Rechtsprechung
EuGH, 07.04.1987 - 196/85 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
EWG-VERTRAG, ARTIKEL 95
1 . STEUERLICHE VORSCHRIFTEN - INLÄNDISCHE ABGABEN - DIFFERENZIERENDE BESTEUERUNG - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN - VERFOLGUNG VON ZIELEN, DIE MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT VEREINBAR SIND - KEIN DISKRIMINIERENDER ODER SCHUTZCHARAKTER - EU-Kommission
Kommission / Frankreich
- Wolters Kluwer
Regelung der Besteuerung von süßen naturreinen Weinen und Likörweinen; Vereinbarkeit einer differenzierenden Besteuerung von gleichartigen Erzeugnissen nach objektiven Kriterien mit Gemeinschaftsrecht; Vereinbarkeit steuerrechtlicher Vorschriften mit Gemeinschaftsrecht; ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. STEUERLICHE VORSCHRIFTEN - INLÄNDISCHE ABGABEN - DIFFERENZIERENDE BESTEUERUNG - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN - VERFOLGUNG VON ZIELEN, DIE MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT VEREINBAR SIND - KEIN DISKRIMINIERENDER ODER SCHUTZCHARAKTER
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1987 - 196/85
- EuGH, 07.04.1987 - 196/85
Papierfundstellen
- NJW 1988, 1449
Wird zitiert von ... (12)
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-204/97
Portugal / Kommission
In dem Vertragsverletzungsverfahren, das dem Urteil in der Rechtssache 196/85(25) zugrunde lag, war die Kommission noch der Auffassung, daß Frankreich durch die unterschiedliche Besteuerung von süßen naturreinen Weinen und Likörweinen eingeführte Produkte diskriminierte.25: - Urteil vom 7. April 1987 (Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597).
40: - Urteil in der Rechtssache 196/85 (zitiert in Fußnote 24).
44: - Urteil in der Rechtssache 196/85 (zitiert in Fußnote 24).
45: - Zitiert in Fußnote 38.46: - Urteil in der Rechtssache 196/85 (zitiert in Fußnote 24).
- EuGH, 19.09.2002 - C-101/00
DER STEUERWERT FÜR DIE ERHEBUNG DER KRAFTFAHRZEUGSTEUER MUSS BEI EINGEFÜHRTEN …
Die finnische Regierung meint dagegen, dass Artikel 95 EG-Vertrag einer Steuer wie der Kraftfahrzeugsteuer, mit der in Finnland sowohl Neu- als auch Gebrauchtfahrzeuge nach objektiven Kriterien belastet würden, nicht entgegenstehe (Urteile vom 15. März 1983 in der Rechtssache 319/81, Kommission/Italien, Slg. 1983, 601, vom 4. März 1986 in der Rechtssache 106/84, Kommission/Dänemark, Slg. 1986, 833, und vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85, Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597).Bei der Beurteilung der Gleichartigkeit, die dem Verbot des Artikels 95 Absatz 1 EG-Vertrag zugrunde liegt, ist zu prüfen, ob die Waren ähnliche Eigenschaften haben und den gleichen Bedürfnissen des Verbrauchers dienen (vgl. Urteil vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-265/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2305, Randnr. 42, und die dort zitierte Rechtsprechung).
Waren wie z. B. Fahrzeuge sind gleichartig im Sinne des Artikels 95 Absatz 1 EG-Vertrag, wenn sie aufgrund ihrer Eigenschaften und der Bedürfnisse, denen sie dienen, miteinander in Wettbewerb stehen, wobei der Grad des Wettbewerbs zwischen zwei Modellen davon abhängt, inwieweit sie verschiedenen Vorstellungen, insbesondere über den Preis, die Größe, den Komfort, die Leistung, den Verbrauch, die Haltbarkeit und die Zuverlässigkeit entsprechen (Urteil vom 15. März 2001, Kommission/Frankreich, Randnr. 43).
- EuGH, 29.04.2004 - C-387/01
Weigel
Solche Differenzierungen sind jedoch mit dem Gemeinschaftsrecht nur vereinbar, wenn sie wirtschaftspolitische Ziele verfolgen, die ihrerseits mit den Erfordernissen des Vertrages und des abgeleiteten Rechts vereinbar sind, und wenn ihre Modalitäten geeignet sind, jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung von Einfuhren aus anderen Mitgliedstaaten und jeden Schutz inländischer konkurrierender Produktionen auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85, Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597, Randnr. 6, und Outokumpu, Randnr. 30).
- EuGH, 17.07.1997 - C-90/94
Haahr Petroleum
Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteil vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85, Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597, Randnr. 6) beschränkt das Gemeinschaftsrecht zwar beim derzeitigen Stand seiner Entwicklung nicht die Freiheit der Mitgliedstaaten, ein differenziertes Steuersystem für bestimmte, sogar im Sinne von Artikel 95 Absatz 1 des Vertrages gleichartige Erzeugnisse nach Maßgabe objektiver Kriterien, wie der Art der verwendeten Ausgangsstoffe oder der angewandten Herstellungsverfahren, zu errichten. - Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1990 - 132/88
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Griechische Republik. - Artikel …
1986, 833, Randnr. 20, und vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85, Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597, Randnr. 6.- Siehe die Urteile vom 7. Mai 1981 in der Rechtssache 153/80, Rumhaus Hansen/Hauptzollamt Flensburg, Slg. 1981, 1165; vom 27. Mai 1981 in den verbundenen Rechtssachen 142/80 und 143/80, Administration des finances de l'Etat/Essevi und Salcngo, Slg. 1981, 1413; vom 15. März 1983 in der Rechtssache 319/81, Kommission/Italien, "Besteuerung von Branntwein", Slg. 1983, 601; vom II. Juli 1985 in der Rechtssache 278/83, Kommission/Italien, "Mehrwertsteuer - Besteuerung von Schaumwein", Slg. 1985, 2503; vom 4. März 1986 in der Rechtssache 106/84, Kommission/Dänemark, Slg. 1986, 833; vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85, Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597.
- Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1999 - C-109/98
CRT France International
(53) - Vgl. u. a. Urteil vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85 (Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597, Randnr. 6) sowie die in Fußnote 6 zitierten Urteile Haahr Petroleum (Randnr. 29) und Outokumpu (Randnr. 30). - Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997 - C-213/96
Verbrauchsteuer auf Elektrizität - Steuersatz, der bei Elektrizität inländischen …
(19) - Urteil vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85 (Slg. 1987, 1597, Randnr. 7). - Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1999 - C-166/98
Socridis
(11) - Urteil vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85 (Slg. 1987, 1597, Randnr. 6). - Generalanwalt beim EuGH, 27.04.1989 - 323/87
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
Solche Differenzierungen sind mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, wenn sie wirtschaftspolitische Ziele verfolgen, die ihrerseits mit den Erfordernissen des Vertrages und des abgeleiteten Rechts vereinbar sind und wenn kraft ihrer Ausgestaltung sichergestellt ist, daß jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung von Einfuhren aus anderen Mitgliedstaaten und jeder Schutz inländischer konkurrierender Produktionen ausgeschlossen ist" (vgl. z. B. die Rechtssache 140/79, Chemical Farmaceutici/DAF, Slg. 1981, 1, 15; Rechtssache 46/80, Vinal/Orbat, Slg. 1981, 77, 93; Rechtssache 196/85, Kommission/ Französische Republik, Slg. 1987, 1597, 1615). - Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-286/94
Garage Molenheide BVBA (C-286/94), Peter Schepens (C-340/95), Bureau Rik …
(24) - Die Kommission bezieht sich insbesondere auf die Urteile vom 10. April 1984 in der Rechtssache 324/82 (Kommission/Belgien, Slg. 1984, 1861) und vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85 (Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597). - EuGH, 19.11.1991 - C-235/90
Aliments Morvan / Directeur des services fiscaux du Finistère
- Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 88/86
Bovo Tours BV und Van Nood Touringcars BV gegen Minister van Verkeer en …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1987 - 196/85 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.
Regelung für die Besteuerung von süßen naturreinen Weinen und Likörweinen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1987 - 196/85
- EuGH, 07.04.1987 - 196/85
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 27.02.1980 - 169/78
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1987 - 196/85
Diese Aussage hat der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 169/78 (Kommission/Italien, Slg. 1980, 385) wie folgt ergänzt: "Diese Praktiken wurden, wie hervorzuheben ist, insbesondere zu dem Zweck als rechtmäßig anerkannt, die Aufrechterhaltung von Produktionen oder Betrieben zu erlauben, die ohne diese besonderen Steuervergünstigungen wegen des Anstiegs der Produktionskosten nicht mehr rentabel wären" (Randnr. 16 der Entscheidungsgründe).Frankreich hält sich demgegenüber aufgrund solcher Urteile wie desjenigen in der Rechtssache 21/79 (Kommission/Italien, Slg. 1980, 1) für berechtigt, derartige Kontrollen zu verlangen.
Worauf es letzten Endes ankommt, ist jedoch, daß gleichartige Weine aus vergleichbaren Gebieten steuer lich gleichzubehandeln sind, da Artikel 95 "die vollkommene Wettbewerbsneutralität der inländischen Besteuerung für inländische und eingeführte Erzeugnisse sicherstellen soll" (Urteil in der Rechtssache 169/78, Kommission/Italien, Slg. 1980, 399, Randnr. 4 der Entscheidungsgründe).
- EuGH, 04.03.1986 - 106/84
Kommission / Denmark
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1987 - 196/85
Andererseits wird in diesen Urteilen und in den neueren Urteilen vom 4. März 1986 in den Rechtssachen 106/84 (Kommission/Dänemark, Slg. 1986, 833) und 243/84 (John Walker & Sons Ltd/Ministeriet for Skatter og Afgifter, Slg. 1986, 875) festgestellt, daß Vergünstigungen weder für gleichartige Waren aus anderen Mitgliedstaaten diskriminierend sein dürfen noch inländische Produktionen in der Weise schützen dürfen, daß für den freien Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten Hindernisse geschaffen werden.Solche Differenzierungen "nach Maßgabe objektiver Kriterien, beispielsweise der verwendeten Ausgangsstoffe oder der angewandten Herstellungsverfahren", sind "mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, wenn sie wirtschaftspolitische Ziele verfolgen, die ihrerseits mit den Erfordernissen des EWG- Vertrags und des abgeleiteten Rechts vereinbar sind, und wenn kraft ihrer Ausgestaltung sichergestellt ist, daß jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung von Einfuhren aus anderen Mitgliedstaaten und jeder Schutz inländischer konkurrierender Produktionen ausgeschlossen ist" (Randnr. 20 der Entscheidungsgründe des Urteils in der Rechtssache 106/84).
- EuGH, 08.01.1980 - 21/79
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1987 - 196/85
Frankreich hält sich demgegenüber aufgrund solcher Urteile wie desjenigen in der Rechtssache 21/79 (Kommission/Italien, Slg. 1980, 1) für berechtigt, derartige Kontrollen zu verlangen.Angenommen, es ist zulässig, sowohl für französische wie für eingeführte Weine Werte in bezug auf Zuckergehalt, Alkoholgehalt und Ertrag festzulegen und die Steuervergünstigungen wirtschaftlich hilfsbedürftigen Gegenden zu gewähren, so sind die französischen Behörden berechtigt, den Nachweis dafür zu verlangen, daß diese Voraussetzungen vorliegen, "ohne [jedoch] höhere Anforderungen an den Nachweis zu stellen als erforderlich" (Urteil in der Rechtssache 21/79, Slg. 1980, 1, Randnr. 21 der Entscheidungsgründe).
- EuGH, 07.05.1981 - 153/80
Hansen / Hauptzollamt Flensburg
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1987 - 196/85
Die Mitgliedstaaten sind nach Artikel 95 nicht verpflichtet, "diese Vergünstigung auf eingeführte Erzeugnisse solcher Unternehmen zu erstrecken, deren Erzeugung die derart festgelegte Erzeugungsgrenze überschreitet" (…Urteil in der Rechtssache 26/80, a. a. O., 3488), jedenfalls soweit nicht Voraussetzungen aufgestellt werden, die "ein Betrieb in einem anderen Mitgliedstaat aufgrund seiner geographischen Lage oder der in diesem Staat geltenden Rechtsvorschriften ... zu erfüllen nicht in der Lage ist" (…siehe das Urteil in der Rechtssache 26/80, a. a. O., und Urteil in der Rechtssache 153/80, Rumhaus Hansen/Hauptzollamt Flensburg, Slg. 1981, 1165). - EuGH, 10.10.1978 - 148/77
Hansen / Hauptzollamt Flensburg
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1987 - 196/85
In früheren Entscheidungen hat der Gerichtshof anerkannt, daß, soweit eine Angleichung oder Vereinheitlichung noch nicht stattgefunden hat, es den Mitgliedstaaten nicht untersagt ist, bestimmten Arten von Erzeugnissen oder bestimmten Gruppen von Erzeugern steuerliche Vergünstigungen in Form von Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen einzuräumen [siehe z. B. das Urteil in der Rechtssache 148/77, Hansen/ Hauptzollamt Flensburg, Slg. 1978, 1787, betreffend Branntwein, in dem der Gerichtshof festgestellt hat: "Steuerliche Erleichterungen dieser Art können legitimen wirtschaftlichen oder sozialen Zwecken dienen, beispielsweise der Verwendung bestimmter Rohstoffe durch die Brennereien, dem Fortbestand der Herstellung typischer Qualitätsbranntweine oder der Erhaltung bestimmter Gruppen von Betrieben, etwa der landwirtschaftlichen Brennereien" (Randnr. 16 der Entscheidungsgründe)]. - EuGH, 30.10.1980 - 26/80
Schneider-Import / Hautzollamt Mainz
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1987 - 196/85
(Siehe auch das Urteil in der Rechtssache 26/80, Schneider Import/Hauptzollamt Mainz, Slg. 1980, 3469.). - EuGH, 04.03.1986 - 243/84
Walker / Ministeriet for Skatter og Afgifter
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1987 - 196/85
Andererseits wird in diesen Urteilen und in den neueren Urteilen vom 4. März 1986 in den Rechtssachen 106/84 (Kommission/Dänemark, Slg. 1986, 833) und 243/84 (John Walker & Sons Ltd/Ministeriet for Skatter og Afgifter, Slg. 1986, 875) festgestellt, daß Vergünstigungen weder für gleichartige Waren aus anderen Mitgliedstaaten diskriminierend sein dürfen noch inländische Produktionen in der Weise schützen dürfen, daß für den freien Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten Hindernisse geschaffen werden.