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Rechtsprechung
   BayObLG, 01.10.2001 - 2Z AR 1/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4124
BayObLG, 01.10.2001 - 2Z AR 1/01 (https://dejure.org/2001,4124)
BayObLG, Entscheidung vom 01.10.2001 - 2Z AR 1/01 (https://dejure.org/2001,4124)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Oktober 2001 - 2Z AR 1/01 (https://dejure.org/2001,4124)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 3; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in Wohnungseigentumssachen - Überschreiten der Streitwertgrenze

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bindungswirkung; Verweisungsbeschluss; Zuständigkeitsfrage; Wohnungseigentum; Terrasse

Verfahrensgang

  • AG Fürstenfeldbruck - 1 UR II 51/01
  • LG München II - 3 O 3993/01
  • BayObLG, 01.10.2001 - 2Z AR 1/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1024
  • NZM 2002, 461
  • ZMR 2002, 212
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 26.11.1997 - XII ARZ 34/97

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BayObLG, 01.10.2001 - 2Z AR 1/01
    Denn die Reichweite der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses erschöpft sich nicht in der Zuständigkeitsfrage, derentwegen verwiesen wurde; sie erstreckt sich vielmehr auch auf weitere Zuständigkeitsfragen, soweit das verweisende Gericht diese geprüft und bejaht hatte (BGH NJW-RR 1998, 1219; siehe auch BGHZ 63, 214/216 f.; BayObLG - 1. Zivilsenat - NJW-RR 1996, 956;… Thomas/Putzo § 281 Rn. 13;… unklar Zöller/Greger § 281 Rn. 16a; a.A. noch BayObLG …

    Die Bindungswirkung beruht nicht zuletzt auf der prozesswirtschaftlichen Erwägung, dass eine weitere Zuständigkeitsprüfung mit der möglichen Folge einer erneuten Verweisung dann nicht gerechtfertigt ist, wenn die betreffende Zuständigkeitsfrage bereits von einem anderen Gericht entschieden und die Sache schon einmal von einem Gericht an ein anderes verwiesen wurde (BGH NJW-RR 1998, 1219 m. w. N.).

  • BayObLG, 04.08.1998 - 2Z AR 49/98

    Bestimmung der Zuständigkeit zwischen einem Prozessgericht und einem …

    Auszug aus BayObLG, 01.10.2001 - 2Z AR 1/01
    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist als das gemeinsame obere Gericht in entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zur Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zwischen Prozessgericht und Wohnungseigentumsgericht berufen (BayObLG WE 1997, 432; NZM 1998, 975; 2000, 388).

    Bei einem nicht verkündeten Beschluss , der nach § 329 Abs. 3 ZPO hätte zugestellt werden müssen, aber den Parteien nur formlos mitgeteilt wurde, beginnt in entsprechender Anwendung von § 516 ZPO die Frist für die sofortige Beschwerde fünf Monate nach formloser Bekanntgabe (BayObLG NJW-RR 1992, 597; 1994, 856; NZM 1998, 975/976).

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts; …

    Auszug aus BayObLG, 01.10.2001 - 2Z AR 1/01
    Dessen Abgabebeschluss unterliegt gemäß § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG der sofortigen Beschwerde nach § 577 ZPO, da auf das Verhältnis von Prozessgericht und Wohnungseigentumsgericht die Bestimmungen der §§ 17a, 17b GVG entsprechend anzuwenden sind (BGHZ 130, 159/163; …
  • OLG Saarbrücken, 11.06.1996 - 5 W 82/96

    Anspruch eines Miteigentümers auf Unterlassung von Lärmbelästigungen durch die …

    Auszug aus BayObLG, 01.10.2001 - 2Z AR 1/01
    Denn die Zuständigkeitsabgrenzung gemeinschaftsbezogener Ansprüche von solchen, die im wesentlichen auf allgemeinen Abwehrrechten beruhen, ist schwierig und wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich behandelt (vgl. etwa OLG Zweibrücken ZMR 1996, 566).
  • BGH, 23.04.1991 - VI ZR 222/90

    Zuständigkeit der Gerichte im FGG -(Wohnungseigentums-)Verfahren bei Ansprüchen …

    Auszug aus BayObLG, 01.10.2001 - 2Z AR 1/01
    Es genügt, dass das von einem Wohnungseigentümer in Anspruch genommene Recht oder die ihn treffende Pflicht in einem inneren Zusammenhang mit einer Angelegenheit steht, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer erwachsen ist (BGH NJW-RR 1991, 907/908; BayObLG WE 1999, 31 f.;… Staudinger/Wenzel WEG § 43 Rn. 19;… Bärmann/Merle WEG 8. Aufl. § 43 Rn. 6, 9 und 10;… Niedenführ/ Schulze WEG 5. Aufl. § 43 Rn. 5, 10 und 11).
  • BayObLG, 17.03.1994 - 2Z AR 12/94

    Sofortige Beschwerde im negativen Kompetenzkonflikt in einem …

    Auszug aus BayObLG, 01.10.2001 - 2Z AR 1/01
    Bei einem nicht verkündeten Beschluss , der nach § 329 Abs. 3 ZPO hätte zugestellt werden müssen, aber den Parteien nur formlos mitgeteilt wurde, beginnt in entsprechender Anwendung von § 516 ZPO die Frist für die sofortige Beschwerde fünf Monate nach formloser Bekanntgabe (BayObLG NJW-RR 1992, 597; 1994, 856; NZM 1998, 975/976).
  • BGH, 30.09.1974 - II ZR 41/74

    Umfang der Bindung eines Verweisungsbeschlusses nach § 102 GVG

    Auszug aus BayObLG, 01.10.2001 - 2Z AR 1/01
    Denn die Reichweite der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses erschöpft sich nicht in der Zuständigkeitsfrage, derentwegen verwiesen wurde; sie erstreckt sich vielmehr auch auf weitere Zuständigkeitsfragen, soweit das verweisende Gericht diese geprüft und bejaht hatte (BGH NJW-RR 1998, 1219; siehe auch BGHZ 63, 214/216 f.; BayObLG - 1. Zivilsenat - NJW-RR 1996, 956; Thomas/Putzo § 281 Rn. 13; unklar Zöller/Greger § 281 Rn. 16a; a.A. noch BayObLG …
  • BayObLG, 31.01.1996 - 1Z AR 62/95
    Auszug aus BayObLG, 01.10.2001 - 2Z AR 1/01
    Denn die Reichweite der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses erschöpft sich nicht in der Zuständigkeitsfrage, derentwegen verwiesen wurde; sie erstreckt sich vielmehr auch auf weitere Zuständigkeitsfragen, soweit das verweisende Gericht diese geprüft und bejaht hatte (BGH NJW-RR 1998, 1219; siehe auch BGHZ 63, 214/216 f.; BayObLG - 1. Zivilsenat - NJW-RR 1996, 956; Thomas/Putzo § 281 Rn. 13; unklar Zöller/Greger § 281 Rn. 16a; a.A. noch BayObLG …
  • OLG Köln, 29.01.1999 - 5 W 121/98

    Das zuerst mit der Sache befasste Gericht i.S.v. § 36 Abs. 2 ZPO ist nicht das …

    Auszug aus BayObLG, 01.10.2001 - 2Z AR 1/01
    2 Z 55/91">BayObLGZ 1991, 186 ff.; 1998, 111/113; OLG Köln NZM 1999, 319; Thomas/Putzo ZPO 23. Aufl. § 17 GVG Rn. 2).
  • BayObLG, 30.04.1998 - 2Z BR 11/98

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts zur Entscheidung über die Einräumung …

    Auszug aus BayObLG, 01.10.2001 - 2Z AR 1/01
    2 Z 55/91">BayObLGZ 1991, 186 ff.; 1998, 111/113; OLG Köln NZM 1999, 319; Thomas/Putzo ZPO 23. Aufl. § 17 GVG Rn. 2).
  • BayObLG, 23.01.1992 - AR 2 Z 110/91

    Anfechtbarkeit des Abgabebeschlusses des Prozessgerichts an das …

  • BayObLG, 23.08.1990 - AR 2 Z 71/90
  • BayObLG, 07.10.1999 - 2Z AR 4/99

    Verweisung eines Verfahrens durch das Wohnungseigentumsgericht

  • VGH Bayern, 28.02.2017 - 22 C 17.375

    Zum Gegenstand des Beschwerdeverfahrens gegen Rechtswegverweisungen

    Rn. 11 Aus dem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 1. Oktober 2001 (2Z AR 1/01 - juris), auf den sich die Beklagte beruft, folgt ein anderes Ergebnis ebenso wenig wie aus dem in der letztgenannten Entscheidung in Bezug genommenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. November 1997 (XII ARZ 34/97 - FamRZ 1999, 501).

    Rn. 12 Mit der hier inmitten stehenden Konstellation, dass eine Verweisung nicht wegen sachlicher (oder örtlicher) Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts, sondern wegen fehlender Eröffnung des beschrittenen Rechtswegs erfolgte, ist die den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 26. November 1997 (XII ARZ 34/97 - FamRZ 1999, 501) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 1. Oktober 2001 (2Z AR 1/01 - juris) zugrunde liegende rechtliche Problematik angesichts der unterschiedlichen gesetzlichen Ausgangslage nicht vergleichbar.

    Rn. 15 Angesichts dieses eindeutig feststellbaren Willens des historischen Gesetzgebers, der auch im Wortlaut des § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG Ausdruck gefunden hat, kann der unter Hinweis auf den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 1. Oktober 2001 (2Z AR 1/01 - juris) beiläufig vertretenen Meinung von Hartmann (…in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 75. Aufl. 2017, § 17a GVG, Rn. 12), auf § 17a GVG gestützte Verweisungsbeschlüsse würden Bindungswirkung auch hinsichtlich anderer Zuständigkeitsgesichtspunkte als der Eröffnung des Rechtswegs entfalten, sofern das verweisende Gericht diese Bindung "ohne Willkür mitgewollt und erklärt" habe, entgegen der Auffassung der Beklagten nicht gefolgt werden.

  • BayObLG, 17.04.2003 - 2Z AR 1/03

    Bindungswirkung eines formell rechtskräftigen Verweisungsbeschluss des …

    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist als das gemeinsame obere Gericht in entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zur Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zwischen Prozessgericht und Wohnungseigentumsgericht berufen (BayObLG NZM 2000, 388; 2002, 461).

    Unter diesen Umständen mag es zwar zweifelhaft sein, die von den Antragstellern in Anspruch genommenen Rechte aus dem inneren Zusammenhang mit denjenigen Angelegenheiten zu lösen, die erst aus der Gemeinschaft selbst erwachsen können (siehe etwa BayObLG NZM 2002, 461).

  • OLG Hamburg, 20.06.2006 - 13 AR 13/06

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses an das Wohnungseigentumsgericht in …

    Im Falle eines negativen Kompetenzkonflikts zwischen einem Gericht der streitigen Gerichtsbarkeit und einem für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - hier: Wohnungseigentumssachen - zuständigen Gericht findet diese Vorschrift aus Gründen der Prozessökonomie anerkanntermaßen analog Anwendung (BGH NJW 1984, 740; BayObLG NJW-RR 2002, 1024;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl. 2003, § 36 Rdz. 38).
  • BayObLG, 31.07.2003 - 2Z AR 2/03

    Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses des Wohnungseigentumsgerichts

    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist als das gemeinsame obere Gericht in entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zur Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zwischen Prozessgericht und Wohnungseigentumsgericht berufen (BayObLG NZM 2000, 388; 2002, 461).
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