Rechtsprechung
   BAG, 23.04.2002 - 3 AZR 224/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,877
BAG, 23.04.2002 - 3 AZR 224/01 (https://dejure.org/2002,877)
BAG, Entscheidung vom 23.04.2002 - 3 AZR 224/01 (https://dejure.org/2002,877)
BAG, Entscheidung vom 23. April 2002 - 3 AZR 224/01 (https://dejure.org/2002,877)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,877) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Betriebliche Übung, hier: Verhältnis zur Versorgungsordnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebliche Übung - Versorgungsordnung - Verhältnis - Berechnung der Betriebsrente - Betriebliche Altersversorgung - Urlaubsgeld - Berücksichtigung

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 b Abs. 1 Satz 4; ; BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1b Abs. 1 S. 4; BGB §§ 133 157
    Betriebliche Altersversorgung; Betriebliche Übung - Erklärungswert eines bestimmten wiederholten Verhaltens, das stets mit einer gleichförmigen und genauen Bezugnahme auf die Versorgungsordnung verbunden wird

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1b Abs. 1 Satz 4; BGB §§ 133, 157
    Betriebliche Übung bezüglich der Rentenberechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 101, 122
  • BB 2003, 160
  • DB 2002, 2603
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 236/82

    Anspruch auf ein 13. Ruhegeld

    Auszug aus BAG, 23.04.2002 - 3 AZR 224/01
    Hinweis des Senats: Im Anschluß an Senat 30. Oktober 1984 - 3 AZR 236/82 - AP BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 1 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 14 und dieses ergänzend.

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von dem Sachverhalt des Senatsurteils vom 30. Oktober 1984 (- 3 AZR 236/82 - AP BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 1 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 14).

  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 352/95

    Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 23.04.2002 - 3 AZR 224/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die betriebliche Übung ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das den Inhalt der Arbeitsverhältnisse gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen durften, ihnen werde die Leistung auch künftig gewährt (zB 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95 - AP BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 1, zu B I und II der Gründe).
  • BAG, 28.02.1990 - 7 AZR 143/89

    Befristeter Arbeitsvertrag - Tarifvorrang vor BeschFG 1985

    Auszug aus BAG, 23.04.2002 - 3 AZR 224/01
    Wenn der erforderliche Sachverhalt festgestellt ist und es um die Auslegung von Urkunden geht, kann das Revisionsgericht auch atypische Erklärungen selbst auslegen (vgl. BAG 28. Februar 1990 - 7 AZR 143/89 - BAGE 64, 220, 227; 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - BAGE 67, 279, 282 f.).
  • BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90

    Vertragsauslegung durch das Revisionsgericht - Erfüllung eines Urlaubsanspruchs,

    Auszug aus BAG, 23.04.2002 - 3 AZR 224/01
    Wenn der erforderliche Sachverhalt festgestellt ist und es um die Auslegung von Urkunden geht, kann das Revisionsgericht auch atypische Erklärungen selbst auslegen (vgl. BAG 28. Februar 1990 - 7 AZR 143/89 - BAGE 64, 220, 227; 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - BAGE 67, 279, 282 f.).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.03.2001 - 14 Sa 47/00

    Betriebliche Übung - Urlaubsgeld

    Auszug aus BAG, 23.04.2002 - 3 AZR 224/01
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 6. März 2001 - 14 Sa 47/00 - aufgehoben.
  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11

    Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener

    Der Kläger konnte aufgrund dieser Schreiben nicht davon ausgehen, dass sich die Beklagte unabhängig von der materiellen Rechtslage entsprechend dem Inhalt der Schreiben binden wollte (vgl. auch BAG 17. Juni 2003 - 3 AZR 462/02 - zu III 3 der Gründe; 23. April 2002 - 3 AZR 224/01 - zu B II der Gründe, BAGE 101, 122) .
  • BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 650/09

    Betriebsrente - betriebliche Übung - Urteilsergänzung

    Die Entstehung einer betrieblichen Übung ist nicht nur dann ausgeschlossen, wenn für die vom Arbeitgeber erbrachten Leistungen tatsächlich eine anderweitige Rechtsgrundlage besteht, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer vermeintlichen Verpflichtung die Leistung erbringt und die Arbeitnehmer den Irrtum des Arbeitgebers teilen (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 - Rn. 21, AP TVG § 1 Tarifverträge: Brotindustrie Nr. 9 = EzA TVG § 4 Brot- und Backwarenindustrie Nr. 2; 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - zu I 1 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 4; 23. April 2002 - 3 AZR 224/01 - zu B III 1 b der Gründe, BAGE 101, 122; 22. Januar 2002 - 3 AZR 554/00 - zu III der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 77 Ruhestand Nr. 2) .
  • BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 660/09

    Betriebsrente - Neue Länder - Produktionsgenossenschaft des Handwerks -

    Das kann der Senat feststellen, da im Berufungsurteil Ausführungen zur Auslegung fehlen, zumal es sich um eine typische Willenserklärung handelt (vgl. BAG 23. April 2002 - 3 AZR 224/01 - zu B II der Gründe, BAGE 101, 122).
  • LAG Köln, 22.09.2011 - 13 Sa 59/11

    Berechnung vorzeitiger Betriebsrente aufgrund betrieblicher Übung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die betriebliche Übung ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, dass den Inhalt der Arbeitsverhältnisse gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen durften, ihnen werde die Leistung auch künftig gewährt (vgl. BAG, Urteil vom 23.04.2002 - 3 AZR 224/01 -, zitiert nach Juris).

    Zwar hat eine Mitteilung des Arbeitgebers über die Betriebsrentenhöhe im Regelfall nicht den Erklärungswert, sich unabhängig von der in Bezug genommenen Versorgungsordnung verpflichten zu wollen ( vgl. BAG, Urteil vom 23.04.2002 - 3 AZR 224/01 ).

    In dem vom Bundearbeitsgericht im Urteil vom 23.04.2002 ( 3 AZR 224/01 ) entschiedenen Fall lag der Rentenberechnung des Arbeitgebers allerdings eine ausdrückliche und ins Einzelne gehende Berechnungsregel zugrunde.

  • BAG, 29.04.2003 - 3 AZR 247/02

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

    Aus betrieblicher Übung können sich auch Ansprüche auf eine bestimmte Berechnungsweise der Betriebsrente (BAG 23. April 2002 - 3 AZR 224/01 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 22 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 2), auf Anpassung der Betriebsrente über § 16 BetrAVG hinaus (BAG 20. Juni 2000 - 3 AZR 842/98 -) oder auf ein 13. Ruhegehalt (BAG 30. Oktober 1984 - 3 AZR 236/82 - BAGE 47, 130) ergeben.

    Das gilt dann nicht, wenn die Leistungen in fehlerhafter Anwendung der Leistungsordnung erbracht wurden (BAG 23. April 2002 - 3 AZR 224/01 - aaO).

  • LAG Köln, 22.09.2011 - 13 Sa 1287/10

    Feststellungs- und Zahlungsklage auf Fortzahlung der Betriebsrente; Anspruch auf

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die betriebliche Übung ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, dass den Inhalt der Arbeitsverhältnisse gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen durften, ihnen werde die Leistung auch künftig gewährt (vgl. BAG, Urteil vom 23.04.2002- 3 AZR 224/01 -, zitiert nach Juris).

    Zwar hat eine Mitteilung des Arbeitgebers über die Betriebsrentenhöhe im Regelfall nicht den Erklärungswert, sich unabhängig von der in Bezug genommenen Versorgungsordnung verpflichten zu wollen ( vgl. BAG, Urteil vom 23.04.2002 - 3 AZR 224/01 ).

    In dem vom Bundearbeitsgericht im Urteil vom 23.04.2002 ( 3 AZR 224/01 ) entschiedenen Fall lag der Rentenberechnung des Arbeitgebers allerdings eine ausdrückliche und ins Einzelne gehende Berechnungsregel zugrunde.

  • BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 309/05

    Vorgezogene Betriebsrente des vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers

    Ein derartiger Verpflichtungswille wird durch den bloßen Normvollzug nicht zum Ausdruck gebracht (BAG 23. April 2002 - 3 AZR 224/01 - BAGE 101, 122, zu B III 1 b der Gründe; 1. November 2005 - 1 AZR 355/04 - Rn. 24, AP BAT § 33 Nr. 16 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 46, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Köln, 10.06.2011 - 10 Sa 1352/10

    Betriebsübliche Rentenzahlung bei lückenhaften Versorgungsrichtlinien zur

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die betriebliche Übung ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, dass den Inhalt der Arbeitsverhältnisse gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen durften, ihnen werde die Leistung auch künftig gewährt (vgl. BAG, Urteil vom 23.04.2002 - 3 AZR 224/01 -, zitiert nach Juris).

    Zwar hat eine Mitteilung des Arbeitgebers über die Betriebsrentenhöhe im Regelfall nicht den Erklärungswert, sich unabhängig von der in Bezug genommenen Versorgungsordnung verpflichten zu wollen ( vgl. BAG, Urteil vom 23.04.2002 - 3 AZR 224/01 ).

    In dem vom Bundearbeitsgericht im Urteil vom 23.04.2002 ( 3 AZR 224/01 ) entschiedenen Fall lag der Rentenberechnung des Arbeitgebers allerdings eine ausdrückliche und ins Einzelne gehende Berechnungsregel zugrunde.

  • LAG Köln, 10.06.2011 - 10 Sa 1309/10

    Betriebsübliche Rentenzahlung bei lückenhaften Versorgungsrichtlinien zur

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die betriebliche Übung ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, dass den Inhalt der Arbeitsverhältnisse gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen durften, ihnen werde die Leistung auch künftig gewährt (vgl. BAG, Urteil vom 23.04.2002 - 3 AZR 224/01 -, zitiert nach Juris).

    Zwar hat eine Mitteilung des Arbeitgebers über die Betriebsrentenhöhe im Regelfall nicht den Erklärungswert, sich unabhängig von der in Bezug genommenen Versorgungsordnung verpflichten zu wollen ( vgl. BAG, Urteil vom 23.04.2002 - 3 AZR 224/01 ).

    In dem vom Bundearbeitsgericht im Urteil vom 23.04.2002 ( 3 AZR 224/01 ) entschiedenen Fall lag der Rentenberechnung des Arbeitgebers allerdings eine ausdrückliche und ins Einzelne gehende Berechnungsregel zugrunde.

  • BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04

    Betriebliche Altersversorgung - Festlegung der Rentenhöhe

    Aus betrieblicher Übung können sich auch Ansprüche auf eine bestimmte Berechnungsweise der Betriebsrente ergeben (vgl. Senat 23. April 2002 - 3 AZR 224/01 - BAGE 101, 122, zu B III 1 a der Gründe).
  • ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 95/15

    Altersteilzeit; Anwartschaft; Berechnung; Besitzstand; Besitzstandsstufe;

  • ArbG Köln, 01.06.2012 - 19 Ca 10572/10

    Neuberechnung einer Betriebsrente; Ansprüche eines Arbeitnehmers auf vorzeitige

  • LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 692/07

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner aufgrund betrieblicher Übung; unbegründeter

  • ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 15/15

    Altersteilzeit; Anwartschaft; Berechnung; Besitzstandsstufe; Betriebliche

  • BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 106/05

    Haftung bei Verschweigen der Insolvenzreife

  • ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 67/15

    Anwartschaft; Berechnung; Besitzstand; Besitzstandsstufe; Betriebliche

  • ArbG Oldenburg, 01.12.2016 - 6 Ca 472/14

    Anwartschaft; Berechnung; Besitzstand; Besitzstandsstufe; Betriebliche

  • LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 890/07

    Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige

  • ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 31/15

    Anwartschaft; Berechnung; Betriebsvereinbarung; Besitzstand; Besitzstandsstufe;

  • LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 1244/07

    Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige

  • BAG, 29.04.2003 - 3 AZR 339/02

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

  • ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 94/15

    Anwartschaft; Berechnung; Besitzstand; Besitzstandsstufe; Betriebliche

  • LAG Köln, 17.08.2011 - 9 Sa 318/11

    Betriebliche Altersversorgung; Betriebsrente; Ratierliche Kürzung für die Zukunft

  • ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 32/15

    Anwartschaft; Berechnung; Besitzstand; Besitzstandsstufe; Betriebliche

  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 522/06

    Betriebsrentengesetz - Geltung in den neuen Ländern

  • LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 891/07

    Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige

  • LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 690/07

    Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige

  • LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 895/07

    Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 635/06

    Auslegung einer Versorgungsvereinbarung - Beitragszusage oder Zusage nach BetrAVG

  • BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 251/03

    Erschwerniszulage für Wagenmeister

  • ArbG Köln, 16.08.2011 - 14 Ca 10177/10

    Berechnung einer Betriebsrente; Kürzung der im Versorgungsfall erreichbaren

  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 112/07

    Versicherungsmathematischer Abschlag - Auslegung eines Vergleichs

  • LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 1245/07

    Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige

  • LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 1247/07

    Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige

  • LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 1248/07

    Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige

  • LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 1249/07

    Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gregenläufige

  • LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 691/07

    Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige

  • LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 693/07

    Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige

  • LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 694/07

    Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige

  • LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 888/07

    Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betrieblliche Übung, Widerruf, gegenläufige

  • LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 892/07

    Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige

  • LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 893/07

    Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige

  • ArbG Frankfurt/Main, 11.06.2014 - 15 Ca 8683/13

    Jahresabschluss HGB

  • OLG Frankfurt, 12.07.2006 - 19 U 241/05

    Anspruchs eines in Ruhestand befindlichen früheren Geschäftsführers auf Erhöhung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2017 - 7 Sa 219/16

    Betriebsrente - Berechnung - vorzeitiges Ausscheiden - vorzeitige Inanspruchnahme

  • ArbG Hamburg, 11.11.2015 - 4 Ca 111/15

    Änderung der Rentendynamik

  • LAG Nürnberg, 03.09.2013 - 7 Sa 484/12

    Betriebliche Altersversorgung - Arbeiter-Samariter-Bund Bayern

  • ArbG Hamburg, 18.11.2015 - 3 Ca 247/15

    Betriebliche Altersversorgung: Anpassungsverfahren nach Betriebsvereinbarung -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht