Rechtsprechung
| EuGH, 12.11.1969 - 27/69 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
Verordnung Nr. 3 Art. 52; ; Verordnung Nr. 3 Art. 4 Abs. 1
- EU-Kommission
Caisse de maladie des CFL u.a. / Compagnie d'assurances sur la vie und contre les accidents
VERORDNUNG NR . 3, ARTIKEL 4
1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE REGELUNG - PERSONEN, AUF DIE SIE ANWENDBAR IST - BEGRIFF - EU-Kommission
Caisse de maladie des CFL u.a. / Compagnie d'assurances sur la vie und contre les accidents
- Wolters Kluwer
Wanderarbeitnehmereigenschaft bei Arbeitsort und Wohnort im selben Land; Anwendbarkeit der Regelungen für Wanderarbeitnehmer bei von einem Dritten verursachtem Verkehrsunfall; Geltendmachung eines Schadens aus dem Unfall eines Wanderarbeitnehmers vor einem inländischen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE REGELUNG - PERSONEN, AUF DIE SIE ANWENDBAR IST - BEGRIFF - [VERORDNUNG NR. 3, ARTIKEL 4]
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arbeitnehmer; Arbeitnehmern gleichgestellte Personen; Rechtsverhältnis mit internationaler Anknüpfung; Hinterbliebene; Schaden; Zusammenhang mit beruflicher Tätigkeit; Anerkenntnis von Ansprüchen; Forderungsübergang; Unmittelbare Geltung von Normen; Vereinbarungen ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1969 - 27/69
- EuGH, 12.11.1969 - 27/69
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 09.12.1965 - 44/65
Hessische Knappschaft / Singer und Fils
Auszug aus EuGH, 12.11.1969 - 27/69
Diese Frage sei auch nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 9. Dezember 1965 in der Rechtssache 44/65 zu bejahen, wo es um die Bedeutung von Artikel 52 auf dem Gebiet des Übergangs etwaiger Ansprüche des Leistungsempfängers gegen einen haftenden Dritten auf den verpflichteten Träger gehe.
- EuGH, 11.10.2001 - C-95/99
STAATENLOSE UND FLÜCHTLINGE KÖNNEN NICHT KRAFT GEMEINSCHAFTSRECHTS ZAHLUNG VON …
Wie der Gerichtshof bereits in Bezug auf die Verordnung Nr. 3 entschieden hat (Urteil vom 12. November 1969 in der Rechtssache 27/69, Compagnie belge d'assurances générales sur la vie et contre les accidents, Slg. 1969, 405, Randnr. 4; vgl. auch Urteile Singer, 1275, und vom 30. Juni 1966 in der Rechtssache 61/65, Vaassen-Göbbels, Slg. 1966, 584, 606), soll die Verordnung Nr. 1408/71 für alle Arbeitnehmer im Sinne ihres Artikels 1 gelten, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats haben und die sich in einem der in der Verordnung geregelten Rechtsverhältnisse mit Auslandsbezug befinden, sowie für deren Familienangehörige. - Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2000 - C-95/99
Addou
"Im Urteil Entr'aide Médicale hat der Gerichtshof eine Definition des persönlichen Geltungsbereichs der Verordnung Nr. 3 gegeben, die mit geringfügigen Änderungen auch für den der Verordnung Nr. 1408/71 gilt: Die Verordnung Nr. 3 galt .für alle Arbeitnehmer und ihnen Gleichgestellte, die sich in einem der in der Verordnung geregelten Rechtsverhältnisse mit internationaler Anknüpfung befinden, sowie für deren Hinterbliebene'.(72)".52: - Schlussanträge in der Rechtssache 27/69 (Entr'aide Médicale, Slg. 1969, 405, 415).
72: - Urteil Entr'aide Médicale (zitiert in Fußnote 51, Randnr. 4).
- Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2000 - C-95/99
Khalil
Generalanwalt Fennelly hat in seinen Schlussanträgen denselben Gesichtspunkt zum Ausdruck gebracht, als er ausführte: "Im Urteil Entr'aide Médicale hat der Gerichtshof eine Definition des persönlichen Geltungsbereichs der Verordnung Nr. 3 gegeben, die mit geringfügigen Änderungen auch für den der Verordnung Nr. 1408/71 gilt: Die Verordnung Nr. 3 galt .für alle Arbeitnehmer und ihnen Gleichgestellte, die sich in einem der in der Verordnung geregelten Rechtsverhältnisse mit internationaler Anknüpfung befinden, sowie für deren Hinterbliebene'.(72)".52: - Schlussanträge in der Rechtssache 27/69 (Entr'aide Médicale, Slg. 1969, 405, 415).
72: - Urteil Entr'aide Médicale (zitiert in Fußnote 51, Randnr. 4).
- Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2000 - C-97/99
Osseili
"Im Urteil Entr'aide Médicale hat der Gerichtshof eine Definition des persönlichen Geltungsbereichs der Verordnung Nr. 3 gegeben, die mit geringfügigen Änderungen auch für den der Verordnung Nr. 1408/71 gilt: Die Verordnung Nr. 3 galt .für alle Arbeitnehmer und ihnen Gleichgestellte, die sich in einem der in der Verordnung geregelten Rechtsverhältnisse mit internationaler Anknüpfung befinden, sowie für deren Hinterbliebene'.(72)".52: - Schlussanträge in der Rechtssache 27/69 (Entr'aide Médicale, Slg. 1969, 405, 415).
72: - Urteil Entr'aide Médicale (zitiert in Fußnote 51, Randnr. 4).
- Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2000 - C-96/99
Chaaban
"Im Urteil Entr'aide Médicale hat der Gerichtshof eine Definition des persönlichen Geltungsbereichs der Verordnung Nr. 3 gegeben, die mit geringfügigen Änderungen auch für den der Verordnung Nr. 1408/71 gilt: Die Verordnung Nr. 3 galt .für alle Arbeitnehmer und ihnen Gleichgestellte, die sich in einem der in der Verordnung geregelten Rechtsverhältnisse mit internationaler Anknüpfung befinden, sowie für deren Hinterbliebene'.(72)".52: - Schlussanträge in der Rechtssache 27/69 (Entr'aide Médicale, Slg. 1969, 405, 415).
72: - Urteil Entr'aide Médicale (zitiert in Fußnote 51, Randnr. 4).
- Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2000 - C-180/99
Erscheint ein Tätigwerden der Gemeinschaft erforderlich, um im Rahmen des …
"Im Urteil Entr'aide Médicale hat der Gerichtshof eine Definition des persönlichen Geltungsbereichs der Verordnung Nr. 3 gegeben, die mit geringfügigen Änderungen auch für den der Verordnung Nr. 1408/71 gilt: Die Verordnung Nr. 3 galt .für alle Arbeitnehmer und ihnen Gleichgestellte, die sich in einem der in der Verordnung geregelten Rechtsverhältnisse mit internationaler Anknüpfung befinden, sowie für deren Hinterbliebene'.(72)".52: - Schlussanträge in der Rechtssache 27/69 (Entr'aide Médicale, Slg. 1969, 405, 415).
72: - Urteil Entr'aide Médicale (zitiert in Fußnote 51, Randnr. 4).
- Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2000 - C-98/99
Erscheint ein Tätigwerden der Gemeinschaft erforderlich, um im Rahmen des …
"Im Urteil Entr'aide Médicale hat der Gerichtshof eine Definition des persönlichen Geltungsbereichs der Verordnung Nr. 3 gegeben, die mit geringfügigen Änderungen auch für den der Verordnung Nr. 1408/71 gilt: Die Verordnung Nr. 3 galt .für alle Arbeitnehmer und ihnen Gleichgestellte, die sich in einem der in der Verordnung geregelten Rechtsverhältnisse mit internationaler Anknüpfung befinden, sowie für deren Hinterbliebene'.(72)".52: - Schlussanträge in der Rechtssache 27/69 (Entr'aide Médicale, Slg. 1969, 405, 415).
72: - Urteil Entr'aide Médicale (zitiert in Fußnote 51, Randnr. 4).
- EuGH, 02.06.1994 - C-428/92
DAK / Lærerstandens Brandforsikring
16 Wie Artikel 52 der Verordnung Nr. 3 des Rates vom 25. September 1958 über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer (…ABl. 1958, Nr. 30, S. 561), dessen Wortlaut Artikel 93 Absatz 1 der Verordnung im wesentlichen übernommen hat, soll es diese Bestimmung einem Träger der sozialen Sicherheit, der aufgrund eines im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats eingetretenen Schadens Leistungen der sozialen Sicherheit gezahlt hat, ermöglichen, gegenüber dem für den Schaden haftenden Dritten die nach dem von ihm angewandten Recht vorgesehenen Regreßmöglichkeiten unabhängig davon geltend zu machen, ob es sich um einen Forderungsübergang oder eine andere rechtliche Konstruktion handelt (vgl. Urteil vom 12. November 1969 in der Rechtssache 27/69, Entr' aide médicale, Slg. 1969, 405, Randnr. 15). - Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2004 - C-302/02
Laurin Effing
{FN:12} - Urteile vom 11. Oktober 2001 in den Rechtssachen C-95/99 bis C-98/99 und C-180/99 (Khalil u. a., Slg. 2001, I-7413, Randnr. 55), siehe auch zur früheren Verordnung Nr. 3 das Urteil vom 12. November 1969 in der Rechtssache 27/69 (Compagnie belge d'assurances générales sur la vie et contre les accidents, Slg. 1969, 405, Randnr. 4). - EuGH, 11.10.2001 - C-96/99
Chaaban - Soziale Sicherheit - Artikel 51 EWG-Vertrag (später Artikel 51 …
Wie der Gerichtshof bereits in Bezug auf die Verordnung Nr. 3 entschieden hat (Urteil vom 12. November 1969 in der Rechtssache 27/69, Compagnie belge d'assurances générales sur la vie et contre les accidents, Slg. 1969, 405, Randnr. 4; vgl. auch Urteile Singer, 1275, und vom 30. Juni 1966 in der Rechtssache 61/65, Vaassen-Göbbels, Slg. 1966, 584, 606), soll die Verordnung Nr. 1408/71 für alle Arbeitnehmer im Sinne ihres Artikels 1 gelten, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats haben und die sich in einem der in der Verordnung geregelten Rechtsverhältnisse mit Auslandsbezug befinden, sowie für deren Familienangehörige. - EuGH, 11.10.2001 - C-97/99
Osseili - Soziale Sicherheit - Artikel 51 EWG-Vertrag (später Artikel 51 …
- EuGH, 11.10.2001 - C-180/99
Khalil - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer
- Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1997 - C-194/96
Hilmar Kulzer gegen Freistaat Bayern.
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1999 - C-397/96
Kordel u.a.
- EuGH, 16.02.1977 - 72/76
Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz / Töpfer
- Generalanwalt beim EuGH, 02.03.1978 - 115/77
Gert Laumann und Anja Laumann gegen Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz.
- Generalanwalt beim EuGH, 25.01.1977 - 72/76
Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz gegen Witwe Töpfer, geb. Henriette …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1976 - 17/76
M.L.E. Brack, Witwe von de R.J. Brack, gegen Insurance Officer.
- Generalanwalt beim EuGH, 20.10.1983 - 313/82
NV Tiel-Utrecht Schadeverzekering gegen Fonds commun de garantie automobile. - …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1969 - 27/69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- EU-Kommission
Caisse de maladie des C.F.L. "Entr'aide médicale" und Société nationale des chemins de fer luxembourgeois gegen Compagnie belge d'assurances générales sur la vie et contre les accidents.
- EU-Kommission
Caisse de maladie des C.F.L. "Entr'aide médicale" und Société nationale des chemins de fer luxembourgeois gegen Compagnie belge d'assurances générales sur la vie et contre les accidents.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1969 - 27/69
- EuGH, 12.11.1969 - 27/69
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".