dass der Angeklagte zu dem (nächsten) Hauptverhandlungstermin erfolgreich vorgeführt werden kann (vgl. Sächs. VerfGH, Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 26-IV-14 - [juris] mwN).
  • VerfGH Sachsen, 25.04.2024 - 111-IV-23
    In Anbetracht der Bedeutung dieses Grundrechts kann ein Eingriff nur hingenommen werden, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und auf rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch die Verhaftung des Verdächtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 26-IV-14; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18. Dezember 2000 - 2 BvR 1706/00 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Die sog. Ungehorsamshaft setzt nicht die Flucht des Angeklagten oder einen sonstigen Haftgrund nach den §§ 112, 112a StPO voraus (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 26-IV-14; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18. Dezember 2000 - 2 BvR 1706/00 - juris Rn. 16 m.w.N.).

  • LG Leipzig, 10.05.2022 - 8 Qs 26/22

    Sicherungshaftbefehl, Vorführungsbefehl, Verhältnismäßigkeit

    Denn die gebotene Gesamtbetrachtung der Erforderlichkeit eines schwerwiegenden Grundrechtseingriffs kann ergeben, dass eine Maßnahme, die einen vergleichbaren Eignungsgrad nicht gänzlich erreicht, gleichwohl als milderes Mittel vorrangig auszuschöpfen ist, weil sie wesentlich weniger einschneidende Folgen nach sich zieht (…vgl. Sachs, GG, 7. Aufl., Art. 20 Rn. 153 m. w. N.;… Schultze-Fielitz in: Dreier, GG, 2. Aufl., Art. 20 Rn. 183; VerfGH Sachs Beschl. v. 26.3.2015 - Vf. 26-IV-14, BeckRS 2015, 52708, beck-online).

    Von entsprechenden Darlegungen kann nur abgesehen werden, wenn die Nachrangigkeit des Freiheitsanspruchs offen zutage liegt und sich daher von selbst versteht (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 36-IV-12 (HS)Nf. 37-IV-12 (e. A.); Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS)Nf. 8-IV-10 [e. Al; VerfGH Sachs Beschl. v. 26.3.2015 - Vf. 26-IV-14, BeckRS 2015, 52708, beck-online).

  • OLG Nürnberg, 19.03.2024 - Ws 188/24

    Weitere Beschwerde, Ladung zur Hauptverhandlung, Hauptverhandlungstermin, …

    Nur dies wird dem verfassungsrechtlichen Anspruch gerecht, dass bei einer den Bürger belastenden Maßnahme Mittel und Zweck im angemessenen Verhältnis zueinander stehen müssen (…vgl. BVerfG aaO; Sächs. VerfGH, Beschluss vom 26.03.2015 - Vf. 26-IV-14; OLG Braunschweig NdsRpfl 2012, 313).
  • LG Saarbrücken, 04.05.2018 - 8 Qs 34/18

    Erlass eines Sicherungshaftbefehls gegen den zur Hauptverhandlung nicht …

    Diesbezüglich eventuell bestehende Organisationsmängel können sich nicht zulasten des Betroffenen auswirken (Anschluss Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 26. März 2015, Vf. 26-IV-14, zitiert nach juris).

    Diesbezüglich eventuell bestehende Organisationsmängel können sich nicht zulasten des Betroffenen auswirken (vergleiche Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 26.03.2015, Az.: Vf. 26-IV-14, zitiert nach juris).

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