Rechtsprechung
| OLG Hamm, 25.10.1994 - 28 U 40/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflichtverletzung eines Anwalts bei Versäumung der Stellung eines Antrags auf Bewilligung einer Räumungsfrist im Mieträumungsverfahren; Pflichtverletzung des Anwalts bei zu optimistischer Darstellung der Prozessaussichten im Berufungsverfahren; Verpflichtung zur Stellung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 25.11.1993 - 4 O 354/93
- OLG Hamm, 25.10.1994 - 28 U 40/94
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 526
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.06.1990 - IX ZR 209/89
Zurückhalten von Sachvortrag durch den Prozeßbevollmächtigten; Haftung des …
Auszug aus OLG Hamm, 25.10.1994 - 28 U 40/94
Auch im vorliegenden Fall kommt es für die im Rahmen nach § 287 ZPO vorzunehmende hypothetische Betrachtungsweise im Ansatz nicht darauf an, welche Räumungsfrist das damals konkret mit der Sache befaßte Gericht mutmaßlich bewilligt hätte, sondern darauf, welche Räumungsfrist nach Auffassung des Senats den Eheleuten richtigerweise hätte bewilligt werden müssen (vgl. zur Beurteilung eines hypothetischen Prozeßverlaufs BGH NJW-RR 90, 1241, 1244). - BGH, 14.07.1994 - IX ZR 204/93
Anforderungen an Zurechnungszusammenhang zwischen Anwaltsfehler und dem …
Auszug aus OLG Hamm, 25.10.1994 - 28 U 40/94
Aufgrund des ihr erteilten Mandates war sie nämlich verpflichtet, diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, durch die drohende Nachteile für ihre Mandanten am wahrscheinlichsten vermieden würden (Grundsatz des gefahrlosesten und sichersten Weges, vgl. BGH in ständiger Rechtsprechung, zuletzt BGH NJW 94, 2822, 2823). - BGH, 26.02.1991 - XI ZR 331/89
Verjährung eines aus einem Freistellungsanspruch hervorgegangenen …
Auszug aus OLG Hamm, 25.10.1994 - 28 U 40/94
Denn der wegen des Grundsatzes der Naturalrestitution zunächst entstehende Freistellungsanspruch wandelt sich entsprechend § 250 BGB dann in einen Anspruch auf Geldersatz um, wenn der Schuldner die Freistellung ernsthaft und endgültig ablehnt und der Geschädigte Geldersatz fordert (vgl. BGH NJW 91, 2014, BGH NJW 92, 2222;… Palandt-Heinrichs § 250 Rdn. 1 und 2;… vor § 249 Rdn. 46).
- BGH, 13.04.1992 - II ZR 277/90
BGB -Gesellschaft als AG-Gesellschafter - Haftung der BGB -Gesellschafter für …
Auszug aus OLG Hamm, 25.10.1994 - 28 U 40/94
Denn der wegen des Grundsatzes der Naturalrestitution zunächst entstehende Freistellungsanspruch wandelt sich entsprechend § 250 BGB dann in einen Anspruch auf Geldersatz um, wenn der Schuldner die Freistellung ernsthaft und endgültig ablehnt und der Geschädigte Geldersatz fordert (vgl. BGH NJW 91, 2014, BGH NJW 92, 2222;… Palandt-Heinrichs § 250 Rdn. 1 und 2;… vor § 249 Rdn. 46). - BGH, 23.02.1959 - III ZR 77/58
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Hamm, 25.10.1994 - 28 U 40/94
Insofern besteht eine andere Situation als bei einer Ermessensentscheidung einer Behörde, zu der im Regreßprozeß in tatsächlicher Hinsicht aufgeklärt werden muß, wie die Behörde aufgrund allgemeiner oder besonderer Übung in gleichen oder ähnlichen Fällen ihr Ermessen ausgeübt hätte (vgl. hierzu BGH NJW 59, 1125, 1126, BGH VersR 78, 1129, 1130). - LG Nürnberg-Fürth, 01.02.1978 - 4 O 6774/77
Auszug aus OLG Hamm, 25.10.1994 - 28 U 40/94
Insofern besteht eine andere Situation als bei einer Ermessensentscheidung einer Behörde, zu der im Regreßprozeß in tatsächlicher Hinsicht aufgeklärt werden muß, wie die Behörde aufgrund allgemeiner oder besonderer Übung in gleichen oder ähnlichen Fällen ihr Ermessen ausgeübt hätte (vgl. hierzu BGH NJW 59, 1125, 1126, BGH VersR 78, 1129, 1130).
- AG Brandenburg, 10.09.2018 - 31 C 34/18
Trotz fristloser Kündigung: Räumungsfrist von Amts wegen?
Bei der im Rahmen des § 721 Abs. 3 ZPO vorzunehmenden Interessenabwägung hat das erkennende Gericht die Interessen der beiden Parteien gegeneinander abzuwägen (KG Berlin, Beschluss vom 04.07.2008, Az.: 11 W 9/08, u.a. in: MDR 2008, Seiten 1090 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.06.2006, Az.: 13 U 89/06, u.a. in: NJW-RR 2007, Seiten 15 f.; OLG Hamm, Urteil vom 25.10.1994, Az.: 28 U 40/94, u.a. in: NJW-RR 1995, Seiten 526 f. LG Mannheim…, Beschluss vom 26.11.1992, Az.: 4 T 314/92, u.a. in: NJW-RR 1993, Seiten 713 f. Seibel, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Auflage 2018, § 721 ZPO, Rn. 6). - AG Bremen, 08.07.2020 - 19 C 457/19
Eine ledigliche Gestattung der Nutzung einer Dachterrasse ist jederzeit …
Die Bewilligung einer Räumungsfrist und die Bestimmung ihrer Dauer stehen im Ermessen des Gerichts; es hat dabei die Interessen der beiden Parteien gegeneinander abzuwägen (OLG Hamm NJW-RR 95, 526; KG MDR 2008, 1090; zur Pflicht des Mieters zur Beschaffung von Ersatzraum: LG Mannheim NJW-RR 93, 713). - OLG Nürnberg, 21.09.1995 - 8 U 4041/93
Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Nachteilige Folgen einer Verurteilung zu …
In solchen Fällen ist dessen mutmaßliche Entscheidung festzustellen (vgl. BGH NJW 1993, 2801; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 526).
- AG Aurich, 12.05.2017 - 12 C 842/16
Wohnraummiete: Außerordentliche fristlose Kündigung wegen übler Nachrede des …
Grundsätzlich sind im Rahmen der Entscheidung nach § 721 ZPO die Interessen des Mieters und Vermieters gegeneinander abzuwägen (Hamm NJW-RR 95, 526). - AG Frankfurt/Main, 04.05.2023 - 33 C 429/22
Flieg nicht so hoch, mein kleiner Freund ...
Aufgrund des ihm im Parteivortrag vorgebrachten Sachverhalts hatte das Gericht das Wohninteresse des Mieters und das Interesse des Vermieters an einer alsbaldigen Räumung abzuwägen (BayObLG, Beschl. v. 21.01.1975 - BReg. 3 Z 6/75, ZMR 1975, 219; OLG Hamm, Urt. v. 25.10.1994 - 28 U 40/94, NJW-RR 1995, 526 [527];… Götz, in: Münchener Kommentar zur ZPO, Bd. 2, 6. Aufl. 2020, § 721 Rn. 9). - LG Frankfurt/Main, 28.08.2026 - 11 S 67/25
Ein Tröpfeln ist kein Mietmangel!
Die Bewilligung einer Räumungsfrist und die Bestimmung ihrer Dauer stehen im Ermessen des Gerichts; es hat dabei die Interessen der beiden Parteien gegeneinander abzuwägen (OLG Hamm, Urteil vom 25.10.1994 - 28 U 40/94, NJW-RR 1995, 526 (526)). - AG Brandenburg, 10.03.2025 - 31 C 42/21
Kaufpreisminderung Fahrzeug - Reparaturkosten als Minderwert?
Im Zivilprozessverfahren darf sich ein Rechtsanwalt nämlich nicht darauf verlassen, dass das Gericht jede einzelne Frage zur Substantiierung seines Vortrags von Amts wegen zu prüfen hat; vielmehr muss er selbst seinen Antrag substantiiert begründen (OLG Hamm, NJW-RR 1995, Seite 526). - LG Berlin, 19.01.2001 - 64 S 334/00
Anspruch auf Mietzins; Darlegungslast und Beweislast für den Erfüllungseinwand …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".