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   LG Berlin, 08.09.2009 - 27 O 433/09   

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https://dejure.org/2009,24753
LG Berlin, 08.09.2009 - 27 O 433/09 (https://dejure.org/2009,24753)
LG Berlin, Entscheidung vom 08.09.2009 - 27 O 433/09 (https://dejure.org/2009,24753)
LG Berlin, Entscheidung vom 08. September 2009 - 27 O 433/09 (https://dejure.org/2009,24753)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 823, 1004 BGB; Artt. 1, 2 GG; §§ 22, 23 KunstUrhG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • sewoma.de

    Berichterstattung im Internet über Tätigkeit von Anwälten mit geringen öffentlichen Interesse mit voller Namensnennung

  • presserecht-aktuell.de

    Berichterstattung über gerichtlich unbedeutende Tätigkeit eines Anwalts in eigener Sache ist unzulässig

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 823; 1004 BGB; Art. 1, 2 GG; §§ 22, 23 KunstUrhG
    Wenn der Rechtsanwalt im Blog namentlich benannt wird

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Berichterstattung über unbedeutende Tätigkeit eines Anwalts in eigener Sache unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internet-Berichterstattung über Anwalt nur eingeschränkt zulässig

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 13/06

    Caroline von Monaco - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei

    Auszug aus LG Berlin, 08.09.2009 - 27 O 433/09
    Daraus ergibt sich, dass grundsätzlich allein dem Abgebildeten die Befugnis zusteht, darüber zu befinden, ob und in welcher Weise er der Öffentlichkeit im Bild vorgestellt wird (BGH AfP 2007, 121, 122 m.w.Nachw.).

    Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei der Bildveröffentlichungen von Prominenten hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 6. März 2007 (AfP 2007, 121) folgende Grundsätze aufgestellt:.

  • BGH, 17.11.1983 - III ZR 193/82

    Berechnung der Höhe von Rechtsvertretungskosten und Gebühren mehrerer

    Auszug aus LG Berlin, 08.09.2009 - 27 O 433/09
    Eine Angelegenheit liegt vor, wenn zwischen den verschiedenen Gegenständen ein innerer Zusammenhang besteht und sie sowohl inhaltlich als auch in der Zielrichtung so weitgehend übereinstimmen, dass von einem einheitlichen Rahmen der Tätigkeit gesprochen werden kann (BGH MDR 1984, 561).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus LG Berlin, 08.09.2009 - 27 O 433/09
    Dies allein rechtfertigt die Berichterstattung jedoch nicht, da auch in diesem Bereich dem Einzelnen grundsätzlich die Bestimmung darüber vorbehalten bleibt, welcher Öffentlichkeit er personal vorgestellt wird (BVerfG NJW 1973, 1226 - Lebach).
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 175/05

    Keine Erstattung der Anwaltskosten bei Abmahnung im Selbstauftrag

    Auszug aus LG Berlin, 08.09.2009 - 27 O 433/09
    Die Kosten sind erstattungsfähig, auch wenn der Rechtsanwalt hier in eigener Sache tätig wurde (BGH NJW-RR 2007, 856).
  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 373/02

    Luftbildaufnahmen ja, Wegbeschreibung nein

    Auszug aus LG Berlin, 08.09.2009 - 27 O 433/09
    Insoweit ist der Kläger auch gegenüber Eingriffen zu schützen, die seine Person gegen seinen Willen für die Öffentlichkeit "verfügbar" machen (BGH NJW 2004, 762, 63).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LG Berlin, 08.09.2009 - 27 O 433/09
    Die Wiederholungsgefahr ist aufgrund der bereits erfolgten Rechtsverletzung zu vermuten und hätte nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden können (BGH NJW 1994, 1281), an der es fehlt.
  • LG Berlin, 24.08.2010 - 27 O 184/07

    Zitat aus anwaltlicher E-Mail

    Auszug aus LG Berlin, 08.09.2009 - 27 O 433/09
    Die mit dem Klageantrag zu 1. beanstandete Textpassage nimmt Bezug auf das vor der Kammer geführte Verfahren des Klägers - 27 O 184/07 -, das erstinstanzlich mit Urteil vom 5. Juni 2007 endete; die Berufung hiergegen wurde durch das Kammergericht mit Beschluss vom 19. Mai 2008 zurückgewiesen.
  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 163/79

    Schutz des Redaktionsleiters einer Zeitung vor Offenbarung innerbetrieblicher

    Auszug aus LG Berlin, 08.09.2009 - 27 O 433/09
    Insoweit drückt sich die Sozialbindung des Individuums in Beschränkungen seines Persönlichkeitsschutzes aus (BGH NJW 1981, 1366 -Wallraff).
  • KG, 12.11.2007 - 10 U 15/07
    Auszug aus LG Berlin, 08.09.2009 - 27 O 433/09
    Solche Folgen sind vielmehr im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüberzustellen (Kammergericht, Urteil vom 12.11.2007, 10 U 15/07).
  • LG Berlin, 15.09.2009 - 27 S 4/09
    Maßgebend ist allein, ob der Rechtsanwalt die Ansprüche gegen die verschiedenen Störer derart einheitlich bearbeiten kann, dass sie verfahrensrechtlich zusammengefasst bzw. in einem einheitlichen Vorgehen - zum Beispiel in einem einheitlichen Abmahnschreiben - geltend gemacht werden können ( BGH, WRP 2009, 992 [BGH 26.05.2009 - VI ZR 174/08] -996, zit. nach juris Rdnr. 26; Kammer , Urteil vom 8. September 2009 - 27 O 433/09 -).

    Dass - wie in dem dem Urteil der Kammer vom 8. September 2009, a.a.O. zu Grunde liegenden Sachverhalt - zunächst hätte geprüft werden müssen, ob der Autor auch für die Bildnisveröffentlichung verantwortlich war, ist jedenfalls nicht dargetan.

  • LG Berlin, 29.06.2010 - 27 O 75/10
    Maßgebend ist allein, ob der Rechtsanwalt die Ansprüche gegen die verschiedenen Störer derart einheitlich bearbeiten kann, dass sie verfahrensrechtlich zusammengefasst bzw. in einem einheitlichen Vorgehen - zum Beispiel in einem einheitlichen Abmahnschreiben - geltend gemacht werden können (BGH WRP 2009, 992 [BGH 26.05.2009 - VI ZR 174/08] - 996, zit. nach juris Rdnr. 26; Kammer , Urteil vom 8. September 2009 - 27 O 433/09).
  • LG Berlin, 12.11.2009 - 27 S 8/09
    Maßgebend ist allein, ob der Rechtsanwalt die Ansprüche gegen die verschiedenen Störer derart einheitlich bearbeiten kann, dass sie verfahrensrechtlich zusammengefasst bzw. in einem einheitlichen Vorgehen - zum Beispiel in einem einheitlichen Abmahnschreiben - geltend gemacht werden können ( BGH, WRP 2009, 992 [BGH 26.05.2009 - VI ZR 174/08] -996, zit. nach juris Rdnr. 26; Kammer , Urteil vom 8. September 2009 - 27 O 433/09 -).
  • LG Berlin, 10.09.2009 - 27 O 345/09

    Die Veröffentlichung des Fotos eines Vergewaltigungsopfers ist unzulässig, selbst

    Maßgebend ist allein, ob der Rechtsanwalt die Ansprüche gegen die verschiedenen Störer derart einheitlich bearbeiten kann, dass sie verfahrensrechtlich zusammengefasst bzw. in einem einheitlichen Vorgehen - zum Beispiel in einem einheitlichen Abmahnschreiben - geltend gemacht werden können ( BGH, WRP 2009, 992-996, zit. nach juris Rdnr. 26; Kammer , Urteil vom 8. September 2009 - 27 O 433/09 -).
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