Weitere Entscheidung unten: VG Stade, 22.06.2016

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 15.02.2016 - 3 A 1482/14.Z, 3 A 368/16.Z.T, 3 B 509/16   

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VGH Hessen, 15.02.2016 - 3 A 1482/14.Z, 3 A 368/16.Z.T, 3 B 509/16 (https://dejure.org/2016,6568)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.02.2016 - 3 A 1482/14.Z, 3 A 368/16.Z.T, 3 B 509/16 (https://dejure.org/2016,6568)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. Februar 2016 - 3 A 1482/14.Z, 3 A 368/16.Z.T, 3 B 509/16 (https://dejure.org/2016,6568)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 53 n. F. AufenthG, § 54 n. F. AufenthG, § 55 n. F. AufenthG, § 152 a VwGO, § 173 VwGO, § 343 ZPO
    Ausweisung nach neuem Ausweisungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung nach neuem Ausweisungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ABWÄGUNG; ANHÖRUNGSRÜGE; AUSWEISUNG; AUSWEISUNGSINTERESSE; BLEIBEINTERESSE; RECHTLICHES GEHÖR; TENORIERUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 689/76

    Verfassungsmäßigkeit der Neubewertung ehemaliger Übertretungen

    Auszug aus VGH Hessen, 15.02.2016 - 3 A 1482/14
    Von einer Entscheidungserheblichkeit der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist auszugehen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht ohne die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zu einer anderen Entscheidung gekommen wäre (vgl. Kopp/Schenke, VwGO Kommentar, 21. Aufl., 2015 Rdnr. 13 unter Hinweis auf Bundesverfassungsgericht BVerfGE 46, 188; 89, 392 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2016 - 11 S 889/15

    Ausweisung eines die PKK in herausgehobener Funktion unterstützenden türkischen

    Auszug aus VGH Hessen, 15.02.2016 - 3 A 1482/14
    Dieser Grundtatbestand des neuen Ausweisungsrechts umreißt die Ausweisungszwecke auf tatbestandlicher Ebene, die in § 54 AufenthG in vertypter und zugleich gewichteter Form als Ausweisungsinteressen ausdifferenziert werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.01.2016, 11 S 889/15).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2020 - 12 S 3065/20

    Bestehen eines Ausweisungsinteresses bei aktueller Strafverurteilung des

    Die im angefochtenen Bescheid (S. 8) zitierte Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 15.02.2016 - 3 A 1482/14.Z -, juris), weshalb die Beteiligung am illegalen Rauschgifthandel ein besonders gefährliches und schwer zu bekämpfendes Delikt darstellt, betrifft ein unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Kokain und Marihuana), im vorliegenden Fall geht es (nur) um 60 Gramm Marihuana.
  • VG Darmstadt, 27.04.2021 - 6 L 1229/20

    Einreise- und Aufenthaltsverbot, Erlöschen eines Aufenthaltstitels

    Diese Verhältnismäßigkeitsprüfung hat sich insoweit auch an den in den §§ 54 und 55 AufenthG typisierten, aber nicht abschließend aufgeführten (Hess. VGH, Beschluss v. 15.02.2016 - 3 A 1482/14.Z u.a., juris) besonders schwerwiegenden und schwerwiegenden Ausweisungs- und Bleibeinteressen zu orientieren.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2021 - 11 S 19/21

    Ausweisungsinteresse für einen salafistischen Imam

    Ein Ausweisungsinteresse als Gefährdung im Sinne des § 53 Abs. 1 AufenthG kann auch bestehen, wenn keiner der in § 54 AufenthG normierten Tatbestände erfüllt ist (vgl. BT-Drs. 18/4097, S. 49; BVerwG, Urteil vom 22.02.2017 - 1 C 3.16 -, juris Rn. 21 und 24; Hess, VGH, Beschluss vom 15.02.2016 - 3 A 1482/14.Z -, juris Rn. 13; Fleuß, in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, 29. Ed., 01.04.2021, § 53 AufenthG Rn. 4).
  • VGH Bayern, 28.06.2016 - 10 B 13.1982

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Die Ausweisungsentscheidung ist durch das Gericht in vollem Umfang nachprüfbar (st. Rspr.; vgl. z. B. BayVGH, U.v. 8.3.2016 - 10 B 15.180 - juris Rn. 26; B.v. 11.7.2016 - 10 ZB 15.837 - Rn. 9; HessVGH, B.v. 15.2.2016 - 3 A 368/16.ZT u. 3 B 509/16 - InfAuslR 2016, 220/222; Welte, InfAuslR 2015, 426; Cziersky-Reis in Hofmann, Kommentar zum Aufenthaltsgesetz, 2. Aufl. 2016, § 53 Rn. 30; Bauer in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, Kommentar, 11. Aufl. 2016, Vorbem. §§ 53 - 56 Rn. 13 und § 53 Rn. 5 ff.).
  • VG Darmstadt, 18.11.2022 - 6 L 1941/21
    Diese Verhältnismäßigkeitsprüfung hat sich insoweit auch an den in den §§ 54 und 55 AufenthG typisierten, aber nicht abschließend aufgeführten (Hess. VGH, Beschluss v. 15.02.2016 - 3 A 1482/14.Z u.a., juris) besonders schwerwiegenden und schwerwiegenden Ausweisungs- und Bleibeinteressen zu orientieren.
  • OVG Thüringen, 18.05.2022 - 4 EO 161/22

    Ausweisung eines illegal eingereisten Ausländers wegen Terrorismusverdachts;

    Ein Ausweisungsinteresse kann auch dann bestehen, wenn der Ausländer eine Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 1 AufenthG verursacht, obwohl keiner der in § 54 AufenthG normierten Tatbestände erfüllt ist, wie das Unterstützen von Personen und Personenvereinigungen, die zur Verfolgung religiöser Ziele zu Gewalt oder Hass gegen Teile der Bevölkerung aufrufen (vgl. BT-Drs. 18/4097, S. 49; BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 -, juris Rn. 21 und 24; HessVGH, Beschluss vom 15. Februar 2016 - 3 A 1482/14.Z -, juris Rn. 13; Fleuß, in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, 29. Ed., 1. April 2021, fortan: BeckOK AuslR, § 53 AufenthG Rn. 4).
  • VGH Hessen, 02.03.2016 - 9 B 1756/15

    AUSLIEFERUNGSVERAHREN; AUSWEISUNG; AUSWEISUNGSINTERESSE; BEACHTLICHE

    Neben diesen gesetzlichen Wertungen in Bezug auf die Gewichtung von Ausweisungs- und Bleibeinteressen sprechen auch alle sonstigen Gesichtspunkte, die in die Interessenabwägung gemäß § 53 AufenthG n. F. einzubeziehen sind (vgl. Hess. VGH; Beschluss vom 15. Februar 2016 - 3 A 1482/14.Z -), für ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Ausreise des Antragstellers.
  • VG Darmstadt, 20.01.2021 - 6 L 1071/20

    Vander-Elst-Visum

    Diese Verhältnismäßigkeitsprüfung hat sich insoweit auch an den in den §§ 54 und 55 AufenthG typisierten, aber nicht abschließend aufgeführten (Hess. VGH, Beschluss v. 15.02.2016 - 3 A 1482/14.Z u.a., juris) besonders schwerwiegenden und schwerwiegenden Ausweisungs- und Bleibeinteressen zu orientieren.
  • VG Hamburg, 10.05.2016 - 5 K 4857/15

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung; Bemessung der Länge des Einreise- und

    Die (öffentlichen) Interessen an der Ausreise im Sinne des § 53 Abs. 1 AufenthG werden in § 54 AufenthG als "Ausweisungsinteresse" konkretisiert und gewichtet, die Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers werden in § 55 AufenthG als "Bleibeinteresse" gewichtet und konkretisiert, wobei nach der Gesetzesbegründung die in §§ 54 und 55 AufenthG aufgeführten Interessen nicht abschließend sind (BT-Drs. 18/4097 S. 49, 50, 53; vgl. auch VGH Kassel, Beschl. v. 15.2.2016, 3 A 1482/14.Z, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2022 - 10 S 2199/21

    Isolierte Anhörungsrüge hinsichtlich der Kostenentscheidung

    Nachdem durch die Fortführung des vorliegenden Beschlussverfahrens dieses gemäß § 152a Abs. 5 Satz 2 und Satz 3 VwGO in die Lage zu dem Zeitpunkt zurückversetzt worden ist, bis zu dem Schriftsätze eingereicht werden können, mithin in die Lage vor der Beschlussfassung des Senats am 29.06.2021, konnte nach der Entscheidung über die Fortführung des Verfahrens (Nr. 1 des Tenors) die Kostenentscheidung in dem Beschluss vom 29.06.2021 ohne weitere Verfahrensschritte im Rahmen des vorliegenden Beschlusses aufgehoben und neu gefasst werden (Nr. 2 des Tenors; vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 15.02.2016 - 3 A 1482/14.Z - juris).
  • VG Ansbach, 13.01.2021 - AN 11 S 20.02182

    Antrag auf vorläufigen Rechtschutz gegen Ausweisungsverfügung wegen Straftaten im

  • VG Ansbach, 17.03.2021 - AN 11 K 19.00457

    Ausweisung eines iranischen Staatsangehörigen, Handeltreiben mit

  • VG München, 22.01.2020 - M 9 K 18.2041

    Ausweisung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

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Rechtsprechung
   VG Stade, 22.06.2016 - 3 A 1482/14   

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https://dejure.org/2016,74424
VG Stade, 22.06.2016 - 3 A 1482/14 (https://dejure.org/2016,74424)
VG Stade, Entscheidung vom 22.06.2016 - 3 A 1482/14 (https://dejure.org/2016,74424)
VG Stade, Entscheidung vom 22. Juni 2016 - 3 A 1482/14 (https://dejure.org/2016,74424)
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