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| OLG München, 18.01.1988 - 28 U 4843/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 896
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 20.02.1997 - VII ZR 227/96
Beendigung der Unterbrechung der Verjährung durch eine Prozeßhandlung
Das Oberlandesgericht München (NJW-RR 1988, 896) und ihm folgend MünchKomm/v. Feldmann, 3. Aufl. § 211 Rdn. 9 stellen ohne weitere Begründung auf das Datum der Prozeßhandlung ab. - BGH, 06.07.1995 - IX ZR 132/94
Weiterbetreiben des Prozesses
Es kann dahinstehen, ob die maßgebliche Prozeßhandlung die Verjährungsunterbrechung beendet hat mit der richterlichen Verfügung vom 24. April 1991, ihrer Ausführung am 25. April 1991 oder mit ihrem Zugang, der nach dem im Revisionsverfahren zugrunde zu legenden Klagevortrag am 26. April 1991 erfolgt ist (vgl. dazu RGZ 77, 324, 329; BGHZ 88, 174, 175;… BGH, Urt. v. 29. Januar 1981 - III ZR 168/79, aaO.; v. 20. Oktober 1983 - I ZR 86/82, NJW 1984, 2102, 2103 f; OLG München NJW-RR 1988, 896 [OLG München 18.01.1988 - 28 U 4843/87]). - OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 17 U 177/00
Geschäftsraummiete: Verwirkung der Nachforderung auf Grund einer …
Die Unterbrechungswirkung (§§ 211 Abs. 2, 212 a, 213 BGB a. F.) endete mit der Kostenvorschussforderung des Mahngerichts vom 15.03.1995 (vgl. BGHZ 88, 174 ff.; OLG München, NJW-RR 1988, 896; OLG Düsseldorf, GI 2000, 146 ff.).
- OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 62/99
Unterbrechung der Verjährung bei Nichtbetreiben des Mahnverfahrens
In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob das Amtsgericht ihn mit der Widerspruchsnachricht zur Einzahlung der weiteren Gerichtskosten auffordern mußte und der Kläger erst danach Veranlassung hatte, das Verfahren weiter zu betreiben (so wohl OLG München NJW-RR 1988, 896;… Staudinger-Peters § 211 Rn. 13). - OLG Karlsruhe, 19.07.1991 - 14 U 6/90
Anspruch auf Generalübernehmerwerklohn gegenüber einem Mitglied einer …
Die Unterbrechung endete allerdings gemäß den §§ 213, 212 a , 211 Abs. 2 BGB am 23.01.1987 mit der letzten Handlung des Mahngerichtes, nämlich der Absendung der Nachricht über den Widerspruch an den Kläger und Anforderung der weiteren Einzahlung der Gerichtskosten (vgl. München NJW-RR 88, 896, BGH NJW 81, 1550, 1551). - OLG Köln, 13.06.1996 - 24 U 238/95 Das OLG München (NJW-RR 88, 896;… ihm folgend von Feldmann in Münchener Kommentar, 3. Aufl., § 211 Rdnr. 9) stellt auf die Vornahme der Prozeßhandlung ab, da sie zwangsläufig vor dem Zugang bei der entsprechenden Partei erfolge.
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