Rechtsprechung
   BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 281/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32761
BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 281/10 (https://dejure.org/2012,32761)
BAG, Entscheidung vom 21.08.2012 - 3 AZR 281/10 (https://dejure.org/2012,32761)
BAG, Entscheidung vom 21. August 2012 - 3 AZR 281/10 (https://dejure.org/2012,32761)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,32761) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 1 BetrAVG, Art 9 Abs 3 GG
    Betriebliche Altersversorgung - Gleichheitssatz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebliche Altersversorgung; Übergang von Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsrente; Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichheitssatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 3
    Betriebliche Altersversorgung; Übergang von Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsrente; Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 895/07

    Versorgungs-TV - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Auszug aus BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 281/10
    Bei der Überprüfung von Tarifverträgen anhand des Allgemeinen Gleichheitssatzes ist deshalb nicht auf die Einzelfallgerechtigkeit abzustellen, sondern auf die generellen Auswirkungen der Regelungen (BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZR 895/07 - Rn. 25, BAGE 133, 33) .

    Die aus dem Gleichheitssatz folgenden Grenzen sind dann überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen können (vgl. BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZR 895/07 - Rn. 25 mwN, aaO; 19. Juli 2011 - 3 AZR 398/09 - Rn. 25, AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 27 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 15) .

  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 25/00

    Auslegung einer tarifvertraglichen Besitzstandsregelung

    Auszug aus BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 281/10
    festzustellen, dass der Beklagte dem Kläger eine Rente auf der Grundlage der Versorgungsvereinbarung vom 13. März 1997 in der ab dem 1. Dezember 2006 maßgeblichen Fassung unter Berücksichtigung der Versorgungsvereinbarung vom 29. Juli 1985 sowie des Urteils des BAG vom 20. Februar 2001 (- 3 AZR 25/00 -) ohne Neuberechnung nach § 7 Versorgungsvereinbarung vom 13. März 1997 über den 1. Juli 2007 hinaus gewähren muss.

    Die weiteren im Klageantrag zu 2 genannten Angaben (Versorgungsvereinbarung vom 29. Juli 1985 und Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Februar 2001 - 3 AZR 25/00 -) haben insoweit keine eigenständige Bedeutung.

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Auszug aus BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 281/10
    Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auch auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. etwa BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 29, AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 9) .
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 286/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

    Auszug aus BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 281/10
    Ein Feststellungsinteresse ist gegeben, wenn auf diesem Weg eine sachgemäße, einfache Erledigung der auftretenden Streitpunkte - hier die Frage der Berechtigung des Beklagten, die Versorgungsleistung des vormaligen Klägers zum 1. Juli 2007 neu zu berechnen - zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 286/09 - Rn. 17; 23. August 2011 - 3 AZR 650/09 - Rn. 31, AP BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 11) .
  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 398/09

    Hinterbliebenenversorgung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 281/10
    Die aus dem Gleichheitssatz folgenden Grenzen sind dann überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen können (vgl. BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZR 895/07 - Rn. 25 mwN, aaO; 19. Juli 2011 - 3 AZR 398/09 - Rn. 25, AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 27 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 15) .
  • LAG Hamburg, 04.02.2010 - 1 Sa 12/09

    Neuberechnung der Betriebsrente nach Erhalt der Altersrente

    Auszug aus BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 281/10
    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 4. Februar 2010 - 1 Sa 12/09 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 650/09

    Betriebsrente - betriebliche Übung - Urteilsergänzung

    Auszug aus BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 281/10
    Ein Feststellungsinteresse ist gegeben, wenn auf diesem Weg eine sachgemäße, einfache Erledigung der auftretenden Streitpunkte - hier die Frage der Berechtigung des Beklagten, die Versorgungsleistung des vormaligen Klägers zum 1. Juli 2007 neu zu berechnen - zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 286/09 - Rn. 17; 23. August 2011 - 3 AZR 650/09 - Rn. 31, AP BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 11) .
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 281/10
    a) Die Tarifvertragsparteien sind - jedenfalls mittelbar - an den Allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (dazu ausführlich BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - zu B II der Gründe, BAGE 111, 8; vgl. auch 16. Dezember 2003 - 3 AZR 668/02 - zu B III 1 der Gründe, BAGE 109, 129) .
  • BAG, 16.12.2003 - 3 AZR 668/02

    Tarifauslegung - tarifliche Regelung der Arbeitsbedingungen für Abendpersonal an

    Auszug aus BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 281/10
    a) Die Tarifvertragsparteien sind - jedenfalls mittelbar - an den Allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (dazu ausführlich BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - zu B II der Gründe, BAGE 111, 8; vgl. auch 16. Dezember 2003 - 3 AZR 668/02 - zu B III 1 der Gründe, BAGE 109, 129) .
  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 92/12

    Höhe der Arbeitgeberaufwendungen für die betriebliche Altersversorgung -

    a) Die Tarifvertragsparteien sind - jedenfalls mittelbar - an den Allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (dazu ausführlich BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - zu B II der Gründe, BAGE 111, 8 ; vgl. auch BAG 21. August 2012 - 3 AZR 281/10 - Rn. 21) .

    Bei der Überprüfung von Tarifverträgen anhand des Allgemeinen Gleichheitssatzes ist deshalb nicht auf die Einzelfallgerechtigkeit abzustellen, sondern auf die generellen Auswirkungen der Regelungen (vgl. etwa BAG 21. August 2012 - 3 AZR 281/10 - Rn. 21) .

    Die aus dem Gleichheitssatz folgenden Grenzen sind dann überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen können (vgl. BAG 21. August 2012 - 3 AZR 281/10 - Rn. 21 mwN) .

  • LAG Hamm, 30.09.2020 - 2 Sa 2026/19

    Nachtzuschlag; Nachtschichtarbeit; Differenzierung zwischen regelmäßiger und

    Die Tarifvertragsparteien müssen es versäumt haben, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (vgl. BAG, Urteil vom 12. November 2013 - 3 AZR 92/12, juris, Rdnr. 55; BAG, Urteil vom 21. August 2012 - 3 AZR 281/10, juris, Rdnr. 21).

    Dies reicht jedoch für die Annahme eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG nicht aus, weil es sich dabei um von den Tarifvertragsparteien geregelte Ausnahmefälle handelt, für die auch sachlich vertretbare Gründe vorliegen und es bei der Überprüfung der tariflichen Regelung auf die Einhaltung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG nicht auf die Einzelfallgerechtigkeit, sondern auf die generellen Auswirkungen der tariflichen Regelung abzustellen ist (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2013 - 10 AZR 736/12, juris, Rdnr. 12; BAG, Urteil vom 12. November 2013 - 3 AZR 92/12, juris, Rdnr. 55; BAG, Urteil vom 21. August 2012 - 3 AZR 281/10, juris, Rdnr. 21).

  • LAG Hamm, 30.09.2020 - 2 Sa 129/20

    Nachtzuschlag; Nachtschichtarbeit; Differenzierung zwischen regelmäßiger und

    Die Tarifvertragsparteien müssen es versäumt haben, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (vgl. BAG, Urteil vom 12. November 2013 - 3 AZR 92/12, juris, Rdnr. 55; BAG, Urteil vom 21. August 2012 - 3 AZR 281/10, juris, Rdnr. 21).

    Dies reicht jedoch für die Annahme eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG nicht aus, weil es sich dabei um von den Tarifvertragsparteien geregelte Ausnahmefälle handelt, für die auch sachlich vertretbare Gründe vorliegen und es bei der Überprüfung der tariflichen Regelung auf die Einhaltung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG nicht auf die Einzelfallgerechtigkeit, sondern auf die generellen Auswirkungen der tariflichen Regelung abzustellen ist (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2013 - 10 AZR 736/12, juris, Rdnr. 12; BAG, Urteil vom 12. November 2013 - 3 AZR 92/12, juris, Rdnr. 55; BAG, Urteil vom 21. August 2012 - 3 AZR 281/10, juris, Rdnr. 21).

  • LAG Hamm, 30.09.2020 - 2 Sa 128/20

    Nachtzuschlag; Nachtschichtarbeit; Differenzierung zwischen regelmäßiger und

    Die Tarifvertragsparteien müssen es versäumt haben, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (vgl. BAG, Urteil vom 12. November 2013 - 3 AZR 92/12, juris, Rdnr. 55; BAG, Urteil vom 21. August 2012 - 3 AZR 281/10, juris, Rdnr. 21).

    Dies reicht jedoch für die Annahme eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG nicht aus, weil es sich dabei um von den Tarifvertragsparteien geregelte Ausnahmefälle handelt, für die auch sachlich vertretbare vorliegen und es bei der Überprüfung der tariflichen Regelung auf die Einhaltung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG nicht auf die Einzelfallgerechtigkeit, sondern auf die generellen Auswirkungen der tariflichen Regelung abzustellen ist (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2013 - 10 AZR 736/12, juris, Rdnr. 12; BAG, Urteil vom 12. November 2013 - 3 AZR 92/12, juris, Rdnr. 55; BAG, Urteil vom 21. August 2012 - 3 AZR 281/10, juris, Rdnr. 21).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2020 - 5 Sa 2/20

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

    Die aus dem Gleichheitssatz folgenden Grenzen sind dann überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen können (BAG, Urteil vom 12. November 2013 - 3 AZR 92/12 - Rn. 55, juris = NZA-RR 2014, 315; BAG, Urteil vom 21. August 2012 - 3 AZR 281/10 - Rn. 21, juris; BAG, Urteil vom 22. Dezember 2009 - 3 AZR 895/07 - Rn. 25, juris = NZA 2010, 521).
  • BAG, 20.08.2013 - 3 AZR 959/11

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichheitssatz - Differenzierung zwischen

    Sie dürfen im Interesse der Praktikabilität, der Verständlichkeit und der Übersichtlichkeit auch typisierende Regelungen treffen (vgl. etwa BAG 21. August 2012 - 3 AZR 281/10 - Rn. 21 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 05.10.2016 - 12 Sa 238/16

    Hinterbliebenenversorgung; Spätehenklausel des Bochumer Verbandes

    So kann die Versorgungsordnung vorsehen, dass ein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente erlischt, sobald der oder die Berechtigte Altersrente erhält (vgl. BAG 21.08.2012 - 3 AZR 281/10, AP Nr. 66 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung Rn. 4).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2021 - 5 Sa 206/20

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

    Die aus dem Gleichheitssatz folgenden Grenzen sind dann überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen können (BAG, Urteil vom 12. November 2013 - 3 AZR 92/12 - Rn. 55, juris = NZA-RR 2014, 315; BAG, Urteil vom 21. August 2012 - 3 AZR 281/10 - Rn. 21, juris; BAG, Urteil vom 22. Dezember 2009 - 3 AZR 895/07 - Rn. 25, juris = NZA 2010, 521).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2020 - 7 Sa 69/20

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

    Bei der Überprüfung von Tarifverträgen anhand des allgemeinen Gleichheitssatzes ist dabei nicht auf die Einzelfallgerechtigkeit abzustellen, sondern auf die generellen Auswirkungen der Regelung (BAG 11. Dezember 2019 - 10 AZR 736/12 - Rn. 15; 21. August 2012 - 3 AZR 281/10 - Rn. 21; 19. Juli 2011 - 3 AZR 398/09 - Rn. 25, jeweils mwN.).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.04.2021 - 5 Sa 146/20

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

    Die aus dem Gleichheitssatz folgenden Grenzen sind dann überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen können (BAG, Urteil vom 12. November 2013 - 3 AZR 92/12 - Rn. 55, juris = NZA-RR 2014, 315; BAG, Urteil vom 21. August 2012 - 3 AZR 281/10 - Rn. 21, juris; BAG, Urteil vom 22. Dezember 2009 - 3 AZR 895/07 - Rn. 25, juris = NZA 2010, 521).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2021 - 5 Sa 11/21

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2020 - 5 Sa 9/20

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2020 - 5 Sa 6/20

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2020 - 5 Sa 4/20

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2020 - 5 Sa 8/20

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • LAG Düsseldorf, 04.11.2015 - 7 Sa 754/15

    Eingruppierung von Fachangestellten für Bäderbetriebe im Bereich der Kommunen

  • LAG Düsseldorf, 28.10.2015 - 12 Sa 631/15

    Tarifliche Eingruppierung von Fachangestellten für Bäderbetriebe im Bereich der

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2020 - 5 Sa 7/20

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • LAG Düsseldorf, 31.10.2012 - 12 Sa 1165/12

    Gleichheitswidrige Abschaffung der Hinterbliebenenrente für nach altem

  • LAG Baden-Württemberg, 20.12.2012 - 1 TaBV 1/12

    Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist im Beschwerdeverfahren nach § 98 Abs.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2021 - 3 Sa 188/21

    Streit über die Höhe des Nachtarbeitszuschlags nach dem Manteltarifvertrag für

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht