Rechtsprechung
| BayObLG, 24.06.1999 - 2Z BR 48/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 1
Bauliche Veränderung; nachteilige optische Beeinträchtigung; Holzsichtschutz - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 1
Nachteilhafte bauliche Veränderung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - II 663/97
- LG München I, 18.03.1999 - 1 T 10166/98
- BayObLG, 24.06.1999 - 2Z BR 48/99
Papierfundstellen
- NZM 1999, 1060 (Ls.)
- ZMR 2000, 38
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 29.10.1998 - 2Z BR 81/98
Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage
Auszug aus BayObLG, 24.06.1999 - 2Z BR 48/99
b) Die Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage durch eine Baumaßnahme kann nur dann einen Nachteil im Sinn von § 22 Abs. 1 , § 14 Nr. 1 WEG darstellen, wenn sie von außen, d.h. hier von der Straße oder vom Zugangsweg aus sichtbar ist; ist dies nicht der Fall, kann von einer Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes einer Wohnanlage nicht gesprochen werden (BayObLG, ZMR 1999, 118). - BayObLG, 23.11.1995 - 2Z BR 116/95
Anspruch auf Unterlassung einer bestimmten Nutzung eines Sondereigentums aufgrund …
Auszug aus BayObLG, 24.06.1999 - 2Z BR 48/99
c) Ein Nachteil im Sinn von § 22 Abs. 1 , § 14 Nr. 1 WEG ist zu bejahen, wenn eine bauliche Veränderung gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt (BayObLG, WE 1992, 54 vgl. ferner BayObLGZ 1995, 392). - BayObLG, 04.01.1991 - BReg. 2 Z 102/90
Pflicht der Eigentümer, Tore an den Stellplätzen zu entfernen oder deren …
Auszug aus BayObLG, 24.06.1999 - 2Z BR 48/99
c) Ein Nachteil im Sinn von § 22 Abs. 1 , § 14 Nr. 1 WEG ist zu bejahen, wenn eine bauliche Veränderung gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt (BayObLG, WE 1992, 54 vgl. ferner BayObLGZ 1995, 392).
- BGH, 12.06.2026 - V ZR 68/25
Beschlusszwang auch bei Doppelhaushälfte, allerdings abdingbar
Rn. 33 (1) Eine i.S.v. § 20 Abs. 3 WEG rechtlich relevante Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer durch eine bauliche Veränderung, die zu einer erheblichen optischen Veränderung der Gesamtanlage führt, wird nicht dadurch beseitigt, dass die bauliche Veränderung im entscheidungserheblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung durch eine Anpflanzung verdeckt ist (s.a. Senat…, Urteil vom 18. Juli 2025 - V ZR 29/24, NJW 2025, 3791 Rn. 29; ähnlich Hinz, ZWE 2024, 385, 387; a.A. BayObLG, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 2Z BR 48/99, juris Rn. 11). - BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03
Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung und Beiziehung von externen …
- LG Frankfurt/Main, 31.10.2022 - 9 S 41/21
Teeküche ist kein Restaurant
So war nach alter Rechtslage anerkannt, dass Maßnahmen, durch die ein dem Aufteilungsplan oder den für die Erstherstellung maßgeblichen Bauplänen entsprechender Zustand erstmalig hergestellt wird, nicht als bauliche Veränderungen zu qualifizieren waren (BayObLG, Beschluss vom 24.06.1999, Az.: 2Z BR 48/99).
- LG München I, 02.05.2019 - 36 S 8087/17
Unbestimmter Grundlagenbeschluss mangels tatsächlicher Umsetzbarkeit
Jeder Wohnungseigentümer hat grundsätzlich einen entsprechenden Anspruch auf ordnungsgemäße Erstherstellung der im durch die Gemeinschaftsordnung in Bezug genommenen Sondernutzungsflächenplan dargestellten Stellplätze mit den Maßen und der Lage, wie sie sich aus diesem ergeben (vgl. zu einem solchen Anspruch BayObLG, ZWE 2000, 312, 313 betreffend die Errichtung einer im Aufteilungsplan enthaltenen Treppe; BayObLG, ZMR 1995, 87 betreffend die Verlegung von Abwasserrohren; BayObLG, ZMR 2000, 38 betreffend die Errichtung einer im Aufteilungsplan vorgesehenen Sichtbetonmauer). - BayObLG, 21.09.2000 - 2Z BR 12/00
Gehrecht und Überquerungsrecht auf dem Gemeinschaftseigentum
Dies gilt aber nicht für einen Wohnungseigentümer, dessen Rechtsvorgänger wirksam auf die Herstellung eines solchen Zustands verzichtet hat (BayObLG ZMR 2000, 38 f.). - BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 75/99
Nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage
Der Senat hat im Beschluß vom 29.10.1~98 näher ausgeführt, daß die Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage nur dann einen Nachteil darstellen kann, wenn sie von außerhalb der Wohnung des betreffenden Eigentümers sichtbar ist (so jetzt auch Senatsbeschluß vom 24.6.1999, 2Z BR 48/99). - BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 39/99
Nachteilige Auswirkungen baulicher Maßnahmen
Auf die nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks kann dabei nur abgestellt werden, wenn sie von außen, also von der Straße, vom Hof oder Garten oder auch von der Wohnung eines anderen Eigentümers aus sichtbar ist (vgl. BayObLG ZMR 1999, 118 m.w.N.; Senatsbeschluß vom 24.6.1999, 2Z BR 48/99). - AG Langenfeld, 23.11.2016 - 64 C 49/14
Kostentragungspflicht des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Maßnahmen, durch die ein im Aufteilungsplan entsprechender Zustand erstmals hergestellt wird, stellen keine baulichen Veränderungen im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG dar (vgl. BayObLG ZMR 2000, 38, 39). - LG Konstanz, 20.02.2001 - 6 T 17/99
Gemeinsame Nutzung eines Gartens; Verteilung von Miteigentumsanteilen an einer …
Bei von Anfang an vorhandenen Mängeln gehört die erstmalige Herstellung eines einwandfreien Zustandes (BayObLG ZMR 2000, 38; NJW-RR 1986, 762; OLG Hamm, Rechtspfleger 1987, 304) zu dieser ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung. - BayObLG, 27.04.2000 - 2Z BR 34/00
Nachträgliche Verbindung zwischen einem Wohnungseigentum und einem Teileigentum
Eine bauliche Veränderung in diesem Sinn, die einem Beseitigungsanspruch ausgesetzt sein könnte, liegt dann nicht vor, wenn durch die Maßnahme ein den Bauplänen entsprechender Zustand erstmalig hergestellt wird (BayObLG ZMR 2000, 38 m.w.N.) oder der Bauträger von vorne herein abweichend von den ursprünglichen Plänen ein Gebäude errichtet; ein Wohnungseigentümer ist in diesem Fall auch dann nicht zur Beseitigung der geänderten Bauausführung verpflichtet, wenn er sie beim Kauf des Wohnungseigentums veranlaßt hat (BayObLG WE 1994, 307 m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".