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   ArbG Hamburg, 07.05.2014 - 27 Ca 537/13   

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ArbG Hamburg, 07.05.2014 - 27 Ca 537/13 (https://dejure.org/2014,12172)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 07.05.2014 - 27 Ca 537/13 (https://dejure.org/2014,12172)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 07. Mai 2014 - 27 Ca 537/13 (https://dejure.org/2014,12172)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 142 BGB, § 123 Abs 1 BGB, § 242 BGB, § 313 Abs 1 BGB
    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags und Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag

  • ra.de
  • RA Kotz

    Aufhebungsvertrag - Aufhebung eines Aufhebungsvertrags mit einem Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags - und der Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen arglistiger Täuschung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Düsseldorf, 14.11.2011 - 14 Sa 1078/11
    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.05.2014 - 27 Ca 537/13
    Solange der Insolvenzverwalter eine Übernahme noch nicht als sicher absehen kann, darf er betriebsbedingte Kündigungen in Erwägung ziehen, wobei es nicht darauf ankommt, ob diese im Ergebnis kündigungsschutzrechtlich Bestand gehabt hätten (LAG Düsseldorf v. 14.11.2011 - 14 Sa 1078/11 -, juris Rn. 60).

    Kommt es auf Veranlassung des Arbeitgebers zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags, ist dieser Vertrag nach den Regeln über die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) anzupassen, wenn sich in der Zeit zwischen dem Abschluss des Aufhebungsvertrags und dem vereinbarten Vertragsende unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer ergibt (BAG v. 08.05.2008 - 6 AZR 517/07 -, juris Rn. 25 m.w.N.; LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 10.01.2012 - 5 Sa 144/11 -, juris Rn. 41; LAG Düsseldorf v. 14.11.2011 - 14 Sa 1078/11 -, juris Rn. 62).

    Damit wurde auch die Investorensuche zur Geschäftsgrundlage des Aufhebungsvertrags (vgl. LAG Düsseldorf v. 14.11.2011 - 14 Sa 1078/11 -, juris Rn. 64).

    Scheidet ein Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis aufgrund eines Aufhebungsvertrages aus, besteht kein Wiedereinstellungsanspruch, solange die Wirksamkeit des Aufhebungsvertrages nicht wegen Anfechtung, Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder aus einem anderen Grunde beseitigt worden ist (BAG v. 23.11.2006 - 8 AZR 349/06 -, juris Rn. 32; LAG Rheinland-Pfalz v. 12.05.2011 - 11 Sa 710/10 -, juris Rn. 64; anders wohl LAG Düsseldorf v. 14.11.2011 - 14 Sa 1078/11 -, juris Rn. 66).

  • BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 349/06

    Betriebsübergang - Beschäftigungsgesellschaft - (Wieder-) Einstellungsanspruch

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.05.2014 - 27 Ca 537/13
    Der Wegfall der Geschäftsgrundlage ist aber nur dann erheblich, wenn das Festhalten an der ursprünglichen Regelung zu einem "untragbaren mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnis führen würde" (BAG v. 23.11.2006 - 8 AZR 349/06 -, juris Rn. 23; LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 10.01.2012 - 5 Sa 144/11 -, juris Rn. 45).

    Demgegenüber ist eine andauernde Stilllegung des Betriebes gerade nicht rechtserhebliche Grundlage des Aufhebungsvertrages geworden, sondern war allenfalls der Hintergrund des Aufhebungsvertrages bzw. das Motiv des Klägers (vgl. BAG v. 23.11.2006 - 8 AZR 349/06 -, juris Rn. 22).

    Scheidet ein Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis aufgrund eines Aufhebungsvertrages aus, besteht kein Wiedereinstellungsanspruch, solange die Wirksamkeit des Aufhebungsvertrages nicht wegen Anfechtung, Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder aus einem anderen Grunde beseitigt worden ist (BAG v. 23.11.2006 - 8 AZR 349/06 -, juris Rn. 32; LAG Rheinland-Pfalz v. 12.05.2011 - 11 Sa 710/10 -, juris Rn. 64; anders wohl LAG Düsseldorf v. 14.11.2011 - 14 Sa 1078/11 -, juris Rn. 66).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2012 - 5 Sa 144/11

    Wiedereinstellungsanspruch nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages auf Basis

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.05.2014 - 27 Ca 537/13
    Kommt es auf Veranlassung des Arbeitgebers zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags, ist dieser Vertrag nach den Regeln über die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) anzupassen, wenn sich in der Zeit zwischen dem Abschluss des Aufhebungsvertrags und dem vereinbarten Vertragsende unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer ergibt (BAG v. 08.05.2008 - 6 AZR 517/07 -, juris Rn. 25 m.w.N.; LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 10.01.2012 - 5 Sa 144/11 -, juris Rn. 41; LAG Düsseldorf v. 14.11.2011 - 14 Sa 1078/11 -, juris Rn. 62).

    Der Wegfall der Geschäftsgrundlage ist aber nur dann erheblich, wenn das Festhalten an der ursprünglichen Regelung zu einem "untragbaren mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnis führen würde" (BAG v. 23.11.2006 - 8 AZR 349/06 -, juris Rn. 23; LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 10.01.2012 - 5 Sa 144/11 -, juris Rn. 45).

    Ein Wiedereinstellungsanspruch nach § 242 BGB kommt demgegenüber nur bei einer Kündigung in Betracht (LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 10.01.2012 - 5 Sa 144/11 -, juris Rn. 41).

  • LAG Düsseldorf, 26.09.2011 - 14 Sa 886/11

    Wiedereinstellungsanspruch wegen veränderter Tatsachenlage nach Abschluss eines

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.05.2014 - 27 Ca 537/13
    Insofern gelten die Grundsätze des Wiedereinstellungsanspruchs nach Ausspruch einer Kündigung entsprechend, nach denen eine Prognoseabweichung während des Laufs der Kündigungsfrist erfolgen muss (LAG Düsseldorf v. 26.09.2011 - 14 Sa 886/11 -, juris Rn. 34).

    Auf die Frage, ob der Kläger einen Wiedereinstellungsanspruch fristgemäß geltend gemacht hat (vgl. zur Frage der Verwirkung innerhalb von drei Wochen oder eines Monats ab Kenntniserlangung der wesentlichen Umstände LAG Düsseldorf v. 26.09.2011 - 14 Sa 886/11 -, juris Rn. 33 m.w.N.), kommt es aus diesem Grund nicht an.

  • LAG Hessen, 16.09.2013 - 16 Sa 782/13

    Anfechtung - Dreiseitiger Vertrag - Störung der Geschäftsgrundlage; Anfechtung -

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.05.2014 - 27 Ca 537/13
    Die Beweislast für das Vorliegen von Arglist trägt der Anfechtende; dass es sich hierbei um eine innere Tatsache handelt, steht dem nicht entgegen (Hessisches LAG v. 16.09.2013 - 16 Sa 782/13 -, juris Rn. 35).

    Falls eine Anpassung nicht möglich ist, kommt auch eine Auflösung des Vertrages in Betracht (Hessisches LAG v. 16.09.2013 - 16 Sa 782/13 -, juris Rn. 32).

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.05.2014 - 27 Ca 537/13
    Danach bestehen nur noch nachvertragliche Pflichten, die regelmäßig schwächer und allenfalls in besonderen Ausnahmefällen geeignet sind, einen Wiedereinstellungsanspruch zu begründen (BAG v. 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 -, juris Rn. 28 m.w.N.; v. 22.04.2004 - 2 AZR 281/03 -, juris Rn. 44).
  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 281/03

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Inhaltskontrolle - Widerruf

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.05.2014 - 27 Ca 537/13
    Danach bestehen nur noch nachvertragliche Pflichten, die regelmäßig schwächer und allenfalls in besonderen Ausnahmefällen geeignet sind, einen Wiedereinstellungsanspruch zu begründen (BAG v. 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 -, juris Rn. 28 m.w.N.; v. 22.04.2004 - 2 AZR 281/03 -, juris Rn. 44).
  • BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07

    Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Anforderungen an die

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.05.2014 - 27 Ca 537/13
    Kommt es auf Veranlassung des Arbeitgebers zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags, ist dieser Vertrag nach den Regeln über die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) anzupassen, wenn sich in der Zeit zwischen dem Abschluss des Aufhebungsvertrags und dem vereinbarten Vertragsende unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer ergibt (BAG v. 08.05.2008 - 6 AZR 517/07 -, juris Rn. 25 m.w.N.; LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 10.01.2012 - 5 Sa 144/11 -, juris Rn. 41; LAG Düsseldorf v. 14.11.2011 - 14 Sa 1078/11 -, juris Rn. 62).
  • BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 364/01

    Vergangenheitsbezogene Statusbeurteilung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.05.2014 - 27 Ca 537/13
    Bei der Frage, ob zwischen den Parteien gegenwärtig ein Arbeitsverhältnis besteht, bedarf es keines gesonderten Feststellungsinteresses (BAG v. 06.11.2002 - 5 AZR 364/01 -, juris Rn. 13).
  • LAG Hamm, 17.05.2013 - 10 Sa 13/13

    Änderungsvertrag durch Angebot und Annahme

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.05.2014 - 27 Ca 537/13
    Der Arbeitgeber hat sich dann im Rahmen der sekundären Darlegungslast substantiiert einzulassen und dazu vorzutragen, aufgrund welcher Umstände er von einer planmäßigen Fertigstellung ausgegangen ist (vgl. LAG Hamm v. 17.05.2013 - 10 Sa 13/13 -, juris Rn. 28; ErfK-Müller-Glöge, 13. Aufl. 2013, § 620 BGB Rn. 11).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 11 Sa 710/10

    Wiedereinstellungsanspruch nach Aufhebungsvertrag - Wegfall der

  • LAG Köln, 28.10.2010 - 13 Sa 701/10

    Dreiseitiger Aufhebungsvertrag vor Betriebsübergang unter Eingehung eines

  • LAG Hamburg, 16.12.2014 - 2 Sa 42/14

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags - Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 7. Mai 2014 - 27 Ca 537/13 - wird zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Hamburg hat durch Urteil vom 07.05.2014 - 27 Ca 537/13 - Bl. 49ff. d. A. - die Klage abgewiesen.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 07.05.2014 - 27 Ca 537/13 - dem Kläger zugestellt am 19.05.2014 wird abgeändert.

    27 Ca 537/13, wird zurückgewiesen.

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