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| LG Berlin, 31.05.2007 - 27 O 338/07 |
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- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus LG Berlin, 31.05.2007 - 27 O 338/07
Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (BGH NJW 2000, 1036 f. m. w. Nachw.).Hiernach kann auch die Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 2 EMRK - soweit sie überhaupt für die Presse gelten kann - die Freiheit der Berichterstattung zumindest dann nicht einschränken, wenn die Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung eingehalten werden (BGH NJW 2000, 1036, 1037 m. w. Nachw.).
- BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …
Auszug aus LG Berlin, 31.05.2007 - 27 O 338/07
Zugleich war zu diesem Zeitpunkt die Wiederholungsgefahr aufgrund der bereits erfolgten Rechtsverletzung zu vermuten und hätte nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden können (BGH NJW 1994, 1281), an der es fehlt. - BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04
Verkehrsverstoß von Prominenten
Auszug aus LG Berlin, 31.05.2007 - 27 O 338/07
Zwar geht die Kammer davon aus, dass sich grundsätzlich nur auf die Unzulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung berufen kann, wer die Tat, der er oder sie verdächtigt wird, auch bestreitet (vgl. hierzu BGH NJW 2006, 599 ff. "Geschwindigkeitsübertretung durch Prominenten").
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