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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 22.01.2016 - 3 B 8/16   

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VG Schleswig, 22.01.2016 - 3 B 8/16 (https://dejure.org/2016,1811)
VG Schleswig, Entscheidung vom 22.01.2016 - 3 B 8/16 (https://dejure.org/2016,1811)
VG Schleswig, Entscheidung vom 22. Januar 2016 - 3 B 8/16 (https://dejure.org/2016,1811)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Durch Gemeindesatzung ermöglichte Plakatierung im Verhältnis von 910 Einwohnern bzw. 18 Quadratkilometern pro Wahlplakat unzureichend - Keine Sicherstellung einer hinreichend dichten und flächendeckenden Plakatierungsmöglichkeit

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2011 - 1 M 127/11

    Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Anbringen von

    Auszug aus VG Schleswig, 22.01.2016 - 3 B 8/16
    Dabei kann sie auch die Zahl der Werbeplakate im Stadtgebiet beschränken und bestimmte Standorte ausnehmen (OVG Greifswald, Beschluss vom 24.08.2011, 1 M 127/11, zitiert nach Juris).

    Im Ergebnis müssen die Plakatierungsmöglichkeiten jedenfalls hinreichend dicht sein, um den Parteien und Wählergruppen "gewissermaßen flächendeckend" Wahlwerbung im gesamten Gemeindegebiet zu ermöglichen und den nötigen Raum zur Selbstdarstellung zu geben (OVG Greifswald, Beschluss vom 24.08.2011, 1 M 127/11 m. w. N., zitiert nach Juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2011 - 1 M 145/11

    Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von

    Auszug aus VG Schleswig, 22.01.2016 - 3 B 8/16
    Dies ist bei einem Verfahren, in dem eine politische Partei unmittelbar vor einer Wahl die Verbesserung ihrer Werbemöglichkeiten erstrebt, wegen des drohenden Zeitablaufs regelmäßig der Fall (OVG Greifswald, Beschluss vom 24.08.2011, 1 M 145/11, zitiert nach Juris).

    Die Betrachtung von rechnerisch ermittelten Quoten stellt sich lediglich als ein beachtliches, auf diesen materiellen Maßstab bezogenes Kriterium der erforderlichen Gesamtbetrachtung dar (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 24.08.2011, 1 M 145/11, zitiert nach Juris).

  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 42.72

    Plakatflächen für Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen

    Auszug aus VG Schleswig, 22.01.2016 - 3 B 8/16
    Die verfassungsrechtliche Bedeutung von Wahlen und Parteien schränkt das behördliche Ermessen bei der Entscheidung über die Erlaubnis zum Aufstellen von Wahlplakaten durch Parteien in so erheblichem Umfang ein, dass jedenfalls für den Regelfall ein Anspruch einer Partei auf Erlaubnis besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1974, VII C 42.72, zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Schleswig, 22.01.2016 - 3 B 8/16
    Eine solche Ausnahme setzt voraus, dass einerseits zumindest eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens in der Hauptsache besteht und andererseits Rechtsschutz in der Hauptsache wegen der langen Verfahrensdauer nicht rechtzeitig erlangt werden kann und dies zu schweren und unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen für den Antragsteller führt, die sich auch bei einem späteren Erfolg in der Hauptsache nicht mehr ausgleichen lassen (vgl. BVerfGE 79, 69; BVerwGE 109, 258, 262; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz in Verwaltungsstreitverfahren, 4. Auflage 1998, Rn. 212 m. w. N.).
  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

    Auszug aus VG Schleswig, 22.01.2016 - 3 B 8/16
    Eine solche Ausnahme setzt voraus, dass einerseits zumindest eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens in der Hauptsache besteht und andererseits Rechtsschutz in der Hauptsache wegen der langen Verfahrensdauer nicht rechtzeitig erlangt werden kann und dies zu schweren und unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen für den Antragsteller führt, die sich auch bei einem späteren Erfolg in der Hauptsache nicht mehr ausgleichen lassen (vgl. BVerfGE 79, 69; BVerwGE 109, 258, 262; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz in Verwaltungsstreitverfahren, 4. Auflage 1998, Rn. 212 m. w. N.).
  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 43.72

    Bereitstellung gemeindeeigener Plakatflächen für Wahlpropaganda politischer

    Auszug aus VG Schleswig, 22.01.2016 - 3 B 8/16
    Zu beachten ist in jedem Fall, dass das Ermessen dahingehend auszuüben ist, dass eine angemessene Wahlwerbemöglichkeit sichergestellt, der allgemein in Art. 3 GG und speziell für Wahlen und Parteien in Art. 28 Abs. 1 S. 2, Art. 38 Abs. 1 GG und § 5 PartG normierte Gleichheitssatz beachtet und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1974 - VII C 43.72).
  • BVerwG, 21.01.1999 - 11 VR 8.98

    Planfeststellung für den Ausbau eines Schienenweges; Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus VG Schleswig, 22.01.2016 - 3 B 8/16
    Eine Durchbrechung dieses Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache kommt nur dann ausnahmsweise in Betracht, wenn das Abwarten der Hauptsache für den Antragsteller unzumutbar wäre (BVerwG, Beschluss vom 21.01.1999 - 11 VR 8/98 - NVwZ 1999, 650).
  • OVG Saarland, 02.06.2009 - 1 B 347/09

    Wahlsichtwerbung politischer Parteien

    Auszug aus VG Schleswig, 22.01.2016 - 3 B 8/16
    Dabei braucht die zuständige Behörde jedoch die diesbezüglichen Wünsche der Parteien nicht unbeschränkt zu erfüllen, sondern kann in den Grenzen ihres durch das verfassungsrechtliche Gebot, ausreichende Flächen zur Verfügung zu stellen, beschränkten Ermessens entscheiden, auf welche Weise sie diesem Gebot Rechnung trägt (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 02.06.2009 - 1 B 347/09 in ZfS 8/2009, S. 477 f.).
  • VG Gießen, 27.02.2001 - 8 G 335/01

    Umfang der Plakatiermöglicheiten einer Partei im Wahlkampf

    Auszug aus VG Schleswig, 22.01.2016 - 3 B 8/16
    Demgegenüber wird auch vertreten, jeder kandidierenden politischen Partei müsse ein Aufstellungsort für je 100 Einwohner zur Verfügung stehen (vgl. VG Gießen, Beschl. v. 27.02.2001 - 8 G 335/01 -, NVwZ-RR 2001, 417 - zitiert nach juris).
  • OVG Saarland, 05.08.1998 - 2 V 14/98

    Parteiortsverein; Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis; Wahlsichtwerbung;

    Auszug aus VG Schleswig, 22.01.2016 - 3 B 8/16
    Eine Vereinigung i. S. des § 61 Nr. 2 VwGO ist ein Parteiortsverein im Streit um die straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis für Wahlsichtwerbung jedenfalls dann, wenn diese - wie hier - die Bürgermeisterwahl am Ort betrifft (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 05.08.1998 - 2 V 14/98 - juris).
  • VG Aachen, 01.12.2006 - 6 L 628/06

    Maßstäbe für Entscheidung über Plakatwerbung im Vorfeld eines Bürgerentscheids

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 1 LB 92/15

    Inhalt des Widerspruchsbescheids nach Erledigung des Verpflichtungsbegehrens;

    Dieses Zahlenverhältnis wurde in einem einstweiligen Anordnungsverfahren angenommen, um die notwendige mengenmäßige Bestimmung des Mindestmaßes an Plakatplätzen für die wirksame und flächendeckende Wahlwerbung einer kommunalen Wählergruppe vorzunehmen (VG Gießen, Beschl. v. 27.02.2001 - 8 G 335/01 -, juris Rn. 18: 69 Plakate in einer Stadt mit 6.885 Einwohnern; ähnlich VG Schleswig, Beschl. v. 22.01.2016 - 3 B 8/16 -, juris: dort wurden 50 Doppelplakate bei 9.100 Einwohnern für angemessen gehalten).
  • VG Augsburg, 01.10.2018 - Au 1 E 18.1617

    Stadt Senden muss mehr Wahlwerbeplakate zulassen

    Aus der Rechtsprechung sind einheitliche und eindeutige Kriterien für die Ermittlung des erforderlichen Mindestkontingents nicht ersichtlich (vgl. VG Gelsenkirchen, B.v. 2.9.1998 - 14 L 2689/98 - BeckRS 1998, 12082; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, B.v. 22.1.2016 - 3 B 8/16 - juris Rn. 22 ff. m.w.N).
  • VG Schleswig, 17.08.2017 - 3 B 110/17

    Sondernutzungserlaubnis

    Im Ergebnis müssen die Plakatierungsmöglichkeiten jedenfalls hinreichend dicht sein, um den Parteien und Wählergruppen "gewissermaßen flächendeckend" Wahlwerbung im gesamten Gemeindegebiet zu ermöglichen und den nötigen Raum zur Selbstdarstellung zu geben (OVG Greifswald, Beschluss vom 24.08.2011, 1 M 127/11 m. w. N.; VG Schleswig, Beschluss vom 22.01.2016, 3 B 8/16).
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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 31.05.2016 - 3 B 8/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,12295
VG Osnabrück, 31.05.2016 - 3 B 8/16 (https://dejure.org/2016,12295)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 31.05.2016 - 3 B 8/16 (https://dejure.org/2016,12295)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - 3 B 8/16 (https://dejure.org/2016,12295)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Sonderurlaub für Polizeibeamten zur Aufnahme seiner Tochter in ein Kinderhospiz

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Herzlose Polizeidirektion: Kein Sonderurlaub mehr, weil Tochter immer noch am Leben sei...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Polizist bekommt Sonderurlaub für Hospizbesuch

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sonderurlaub für Polizeibeamten zur Aufnahme seiner Tochter in ein Kinderhospiz

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Tochter todkrank - Polizeidirektion verweigert Vater Sonderurlaub wegen allgemeiner Personalknappheit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Polizeibeamter hat Anspruch auf Sonderurlaub für Aufnahme seiner Tochter in Kinderhospiz - Zweifel des Arbeitgebers an tatsächlich begrenzter Lebensdauer der Tochter unvertretbar und zynisch

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus VG Osnabrück, 31.05.2016 - 3 B 8/16
    Begehrt der Antragsteller die Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung, so kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes (vgl. Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes) - ausnahmsweise dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und ein Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte (BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013, - BVerwG 6 VR 3.13 -, NVwZ-RR 2014, 558 - 560).
  • BVerwG, 03.03.2016 - 7 B 44.15

    Abfallentsorgungsanlage; Reifenlager; Sicherheitsleistung; Hauptanlage;

    Auszug aus VG Osnabrück, 31.05.2016 - 3 B 8/16
    Diese Formulierung als Soll-Vorschrift macht deutlich, dass von dem regelmäßigen Anspruch des Beamten lediglich in atypischen Ausnahmefällen abzusehen und der Ermessensspielraum der Behörde eingeschränkt ist (BVerwG, Beschluss vom 03. März 2016, - BVerwG 7 B 44.15 -, NVwZ 2016, 616 - 618).
  • OVG Sachsen, 12.04.2016 - 3 B 7/16

    Wiedereinsetzung; Fristenkalender; Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge;

    Ihre Beschwerden sind Gegenstand des Parallelverfahren 3 B 8/16.
  • OVG Sachsen, 11.12.2018 - 3 D 76/18

    Genfer Flüchtlingskonvention (GFK); Europäisches Übereinkommen über den Übergang

    6 Der Senat ist in seinem Beschluss vom 12. April 2016 (- 3 B 8/16 -, juris Rn. 11 ff. m. w. N.) noch davon ausgegangen, dass die Verantwortung hierfür gemäß Art. 2 Abs. 3 Europäisches Übereinkommen über den Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge vom 16. Oktober 1980 (künftig: EATRR) von der Tschechischen Republik auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen sei.

    Diese Sichtweise hat der Senat in seinem Beschluss vom 12. April 2016 (a. a. O. Rn. 13 f.) der Sache nach bereits bestätigt.

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