Rechtsprechung
| OLG München, 23.12.1999 - 29 U 5265/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Inkassotätigkeit des Abschleppunternehmers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Werkstattrecht - Inkasso vor Herausgabe abgeschleppter Fahrzeuge
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Einzug von Abschleppkosten durch Abschleppunternehmen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abschleppunternehmer; Firmengelände; Verbotene Rechtsbesorgung; Inkassotätigkeit
Verfahrensgang
- LG München I, 09.09.1999 - 7 O 10098/99
- OLG München, 09.12.1999 - 29 U 5265/99
- OLG München, 23.12.1999 - 29 U 5265/99
Papierfundstellen
- NJW 2000, 1347
- GRUR 2000, 544
- VersR 2000, 1297 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - Verg 58/09
Ausschluss eines Angebots wegen fehlenden Nachweises der Inkasseberechtigung für …
Rn. 45 Nach der Rechtsprechung zum gleichlautenden Merkmal in Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG handelt es sich bei der Entgegennahme des Geldes vom Halter/Fahrer oder sonstigen Fahrzeugberechtigten auch um eine Einziehung der Forderung (OLG München NJW 2000, 1347; OLG Naumburg NJW-RR 2006, 746; offen gelassen von BGH NJW 2006, 1804). - OLG Naumburg, 26.10.2005 - 5 U 101/05
Unzulässige Inkassotätigkeit eines Abschleppunternehmers
Ein Abschleppunternehmen, das bei der Abholung abgeschleppter Fahrzeuge darauf hinwirkt, dass der Fahrzeughalter oder -fahrer das Entgelt für das im Auftrag eines Dritten durchgeführte Abschleppen bezahlt, tritt mit dieser Inkassotätigkeit in ein konkretes Wettbewerbsverhältnis mit den am selben Ort tätigen Rechtsanwälten (OLG Düsseldorf, MDR 1999, 510 und OLG München, NJW 2000, 1347). - LG Marburg, 24.05.2000 - 5 S 233/99
Einzug von Gebühren und Kosten der Stadt für abgeschleppte Fahrzeuge; Handeln im …
Grundsätzlich kann das Inkasso eine erlaubnispflichtige Tätigkeit i. S. des Art. 1 § 1 I RBerG darstellen (vgl. Art. 1 § 1 12 Nr. 5 RBerG; OLG Düsseldorf, AnwBl 1999, 618; OLG München, NJW 2000, 1347).
- OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - Verg 59/09
Vergabe von Abschlepp- und Inkassodienstleistungen
Nach der Rechtsprechung zum gleichlautenden Merkmal in Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG handelt es sich bei der Entgegennahme des Geldes vom Halter/Fahrer oder sonstigen Fahrzeugberechtigten auch um eine Einziehung der Forderung (OLG München NJW 2000, 1347; OLG Naumburg NJW-RR 2006, 746; offen gelassen von BGH NJW 2006, 1804). - LG Hamburg, 25.09.2001 - 312 O 422/01
Unterlassung der geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ; …
Unter Rechtsbesorgung fällt insbesondere die Geltendmachung einer Forderung gegenüber einem Dritten (vgl. OLG München, NJW 2000, 1347, 1348 [OLG München 23.12.1999 - 29 U 5265/99] ; OLG Düsseldorf, AnwBl 1999, 618; OLG Bamberg, NJW 1996, 854 [OLG Bamberg 16.10.1995 - 4 U 62/95] ;… Rennen/Caliebe, a.a.O.), einschließlich der vergleichweisen Erledigung (vgl. BGH, NJW 1961, 1113; NJW 1962, 807;… Rennen/Caliebe, a.a.O.). - LG Frankfurt/Main, 25.05.2000 - 3 O 230/00
Abschleppen und RberG
Eine solche Inkassotätigkeit mag unerlaubte Rechtsberatung sein, wenn der Abschleppunternehmer hierfür keine besondere Erlaubnis besitzt (vgl. OLG München NJW 2000, 1347).
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Rechtsprechung
| OLG München, 09.12.1999 - 29 U 5265/99 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abschleppunternehmer; Firmengelände; Verbotene Rechtsbesorgung; Inkassotätigkeit
Verfahrensgang
- LG München I, 09.09.1999 - 7 O 10098/99
- OLG München, 09.12.1999 - 29 U 5265/99
- OLG München, 23.12.1999 - 29 U 5265/99
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