Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 02.05.2022 - 27 W 1/22 |
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GWB § 106 Abs. 2 Nr. 4 ; RL 2014/23/EU Art. 8
Neuvergabe eines Konzessionsvertrags für die Zurverfügungstellung von Flächen zum Betrieb einer Waschanlage und einer Tankstelle sowie Bereitstellungs- und Verkehrsflächen zur exklusiven Nutzung; Antrag gegen die Vergabe an einen Dritten
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 12.01.2022 - 37 O 122/21
- OLG Düsseldorf, 02.05.2022 - 27 W 1/22
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12
Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2022 - 27 W 1/22
Ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, dessen Vornahme nur einem Beteiligten verboten ist, ist daher in der Regel gültig (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013, KZR 66/12, NVwZ 2014, 807 Rn. 107).Rn. 24 Nichtigkeit nach § 134 BGB tritt dann nur ein, wenn einem solchen einseitigen Verbot ein Zweck zu Grunde liegt, der die Nichtigkeit des ganzen Rechtsgeschäfts erfordert, weil er nicht anders als durch dessen Annullierung zu erreichen ist und die getroffene Regelung nicht hingenommen werden kann (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013, KZR 66/12, NVwZ 2014, 807 Rn. 107; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1999, X ZR 34/98, NJW 2000, 1186, 1187).
Rn. 29 bb) Auch das Behinderungsverbot des § 19 Abs. 1 (= § 20 Abs. 1 GWB a. F.) richtet sich nur an den Normadressaten und nicht an den neuen Konzessionsvertragspartner (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013, KZR 66/12, NVwZ 2014, 807 Rn. 107).
Rn. 30 Rechtsgeschäfte, durch die Marktpartner unterschiedlich behandelt werden, bleiben daher wirksam, wenn die Beseitigung unbilliger Behinderung oder die Gleichbehandlung durch Änderung oder Neuabschluss von Vereinbarungen möglich ist und dem Beeinträchtigten Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche zur Durchsetzung seiner Interessen ausreichen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013, KZR 66/12, NVwZ 2014, 807 Rn. 104 - Stromnetz Berkenthin).
Dies ist dann der Fall, wenn ein eine diskriminierende Auswahlentscheidung umsetzender Konzessionsvertrag den durch das Verbot des § 19 Abs. 1 GWB abgesicherten Wettbewerb langfristig ausschließt (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013, KZR 66/12, NVwZ 2014, 807 Rn. 104 - Stromnetz Berkenthin).
- BGH, 14.12.1999 - X ZR 34/98
Beschenkter Sparkassenangestellter
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2022 - 27 W 1/22
Dies erfordert eine normbezogene Abwägung, ob es mit dem Sinn und Zweck des Verbots vereinbar oder unvereinbar wäre, die durch das Rechtsgeschäft getroffene Regelung hinzunehmen beziehungsweise bestehen zu lassen (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1999, X ZR 34/98, NJW 2000, 1186, 1187).Diese unterschiedliche Bewertung kommt bereits in den "Motiven zu dem Entwurf eines BGB" zum Ausdruck (Bd. I, S. 210), entspricht seit dem Beschluss der Vereinigten Zivilsenate des Reichsgerichts vom 17. März 1905 der Rechtsprechung und ist auch vom Bundesgerichtshof seiner ständigen Rechtsprechung zugrunde gelegt worden (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1999, X ZR 34/98, NJW 2000, 1186, 1187).
Rn. 24 Nichtigkeit nach § 134 BGB tritt dann nur ein, wenn einem solchen einseitigen Verbot ein Zweck zu Grunde liegt, der die Nichtigkeit des ganzen Rechtsgeschäfts erfordert, weil er nicht anders als durch dessen Annullierung zu erreichen ist und die getroffene Regelung nicht hingenommen werden kann (BGH…, Urteil vom 17. Dezember 2013, KZR 66/12, NVwZ 2014, 807 Rn. 107; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1999, X ZR 34/98, NJW 2000, 1186, 1187).
- OLG Düsseldorf, 21.03.2018 - 2 U (Kart) 6/16
Konzessionsvertrag zur Wasserversorgung einer Stadt
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2022 - 27 W 1/22
Rn. 37 Aus der Entscheidung des Senats vom 21. März 2018, VI-2 U (Kart) 6/16, kann die Antragstellerin insoweit nichts für sie Günstiges herleiten.Dort war der von der dortigen Klägerin mit einem Dritten geschlossene Konzessionsvertrag wegen Verstoßes gegen § 20 GWB a. F. (= § 19 Abs. 1 GWB) nach § 134 BGB nichtig (BeckRS 2018, 11739 Rn. 47), was der vorliegende Interimskonzessionsvertrag wegen seiner vergleichsweisen kurzen Laufzeit gerade nicht ist.
- EuGH, 20.09.2018 - C-518/17
Rudigier - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Öffentliche …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2022 - 27 W 1/22
Rn. 34 Das Unionsrecht sieht auf dem Gebiet der Vergabe öffentlicher Aufträge keine allgemeine Regel vor, nach der die Rechtswidrigkeit einer Handlung in einem bestimmten Stadium des Verfahrens zur Rechtswidrigkeit aller späteren Handlungen in diesem Verfahren führen und ihre Aufhebung rechtfertigen würde (EuGH, Urteil vom 20. September 2018, C-518/17, BeckRS 2018, 22236 Rn. 57 - Rudigier).In Ermangelung einer näheren unionsrechtlichen Verfahrensregelung zur Durchsetzung eines Rechts ist es nämlich nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes einzelnen Mitgliedstaats, die Verfahrensmodalitäten zu regeln, die den Schutz der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen (EuGH, Urteil vom 20. September 2018, C-518/17, BeckRS 2018, 22236 Rnrn. 60, 61 - Rudigier).
- BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90
Nicola
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2022 - 27 W 1/22
Es bedarf der ernsthaften Besorgnis, dass in Zukunft gegen die Unterlassungspflicht verstoßen wird (BGH, Urteil vom 25. Februar 1992, X ZR 41/90, NJW 1992, 2292, 2294). - EuG, 20.09.2011 - T-461/08
Evropaïki Dynamiki / EIB - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2022 - 27 W 1/22
Rn. 35 Dementsprechend hat auch das Europäische Gericht erster Instanz seine Vergabeanforderung einer Informations- und Wartepflicht, auf die sich der Senat in seinem Orbiter Dictum vom 13. Dezember 2017 im Rahmen der Begründung einer solchen Pflicht auch im Unterschwellenbereich gestützt hat, dies gerade damit begründet, dass dem abgelehnten Bieter eine angemessene Frist bis zur Unterzeichnung des Vertrags verbleiben muss, um die Zuschlagsentscheidung überprüfen zu können (EuG, Urteil vom 20. September 2011, T-461/08, BeckRS 2011, 81495 Rn. 121), was die Annahme einer Wirksamkeit des unterzeichneten Vertrags bedingt. - OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - 27 U 25/17
Überlassung eines Geländes an einen Förderverein
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2022 - 27 W 1/22
Rn. 28 Soweit der erkennende Senat in einem Obiter Dictum eine Nichtigkeit des unter Verstoß gegen eine ungeschriebene Informations- und Wartepflicht bei Unterschwellenvergaben geschlossenen Vertrages gemäß § 134 BGB für konsequent erachtet hat (Senat, Urteil vom 13. Dezember 2017, I-27 U 25/17, BeckRS 2017, 137490 Rn. 18), hält er daran vor dem Hintergrund der vorgenannten Wertungswidersprüche in vollständig neuer personeller Besetzung nicht fest. - BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03
Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2022 - 27 W 1/22
Dass der mit Erteilung des Zuschlages zustande gekommene Vertrag wirksam und daher die Erlangung von Primärrechtsschutz nicht mehr möglich ist, hat auch das Bundesverfassungsgericht nicht infrage gestellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004, 2 BvR 2248/03, NVwZ 2004, 1224, 1226; ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2010, 1 S 107/10, NVwZ-RR 2011, 293, 294). - KG, 07.01.2020 - 9 U 79/19
Erd- und Abbrucharbeiten - Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwerts: …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2022 - 27 W 1/22
Die Unwirksamkeitsfolge würde einen schwerwiegenden Eingriff in seine durch den Vertragsschluss mit dem öffentlichen Auftraggeber begründete Vertragsposition darstellen, der auch unter grundrechtlichen Gesichtspunkten jedenfalls ohne - hier, anders als im Kartellvergaberecht mit § 135 GWB - fehlende gesetzgeberische Rechtsgrundlage kaum zu rechtfertigen wäre (KG, Urteil vom 7. Januar 2020, 9 U 79/19, NZBau 2020, 680 Rn. 12, Rn. 14). - OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2010 - 1 S 107.10
Dienstleistungskonzession bei privat durchgeführtem Wochenmarkt
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2022 - 27 W 1/22
Dass der mit Erteilung des Zuschlages zustande gekommene Vertrag wirksam und daher die Erlangung von Primärrechtsschutz nicht mehr möglich ist, hat auch das Bundesverfassungsgericht nicht infrage gestellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004, 2 BvR 2248/03, NVwZ 2004, 1224, 1226; ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2010, 1 S 107/10, NVwZ-RR 2011, 293, 294). - BGH, 22.05.1995 - II ZB 2/95
Klageschrift - Auslegung - Auskunft - Beschlussverfahren - Berufung - …
- VK Rheinland, 28.06.2022 - VK 39/21
Übermittlungsrisiko ist Bieterrisiko!
- OLG Düsseldorf, 21.06.2023 - 27 U 4/22
Wirksamkeit eines Rahmenvertrages für rechtsanwaltschaftliche Beratungsleistungen …
Die Unwirksamkeitsfolge würde einen schwerwiegenden Eingriff in seine durch den Vertragsschluss mit dem öffentlichen Auftraggeber begründete Vertragsposition darstellen, der auch unter grundrechtlichen Gesichtspunkten jedenfalls ohne - hier, anders als im Kartellvergaberecht mit § 135 GWB - fehlende gesetzgeberische Rechtsgrundlage kaum zu rechtfertigen wäre (KG…, Urteil vom 7. Januar 2020, 9 U 79/19, NZBau 2020, 680 Rn. 12, Rn. 14; Senatsbeschluss vom 2. Mai 2022, I-27 W 1/22).Rn. 31 Soweit der erkennende Senat in einem Obiter Dictum zu seinem Urteil vom 13. Dezember 2017, I-27 U 25/17, eine Nichtigkeit des unter Verstoß gegen eine ungeschriebene Informations- und Wartepflicht bei Unterschwellenvergaben geschlossenen Vertrages gemäß § 134 BGB für konsequent erachtet hat (…NZBau 2018, 168 Rn. 18), hält er daran vor dem Hintergrund der vorgenannten Wertungswidersprüche in vollständig neuer personeller Besetzung und in Fortführung seiner bereits mit Beschluss vom 2. Mai 2022, I-27 W 1/22, geänderten Rechtsprechung nicht fest.
- OLG Düsseldorf, 05.04.2023 - Verg 27/22
Vergabeverfahrensanfechtung gegen die im offenen Verfahren durchgeführte …
Dementsprechend hat das Europäische Gericht erster Instanz seine Vergabeanforderung einer Informations- und Wartepflicht gerade damit begründet, dass dem abgelehnten Bieter eine angemessene Frist bis zur Unterzeichnung des Vertrags verbleiben muss, um die Zuschlagsentscheidung überprüfen zu können (EuG…, Urteil vom 20. September 2011, T-461/08, BeckRS 2011, 81495 Rn. 121), was die Annahme einer Wirksamkeit des unterzeichneten Vertrags bedingt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Mai 2022, I-27 W 1/22).
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