Rechtsprechung
| BayObLG, 01.06.1995 - 2Z BR 34/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Nachträglich angebrachte Markise kann trotz baulicher Veränderung der Duldungspflicht der übrigen Wohnungseigentümer unterliegen; §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 1
Tatrichterliche Feststellung über die Nachteiligkeit einer Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Beseitigung einer Markise nach Anbringung ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer an der Außenwand des Hauses über einem Balkon
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wann kann die Beseitigung einer Markise verlangt werden?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Wohnungseigentum: Nachbar hat keinen Anspruch auf Beseitigung einer unauffälligen Markise - Keine Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks und des Lichteinfalls
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 22 WEG
Wohnungseigentum; Anbringung einer Markise
Verfahrensgang
- AG Hersbruck, 10.10.1994 - UR II 78/93
- LG Nürnberg-Fürth, 15.03.1995 - 14 T 9104/94
- BayObLG, 01.06.1995 - 2Z BR 34/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 266
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 11.09.1985 - BReg. 2 Z 63/85
Anspruch auf Entfernung einer Markise gegen einen Wohnungseigentümer einer …
Auszug aus BayObLG, 01.06.1995 - 2Z BR 34/95
a) Das Anbringen einer Markise stellt zwar, wie das Landgericht zu Recht ausführt, eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinn des § 22 Abs. 1 S. 1 WEG dar, die der die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht (BayObLG NJW-RR 1986, 178; OLG Frankfurt.OLGZ 1986, 42/43; KG WuM 1994, 99/100;… KG ZMR 1995, 169/170, Henkes/Niedenfür/Schulze WEG 3. Aufl. § 22 Rn. 5;… Weitnauer WEG 7. Aufl. § 22 Rn. 2c).Soweit die Rechtsprechung bei fehlender Zustimmung eines Wohnungseigentümers auf Entfernung einer nachträglich angebrachten Markise erkannt hat (BayObLG NJW-RR 1986, 178, OLG Frankfurt OLGZ 1986, 42/43; bezüglich Vertikalmarkise vor einer Terrasse KG WuM 1994, 99/100; bezüglich Ladenmarkise KG ZMR 1995, 169/170), beruhte dies auf tatsächlichen Feststellungen über vorliegende Beeinträchtigungen.
- OLG Frankfurt, 14.05.1985 - 20 W 370/84
Errichtung einer Markise als bauliche Veränderung; Zustimmung von Miteigentümern …
Auszug aus BayObLG, 01.06.1995 - 2Z BR 34/95
a) Das Anbringen einer Markise stellt zwar, wie das Landgericht zu Recht ausführt, eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinn des § 22 Abs. 1 S. 1 WEG dar, die der die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht (BayObLG NJW-RR 1986, 178; OLG Frankfurt.OLGZ 1986, 42/43; KG WuM 1994, 99/100;… KG ZMR 1995, 169/170, Henkes/Niedenfür/Schulze WEG 3. Aufl. § 22 Rn. 5;… Weitnauer WEG 7. Aufl. § 22 Rn. 2c).Soweit die Rechtsprechung bei fehlender Zustimmung eines Wohnungseigentümers auf Entfernung einer nachträglich angebrachten Markise erkannt hat (BayObLG NJW-RR 1986, 178, OLG Frankfurt OLGZ 1986, 42/43; bezüglich Vertikalmarkise vor einer Terrasse KG WuM 1994, 99/100; bezüglich Ladenmarkise KG ZMR 1995, 169/170), beruhte dies auf tatsächlichen Feststellungen über vorliegende Beeinträchtigungen.
- KG, 03.12.1993 - 24 W 6483/93
Sondernutzungsrecht; Terrasse; Terrassenüberdachung; Vertikalmarkise; …
Auszug aus BayObLG, 01.06.1995 - 2Z BR 34/95
a) Das Anbringen einer Markise stellt zwar, wie das Landgericht zu Recht ausführt, eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinn des § 22 Abs. 1 S. 1 WEG dar, die der die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht (BayObLG NJW-RR 1986, 178; OLG Frankfurt.OLGZ 1986, 42/43; KG WuM 1994, 99/100;… KG ZMR 1995, 169/170, Henkes/Niedenfür/Schulze WEG 3. Aufl. § 22 Rn. 5;… Weitnauer WEG 7. Aufl. § 22 Rn. 2c).Soweit die Rechtsprechung bei fehlender Zustimmung eines Wohnungseigentümers auf Entfernung einer nachträglich angebrachten Markise erkannt hat (BayObLG NJW-RR 1986, 178, OLG Frankfurt OLGZ 1986, 42/43; bezüglich Vertikalmarkise vor einer Terrasse KG WuM 1994, 99/100; bezüglich Ladenmarkise KG ZMR 1995, 169/170), beruhte dies auf tatsächlichen Feststellungen über vorliegende Beeinträchtigungen.
- BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums - …
Auszug aus BayObLG, 01.06.1995 - 2Z BR 34/95
Entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in einer entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (BGHZ 116, 392/396 m.w.N.). - BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92
Auszug aus BayObLG, 01.06.1995 - 2Z BR 34/95
Es stellt aber nicht jede Änderung des architektonischen Erscheinungsbildes eine über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinausgehende Beeinträchtigung dar (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 337 m.w.N.).
- AG Brandenburg, 10.02.2025 - 30 C 120/23
Einfriedung eines Grundstücks - Absprache unter Nachbarn
Da von dem streitbefangenen "Tarnnetz" aber - ähnlich wie bei einer Markise (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 02.02.2004, Az.: 3 W 251/03; BayObLG, Beschluss vom 01.06.1995, Az.: 2Z BR 34/95) oder einer Wäschespinne bzw. einem Wäscheständer auf der Terrasse (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 19.01.1990, Az.: 7 S 6265/89; AG Brühl, Urteil vom 31.10.2000, Az.: 21 C 256/00; AG Euskirchen, Urteil vom 11.01.1995, Az.: 13 C 663/94) - derartigen "positiven" Einwirkungen nicht auf das klägerische Grundstück erfolgen können, kann die Klägerin hier auch nicht die Entfernung bzw. Beseitigung des "Tarnnetzes" von dem Beklagten verlangen (LG Berlin, MDR 1969, Seite 52; AG Köln, ZMR 1967, Seite 208; AG Köln, MDR 1961, Seite 1015;… Gursky, in: Staudinger, Ausgabe 2012, § 1004 BGB, Rn. 68). - OLG Zweibrücken, 09.03.1998 - 3 W 44/98
Wohnungseigentum
So sind z.B. in der Rechtsprechung ästhetische Beeinträchtigungen bzw. Verschlechterungen des optischen Erscheinungsbildes durch ca. 15 cm vorstehende Rolladenkästen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1418), eine Ladenmarkise (KG NJW-RR 1995, 587) oder Balkonmarkise (BayObLG NJW-RR 1996, 266) anerkannt. - BayObLG, 18.03.2004 - 1Z BR 44/03
Wirksamkeit von Verwirkungsklausel und Befreiung des Vorerben
Das nach diesen Grundsätzen für die Auslösung der Verwirkungsklausel erforderliche "subjektive Element" (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 266/263) liegt nicht vor.
- OLG Zweibrücken, 02.02.2004 - 3 W 251/03
Wohnungseigentumsverfahren: Bauliche Veränderung durch Anbringung einer Markise
in FG-Prax 2003, 60 und OLGR 2003, 168; BayObLG NJW-RR 1996, 266; BayObLG NJW-RR 2003, 952, 953, jeweils m. w. N.).In rechtlicher Hinsicht ist obergerichtlich entschieden, dass eine Markise auch in ausgezogenem Zustand nicht in jedem Fall eine optische Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes eines Gebäudes darstellt (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 266; OLG Düsseldorf, DWE 1989, 176, 178).
- OLG Zweibrücken, 25.09.2006 - 3 W 213/05
Ich seh’ etwas, was du nicht siehst: Streit um mobile Antenne
Eine relevante Beeinträchtigung ist allerdings nicht schon immer dann zu bejahen, wenn der optische Gesamteindruck der Wohnanlage verändert wird; erforderlich ist vielmehr weiter, dass sich die Veränderung objektiv nachteilig auf das äußere Bild der Anlage auswirkt (BGH aaO und NJW 1992, 978, 979; Senat, etwa Beschlüsse vom 8. November 2005 - 3 W 101/05 - und vom 21. September 1999 - 3 W 141/99 = FGPrax 1999, 220 und OLGR 2000, 131; BayObLG NJW-RR 1996, 266 und 2003, 952, 953, … - BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 65/04
Abdingbarkeit der und Anforderungen an die Zustimmungsbedürftigkeit bei baulichen …
Der überwiegenden Rechtsprechung folgend geht das Landgericht zutreffend davon aus, dass eine Veränderung des optischen Gesamteindrucks nur dann zustimmungsbedürftig ist, wenn die Veränderung auch nachteilig ist (BGHZ 116, 392/396; BayObLG WuM 1995, 449; NJW-RR 2003, 952; OLG Schleswig NJW-RR 1999, 666; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 220;… Niedenführ/Schulze WEG 6. Aufl. § 22 Rn. 19). - BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 81/00
Mehrheitsbeschlüsse über bauliche Veränderungen
Auch dass das architektonische Aussehen des Gebäudes sich ändert, ist nicht ohne weiteres eine über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinausgehende Beeinträchtigung (BayObLG WuM 1995, 449). - BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 121/02
Bauliche Veränderung in Eigentumswohnanlage - Zustimmungspflicht - Neubau einer …
Aber nicht jede Veränderung, etwa des optisch-architektonischen Erscheinungsbilds, stellt bereits eine das Maß des § 14 Nr. 1 WEG übersteigende Beeinträchtigung dar (BayObLG WuM 1995, 449; NJW-RR 1993, 337;… Staudinger/Bub WEG § 22 Rn. 75 m. w. N.). - OLG Zweibrücken, 08.11.2005 - 3 W 213/05 Eine relevante Beeinträchtigung ist allerdings nicht schon immer dann zu bejahen, wenn der optische Gesamteindruck der Wohnanlage verändert wird; erforderlich ist vielmehr weiter, dass sich die Veränderung objektiv nachteilig auf das äußere Bild der Anlage auswirkt (BGH aaO und NJW 1992, 978, 979 [BGH 19.12.1991 - V ZB 27/90] ; Senat, etwa Beschlüsse vom 08. November 2005 - 3 W 101/05 - und vom 21. September 1999 - 3 W 141/99 = FGPrax 1999, 220 und OLGR 2000, 131; BayObLG NJW-RR 1996, 266 und 2003, 952, 953, …
- LG Dortmund, 03.12.2024 - 1 S 62/24
Wie bestimmt muss ein Beschluss über die Genehmigung einer baulichen Veränderung …
Dabei verkennt die Kammer nicht, dass die Angebote eine konkrete Farbauswahl nicht vorgeben und gerade auch farbliche Gestaltungen von Markisen, u.U. den optischen Gesamteindruck nicht unerheblich verändern können (…vgl. Elzer, Stichwort-Kommentar Wohnungseigentumsrecht, Markise Rn. 4; beck-online, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 1. Juni 1995 - 2Z BR 34/95 -, juris;… BeckOGK/Kempfle, 1.9.2024, WEG § 20 Rn. 230, beck-online) und die Farbwahl mit den übrigen Eigentümern grds. abzustimmen ist.
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