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   BPatG, 26.03.2014 - 28 W (pat) 578/12   

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BPatG, 26.03.2014 - 28 W (pat) 578/12 (https://dejure.org/2014,6935)
BPatG, Entscheidung vom 26.03.2014 - 28 W (pat) 578/12 (https://dejure.org/2014,6935)
BPatG, Entscheidung vom 26. März 2014 - 28 W (pat) 578/12 (https://dejure.org/2014,6935)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 4 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Anmeldung einer aus kyrillischen Schriftzeichen bestehenden Wort-Bild-Marke "Omas Gurken" - Freihaltungsbedürfnis - Täuschungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzhindernis der Freihaltebedürftigkeit der zur Eintragung angemeldeten Wortmarke in kyrillischen Schriftzeichen (hier: "Omas Gurken" als Übersetzung)

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Anmeldung einer aus kyrillischen Schriftzeichen bestehenden Wort-Bild-Marke "Omas Gurken" - Freihaltungsbedürfnis - Täuschungsgefahr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - Anmeldung einer aus kyrillischen Schriftzeichen bestehenden Wort-Bild-Marke "Omas Gurken" - Freihaltungsbedürfnis - Täuschungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    "Omas Gurken" sind als Marke in kyrillischer Schrift freihaltebedürftig

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BPatG, 28.02.2007 - 26 W (pat) 210/01
    Auszug aus BPatG, 26.03.2014 - 28 W (pat) 578/12
    Maßgeblich ist hierbei, ob davon ausgegangen werden kann, dass die einschlägigen Waren mit den fremdsprachigen Bezeichnungen im Inland vertrieben bzw. diesbezügliche Dienstleistungen angeboten werden und entscheidungserhebliche Verkehrskreise in der BRD die entsprechenden Schriftzeichen verstehen (vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rdnr. 402 m. w. N.; BPatG 26 W (pat) 210/01 -   [kyrillisches Wort "Bier", Bezeichnung der gängigen russischen Biersorte "Shiguljowskoje" für Bier beschreibend]; 28 W (pat) 96/08 - [kyrillisches Wort "aus Russland", für verschiedene Lebensmittel beschreibend]).

    Der Handel mit den baltischen Staaten und Russland expandiert aufgrund entsprechender Handelsabkommen und Wirtschaftsvereinbarungen, wovon auch der Lebensmittelbereich in ansteigendem Maße betroffen ist (vgl. BPatG 26 W (pat) 210/01 - ).

    Zudem finden sich mittlerweile in vielen deutschen Supermärkten Warenangebote mit russischen Lebensmitteln (vgl. BPatG 26 W (pat) 210/01 - ).

  • BPatG, 01.12.2009 - 28 W (pat) 96/08

    Kyrillisches Zeichen für "die Russische" nicht als Marke eintragungsfähig

    Auszug aus BPatG, 26.03.2014 - 28 W (pat) 578/12
    Maßgeblich ist hierbei, ob davon ausgegangen werden kann, dass die einschlägigen Waren mit den fremdsprachigen Bezeichnungen im Inland vertrieben bzw. diesbezügliche Dienstleistungen angeboten werden und entscheidungserhebliche Verkehrskreise in der BRD die entsprechenden Schriftzeichen verstehen (vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rdnr. 402 m. w. N.; BPatG 26 W (pat) 210/01 -   [kyrillisches Wort "Bier", Bezeichnung der gängigen russischen Biersorte "Shiguljowskoje" für Bier beschreibend]; 28 W (pat) 96/08 - [kyrillisches Wort "aus Russland", für verschiedene Lebensmittel beschreibend]).

    Insgesamt soll es in Deutschland etwa sechs Millionen Menschen geben, die die russische Sprache beherrschen (vgl. BPatG 28 W (pat) 96/08 -   ); hierzu zählt eine Vielzahl von Personen, die in der ehemaligen DDR Russisch als Fremdsprache erlernt haben.

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 26.03.2014 - 28 W (pat) 578/12
    Mit diesem Schutzhindernis wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass alle Zeichen oder Angaben, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Unternehmen frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681 Rdnr. 35, 36 - BIOMILD; GRUR 1999, 723, 725 Rdnr. 25 - Chiemsee).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 26.03.2014 - 28 W (pat) 578/12
    Mit diesem Schutzhindernis wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass alle Zeichen oder Angaben, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Unternehmen frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681 Rdnr. 35, 36 - BIOMILD; GRUR 1999, 723, 725 Rdnr. 25 - Chiemsee).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 26.03.2014 - 28 W (pat) 578/12
    Ob die lexikalisch nachweisbare Bezeichnung bereits im Anmeldezeitpunkt für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen tatsächlich beschreibend verwendet wurde, kann dagegen dahinstehen (vgl. EuGH GRUR 2004, 146, 147 Rdnr. 32 - Doublemint).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 26.03.2014 - 28 W (pat) 578/12
    Das Allgemeininteresse an der ungehinderten Verwendung solcher Merkmale gilt grundsätzlich auch für Marken, die aus fremdsprachigen Wörtern bestehen, wobei auf das Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 - Matratzen Concord/Hukla).
  • EuGH, 09.12.2009 - C-494/08

    Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus BPatG, 26.03.2014 - 28 W (pat) 578/12
    Vielmehr ist ein derartiger beschreibender Charakter in gleicher Weise rechtlich relevant, wenn er nur von den am internationalen Handelsverkehr beteiligten inländischen Fachkreisen erkannt wird (EuGH GRUR 2010, 534 - PRANAHAUS; a. a. O. - Matratzen Concord/Hukla; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rdnr. 396 m. w. N.).
  • BPatG, 15.02.2005 - 24 W (pat) 297/03
    Auszug aus BPatG, 26.03.2014 - 28 W (pat) 578/12
    Denn das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG erfordert keine einhellige oder überwiegende Verkehrsauffassung (vgl. BPatG GRUR 2005, 865, 869 "SPA"; 24 W (pat) 51/05 - UMAMI).
  • BPatG, 18.04.2012 - 28 W (pat) 546/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Catz" - keine Unterscheidungskraft -

    Auszug aus BPatG, 26.03.2014 - 28 W (pat) 578/12
    Auf die Modalitäten der Markenbenutzung kommt es dabei nicht an, d. h. eine in der angemeldeten Form täuschende Marke wird nicht dadurch eintragbar, dass möglicherweise mittels erläuternder Zusätze bei der Benutzung - z.B. auf Etiketten - die Irreführungsgefahr ausgeschlossen werden könnte (BPatGE 45, 1, 3 - Kombucha; BPatG 26 W (pat) 57/10 - Schlehdorn; 28 W (pat) 546/10 - Catz; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rdnr. 579 und 582).
  • BPatG, 27.07.2011 - 26 W (pat) 57/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schlehdorn" - keine Unterscheidungskraft -

    Auszug aus BPatG, 26.03.2014 - 28 W (pat) 578/12
    Auf die Modalitäten der Markenbenutzung kommt es dabei nicht an, d. h. eine in der angemeldeten Form täuschende Marke wird nicht dadurch eintragbar, dass möglicherweise mittels erläuternder Zusätze bei der Benutzung - z.B. auf Etiketten - die Irreführungsgefahr ausgeschlossen werden könnte (BPatGE 45, 1, 3 - Kombucha; BPatG 26 W (pat) 57/10 - Schlehdorn; 28 W (pat) 546/10 - Catz; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rdnr. 579 und 582).
  • BPatG, 12.12.2006 - 24 W (pat) 51/05
  • BPatG, 12.01.2005 - 26 W (pat) 91/03
  • BPatG, 06.04.2016 - 28 W (pat) 27/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "PLOMBIR" -

    Dies war bereits bei der Anmeldung und ist - ungeachtet der aktuellen Krimkrise und der daraus resultierenden politischen Spannungen zwischen der Russischen Föderation und westlichen Staaten - auch im Entscheidungszeitpunkt der Fall (vgl. auch BPatG 28 W (pat) 578/12 - Omas Gurken).
  • BPatG, 04.03.2020 - 28 W (pat) 27/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "PLOMBIR" - Unbegründetheit der

    Dies war bereits bei der Anmeldung und ist - ungeachtet der aktuellen Krimkrise und der daraus resultierenden politischen Spannungen zwischen der Russischen Föderation und westlichen Staaten - auch im Entscheidungszeitpunkt der Fall (vgl. auch BPatG 28 W (pat) 578/12 - Omas Gurken).
  • BPatG, 17.08.2021 - 26 W (pat) 563/19
    Ein in der angemeldeten Form täuschendes Zeichen wird nicht dadurch eintragbar, dass möglicherweise mittels erläuternder Zusätze bei der Benutzung die Irreführungsgefahr ausgeschlossen werden könnte (BPatG 28 W (pat) 578/12 - kyrillische Schriftzeichen: Omas Gurken; BPatGE 45, 1, 3 - Kombucha; BPatG 26 W (pat) 57/10 - Schlehdorn; 28 W (pat) 546/10 - Catz).
  • BPatG, 13.06.2018 - 29 W (pat) 546/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Priroda" - teilweise fehlende Unterscheidungskraft -

    Selbst wenn man von "nur" zwei Millionen "russischsprachigen" Menschen ausgeht und die bulgarisch-, kroatisch- und tschechischsprachigen Verkehrskreise unbeachtet lässt, stellt allein die erstgenannte Personengruppe zusammen mit denjenigen Verkehrskreisen, die an den Schulen Russisch als Fremdsprache erlernen und denjenigen, die Russisch während ihrer Schulzeit in der Deutschen Demokratischen Republik als erste Fremdsprache gelernt haben (und zumindest noch über Grundkenntnisse verfügen) einen markenrechtlich erheblichen, nicht zu vernachlässigenden Teil der angesprochenen Verkehrskreise dar, der die Bedeutung des Wortes "Priroda" ohne weiteres erfasst (vgl. BPatG, Beschluss vom 15.07.2014, 24 W (pat) 503/13 - CEKPET KPACOTbI (Geheimnis der Schönheit); Beschluss vom 26.03.2014, 28 W (pat) 578/12 - (Omas Gurken), Beschluss vom 07.11.2013, 25 W (pat) 103/12 - ¢A??A (Taiga); Beschluss vom 28.02.2007, 26 W (pat) 210/01 - (Bezeichnung einer gängigen russischen Biersorte; Beschluss vom 01.12.2009, 28 W (pat) 96/08 - (Die Russische)).
  • BPatG, 17.08.2021 - 26 W (pat) 565/19
    Ein in der angemeldeten Form täuschendes Zeichen wird nicht dadurch eintragbar, dass möglicherweise mittels erläuternder Zusätze bei der Benutzung die Irreführungsgefahr ausgeschlossen werden könnte (BPatG 28 W (pat) 578/12 - kyrillische Schriftzeichen: Omas Gurken; BPatGE 45, 1, 3 - Kombucha; BPatG 26 W (pat) 57/10 - Schlehdorn; 28 W (pat) 546/10 - Catz).
  • BPatG, 17.08.2021 - 26 W (pat) 564/19
    Ein in der angemeldeten Form täuschendes Zeichen wird nicht dadurch eintragbar, dass möglicherweise mittels erläuternder Zusätze bei der Benutzung die Irreführungsgefahr ausgeschlossen werden könnte (BPatG 28 W (pat) 578/12 - kyrillische Schriftzeichen: Omas Gurken; BPatGE 45, 1, 3 - Kombucha; BPatG 26 W (pat) 57/10 - Schlehdorn; 28 W (pat) 546/10 - Catz).
  • BPatG, 17.08.2021 - 26 W (pat) 519/19
    Ein in der angemeldeten Form täuschendes Zeichen wird nicht dadurch als Marke eintragbar, dass möglicherweise mittels erläuternder Zusätze bei der Benutzung die Irreführungsgefahr ausgeschlossen werden könnte (BPatG 28 W (pat) 578/12 - kyrillische Schriftzeichen: Omas Gurken; BPatGE 45, 1, 3 - Kombucha; BPatG 26 W (pat) 57/10 - Schlehdorn; 28 W (pat) 546/10 - Catz).
  • BPatG, 17.08.2021 - 26 W (pat) 566/19
    Ein in der angemeldeten Form täuschendes Zeichen wird nicht dadurch eintragbar, dass möglicherweise mittels erläuternder Zusätze bei der Benutzung die Irreführungsgefahr ausgeschlossen werden könnte (BPatG 28 W (pat) 578/12 - kyrillische Schriftzeichen: Omas Gurken; BPatGE 45, 1, 3 - Kombucha; BPatG 26 W (pat) 57/10 - Schlehdorn; 28 W (pat) 546/10 - Catz).
  • BPatG, 01.02.2018 - 28 W (pat) 529/17

    Schutzfähigkeit und Freihaltebedürfnis des aus kyrillischen Buchstaben

    Dies war bereits bei der Anmeldung des verfahrensgegenständlichen Zeichens und ist - ungeachtet der aktuellen Krimkrise und der daraus resultierenden politischen Spannungen zwischen der Russischen Föderation und den westlichen Staaten - auch im Entscheidungszeitpunkt der Fall (vgl. BPatG, 28 W (pat) 578/12 - Omas Gurken).
  • BPatG, 17.08.2021 - 26 W (pat) 505/19
    Ein in der angemeldeten Form täuschendes Zeichen wird nicht dadurch als Marke eintragbar, dass möglicherweise mittels erläuternder Zusätze bei der Benutzung die Irreführungsgefahr ausgeschlossen werden könnte (BPatG 28 W (pat) 578/12 - kyrillische Schriftzeichen: Omas Gurken; BPatGE 45, 1, 3 - Kombucha; BPatG 26 W (pat) 57/10 - Schlehdorn; 28 W (pat) 546/10 - Catz).
  • BPatG, 29.01.2021 - 28 W (pat) 20/18

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "ОÑoÐ±Ð°Ñ (Bildzeichen)" -

  • BPatG, 29.01.2021 - 28 W (pat) 15/18

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "ТÑ'щина (Bildzeichen)" -

  • BPatG, 29.06.2020 - 28 W (pat) 18/18

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren -

  • BPatG, 20.05.2020 - 28 W (pat) 13/18

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Î ocoÐ"ÑŒÑкaÑ

  • BPatG, 24.11.2020 - 28 W (pat) 14/18

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Лaкoмкa (Wort-Bildmarke)" -

  • BPatG, 22.07.2020 - 28 W (pat) 21/18

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "КÑEURмеÐ"Ñ'вÑкaÑ

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