Rechtsprechung
| LG Berlin II, 04.09.2025 - 27 O 285/25 eV |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Führungsspitze
§ 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
Einstweiliger Rechtsschutz bei Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Presseberichterstattung: Erkennbarkeit des Betroffenen bei Bericht über Verfehlungen einer nicht näher konkretisierten "Führungsspitze" eines Versorgungswerks, identifizierende Berichterstattung über ...
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit identifizierbarer Berichterstattung über Vorstandsarbeit
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen …
Auszug aus LG Berlin II, 04.09.2025 - 27 O 285/25
Betroffenheit setzt Erkennbarkeit voraus (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 21.06.2005 - VI ZR 122/04, NJW 2005, 2844, juris Rn. 18; Kammer…, Beschluss vom 12.08.2025 - 27 O 253/25 eV, GRUR-RS 2025, 20320 Rn. 7 ff.;… Söder, in: BeckOK InfoMedienR, 41. Edition, Stand: 01.05.2025, § 823 BGB Rn. 75).Dafür kann unter Umständen die Schilderung von Einzelheiten aus dem Lebenslauf des Betroffenen oder die Nennung seines Wohnortes oder seiner Berufstätigkeit ausreichen (vgl. BGH, Urteil vom 21.06.2005 - VI ZR 122/04, juris Rn. 10;… OLG Köln, Urt. v. 14.6.2018 - 15 U 157/17 - juris Rn. 26; Kammer…, Beschluss vom 07.08.2025 - 27 O 254/25, GRUR-RS 2025, 19650 Rn. 3 m.w.N.).
Rn. 10 Dabei genügt es grundsätzlich, wenn der Anspruchsteller für einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis oder in der näheren persönlichen Umgebung erkennbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 21.06.2005 - VI ZR 122/04 -, juris Rn. 10; KG…, Beschluss vom 07.01.2021 - 10 U 1106/20 , GRUR-RS 2021, 26935 Rn. 5).
- LG Berlin II, 07.08.2025 - 27 O 254/25
Erkennbarkeit des Betroffenen nach Anonymisierung einer Online-Berichterstattung
Auszug aus LG Berlin II, 04.09.2025 - 27 O 285/25
Dafür kann unter Umständen die Schilderung von Einzelheiten aus dem Lebenslauf des Betroffenen oder die Nennung seines Wohnortes oder seiner Berufstätigkeit ausreichen (vgl. BGH…, Urteil vom 21.06.2005 - VI ZR 122/04, juris Rn. 10;… OLG Köln, Urt. v. 14.6.2018 - 15 U 157/17 - juris Rn. 26; Kammer, Beschluss vom 07.08.2025 - 27 O 254/25, GRUR-RS 2025, 19650 Rn. 3 m.w.N.).Es ist jedoch ausreichend, dass nur einige der potentiellen Rezipienten der Berichterstattung aus dieser mit hinreichender Sicherheit schließen können, um welche Person es sich handelt, und aus dieser Berichterstattung weitere Kenntnisse über sie erhalten, die sie vorher noch nicht hatten (vgl. OLG Hamburg…, Urteil vom 07.04.2020 - 7 U 100/19 - juris Rn. 20; Kammer, Beschluss vom 07.08.2025, a.a.O.).
Ein mit einem derart weit gezogenen Pflichtenkreis der Medien einhergehender Zwang zur nahezu vollständigen Abstrahierung und Anonymisierung ihrer Berichterstattung indes wäre von Verfassungs wegen nicht mehr zu rechtfertigen (vgl. Kammer, Beschluss vom 07.08.2025, a.a.O.) Denn eine mit einem vorherigen Sonderwissen einzelner Rezipienten über die Person des Betroffenen und das berichtete Thema einhergehende Berichterstattung ist wegen der geringen Reichweite und Eingriffsintensität der Identifizierung schon grundsätzlich ungeeignet, zu einer mehr als lediglich unerheblichen Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen zu führen (…vgl. BVerfG, a.a.O., Rn. 39).
- BVerfG, 25.11.1999 - 1 BvR 348/98
Lebach II
Auszug aus LG Berlin II, 04.09.2025 - 27 O 285/25
Der Betroffene muss aber immer durch die Angaben in der Publikation selbst erkennbar sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.11.1999 - 1 BvR 348/98, BeckRS 2012, 55321 Rn. 39;… KG, a.a.O.).
- OLG Köln, 14.06.2018 - 15 U 157/17
Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Auszug aus LG Berlin II, 04.09.2025 - 27 O 285/25
Dafür kann unter Umständen die Schilderung von Einzelheiten aus dem Lebenslauf des Betroffenen oder die Nennung seines Wohnortes oder seiner Berufstätigkeit ausreichen (vgl. BGH…, Urteil vom 21.06.2005 - VI ZR 122/04, juris Rn. 10; OLG Köln, Urt. v. 14.6.2018 - 15 U 157/17 - juris Rn. 26; Kammer…, Beschluss vom 07.08.2025 - 27 O 254/25, GRUR-RS 2025, 19650 Rn. 3 m.w.N.). - KG, 07.01.2021 - 10 U 1106/20
Unterlassungsanspruch bei Identifizierbarkeit aufgrund Drittberichterstattung
Auszug aus LG Berlin II, 04.09.2025 - 27 O 285/25
Rn. 10 Dabei genügt es grundsätzlich, wenn der Anspruchsteller für einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis oder in der näheren persönlichen Umgebung erkennbar ist (vgl. BGH…, Urteil vom 21.06.2005 - VI ZR 122/04 -, juris Rn. 10; KG, Beschluss vom 07.01.2021 - 10 U 1106/20 , GRUR-RS 2021, 26935 Rn. 5). - LG Berlin II, 10.06.2025 - 27 O 172/25
Zulässigkeit einer identifizierende Berichterstattung über die Mitgliedschaft …
Auszug aus LG Berlin II, 04.09.2025 - 27 O 285/25
Denn eine ausschließlich auf wahren Tatsachen beruhende Presseberichterstattung ist äußerungsrechtlich nicht zusätzlich an den Voraussetzungen der Verdachtsberichterstattung zu messen, auch wenn sie die behaupteten Tatsachen nicht als feststehend, sondern lediglich in Verdachtsform kundtut (st. Rspr., vgl. nur Kammer, Urteil vom 10. Juni 2025 - 27 O 172/25 eV, GRUR-RS 2025, 13035, Rn. 31 m.w.N.). - LG Berlin II, 12.08.2025 - 27 O 253/25
Zulässigkeit einer Wortberichterstattung bei Identifizierbarkeit einer Person …
Auszug aus LG Berlin II, 04.09.2025 - 27 O 285/25
Betroffenheit setzt Erkennbarkeit voraus (st. Rspr., vgl. nur BGH…, Urteil vom 21.06.2005 - VI ZR 122/04, NJW 2005, 2844, juris Rn. 18; Kammer, Beschluss vom 12.08.2025 - 27 O 253/25 eV, GRUR-RS 2025, 20320 Rn. 7 ff.;… Söder, in: BeckOK InfoMedienR, 41. Edition, Stand: 01.05.2025, § 823 BGB Rn. 75). - OLG Hamburg, 07.04.2020 - 7 U 100/19
Auszug aus LG Berlin II, 04.09.2025 - 27 O 285/25
Es ist jedoch ausreichend, dass nur einige der potentiellen Rezipienten der Berichterstattung aus dieser mit hinreichender Sicherheit schließen können, um welche Person es sich handelt, und aus dieser Berichterstattung weitere Kenntnisse über sie erhalten, die sie vorher noch nicht hatten (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 07.04.2020 - 7 U 100/19 - juris Rn. 20; Kammer…, Beschluss vom 07.08.2025, a.a.O.). - LG Berlin II, 15.04.2025 - 27 O 91/25
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Presseberichterstattung: Erkennbarkeit …
Auszug aus LG Berlin II, 04.09.2025 - 27 O 285/25
Das indes würde einen nicht mehr gerechtfertigten Eingriff in die Mediengrundrechte begründen (…vgl. KG a.a.O. Rn. 8; Kammer, Urteil vom 15.04.2025 - 27 O 91/25 eV, GRUR-RS 2025, 7531 Rn. 18).
- LG Berlin II, 02.12.2025 - 27 O 366/25
Zulässigkeit einer strafprozessbegleitenden Bildberichterstattung unter …
Der Umstand, dass ausschließlich Personen mit Sonderwissen den Betroffenen tatsächlich erkennen oder zu erkennen meinen, ist deshalb - anders als bei einem auf eine persönlichkeitsrechtsverletzende Wortberichterstattung gestützten Unterlassungsanspruch - für sich genommen ungeeignet, einen auf die Verletzung der §§ 22, 23 KUG gestützten Unterlassungsanspruch auszuschließen (vgl. zur Wortberichterstattung Kammer, Beschluss vom 4. September 2025 - 27 O 285/25 eV, GRUR-RS 2025, 22735, Rn. 11).Zwar kann der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch eine Wortberichterstattung dann rechtlich vernachlässigbar sein, wenn diejenigen Rezipienten, die die Berichterstattung dem jeweils Betroffenen zuordnen können, von den mitgeteilten Umständen ohnehin Kenntnis haben (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 25. November 1999 - 1 BvR 348/98 - juris Rn. 39; Kammer, Beschluss vom 4. September 2025 - 27 O 285/25 eV - juris, Rn. 12 a.E.).
- LG Berlin II, 06.01.2026 - 27 O 412/25
Zulässigkeit identifizierender Verdachtsberichterstattung über Rechtsanwalt und …
Ein derartig weitgehender Zwang der Medien zur nahezu vollständigen Abstrahierung und Anonymisierung ihrer Berichterstattung ohne äußerungsrechtliche Berücksichtigung sämtlicher sonstiger Umstände des Einzelfalls wäre jedoch von Verfassungs wegen nicht zu rechtfertigen (st. Rspr., vgl. nur Kammer, Beschluss vom 4. September 2025 - 27 O 285/25, GRUR-RS 2025, 22735, Rn. 11). - LG Berlin II, 31.03.2026 - 27 O 102/26
Identifizierende Berichterstattung über Politikeräußerungen zu engem Mitarbeiter
Ein derartig weitgehender Zwang der Medien zur nahezu vollständigen Abstrahierung und Anonymisierung ihrer Berichterstattung ohne äußerungsrechtliche Berücksichtigung sämtlicher sonstiger Umstände des Einzelfalls ist jedoch von Verfassungs wegen nicht zu rechtfertigen (st. Rspr., vgl. nur Kammer, Beschluss vom 4. September 2025 - 27 O 285/25, GRUR-RS 2025, 22735, Rn. 11).
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