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Rechtsprechung
   LG Berlin II, 31.10.2024 - 27 O 293/24 eV   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,31016
LG Berlin II, 31.10.2024 - 27 O 293/24 eV (https://dejure.org/2024,31016)
LG Berlin II, Entscheidung vom 31.10.2024 - 27 O 293/24 eV (https://dejure.org/2024,31016)
LG Berlin II, Entscheidung vom 31. Oktober 2024 - 27 O 293/24 eV (https://dejure.org/2024,31016)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Klarstellung

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG, Art 19 Abs 3 GG
    Unterlassungsantrag wegen Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch eine Berichterstattung

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10

    Die Bezeichnung anderer als "rechtsradikal" ist ein Werturteil und fällt unter …

    Auszug aus LG Berlin II, 31.10.2024 - 27 O 293/24
    Die Verurteilung zur Unterlassung einer Äußerung muss aber im Interesse des Schutzes der Meinungsfreiheit auf das zum Rechtsgüterschutz unbedingt Erforderliche beschränkt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17. September 2012 - 1 BvR 2979/10, GRUR 2013, 193, Tz. 35).

    Dann muss zur öffentlichen Meinungsbildung aber auch eine echte Diskussion möglich sein, wobei derjenige, der sich wie die Antragstellerin medial in die öffentliche Diskussion eingeschaltet hat, grundsätzlich scharfe oder unfundierte Meinungsäußerungen auch dann hinzunehmen hat, wenn sie sein Ansehen mindern (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 17. September 2012 - 1 BvR 2979/10, GRUR 2013, 193, Tz. 35).

    Diese allgemeine Wertung beansprucht für die als Presseunternehmen medial tätige Antragstellerin, die über die Möglichkeit verfügt, sich im Meinungskampf mit der Antragsgegnerin ihrerseits im Rahmen einer Folgeberichterstattung effektiv öffentlich zu Wehr zu setzen, besondere Geltung (vgl. BverfG, Beschl v. 17. September 2012, a.a.O.;… Kammer, Urt. v. 10. Oktober 2024 - 27 O 546/23 , GRUR-RS 2024, 28943, Tz. 40 m.w.N.).

  • BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 523/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Zeitungsherausgeberin gegen die …

    Auszug aus LG Berlin II, 31.10.2024 - 27 O 293/24
    Würde in einem solchen Fall das tatsächliche Element als ausschlaggebend angesehen, so könnte der grundrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit wesentlich verkürzt werden (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 9. November 2022 - 1 BvR 523/21, NJW 2023, 510, Tz. 16 m.w.N.;… Kammer, Urt. v. 15. Oktober 2024 - 27 O 236/24, GRUR-RS 2024, 28631, Tz. 22).

    Rn. 7 Eine der Antragstellerin im Ergebnis günstigere Beurteilung wäre deshalb allenfalls dann in Betracht zu ziehen gewesen, wenn die Meinungsäußerungen der Antragsgegnerin über keine oder jedenfalls nicht im Ansatz hinreichende Anknüpfungstatsachen verfügt hätten und es sich damit um "willkürlich aus der Luft gegriffene Wertungen" gehandelt hätte (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 9. November 2022, a.a.O., Tz. 28;… Kammer, Urt. v. 15. Oktober 2024, a.a.O., m.w.N.).

    Denn Meinungsäußerungen müssen nicht begründet werden (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 9. November 2022 - 1 BvR 523/21, NJW 2023, 510, Tz. 25).

  • LG Berlin II, 15.10.2024 - 27 O 236/24

    Zulässigkeit der Presseberichterstattung über Tätigkeit einer Person für …

    Auszug aus LG Berlin II, 31.10.2024 - 27 O 293/24
    Würde in einem solchen Fall das tatsächliche Element als ausschlaggebend angesehen, so könnte der grundrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit wesentlich verkürzt werden (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 9. November 2022 - 1 BvR 523/21, NJW 2023, 510, Tz. 16 m.w.N.; Kammer, Urt. v. 15. Oktober 2024 - 27 O 236/24, GRUR-RS 2024, 28631, Tz. 22).

    Die beanstandete Äußerung ist schon wegen der Normativität und Unbestimmtheit der Begriffe "Rechts- und Verfassungswidrigkeit" sowie des in seiner Reichweite ebenfalls unbestimmten Begriffs der "Klarstellung" entscheidend durch Elemente des Dafürhaltens und Meinens geprägt (vgl. Kammer, Urt. v. 15. Oktober 2024, a.a.O.).

    Rn. 7 Eine der Antragstellerin im Ergebnis günstigere Beurteilung wäre deshalb allenfalls dann in Betracht zu ziehen gewesen, wenn die Meinungsäußerungen der Antragsgegnerin über keine oder jedenfalls nicht im Ansatz hinreichende Anknüpfungstatsachen verfügt hätten und es sich damit um "willkürlich aus der Luft gegriffene Wertungen" gehandelt hätte (…st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 9. November 2022, a.a.O., Tz. 28; Kammer, Urt. v. 15. Oktober 2024, a.a.O., m.w.N.).

  • EGMR, 21.01.2016 - 29313/10

    DE CAROLIS ET FRANCE TELEVISIONS c. FRANCE

    Auszug aus LG Berlin II, 31.10.2024 - 27 O 293/24
    Davon abgesehen ist der Presse in Ausübung ihrer journalistischen Freiheit bei der Kundgabe von Meinungen oder Einschätzungen ein bestimmtes Maß an Übertreibung und Fehlbeurteilung erlaubt (st. Rspr., vgl. nur EGMR, Urt. v. 21. Januar 2016 - 29313/10, NJW 2017, 795, Tz. 45).

    Eine Überprüfung liefe auf eine unzulässige gerichtliche Kontrolle der veröffentlichten Meinung hinaus, obwohl auch falsche, überzogene oder gar abwegige Meinungsäußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind (st. Rspr., vgl. nur EGMR, Urt. v 21. Januar 2016, a.a.O.;… OLG Hamburg, Urt. v. 15. November 2022 - 7 U 32/21, GRUR-RS 2022, 34843 Tz. 24).

  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen: …

    Auszug aus LG Berlin II, 31.10.2024 - 27 O 293/24
    Rn. 12 Zu Gunsten der Antragsgegnerin ist weiter zu berücksichtigen, dass sie ihre Bewertung der streitgegenständlichen Vorgänge nicht im Rahmen einer privaten Auseinandersetzung zur Verfolgung von Eigeninteressen vorgenommen, sondern ein öffentliches Informationsanliegen verfolgt hat, indem sie die Erscheinungsformen eines auch von finanziellen staatlichen Zuwendungen getragenen "gemeinnützigen" Journalismus beschrieben und dessen Qualität bewertet hat (vgl. BGH, Urt. v. 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, GRUR 2015, 289, Tz. 23).
  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19

    Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …

    Auszug aus LG Berlin II, 31.10.2024 - 27 O 293/24
    Von einer solchen ist nur ausnahmsweise und lediglich dann auszugehen, wenn es bei einer Äußerung nicht um die Auseinandersetzung in der Sache geht, sondern vielmehr die bloße Herabsetzung einer Person im Vordergrund steht (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 19. Mai 2020 - 1 BvR 2397/19, NJW 2020, 2622 Tz. 18 m.w.N.).
  • BGH, 16.01.2018 - VI ZR 498/16

    Eingriff in das Unternehmerpersönlichkeitsrecht: Sinndeutung einer Äußerung; …

    Auszug aus LG Berlin II, 31.10.2024 - 27 O 293/24
    Rn. 3 Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung der Kammer, ob ein Eingriff in das Unternehmerpersönlichkeitsrecht der Antragstellerin nicht bereits dadurch ausgeschlossen ist, dass der streitgegenständliche Artikel nicht ausdrücklich Kritik an der Antragstellerin als juristischer Person übt, sondern vorrangig auf die journalistischen Urheber der ursprünglichen Berichterstattung abhebt (vgl. BGH, Urt. v. 16. Januar 2018 - VI ZR 498/16, ZIP 2018, 204, beckonline Tz. 30, 34).
  • LG Berlin II, 10.10.2024 - 27 O 546/23

    Persönlichkeitsrechtsverletzung bei Bezeichnung einer Journalistin als …

    Auszug aus LG Berlin II, 31.10.2024 - 27 O 293/24
    Diese allgemeine Wertung beansprucht für die als Presseunternehmen medial tätige Antragstellerin, die über die Möglichkeit verfügt, sich im Meinungskampf mit der Antragsgegnerin ihrerseits im Rahmen einer Folgeberichterstattung effektiv öffentlich zu Wehr zu setzen, besondere Geltung (…vgl. BverfG, Beschl v. 17. September 2012, a.a.O.; Kammer, Urt. v. 10. Oktober 2024 - 27 O 546/23 , GRUR-RS 2024, 28943, Tz. 40 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 15.11.2022 - 7 U 32/21

    Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit einem Zeitungsartikel über den Angriff …

    Auszug aus LG Berlin II, 31.10.2024 - 27 O 293/24
    Eine Überprüfung liefe auf eine unzulässige gerichtliche Kontrolle der veröffentlichten Meinung hinaus, obwohl auch falsche, überzogene oder gar abwegige Meinungsäußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind (…st. Rspr., vgl. nur EGMR, Urt. v 21. Januar 2016, a.a.O.; OLG Hamburg, Urt. v. 15. November 2022 - 7 U 32/21, GRUR-RS 2022, 34843 Tz. 24).
  • LG Berlin II, 07.07.2026 - 27 S 1/24
    Innerhalb der Abwägung macht es deshalb einen Unterschied, ob es sich bei der Einschätzung von Beweggründen, Absichten oder Standpunkten eines anderen um eine auf Tatsachen fußende Schlussfolgerung handelt oder eine willkürlich "aus der Luft gegriffene" Wertung (st. Rspr., vgl. nur BVerfG…, Beschluss vom 9. November 2022 - 1 BvR 523/21, NJW 2023, 510, Rn. 28; Kammer, Beschluss vom 31. Oktober 2024 - 27 O 293/24 eV, juris Rn. 7 m.w.N.).

    Eine Überprüfung liefe auf eine unzulässige gerichtliche Kontrolle der veröffentlichten Meinung hinaus, obwohl auch falsche, überzogene oder gar abwegige Meinungsäußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind (…st. Rspr., vgl. nur EGMR, Urt. v. 21. Januar 2016 - 29313/10, NJW 2017, 795, Rn. 45; Kammer, Beschluss vom 31. Oktober 2024 - 27 O 293/24 eV, ZUM-RD 2025, 98 , juris Rn. 11 m.w.N.).

  • LG Berlin II, 01.09.2026 - 27 O 331/26
    Der Schutz durch das allgemeine Unternehmenspersönlichkeitsrecht erfasst den sozialen Geltungsanspruch einer juristischen Person als Arbeitgeber oder als Wirtschaftsunternehmen (st. Rspr, vgl. nur BGH…, Urteil vom 28.07.2015 - VI ZR 340/14, ZUM-RD 2016, 362 Rn. 27 m.w.N.; Kammer, Beschluss vom 31.10.2024 - 27 O 293/24 eV, ZUM-RD 2025, 98 Rn. 3 ).
  • LG Berlin II, 20.02.2025 - 27 S 1/24

    Zulässigkeit der Bezeichnung eines Protagonisten der Querdenken-Bewegung als …

    Innerhalb der Abwägung macht es deshalb einen Unterschied, ob es sich bei der Einschätzung von Beweggründen, Absichten oder Standpunkten eines anderen um eine auf Tatsachen fußende Schlussfolgerung handelt oder eine willkürlich "aus der Luft gegriffene" Wertung (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 09.11.2022 - 1 BvR 523/21, NJW 2023, 510, juris Tz. 28; Kammer, Beschl. v. 31. Oktober 2024 - 27 O 293/24 eV, juris TZ. 7 m.w.N.).

    Eine Überprüfung liefe auf eine unzulässige gerichtliche Kontrolle der veröffentlichten Meinung hinaus, obwohl auch falsche, überzogene oder gar abwegige Meinungsäußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind (…st. Rspr., vgl. nur EGMR, Urt. v. 21. Januar 2016, .Urt. v. 21. Januar 2016 - 29313/10, NJW 2017, 795, Tz. 45; Kammer, Beschluss vom 31. Oktober 2024 - 27 O 293/24 eV, juris Tz. 11 m.w.N.).

  • LG Berlin II, 01.09.2026 - 27 O 339/26
    Eine Überprüfung liefe auf eine unzulässige gerichtliche Kontrolle der veröffentlichten Meinung hinaus, obwohl auch falsche, überzogene oder gar abwegige Meinungsäußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind (st. Rspr., vgl. nur EGMR…, Urteil vom 21. Januar 2016 - 29313/10, NJW 2017, 795, Rn. 45; Kammer, Beschluss vom 31. Oktober 2024 - 27 O 293/24 eV, ZUM-RD 2025, 98 , juris Rn. 11 m.w.N.).
  • LG Berlin II, 21.03.2025 - 27 O 78/25

    Kritik an Durchführung von Presseberichterstattung als …

    Rn. 4 Der Schutz durch das allgemeine Unternehmenspersönlichkeitsrecht erfasst den sozialen Geltungsanspruch einer juristischen Person als Arbeitgeber oder als Wirtschaftsunternehmen (…st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 28. Juli 2016 - VI ZR 340/14, NJW 2016, 56 Tz. 27 m.w.N.; Kammer, Beschl. v. 31. Oktober 2024 - 27 O 293/24 eV, juris Tz. 3).

    Eine Überprüfung liefe auf eine unzulässige gerichtliche Kontrolle der veröffentlichen Meinung hinaus, obwohl auch falsche, überzogene oder gar abwegige Meinungsäußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind (…st. Rspr., vgl. nur EGMR, Urt. v 21. Januar 2016, 29313/10, NJW 2017, 795, Tz. 45; Kammer, Beschl. v. 31. Oktober 2024, a.a.O., Tz. 12 m.w.N.).

    Davon unabhängig betrifft die Äußerung bei verständiger Würdigung des Gesamtkontextes lediglich ein angebliches individuelles (Fehl-)Verhalten des X der Antragstellerin; sie ist bereits deshalb ungeeignet, das Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Antragstellerin selbst zu verletzen (vgl. Kammer, Beschl. v. 31. Oktober 2024 - 27 O 293/24 eV, juris Rn. 3 m.w.N.).

  • LG Berlin II, 29.11.2024 - 27 O 308/24

    Zulässigkeit einer identifizierenden Wort- und Bildberichterstattung über eine in …

    Rn. 21 Eine dem Antragsteller im Ergebnis günstigere Beurteilung wäre deshalb allenfalls dann in Betracht zu ziehen gewesen, wenn die Meinungsäußerungen der Antragsgegnerin über keine oder jedenfalls nicht im Ansatz hinreichende Anknüpfungstatsachen verfügt hätte und es sich damit um "willkürlich aus der Luft gegriffene Wertungen" gehandelt hätte (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 9. November 2022, 1 BvR 523/21, NJW 2023, 510, Tz. 16 m.w.N.; Kammer, Urt. v. 15. Oktober 2024 - 27 O 236/24, GRUR-RS 2024, 28631, Tz. 22 sowie zuletzt Kammer Beschl. v. 31. Oktober 2024 - 27 O 293/24 eV, juris).
  • LG Berlin II, 02.12.2025 - 27 O 363/25

    Verdachtsberichterstattung Stellungnahmefrist - Bemessung einer angemessenen …

    Rn. 19 Der Schutz durch das allgemeine Unternehmenspersönlichkeitsrecht erfasst den sozialen Geltungsanspruch einer juristischen Person als Arbeitgeber oder als Wirtschaftsunternehmen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - VI ZR 340/14, NJW 2016, 56 Tz. 27 m.w.N.; Kammer, Beschluss vom 31. Oktober 2024 - 27 O 293/24 eV, juris Rn. 3).
  • LG Berlin II, 06.05.2025 - 27 O 303/23

    Zumutbare Persönlichkeitsbeeinträchtigung durch presseberichterstattende …

    Eine Überprüfung liefe auf eine unzulässige gerichtliche Kontrolle der veröffentlichten Meinung hinaus, obwohl auch falsche, überzogene oder gar abwegige Meinungsäußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind (…st. Rspr., vgl. nur EGMR, Urt. v. 21. Januar 2016, Urt. v. 21. Januar 2016 - 29313/10, NJW 2017, 795, Tz. 45; Kammer, Beschl. v. 31. Oktober 2024 - 27 O 293/24 eV, juris Tz. 11 m.w.N.).
  • LG Berlin II, 24.06.2025 - 27 O 88/25

    Unterlassungsanspruch gegen eine Wortberichterstattung mit Bezugnahme auf in der …

    Insoweit kann hinsichtlich des Klägers zu 2) dahinstehen, ob die Berichterstattung überhaupt in dessen Unternehmenspersönlichkeitsrecht eingreift (vgl. BGH…, Urteil vom 28.07.2016 - VI ZR 340/14, NJW 2016, 56 Rn. 27; Kammer, Beschluss vom 31.10.2024 - 27 O 293/24 eV - juris Rn. 3;… Beschluss vom 27.05.2025 - 27 O 164/25 eV - juris Rn. 12).
  • LG Berlin II, 03.03.2026 - 27 O 46/26

    Wiederholungsgefahr bei persönlichkeitsrechtswidrigen Äußerungen nach …

    Rn. 15 Der Schutz durch das allgemeine Unternehmenspersönlichkeitsrecht erfasst den sozialen Geltungsanspruch einer juristischen Person als Arbeitgeber oder als Wirtschaftsunternehmen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - VI ZR 340/14, NJW 2016, 56 Tz. 27 m.w.N.; Kammer, Beschluss vom 31. Oktober 2024 - 27 O 293/24 eV, juris Rn. 3).
  • LG Berlin II, 29.01.2025 - 27 O 15/25

    Unterlassung einer Behauptung in einer Rezension

  • LG Berlin II, 27.05.2025 - 27 O 164/25

    Presserechtlicher Unterlassungsanspruch bei Bezichtigung der "Unterstützung"

  • LG Berlin II, 10.02.2026 - 27 O 423/25

    Unterlassungsanspruch wegen bewusst unvollständiger und …

  • LG Berlin II, 12.06.2025 - 27 O 187/25

    Zulässigkeit einer identifizierenden Berichterstattung über Immobilienerwerb

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