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   BPatG, 11.09.2019 - 27 W (pat) 566/17   

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BPatG, 11.09.2019 - 27 W (pat) 566/17 (https://dejure.org/2019,36243)
BPatG, Entscheidung vom 11.09.2019 - 27 W (pat) 566/17 (https://dejure.org/2019,36243)
BPatG, Entscheidung vom 11. September 2019 - 27 W (pat) 566/17 (https://dejure.org/2019,36243)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 11.09.2019 - 27 W (pat) 566/17
    Unterscheidungskraft nach dieser Vorschrift ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, die beanspruchten Waren (oder Dienstleistungen) als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - C-398/08 -, GRUR 2010, 228, Rn. 33 - Audi/HABM [Vorsprung durch Technik]; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2017 - I ZB 97/16 -, GRUR 2018, 301, Rn. 11 - Pippi-Langstrumpf-Marke; jeweils m. w. N.).

    Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr. u. a. EuGH, C-398/08, Urteil vom 21. Januar 2010, "Vorsprung durch Technik"; BGH, Beschluss vom 22. November 2012 - I ZB 72/11 - Kaleido, GRUR 2013, 731 Rn. 11).

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

    Auszug aus BPatG, 11.09.2019 - 27 W (pat) 566/17
    Keine Unterscheidungskraft besitzen ausgehend hiervon insbesondere Zeichen, die einen beschreibenden Begriffsinhalt enthalten, der für die in Frage stehenden Waren ohne Weiteres und ohne Unklarheiten als solcher erfasst wird (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - I ZB 56/09, GRUR 2012, 270 Rn. 12 - Link economy m. w. N.).

    Weil die Angesprochenen eine Marke so wahrnehmen, wie sie ihnen entgegentritt, ohne sie einer analysierenden Betrachtung zu unterziehen, kann allerdings ein Bedeutungsgehalt, der erst in mehreren gedanklichen Schritten ermittelt wird, die Annahme einer fehlenden Unterscheidungskraft nicht tragen (vgl. u. a. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - I ZB 56/09, GRUR 2012, 270 Rn. 12 - Link economy m. w. N.).

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Auszug aus BPatG, 11.09.2019 - 27 W (pat) 566/17
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH, Beschluss vom 18. April 2013 - I ZB 71/12 - Aus Akten werden Fakten, GRUR 2013, 1143 Rn. 15) sind einerseits die beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits die Auffassung des beteiligten inländischen Publikums, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und / oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH, Urteil vom 09. März 2006 - C-421/04 - Matratzen Concord/Hukla, GRUR 2006, 411 Rn. 24; EuGH, Urteil vom 16. September 2004 - C-329/02 P - SAT 2, GRUR, 2004, 943 Rn. 24; BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - I ZR 71/12 - grill meister, WRP 2014, 449 Rn. 11).
  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 71/12

    Markenverletzung: Wegfall der durch eine Markenanmeldung begründeten

    Auszug aus BPatG, 11.09.2019 - 27 W (pat) 566/17
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH, Beschluss vom 18. April 2013 - I ZB 71/12 - Aus Akten werden Fakten, GRUR 2013, 1143 Rn. 15) sind einerseits die beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits die Auffassung des beteiligten inländischen Publikums, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und / oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH, Urteil vom 09. März 2006 - C-421/04 - Matratzen Concord/Hukla, GRUR 2006, 411 Rn. 24; EuGH, Urteil vom 16. September 2004 - C-329/02 P - SAT 2, GRUR, 2004, 943 Rn. 24; BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - I ZR 71/12 - grill meister, WRP 2014, 449 Rn. 11).
  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Auszug aus BPatG, 11.09.2019 - 27 W (pat) 566/17
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH, Beschluss vom 18. April 2013 - I ZB 71/12 - Aus Akten werden Fakten, GRUR 2013, 1143 Rn. 15) sind einerseits die beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits die Auffassung des beteiligten inländischen Publikums, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und / oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH, Urteil vom 09. März 2006 - C-421/04 - Matratzen Concord/Hukla, GRUR 2006, 411 Rn. 24; EuGH, Urteil vom 16. September 2004 - C-329/02 P - SAT 2, GRUR, 2004, 943 Rn. 24; BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - I ZR 71/12 - grill meister, WRP 2014, 449 Rn. 11).
  • BGH, 09.11.2016 - I ZB 43/15

    Stadtwerke Bremen - Markenschutz: Schutzhindernis der Täuschungseignung bei

    Auszug aus BPatG, 11.09.2019 - 27 W (pat) 566/17
    Auch Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die Ware selbst nicht unmittelbar betreffen, fehlt die Unterscheidungskraft, wenn die Angabe einen engen beschreibenden Bezug zu den angemeldeten Waren herstellt und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass die Angesprochenen den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne Weiteres und ohne Unklarheiten erfassen und in der Bezeichnung kein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren sehen (vgl. u. a. BGH, Beschluss vom 9. November 2016 - I ZB 43/15 -, GRUR 2017, 186, Rn. 32 - Stadtwerke Bremen; BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - I ZB 52/08, GRUR 2009, 952 Rn. 10 - DeutschlandCard; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Auszug aus BPatG, 11.09.2019 - 27 W (pat) 566/17
    Auch Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die Ware selbst nicht unmittelbar betreffen, fehlt die Unterscheidungskraft, wenn die Angabe einen engen beschreibenden Bezug zu den angemeldeten Waren herstellt und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass die Angesprochenen den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne Weiteres und ohne Unklarheiten erfassen und in der Bezeichnung kein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren sehen (vgl. u. a. BGH, Beschluss vom 9. November 2016 - I ZB 43/15 -, GRUR 2017, 186, Rn. 32 - Stadtwerke Bremen; BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - I ZB 52/08, GRUR 2009, 952 Rn. 10 - DeutschlandCard; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Auszug aus BPatG, 11.09.2019 - 27 W (pat) 566/17
    Ferner kommt die Eignung, Waren ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Publikum - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2014 - I ZB 18/13 -, GRUR 2014, 872, Rn. 21 - Gute Laune Drops m. w. N.).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 11.09.2019 - 27 W (pat) 566/17
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH, Beschluss vom 18. April 2013 - I ZB 71/12 - Aus Akten werden Fakten, GRUR 2013, 1143 Rn. 15) sind einerseits die beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits die Auffassung des beteiligten inländischen Publikums, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und / oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH, Urteil vom 09. März 2006 - C-421/04 - Matratzen Concord/Hukla, GRUR 2006, 411 Rn. 24; EuGH, Urteil vom 16. September 2004 - C-329/02 P - SAT 2, GRUR, 2004, 943 Rn. 24; BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - I ZR 71/12 - grill meister, WRP 2014, 449 Rn. 11).
  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 97/16

    Markenschutz: Unterscheidungskraft der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" für die

    Auszug aus BPatG, 11.09.2019 - 27 W (pat) 566/17
    Unterscheidungskraft nach dieser Vorschrift ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, die beanspruchten Waren (oder Dienstleistungen) als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - C-398/08 -, GRUR 2010, 228, Rn. 33 - Audi/HABM [Vorsprung durch Technik]; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2017 - I ZB 97/16 -, GRUR 2018, 301, Rn. 11 - Pippi-Langstrumpf-Marke; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

  • BGH, 22.11.2012 - I ZB 72/11

    Kaleido

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • EuGH, 12.07.2012 - C-311/11

    Smart Technologies / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

  • BGH, 22.05.2014 - I ZB 64/13

    Markenanmeldung: Unterscheidungskraft einer eine abkürzende Buchstabenfolge

  • EuGH, 14.05.2012 - C-453/11

    Timehouse / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke in

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