Rechtsprechung
| LG Berlin II, 12.12.2024 - 27 O 69/24 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Berlin II, 12.12.2024 - 27 O 69/24
- KG, 26.02.2026 - 10 U 165/24
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (22)
- LG Berlin II, 19.11.2024 - 27 O 297/24
Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Medienberichterstattung: Zulässigkeit …
Auszug aus LG Berlin II, 12.12.2024 - 27 O 69/24
Durch den Zuschnitt der Berichterstattung auf die Person des Klägers sind erhebliche Auswirkungen der Berichterstattung auf das Privat- und Berufsleben des Klägers zu befürchten, die die Grenze zu einer aufgrund der Schwere nicht mehr hinzunehmenden Beeinträchtigung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts überschreiten (vgl. zum Maßstab BGH…, Urteil vom 8.11.2022 - VI ZR 22/21, NJW 2023, 610 Rn. 35; Kammer, Urt. v. 19.11.2024 - 27 O 297/24 eV, GRUR-RS 2024, 32482;… vom 24.09.2024 - 27 O 229/24 eV, GRUR-RS 2024, 27850 Rn. 28 f.).Die erfolgte Identifizierung hat der Kläger trotz gewisser für ihn verbundenen Nachteile wegen des hohen Berichterstattungsinteresses als bloße Unannehmlichkeit hinzunehmen (vgl. Kammer, Urt. v. 19.11.2024 - 27 O 297/24 eV, GRUR-RS 2024, 32482 Rn. 18).
- BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08
Lehrerbewertungen im Internet
Auszug aus LG Berlin II, 12.12.2024 - 27 O 69/24
Auch Äußerungen im Rahmen der Sozialsphäre dürfen im ausnahmsweisem Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa dann, wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen sind (vgl. BGH, ZUM-RD 2012, 253, ZUM 2009, 753;… ZUM 2010, 339 Rn. 21;… BVerfG VersR 2010, 1194 Rn. 25).Eine solche ist dann in Betracht zu ziehen, wenn ein - nach Auffassung des Äußernden - beanstandungswürdiges Verhalten aus der Sozialsphäre einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht wird und sich dies schwerwiegend auf Ansehen und Persönlichkeitsentfaltung des Betroffenen auswirkt (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 619 [620f.] = GRUR 2007, 350; BGHZ 181, 328 = NJW 2009, 2888 [2892] = MMR 2009, 608).
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus LG Berlin II, 12.12.2024 - 27 O 69/24
Rn. 26 Sofern es sich bei angegriffenen Äußerungen um eine Meinungsäußerung oder ein Werturteil handelt, ist im Rahmen der Abwägung insbesondere maßgeblich, ob die in den Werturteilen enthaltenen Tatsachenbehauptungen zutreffen oder ohne jeden Anhaltspunkt aufgestellt worden sind (BVerfG, Beschluss vom 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88, Rn. 60), wobei grundsätzlich ausreichend ist, wenn die Bewertung auf objektive Anknüpfungstatsachen zurückgeführt werden kann (OLG Saarbrücken…, Urteil vom 04.06.2014 - 5 U 81/13, Rn. 60), genannt sein müssen diese nicht.Sie können aber regelmäßig keinen Vorrang vor den kollidierenden Rechtsgütern Dritter beanspruchen (BVerfG, Beschluss vom 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88, Rn. 58).
- BGH, 29.11.2016 - VI ZR 382/15
Schutz der Privatsphäre: Presseberichterstattung über den Gesundheitszustand …
Auszug aus LG Berlin II, 12.12.2024 - 27 O 69/24
Sowohl in räumlicher als auch thematischer Hinsicht gehört zur Privatsphäre ein solcher Rückzugsbereich des Einzelnen, der das Bedürfnis verwirklichen hilft, von der öffentlichen Erörterung verschont gelassen zu werden; es geht um das Recht, für sich zu sein, sich selber zu gehören und den Einblick durch andere auszuschließen (BVerfG, NJW 2008, 1793; BGH, NJW 2012, 767; BGH, GRUR 2017, 304).Unter diesen Bereich fallen nicht nur Vorgänge, deren öffentliche Erörterung als unschicklich gilt, deren Bekanntwerden als peinlich empfunden wird oder die nachteilige Reaktionen der Umwelt auslösen (BGH, NJW 2012, 767; BGH, GRUR 2017, 304).
- BGH, 25.10.2011 - VI ZR 332/09
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Berichterstattung über die Mitwirkung als …
Auszug aus LG Berlin II, 12.12.2024 - 27 O 69/24
Sowohl in räumlicher als auch thematischer Hinsicht gehört zur Privatsphäre ein solcher Rückzugsbereich des Einzelnen, der das Bedürfnis verwirklichen hilft, von der öffentlichen Erörterung verschont gelassen zu werden; es geht um das Recht, für sich zu sein, sich selber zu gehören und den Einblick durch andere auszuschließen (BVerfG, NJW 2008, 1793; BGH, NJW 2012, 767; BGH, GRUR 2017, 304).Unter diesen Bereich fallen nicht nur Vorgänge, deren öffentliche Erörterung als unschicklich gilt, deren Bekanntwerden als peinlich empfunden wird oder die nachteilige Reaktionen der Umwelt auslösen (BGH, NJW 2012, 767; BGH, GRUR 2017, 304).
- BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08
Zur Zulässigkeit von Zitaten aus E-Mails
Auszug aus LG Berlin II, 12.12.2024 - 27 O 69/24
Auch Äußerungen im Rahmen der Sozialsphäre dürfen im ausnahmsweisem Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa dann, wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen sind (vgl. BGH, ZUM-RD 2012, 253, ZUM 2009, 753;… ZUM 2010, 339 Rn. 21; BVerfG VersR 2010, 1194 Rn. 25).Dabei kann die Anprangerung dazu führen, dass die regelmäßig zulässige Äußerung einer wahren Tatsache aus der Sozialsphäre im Einzelfall mit Rücksicht auf die überwiegenden Persönlichkeitsbelange des Betroffenen zu untersagen ist (BVerfG, NJW 2010, 1587, beck-online).
- BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14
Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen: …
Auszug aus LG Berlin II, 12.12.2024 - 27 O 69/24
Denn an der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die unwahr sind, besteht unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse (BGH, Urteil vom 16.12.2014 - VI ZR 39/14, Rn. 21 - Hochleistungsmagneten). - BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
Auszug aus LG Berlin II, 12.12.2024 - 27 O 69/24
Sowohl in räumlicher als auch thematischer Hinsicht gehört zur Privatsphäre ein solcher Rückzugsbereich des Einzelnen, der das Bedürfnis verwirklichen hilft, von der öffentlichen Erörterung verschont gelassen zu werden; es geht um das Recht, für sich zu sein, sich selber zu gehören und den Einblick durch andere auszuschließen (BVerfG, NJW 2008, 1793; BGH, NJW 2012, 767; BGH, GRUR 2017, 304). - BGH, 04.04.2017 - VI ZR 123/16
Bewertungsportal macht sich Nutzerbewertungen zu Eigen und haftet für falsche …
Auszug aus LG Berlin II, 12.12.2024 - 27 O 69/24
Enthält die Meinungsäußerung einen erwiesen falschen oder bewusst unwahren Tatsachenkern, so tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Schutzinteressen des von der Äußerung Betroffenen zurück (BGH, Urteil vom 04.04.2017 - VI ZR 123/16, Rn. 27). - BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07
BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen
Auszug aus LG Berlin II, 12.12.2024 - 27 O 69/24
Daher fällt die Richtigkeit des tatsächlichen Äußerungsgehalts, der dem Werturteil zu Grunde liegt, regelmäßig bei der Abwägung ins Gewicht (BGH, Urteil vom 11.03.2008 - VI ZR 7/07, Rn. 13 - Gen-Milch). - BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08
Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"
- BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …
- BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05
Klinik-Geschäftsführer
- BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96
Mißbrauchsbezichtigung
- BGH, 26.01.2021 - VI ZR 437/19
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Presseberichterstattung über …
- BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98
Meinungsfreiheit des Strafverteidigers bei Kritik an der Justiz
- BGH, 12.07.1994 - VI ZR 1/94
Zulässigkeit der Veröffentlichung angeblicher inoffizieller Mitarbeiter des MfS
- BGH, 08.11.2022 - VI ZR 22/21
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Bildberichterstattung über einen Aufnäher auf …
- BGH, 20.12.2011 - VI ZR 262/10
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Berichterstattung über die nichtöffentliche …
- LG Berlin II, 24.09.2024 - 27 O 229/24
Zulässigkeit identifizierender Berichterstattung über Influencerin und ihren …
- OLG Saarbrücken, 04.06.2014 - 5 U 81/13
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Behauptung rechtsradikaler Tendenzen eines …
- EGMR, 06.04.2010 - 25576/04
[ENG]
- LG Berlin II, 03.04.2025 - 27 O 304/24
Zulässigkeit der identifizierenden Berichterstattung über Rechtsanwältin und …
Rn. 57 Eine der Klägerin günstigere Beurteilung wäre insoweit nur in Betracht zu ziehen gewesen, wenn die identifizierende Berichterstattung über ihre Person stigmatisierend oder mit einer Prangerwirkung verbunden gewesen wäre (…vgl. BGH, Urt. v. 8. November 2022, a.a.O. Rn. 35;… Kammer, Urt. v. 19. November 2024, a.a.O., Rn. 18; Urt. v. 12. Dezember 2024 - 27 O 69/24 , GRUR-RS 2024, 36328 Rn. 30). - LG Berlin II, 12.08.2025 - 27 O 255/25
Identifizierende Berichterstattung - Zulässigkeit identifizierender Wort- und …
Rn. 29 Eine dem Antragsteller günstigere Beurteilung wäre insoweit nur in Betracht zu ziehen gewesen, wenn die identifizierende Berichterstattung über seine Person stigmatisierend oder mit einer Prangerwirkung verbunden gewesen wäre (vgl. BGH…, Urteil vom 8. November 2022, a.a.O. Rn. 35; Kammer…, Urteil vom 19. November 2024, a.a.O., Rn. 18; Urteil vom 12. Dezember 2024 - 27 O 69/24 , GRUR-RS 2024, 36328 Rn. 30;… Urteil 3. April 2025, a.a.O., Rn. 57). - LG Berlin II, 06.03.2025 - 27 O 231/24
Identifizierende Berichterstattung über Fraktionsmitarbeiterin im Zusammenhang …
Eine der Klägerin günstigere Beurteilung wäre insoweit nur in Betracht zu ziehen gewesen, wenn die identifizierende Berichterstattung über ihre Person stigmatisierend oder mit einer Prangerwirkung verbunden gewesen wäre (…vgl. BGH, Urt. v. 8.11.2022, a.a.O. Rn. 35;… vgl. Kammer, Urt. v. 19.11.2024, a.a.O., Rn. 18; Urt. v. 12.12.2024 - 27 O 69/24 , GRUR-RS 2024, 36328 Rn. 30).
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