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| LG Berlin II, 10.06.2025 - 27 O 172/25 eV |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (16)
- LG Berlin II, 24.09.2024 - 27 O 229/24
Zulässigkeit identifizierender Berichterstattung über Influencerin und ihren …
Auszug aus LG Berlin II, 10.06.2025 - 27 O 172/25
Sie sind regelmäßig hinzunehmen und können ausnahmsweise nur dann rechtswidrig sein, wenn die Aussagen entweder die Intim- oder Privatsphäre oder eine andere besonders geschützte Sphäre betreffen oder wenn dem Betroffenen ein besonderer Schaden droht, der außer Verhältnis zur Verbreitung der Wahrheit steht (st. Rspr., vgl. nur BVerfG…, Beschluss vom 09.11.2022 - 1 BvR 523/21, NJW 2023, 510 Rn. 17 m. w. N.; Kammer, 24.09.2024 - 27 O 229/24, NJW-RR 2025, 106 , Rn. 22 ).Es besteht jedoch ein hohes öffentliches Informationsinteresse an Berührungspunkten der - zum Teil gewalttätigen - Ultra-Szene zur bürgerlichen Gesellschaft und an dem in der streitgegenständlichen Berichterstattung ebenfalls artikulierten Unbehagen bürgerlicher Kreise, mit den Ultras öffentlich in Verbindung gebracht zu werden (vgl. Kammer, Urteil vom 24.09.2024, a.a.O., Rn. 25).
Bereits hieraus bezieht das Grundrecht sein in eine Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einzustellendes Gewicht, das durch ein mögliches öffentliches Informationsinteresse lediglich weiter erhöht werden kann (…vgl. BGH a. a. O.; Kammer, Urteil vom 24.09.2024, a.a.O., Rn. 26 m.w.N.).
Denn im angegriffenen Bericht wird in keiner Weise behauptet, der Antragsteller sei selbst in strafrechtlich relevantes Geschehen verwickelt gewesen oder habe Kenntnis von den konkret beschriebenen Straftaten gehabt (vgl. BGH…, Urteil vom 13.01.2015, a.a.O.; Kammer, Urteil vom 24.09.2024, a.a.O. Rn. 29 m.w. N.).
Eine solche ist nur in Betracht zu ziehen, wenn ein beanstandungswürdiges Verhalten einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht wird und sich dies schwerwiegend auf Ansehen und Persönlichkeitsentfaltung des Betroffenen auswirkt (vgl. BGH…, Urteil vom 13.01.2015, a.a.O.; Kammer, Urteil vom 24.09.2024, a.a.O. Rn. 29 m.w. N.).
- BGH, 13.01.2015 - VI ZR 386/13
Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Anspruch eines …
Auszug aus LG Berlin II, 10.06.2025 - 27 O 172/25
Denn es gehört zum Kern der Meinungs- und Medienfreiheit, dass die Medien im Grundsatz nach ihren eigenen publizistischen Kriterien entscheiden können, was sie des öffentlichen Interesses werthalten und was nicht (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 13.01.2015 - VI ZR 386/13, NJW 2015, 776 Rn. 19).Denn im angegriffenen Bericht wird in keiner Weise behauptet, der Antragsteller sei selbst in strafrechtlich relevantes Geschehen verwickelt gewesen oder habe Kenntnis von den konkret beschriebenen Straftaten gehabt (vgl. BGH, Urteil vom 13.01.2015, a.a.O.; Kammer…, Urteil vom 24.09.2024, a.a.O. Rn. 29 m.w. N.).
Eine solche ist nur in Betracht zu ziehen, wenn ein beanstandungswürdiges Verhalten einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht wird und sich dies schwerwiegend auf Ansehen und Persönlichkeitsentfaltung des Betroffenen auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 13.01.2015, a.a.O.; Kammer…, Urteil vom 24.09.2024, a.a.O. Rn. 29 m.w. N.).
- LG Berlin, 06.06.2023 - 67 O 36/23
Julian Reichelt verliert gegen Holger Friedrich - kein Anspruch auf Quellenschutz
Auszug aus LG Berlin II, 10.06.2025 - 27 O 172/25
Denn ein vertraglicher Unterlassungsanspruch hätte im streitgegenständlichen Zusammenhang eine unmissverständliche Verschwiegenheitsvereinbarung zum Quellenschutz zwischen dem Antragsteller und der Antragsgegnerin oder jedenfalls eine solche zwischen dem dem Autor des Artikels und dem Antragsteller erfordert (vgl. Kammer…, Urteil vom 04.03.2025 - 27 O 110/24 , GRUR-RS 2025, 3021 Rn. 22; LG Berlin, Beschluss vom 06.06.2023 - 67 O 36/23 , GRUR-RS 2023, 15844, Rn. 17 ff.).Eine jedenfalls zustimmende Reaktion des späteren Verfassers des Artikels wäre aber erforderlich gewesen, um den Abschluss einer - konkludenten - Verschwiegenheitsvereinbarung zum Quellenschutz überhaupt in Betracht zu ziehen (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 06.06.2023, a.a.O.).
Rn. 81 Aus der vom Antragsteller geltend gemachten angeblichen Verletzung des Pressekodex des Deutschen Presserats durch die Antragsgegnerin folgt im Ergebnis schon deshalb nichts anderes, weil der Kodex rechtlich unverbindlich ist (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 06.06.2023, a.a.O., Rn. 19, Hermann, in: BeckOGK BGB, Stand: 01.05.2025, § 823 Rn. 1590;… Sedelmeier, in: Löffler, Presserecht, 6. Aufl., § 10 LPG Rn. 48 ff.).
- BGH, 18.06.2019 - VI ZR 80/18
Strafverfahrensbegleitende identifizierende Wort- und Bildberichterstattung: …
Auszug aus LG Berlin II, 10.06.2025 - 27 O 172/25
Rn. 49 Eine ausschließlich auf wahren Tatsachen beruhende Presseberichterstattung ist äußerungsrechtlich aber nicht zusätzlich an den Voraussetzungen der Verdachtsberichterstattung zu messen, auch wenn sie die behaupteten Tatsachen nicht als feststehend, sondern lediglich in Verdachtsform kundtut (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 18.6.2019 - VI ZR 80/18, NJW 2020, 45, Rn. 27).Ist die Berichterstattung hingegen als eine solche über wahre Tatsachen nicht persönlichkeitsrechtsverletzend, ist eine gleichwohl in Verdachtsform gefasste Berichterstattung erst recht nicht unterlassungsbewehrt (vgl. BGH, Urt. v. 18.6.2019, a.a.O.):.
Rn. 78 Schließlich ist zu Gunsten der Antragsgegnerin zu berücksichtigen, dass der streitgegenständliche Beitrag lediglich den Verdacht äußert, der Antragsteller gehöre zur Ultra-Szene des X. Die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Antragstellers stellt sich damit von vornherein als milder dar, als wenn die Antragsgegnerin berichtet hätte, die Tatsachen stünden bereits fest (vgl. BGH, Urt. v. 18.6.2019, a.a.O.).
- LG Berlin II, 06.03.2025 - 27 O 231/24
Identifizierende Berichterstattung über Fraktionsmitarbeiterin im Zusammenhang …
Auszug aus LG Berlin II, 10.06.2025 - 27 O 172/25
Das für eine journalistische Investigativrecherche erforderliche Maß an Konkretisierung, Authentizität und Nachprüfbarkeit konnte die Antragsgegnerin dem Bericht vielmehr erst dadurch verleihen, dass sie ihre Behauptungen durch eine "Ross und Reiter" benennende Identifizierung des Antragstellers durch die Leser und die Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat (st. Rspr., vgl. nur Kammer, Urteil vom 06.03.2025 - 27 O 231/24 , GRUR-RS 2025, 4931, Rn. 33 m.w.N.).Abgesehen davon würde es an einer unzulässigen Stigmatisierung selbst dann fehlen, wenn sich der Antragsteller zukünftig wegen des Artikels tatsächlich Reaktionen in den sozialen Medien, am Arbeitsplatz, in der Ultra-Szene oder im Privatbereich ausgesetzt sehen sollte (st. Rspr., vgl. nur Kammer, Urteil vom 06.03.2025, a.a.O., Rn. 34 m.w.N.).
- LG Berlin II, 03.04.2025 - 27 O 304/24
Zulässigkeit der identifizierenden Berichterstattung über Rechtsanwältin und …
Auszug aus LG Berlin II, 10.06.2025 - 27 O 172/25
Diese Grenze ist vielmehr im Rahmen einer Güterabwägung im Einzelfall zu bestimmen (st. Rspr., vgl. zu allem Kammer, Urteil vom 03.04.2025 - 27 O 304/24 , GRUR-RS 2025, 6714, Rn. 28 m.w.N.).Rn. 77 Ferner steht es einer stigmatisierenden Wirkung und einer Prangerwirkung auch entgegen, dass der Antragsteller nicht im Zentrum des Artikels steht (vgl. Kammer, Urt. v. 03.04.2025 - 27 O 304/24 , AfP 2025, 252 , juris Rn. 53 m.w.N.).
- BGH, 20.12.2011 - VI ZR 262/10
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Berichterstattung über die nichtöffentliche …
Auszug aus LG Berlin II, 10.06.2025 - 27 O 172/25
Der Bereich der Sozialsphäre ist jedoch spätestens dann eröffnet, wenn sich der Betroffene mit seiner Mitgliedschaft nach außen wendet, erst recht, wenn sie von Vorneherein auf Außenwirkung angelegt ist (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 20.12.2011 - VI ZR 262/10, BeckRS 2012, 3070, Rn. 16 f. m.w.N.).Bereits das unterscheidet ihn äußerungsrechtlich entscheidend von lediglich passiven Mitgliedern und gebietet die Zuordnung seiner Mitgliedschaft zur Sozialsphäre (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.2011, a.a.O., Rn. 17).
- BVerfG, 23.06.2020 - 1 BvR 1240/14
Zulässigkeit einer Berichterstattung über lange zurückliegende Fehltritte …
Auszug aus LG Berlin II, 10.06.2025 - 27 O 172/25
Allein, dass ein von der Presse mitgeteilter Umstand nicht dem Bild entspricht, das man öffentlich vermitteln will und bisher vermittelt hat, beeinträchtigt die freie Persönlichkeitsentfaltung nicht (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 23.6.2020 - 1 BvR 1240/14, NJW 2020, 2873, Rn. 17). - OLG Köln, 16.03.2017 - 15 U 155/16
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Presseberichterstattung …
Auszug aus LG Berlin II, 10.06.2025 - 27 O 172/25
Dass der Antragsteller womöglich versucht hat, seine Mitgliedschaft im Gespräch mit dem Autor des streitgegenständlichen Beitrags geheim zu halten, ist unerheblich, auch weil die Antragsgegnerin keine weiteren privaten oder gar intimen Details zu dieser Mitgliedschaft berichtet hat (vgl. OLG Köln, Urteil vom 16.03.2017 - 15 U 155/16, BeckRS 2017, 116623 Rn. 10 m. w. N.). - LG Berlin II, 04.03.2025 - 27 O 110/24
Konkludente Einwilligung - Einwilligung in eine auf wahren Tatsachen beruhende …
Auszug aus LG Berlin II, 10.06.2025 - 27 O 172/25
Denn ein vertraglicher Unterlassungsanspruch hätte im streitgegenständlichen Zusammenhang eine unmissverständliche Verschwiegenheitsvereinbarung zum Quellenschutz zwischen dem Antragsteller und der Antragsgegnerin oder jedenfalls eine solche zwischen dem dem Autor des Artikels und dem Antragsteller erfordert (vgl. Kammer, Urteil vom 04.03.2025 - 27 O 110/24 , GRUR-RS 2025, 3021 Rn. 22; LG Berlin…, Beschluss vom 06.06.2023 - 67 O 36/23 , GRUR-RS 2023, 15844, Rn. 17 ff.). - BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 523/21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Zeitungsherausgeberin gegen die …
- BGH, 17.12.2019 - VI ZR 249/18
Erkennbarmachung des Beschuldigten durch Wortberichterstattung über ein …
- BGH, 26.01.2021 - VI ZR 437/19
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Presseberichterstattung über …
- LG Berlin II, 15.10.2024 - 27 O 236/24
Zulässigkeit der Presseberichterstattung über Tätigkeit einer Person für …
- LG Berlin II, 06.05.2025 - 27 O 303/23
Zumutbare Persönlichkeitsbeeinträchtigung durch presseberichterstattende …
- LG Berlin II, 14.11.2024 - 27 O 277/24
Zulässigkeit einer identifizierenden Berichterstattung mit mehreren …
- LG Berlin II, 04.08.2026 - 27 O 288/26
Öffentliches Interesse - Bericht über versenkte Steuermittel in …
Wer in der Vergangenheit in seinen Rechten verletzt wurde, hat keinen Anspruch darauf, dass ein Verhalten unterlassen wird, das sich inzwischen als nicht mehr rechtswidrig darstellt (…st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 17.12.2019 - VI ZR 249/18, GRUR 2020, 664, Rn. 21 m.w.N.; Kammer, Urt. v. 10.06.2025 - 27 O 172/25 eV, GRUR-RS 2025, 13035, Rn. 29).Denn wenn schon die Berichterstattung über die als feststehend geschilderten Tatsachen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen nicht zu verletzen vermag, hat er eine bloße Verdachtsberichterstattung erst recht hinzunehmen (…vgl. BGH, Urt. v. 18.06.2019, a.a.O.; Kammer, Urt. v. 10.06.2025, a.a.O., Rn. 33).
- LG Berlin II, 12.08.2025 - 27 O 255/25
Identifizierende Berichterstattung - Zulässigkeit identifizierender Wort- und …
Das für eine journalistische Recherche erforderliche Maß an Konkretisierung, Authentizität und Nachprüfbarkeit konnte die Antragsgegnerin dem streitgegenständlichen Artikel vielmehr erst dadurch verleihen, dass sie ihre Behauptungen durch eine "Ross und Reiter" benennende Identifizierung des Antragstellers einer Überprüfung durch die Leser und die Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat (vgl. BGH…, Urteil vom 8. November 2022 - VI ZR 22/21, NJW 2023, 610 Rn. 19; Kammer…, Urteil vom 24. September 2024, a.a.O., Rn. 25;… Urteil vom 19. November 2024 - 27 O 297/24 eV, GRUR-RS 2024, 32482, Rn. 17;… Urteil vom 20. Februar 2025, a.a.O., Rn. 46;… Urteil vom 3. April 2025, a.a.O., Rn. 56; Urteil vom 10. Juni 2025 - 27 O 172/25 eV, GRUR-RS 2025, 13035, Rn. 52).Die von ihm behaupteten Folgen der Berichterstattung gehen stattdessen äußerungsrechtlich über eine bloße Unannehmlichkeit nicht hinaus (vgl. Kammer, Urteil vom 10. Juni 2025, a.a.O, Rn. 56).
- LG Berlin II, 04.09.2025 - 27 O 285/25
Führungsspitze - Einstweiliger Rechtsschutz bei Persönlichkeitsrechtsverletzung …
Denn eine ausschließlich auf wahren Tatsachen beruhende Presseberichterstattung ist äußerungsrechtlich nicht zusätzlich an den Voraussetzungen der Verdachtsberichterstattung zu messen, auch wenn sie die behaupteten Tatsachen nicht als feststehend, sondern lediglich in Verdachtsform kundtut (st. Rspr., vgl. nur Kammer, Urteil vom 10. Juni 2025 - 27 O 172/25 eV, GRUR-RS 2025, 13035, Rn. 31 m.w.N.). - LG Berlin II, 08.07.2025 - 27 O 37/24
Unterlassungsanspruch gegen die identifizierende Presseberichterstattung über ein …
Eine solche Aufspaltung indes ist äußerungsrechtlich unzulässig (vgl. Kammer, Urt. v. 10.06.2025 - 27 O 172/25 eV, GRUR-RS 2025, 13035 Rn. 47).
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