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Rechtsprechung
   LG Berlin, 29.09.2009 - 27 O 736/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,31942
LG Berlin, 29.09.2009 - 27 O 736/09 (https://dejure.org/2009,31942)
LG Berlin, Entscheidung vom 29.09.2009 - 27 O 736/09 (https://dejure.org/2009,31942)
LG Berlin, Entscheidung vom 29. September 2009 - 27 O 736/09 (https://dejure.org/2009,31942)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus LG Berlin, 29.09.2009 - 27 O 736/09
    Vielmehr ist zu beachten, dass bei einer Presseveröffentlichung das Persönlichkeitsrecht zu der mit gleichem Rang gewährleisteten Äußerungs- und Pressefreiheit in ein Spannungsverhältnis tritt, weswegen auch eine ungenehmigte Veröffentlichung zulässig sein kann, wenn eine alle Umstände des konkreten Einzelfalls beru?cksichtigende Interessenabwägung ergibt, dass das Informationsinteresse die persönlichen Belange des Betroffenen u?berwiegt (vgl. BVerfGE 35, 202, 221;… Wenzel-Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kapitel 5 Rdz. 60).

    Hiervon kann vorliegend auch dann nicht ausgegangen werden, wenn man beru?cksichtigt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes nicht nur "wertvolle" Informationen der Presse unter die Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG fallen, sondern dass diese Freiheit grundsätzlich auch zugunsten der Unterhaltungs- und Sensationspresse und damit auch fu?r Mitteilungen besteht, die in erster Linie das Bedu?rfnis einer mehr oder minder breiten Leserschicht nach oberflächlicher Unterhaltung befriedigen (vgl. BGH NJW 1999, 2893, 2894; BVerfGE 35, 202, 222 f.).

  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der …

    Auszug aus LG Berlin, 29.09.2009 - 27 O 736/09
    Sie lässt die Leserschaft jedoch weiter wissen, dass "die Sache ähnlich liegt" wie bei ... Die Berichterstattung u?ber die Erkrankung der Antragstellerin anlässlich der aktuellen Erkrankung einer dritten Person, der Moderatorin ..., betrifft selbst bei Anlegung eines großzu?gigen Maßstabs keinen Vorgang von allgemeinem Interesse (EGMR NJW 2004, 2647, 2649 f. Rn. 60 ff.) und kein zeitgeschichtliches Ereignis, da Erkrankungen grundsätzlich auch bei "Prominenten" zum regelmäßig geschu?tzten Kernbereich der Privatsphäre gehören (vgl. BGH GRUR 2009, 86).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Berlin, 29.09.2009 - 27 O 736/09
    Wer, ob gewollt oder ungewollt, zur Person des öffentlichen Lebens geworden ist, verliert damit nicht sein Anrecht auf eine Privatsphäre, die den Blicken der Öffentlichkeit entzogen bleibt (vgl. BVerfG NJW 2000, 1021, 1022).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …

    Auszug aus LG Berlin, 29.09.2009 - 27 O 736/09
    Die Wiederholungsgefahr ist aufgrund der bereits erfolgten Rechtsverletzung zu vermuten und hätte nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden können (BGH NJW 1994, 1281), an der es fehlt.
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 272/06

    Veröffentlichung von Bildern von Prinzessin Caroline von Hannover und Prinz Ernst …

    Auszug aus LG Berlin, 29.09.2009 - 27 O 736/09
    Sie lässt die Leserschaft jedoch weiter wissen, dass "die Sache ähnlich liegt" wie bei ... Die Berichterstattung u?ber die Erkrankung der Antragstellerin anlässlich der aktuellen Erkrankung einer dritten Person, der Moderatorin ..., betrifft selbst bei Anlegung eines großzu?gigen Maßstabs keinen Vorgang von allgemeinem Interesse (…EGMR NJW 2004, 2647, 2649 f. Rn. 60 ff.) und kein zeitgeschichtliches Ereignis, da Erkrankungen grundsätzlich auch bei "Prominenten" zum regelmäßig geschu?tzten Kernbereich der Privatsphäre gehören (vgl. BGH GRUR 2009, 86).
  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98

    Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung …

    Auszug aus LG Berlin, 29.09.2009 - 27 O 736/09
    Hiervon kann vorliegend auch dann nicht ausgegangen werden, wenn man beru?cksichtigt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes nicht nur "wertvolle" Informationen der Presse unter die Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG fallen, sondern dass diese Freiheit grundsätzlich auch zugunsten der Unterhaltungs- und Sensationspresse und damit auch fu?r Mitteilungen besteht, die in erster Linie das Bedu?rfnis einer mehr oder minder breiten Leserschicht nach oberflächlicher Unterhaltung befriedigen (vgl. BGH NJW 1999, 2893, 2894; BVerfGE 35, 202, 222 f.).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2009 - 10 U 133/08

    Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten bei Übersehen von Planungsfehlern: …

    Auszug aus LG Berlin, 29.09.2009 - 27 O 736/09
    Dies hat das Kammergericht fu?r die Erkrankung der Antragstellerin auch ausdru?cklich klargestellt (Kammergericht, Beschluss vom 12.01.2009 - 10 U 133/08 und Beschluss vom 18.06.2009 - 10 U 13/09).
  • KAG Freiburg, 02.08.2010 - 13/09

    Wahlanfechtung

    Auszug aus LG Berlin, 29.09.2009 - 27 O 736/09
    Dies hat das Kammergericht fu?r die Erkrankung der Antragstellerin auch ausdru?cklich klargestellt (Kammergericht, Beschluss vom 12.01.2009 - 10 U 133/08 und Beschluss vom 18.06.2009 - 10 U 13/09).
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