Rechtsprechung
| EuGH, 11.07.1985 - 278/83 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 95
- EU-Kommission
Kommission / Italien
STEUERRECHT - INLÄNDISCHE ABGABEN - DIFFERENZIERENDE STEUERREGELUNG - ANWENDUNG EINES HÖHEREN STEUERSATZES FÜR EINE GRUPPE VON SCHAUMWEINEN , DIE SO ABGEGRENZT IST , DASS KEIN INLÄNDISCHES ERZEUGNIS ZU IHR GEHÖRT - UNZULÄSSIGKEIT
- EU-Kommission
Kommission / Italien
- Wolters Kluwer
Verstoß der Italienischen Republik gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 95 EWG-Vertrag wegen der Anwendung eines höheren Mehrwertsteuersatzes auf aus anderen Mitgliedstaaten eingeführten Schaumwein als auf einheimischen Schaumwein; Verbot der steuerlichen ...
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EWG-Vertrag Art. 95
STEUERRECHT - INLÄNDISCHE ABGABEN - DIFFERENZIERENDE STEUERREGELUNG - ANWENDUNG EINES HÖHEREN STEUERSATZES FÜR EINE GRUPPE VON SCHAUMWEINEN , DIE SO ABGEGRENZT IST , DASS KEIN INLÄNDISCHES ERZEUGNIS ZU IHR GEHÖRT - UNZULÄSSIGKEIT - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Mehrwertsteuer - Besteuerung von Schaumwein.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.1985 - 278/83
- EuGH, 11.07.1985 - 278/83
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 27.02.1980 - 169/78
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 11.07.1985 - 278/83
4 NACH ANSICHT DER KOMMISSION STELLEN ALLE SCHAUMWEINE , GLEICH , OB IM WEGE DER FLASCHENGÄRUNG ( ' ' METHODE CHAMPENOISE ' ' ) ODER DURCH TANKGÄRUNG GEWONNEN , GLEICHARTIGE ODER MITEINANDER IM WETTBEWERB STEHENDE ERZEUGNISSE IM SINNE VON ARTIKEL 95 DAR , DA SIE ' ' IN DEN AUGEN DES VERBRAUCHERS DIE GLEICHEN EIGENSCHAFTEN HABEN UND DENSELBEN BEDÜRFNISSEN DIENEN ' ' , WIE DER GERICHTSHOF IN SEINEM URTEIL VOM 27. FEBRUAR 1980 IN DER RECHTSSACHE 169/78 ( KOMMISSION/ITALIENISCHE REPUBLIK , SLG. 1980, 385 , RANDNR. 5 DER ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE MIT WEITEREN NACHWEISEN ) ENTSCHIEDEN HABE. - EuGH, 15.03.1983 - 319/81
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 11.07.1985 - 278/83
7 DIE ITALIENISCHE REGIERUNG MACHT GELTEND , DER GERICHTSHOF HABE IN SEINEM URTEIL VOM 15. MÄRZ 1983 IN DER RECHTSSACHE 319/81 ( KOMMISSION/ITALIENISCHE REPUBLIK , SLG. 1983, 601 ) AUSGEFÜHRT , DIE MITGLIEDSTAATEN HÄTTEN NACH SEINER STÄNDIGEN RECHTSPRECHUNG DIE FREIHEIT , FÜR BESTIMMTE ERZEUGNISSE NACH MASSGABE OBJEKTIVER KRITERIEN EINE DIFFERENZIERENDE BESTEUERUNG EINZUFÜHREN.
- Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1987 - 356/85
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - …
In seinem Urteil vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 278/83, Kommission/Italien 19.- Rechtssache 319/81, Kommission/Italien, Slg. 1983, 621.19 - Rechtssache 278/83, Slg. 1985, 2503, 2509.20 - Urteil vom 27. Februar 1980, Kommission Vereinigtes Königreich, a. a. O., 432, Randnr. 5.21 - Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1980, a. a. O., Randnr. 6; Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1983, a. a. O., Randnr. 7.
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1990 - 132/88
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Griechische Republik. - Artikel …
- Siehe die Urteile vom 7. Mai 1981 in der Rechtssache 153/80, Rumhaus Hansen/Hauptzollamt Flensburg, Slg. 1981, 1165; vom 27. Mai 1981 in den verbundenen Rechtssachen 142/80 und 143/80, Administration des finances de l'Etat/Essevi und Salcngo, Slg. 1981, 1413; vom 15. März 1983 in der Rechtssache 319/81, Kommission/Italien, "Besteuerung von Branntwein", Slg. 1983, 601; vom II. Juli 1985 in der Rechtssache 278/83, Kommission/Italien, "Mehrwertsteuer - Besteuerung von Schaumwein", Slg. 1985, 2503; vom 4. März 1986 in der Rechtssache 106/84, Kommission/Dänemark, Slg. 1986, 833; vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85, Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597. - Generalanwalt beim EuGH, 01.10.1986 - 200/85
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
- Urteil vom 15. März 1983 in der Rechtssache 319/81 (Kommission/Italienische Republik, "Besteuerung von Branntwein", Slg. 1983, 601); Urteil vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 278/83 (Kommission/Italienische Republik, "Mehrwertsteuer - Besteuerung von Schaumwein", Slg. 1985, 2503).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 06.03.1985 - 278/83 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.
Mehrwertsteuer - Besteuerung von Schaumwein
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.1985 - 278/83
- EuGH, 11.07.1985 - 278/83
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 15.03.1983 - 319/81
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.03.1985 - 278/83
Diese höhere Besteuerung sei nicht nur nach italienischem, sondern auch nach Gemeinschaftsrecht zulässig, was der Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. März 1983 in der Rechtssache 319/81 (Kommission/Italien, Slg. 1983, 601) anerkannt habe.Der Gerichtshof hat klar ausgesprochen, daß die Mitgliedstaaten das Recht haben, "unter anderem bestimmte als Luxuserzeugnisse angesehene Konsumgüter höher zu besteuern" (Urteil in der Rechtssache 319/81, Randnrn.
Wie der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 319/81 in Randnummer 17 der Entscheidungsgründe ausgeführt hat, werden "durch solch eine Regelung ... die inländischen Erzeugnisse von vornherein von der höheren Besteuerung ausgenommen, da sie niemals die Voraussetzungen für diese erhöhte Besteuerung erfüllen werden und es allein im Willen des nationalen Gesetzgebers liegt, durch Nichterlaß einer allgemeinen, auf alle Branntweine anwendbaren Regelung diese Situation... auf unbestimmte Zeit zu verlängern".
Diese Sorgfalt ist besonders angebracht, da eines der Ziele der Schaffung eines gemeinsamen Marktes darin besteht, daß "diese Verfestigungen der Verbrauchergewohnheiten dadurch beseitigt werden sollen, daß im Rahmen des Möglichen allen Verbrauchern gleicher Zugang zu allen Gemeinschaftserzeugnissen gewährt wird" (Urteil in der Rechtssache 319/81, Randnr. 20 der Entscheidungsgründe).
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Rechtsprechung
| RG, 19.12.1883 - Rep. V. 278/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- opinioiuris.de
Klage auf Ersatz als Feststellungsklage
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Klage auf Ersatz eines in besonderem Verfahren der Höhe nach festzustellenden Schadens als Feststellungsklage
Papierfundstellen
- RGZ 10, 413
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