Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1987

Rechtsprechung
   EuGH, 07.04.1987 - 196/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1820
EuGH, 07.04.1987 - 196/85 (https://dejure.org/1987,1820)
EuGH, Entscheidung vom 07.04.1987 - 196/85 (https://dejure.org/1987,1820)
EuGH, Entscheidung vom 07. April 1987 - 196/85 (https://dejure.org/1987,1820)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,1820) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 95
    1 . STEUERLICHE VORSCHRIFTEN - INLÄNDISCHE ABGABEN - DIFFERENZIERENDE BESTEUERUNG - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN - VERFOLGUNG VON ZIELEN, DIE MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT VEREINBAR SIND - KEIN DISKRIMINIERENDER ODER SCHUTZCHARAKTER

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Regelung der Besteuerung von süßen naturreinen Weinen und Likörweinen; Vereinbarkeit einer differenzierenden Besteuerung von gleichartigen Erzeugnissen nach objektiven Kriterien mit Gemeinschaftsrecht; Vereinbarkeit steuerrechtlicher Vorschriften mit Gemeinschaftsrecht; ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. STEUERLICHE VORSCHRIFTEN - INLÄNDISCHE ABGABEN - DIFFERENZIERENDE BESTEUERUNG - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN - VERFOLGUNG VON ZIELEN, DIE MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT VEREINBAR SIND - KEIN DISKRIMINIERENDER ODER SCHUTZCHARAKTER

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1449
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-204/97

    Portugal / Kommission

    In dem Vertragsverletzungsverfahren, das dem Urteil in der Rechtssache 196/85(25) zugrunde lag, war die Kommission noch der Auffassung, daß Frankreich durch die unterschiedliche Besteuerung von süßen naturreinen Weinen und Likörweinen eingeführte Produkte diskriminierte.

    25: - Urteil vom 7. April 1987 (Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597).

    40: - Urteil in der Rechtssache 196/85 (zitiert in Fußnote 24).

    44: - Urteil in der Rechtssache 196/85 (zitiert in Fußnote 24).

    45: - Zitiert in Fußnote 38.46: - Urteil in der Rechtssache 196/85 (zitiert in Fußnote 24).

  • EuGH, 19.09.2002 - C-101/00

    DER STEUERWERT FÜR DIE ERHEBUNG DER KRAFTFAHRZEUGSTEUER MUSS BEI EINGEFÜHRTEN

    Die finnische Regierung meint dagegen, dass Artikel 95 EG-Vertrag einer Steuer wie der Kraftfahrzeugsteuer, mit der in Finnland sowohl Neu- als auch Gebrauchtfahrzeuge nach objektiven Kriterien belastet würden, nicht entgegenstehe (Urteile vom 15. März 1983 in der Rechtssache 319/81, Kommission/Italien, Slg. 1983, 601, vom 4. März 1986 in der Rechtssache 106/84, Kommission/Dänemark, Slg. 1986, 833, und vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85, Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597).

    Bei der Beurteilung der Gleichartigkeit, die dem Verbot des Artikels 95 Absatz 1 EG-Vertrag zugrunde liegt, ist zu prüfen, ob die Waren ähnliche Eigenschaften haben und den gleichen Bedürfnissen des Verbrauchers dienen (vgl. Urteil vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-265/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2305, Randnr. 42, und die dort zitierte Rechtsprechung).

    Waren wie z. B. Fahrzeuge sind gleichartig im Sinne des Artikels 95 Absatz 1 EG-Vertrag, wenn sie aufgrund ihrer Eigenschaften und der Bedürfnisse, denen sie dienen, miteinander in Wettbewerb stehen, wobei der Grad des Wettbewerbs zwischen zwei Modellen davon abhängt, inwieweit sie verschiedenen Vorstellungen, insbesondere über den Preis, die Größe, den Komfort, die Leistung, den Verbrauch, die Haltbarkeit und die Zuverlässigkeit entsprechen (Urteil vom 15. März 2001, Kommission/Frankreich, Randnr. 43).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-387/01

    Weigel

    Solche Differenzierungen sind jedoch mit dem Gemeinschaftsrecht nur vereinbar, wenn sie wirtschaftspolitische Ziele verfolgen, die ihrerseits mit den Erfordernissen des Vertrages und des abgeleiteten Rechts vereinbar sind, und wenn ihre Modalitäten geeignet sind, jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung von Einfuhren aus anderen Mitgliedstaaten und jeden Schutz inländischer konkurrierender Produktionen auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85, Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597, Randnr. 6, und Outokumpu, Randnr. 30).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1987 - 196/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,17616
Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1987 - 196/85 (https://dejure.org/1987,17616)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.01.1987 - 196/85 (https://dejure.org/1987,17616)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. Januar 1987 - 196/85 (https://dejure.org/1987,17616)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,17616) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

    Regelung für die Besteuerung von süßen naturreinen Weinen und Likörweinen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 27.02.1980 - 169/78

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1987 - 196/85
    Diese Aussage hat der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 169/78 (Kommission/Italien, Slg. 1980, 385) wie folgt ergänzt: "Diese Praktiken wurden, wie hervorzuheben ist, insbesondere zu dem Zweck als rechtmäßig anerkannt, die Aufrechterhaltung von Produktionen oder Betrieben zu erlauben, die ohne diese besonderen Steuervergünstigungen wegen des Anstiegs der Produktionskosten nicht mehr rentabel wären" (Randnr. 16 der Entscheidungsgründe).

    Frankreich hält sich demgegenüber aufgrund solcher Urteile wie desjenigen in der Rechtssache 21/79 (Kommission/Italien, Slg. 1980, 1) für berechtigt, derartige Kontrollen zu verlangen.

    Worauf es letzten Endes ankommt, ist jedoch, daß gleichartige Weine aus vergleichbaren Gebieten steuer lich gleichzubehandeln sind, da Artikel 95 "die vollkommene Wettbewerbsneutralität der inländischen Besteuerung für inländische und eingeführte Erzeugnisse sicherstellen soll" (Urteil in der Rechtssache 169/78, Kommission/Italien, Slg. 1980, 399, Randnr. 4 der Entscheidungsgründe).

  • EuGH, 04.03.1986 - 106/84

    Kommission / Denmark

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1987 - 196/85
    Andererseits wird in diesen Urteilen und in den neueren Urteilen vom 4. März 1986 in den Rechtssachen 106/84 (Kommission/Dänemark, Slg. 1986, 833) und 243/84 (John Walker & Sons Ltd/Ministeriet for Skatter og Afgifter, Slg. 1986, 875) festgestellt, daß Vergünstigungen weder für gleichartige Waren aus anderen Mitgliedstaaten diskriminierend sein dürfen noch inländische Produktionen in der Weise schützen dürfen, daß für den freien Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten Hindernisse geschaffen werden.

    Solche Differenzierungen "nach Maßgabe objektiver Kriterien, beispielsweise der verwendeten Ausgangsstoffe oder der angewandten Herstellungsverfahren", sind "mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, wenn sie wirtschaftspolitische Ziele verfolgen, die ihrerseits mit den Erfordernissen des EWG- Vertrags und des abgeleiteten Rechts vereinbar sind, und wenn kraft ihrer Ausgestaltung sichergestellt ist, daß jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung von Einfuhren aus anderen Mitgliedstaaten und jeder Schutz inländischer konkurrierender Produktionen ausgeschlossen ist" (Randnr. 20 der Entscheidungsgründe des Urteils in der Rechtssache 106/84).

  • EuGH, 08.01.1980 - 21/79

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1987 - 196/85
    Frankreich hält sich demgegenüber aufgrund solcher Urteile wie desjenigen in der Rechtssache 21/79 (Kommission/Italien, Slg. 1980, 1) für berechtigt, derartige Kontrollen zu verlangen.

    Angenommen, es ist zulässig, sowohl für französische wie für eingeführte Weine Werte in bezug auf Zuckergehalt, Alkoholgehalt und Ertrag festzulegen und die Steuervergünstigungen wirtschaftlich hilfsbedürftigen Gegenden zu gewähren, so sind die französischen Behörden berechtigt, den Nachweis dafür zu verlangen, daß diese Voraussetzungen vorliegen, "ohne [jedoch] höhere Anforderungen an den Nachweis zu stellen als erforderlich" (Urteil in der Rechtssache 21/79, Slg. 1980, 1, Randnr. 21 der Entscheidungsgründe).

  • EuGH, 07.05.1981 - 153/80

    Hansen / Hauptzollamt Flensburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1987 - 196/85
    Die Mitgliedstaaten sind nach Artikel 95 nicht verpflichtet, "diese Vergünstigung auf eingeführte Erzeugnisse solcher Unternehmen zu erstrecken, deren Erzeugung die derart festgelegte Erzeugungsgrenze überschreitet" (Urteil in der Rechtssache 26/80, a. a. O., 3488), jedenfalls soweit nicht Voraussetzungen aufgestellt werden, die "ein Betrieb in einem anderen Mitgliedstaat aufgrund seiner geographischen Lage oder der in diesem Staat geltenden Rechtsvorschriften ... zu erfüllen nicht in der Lage ist" (siehe das Urteil in der Rechtssache 26/80, a. a. O., und Urteil in der Rechtssache 153/80, Rumhaus Hansen/Hauptzollamt Flensburg, Slg. 1981, 1165).
  • EuGH, 10.10.1978 - 148/77

    Hansen / Hauptzollamt Flensburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1987 - 196/85
    In früheren Entscheidungen hat der Gerichtshof anerkannt, daß, soweit eine Angleichung oder Vereinheitlichung noch nicht stattgefunden hat, es den Mitgliedstaaten nicht untersagt ist, bestimmten Arten von Erzeugnissen oder bestimmten Gruppen von Erzeugern steuerliche Vergünstigungen in Form von Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen einzuräumen [siehe z. B. das Urteil in der Rechtssache 148/77, Hansen/ Hauptzollamt Flensburg, Slg. 1978, 1787, betreffend Branntwein, in dem der Gerichtshof festgestellt hat: "Steuerliche Erleichterungen dieser Art können legitimen wirtschaftlichen oder sozialen Zwecken dienen, beispielsweise der Verwendung bestimmter Rohstoffe durch die Brennereien, dem Fortbestand der Herstellung typischer Qualitätsbranntweine oder der Erhaltung bestimmter Gruppen von Betrieben, etwa der landwirtschaftlichen Brennereien" (Randnr. 16 der Entscheidungsgründe)].
  • EuGH, 30.10.1980 - 26/80

    Schneider-Import / Hautzollamt Mainz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1987 - 196/85
    (Siehe auch das Urteil in der Rechtssache 26/80, Schneider Import/Hauptzollamt Mainz, Slg. 1980, 3469.).
  • EuGH, 04.03.1986 - 243/84

    Walker / Ministeriet for Skatter og Afgifter

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1987 - 196/85
    Andererseits wird in diesen Urteilen und in den neueren Urteilen vom 4. März 1986 in den Rechtssachen 106/84 (Kommission/Dänemark, Slg. 1986, 833) und 243/84 (John Walker & Sons Ltd/Ministeriet for Skatter og Afgifter, Slg. 1986, 875) festgestellt, daß Vergünstigungen weder für gleichartige Waren aus anderen Mitgliedstaaten diskriminierend sein dürfen noch inländische Produktionen in der Weise schützen dürfen, daß für den freien Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten Hindernisse geschaffen werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht