Rechtsprechung
EuGH, 10.01.1980 - 267/78 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
Kommission / Italien
1 . EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFTEN - EIGENE MITTEL - FESTSTELLUNG UND BEREITSTELLUNG - PRÜFUNGEN UND ERHEBUNGEN - BEFUGNISSE DER KOMMISSION - ART UND WEISE DER AUSÜBUNG
- EU-Kommission
Kommission / Italien
- Judicialis
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1. EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFTEN - EIGENE MITTEL - FESTSTELLUNG UND BEREITSTELLUNG - PRÜFUNGEN UND ERHEBUNGEN - BEFUGNISSE DER KOMMISSION - ART UND WEISE DER AUSÜBUNG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1979 - 267/78
- EuGH, 10.01.1980 - 267/78
Papierfundstellen
- NJW 1980, 2007
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 05.05.1977 - 110/76
Pretore di Cento / X
Auszug aus EuGH, 10.01.1980 - 267/78
Sie erinnert an das Urteil des Gerichtshofes vom 5. Mai 1977 in der Rechtssache 110/76 (Pretura Cento, Strafverfahren gegen Unbekannt, Slg. 1977, 851), in dem bestätigt werde, daß beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts nur die Mitgliedstaaten und deren Stellen vor den einzelstaatlichen Gerichten zur Klageerhebung befugt sind, um die die eigenen Mittel bildenden Einnahmen der Gemeinschaften beizutreiben", und in dem die Auffassung der Kommission zurückgewiesen werde, nach der "das innerstaatliche Gericht .
- Generalanwalt beim EuGH, 06.11.1990 - C-96/89
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. - …
Dies war im übrigen auch Ihr Standpunkt in einem kürzlich ergangenen Urteil Kommission/Italien 30.Generalanwalt Mancini hatte in seinen Schlußanträgen zu dem Urteil Kommission/ Deutschland übrigens ausgeführt, daß "die Feststellung... nicht der den Anspruch auf die Einnahmen begründende Akt, sondern nur der Umstand [ist], der die Verpflichtung 26 - Urteil vom 10. Januar 1980 in der Rechtssache 267/78, Kommission/Italien, Slg. 1980, 31, Randnr. 15.27 _ Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung Nr. 2891/77.28 - Urteil vom 20. März 1986 in der Rechtssache 303/84, Slg. 1986, 1171, Randnr. 16.
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-494/22
Kommission/ Tschechische Republik (Briquets de poche) - Rechtsmittel - …
33 Vgl. z. B. Urteil vom 10. Januar 1980, Kommission/Italien (267/78, EU:C:1980:6, Rn. 15). - Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1990 - 8/88
Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
In diesem beschränkten Punkt des Steuergeheimnisses hat die Beklagte meines Erachtens das Recht auf ihrer Seite: Im Urteil vom 10. Januar 1980 in der Rechtssache 267/78, Kommission/Italien42 ,.Diese werden von der Beklagten als eine sachlich unzureichende Informationsquelle angesehen, da gerade eine entscheidende Ursache für die Nichterfüllung der Einkommensvoraussetzungen darin bestehe, daß ein anderer als ein landwirt- 42 - Slg. 1980, 31.
- EuG, 24.10.2018 - T-29/17
RQ / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Generaldirektor des OLAF - …
Insoweit ist klarzustellen, dass die Vorschriften, die im nationalen Strafrecht die Mitteilung des Inhalts von Strafverfahrensakten an bestimmte Personen verbieten, der Kommission entgegengehalten werden können, soweit sie den nationalen Behörden entgegengehalten werden können (Urteil vom 10. Januar 1980, Kommission/Italien, 267/78, EU:C:1980:6" Rn. 22). - Generalanwalt beim EuGH, 20.01.1981 - 155/79
AM & S Europe Limited gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Eine gewisse Unterstützung für einen solchen Ansatz sieht die britische Regierung in der Rechtssache 267/78 (Kommission/Italien, Slg. 1980, 31). - Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1991 - C-303/90
Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
( 11 ) Die Bedeutung einer derartigen Bestimmung wird durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes bestätigt, der in seinem Urteil vom 10. Januar 1980 in der Rechtssache 267/78 (Kommission/Italien, Sie. 1980, 31, Randnr. 22) festgestellt hat, daß "die Vorschriften des nationalen Strafrechts, die die Mitteilung des Inhalts von Strafverfahrensakten an bestimmte Personen verbieten, der Kommission entgegengehalten werden [kennen], soweit sie den nationalen Behörden entgegengehalten werden können", und demgemäß entschieden, daß Italien nicht dadurch gegen seine Verpflichtungen verstoßen hatte, daß es der Kommission nicht die unter das Ermittlungsgeheimnis fallenden Unterlagen zugeleitet haue. - Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1989 - 68/88
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. - …
- Siehe das Urteil vom 10. Januar 1980 in der Rechtssache 267/78, Kommission/Italien, Slg. 1980, 31, Randnr. 20.8 - Siehe das Urteil vom 5. Mai 1977 in der Rechtssache 110/76, Strafverfahren gegen Unbekannt, Slg. 1977, 851, Randnrn.
Rechtsprechung
VG Oldenburg, 11.01.1980 - A 267/78 |
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 11.01.1980 - A 267/78
- BVerwG, 03.06.1980 - 6 B 29.80
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1979 - 267/78 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigene Mittel der Gemeinschaften - Zusätzliche Kontrolle - Ermittlungsgeheimnis
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1979 - 267/78
- EuGH, 10.01.1980 - 267/78
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 18.02.1970 - 38/69
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1979 - 267/78
Es ist keine Kopie irgendeines Dokuments, in dem eine solche Erklärung festgehalten worden wäre, beigebracht worden, und es würde tatsächlich keinen Unterschied bewirken, wenn dies der Fall wäre: Im Rat abgegebene Erklärungen können die Auslegung der Rechtsakte des Rates nicht beeinflussen, wie uns Herr Generalanwalt Reischl kürzlich in seinen Schlußanträgen in der Rechtssache 166/78 (Italien/Rat, Slg. 1979, 2602) unter Zitierung der Rechts- *sache 38/69 (Kommission/Italien, Slg. 1970, 47) ins Gedächtnis gerufen hat.