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   FG Düsseldorf, 11.09.2009 - 3 K 480/09 Kg   

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https://dejure.org/2009,7125
FG Düsseldorf, 11.09.2009 - 3 K 480/09 Kg (https://dejure.org/2009,7125)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.09.2009 - 3 K 480/09 Kg (https://dejure.org/2009,7125)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. September 2009 - 3 K 480/09 Kg (https://dejure.org/2009,7125)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Altersgrenze auf 26 Jahre für berücksichtigungsfähige Kinder mit Vollendung des 24. Lebensjahres im Veranlagungszeitraum 2006 für den Anspruch auf Gewährung von Kindergeld; Schutzwürdigkeit des Vertrauens und Ausmaß des ...

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4; ; EStG § 52 Abs. 40; ; EStG § 62; ; EStG § 63 Abs. 1; ; EStG § 70 Abs. 2; ; GG Art. 3; ; GG Art. 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Altersgrenze auf 26 Jahre für berücksichtigungsfähige Kinder mit Vollendung des 24. Lebensjahres im Veranlagungszeitraum 2006 für den Anspruch auf Gewährung von Kindergeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Altersgrenze auf 26 Jahre für berücksichtigungsfähige Kinder mit Vollendung des 24. Lebensjahres im Veranlagungszeitraum 2006 für den Anspruch auf Gewährung von Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Kindergeld für 26jährige Studenten

Besprechungen u.ä.

  • steuerberaten.de (Entscheidungsbesprechung)

    Altersabsenkung beim Kindergeld und Härtefall

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 153
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Niedersachsen, 18.11.2008 - 15 K 101/08

    Absenkung der Altersgrenze für Kinder in Berufsausbildung auf 25 Jahre als

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.09.2009 - 3 K 480/09
    Die Absenkung der Altersgrenze auf 25 Jahre verstößt weder gegen Artikel 6 Abs. 1 GG noch - aufgrund anderer Erwägungen - gegen den Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 GG (vgl. hierzu Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil vom 18.11.2008 15 K 101/08, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2009, 590; Finanzgericht München , Urteile vom 17.2.2009 12 K 1075/08, EFG 2009, 837 , vom 22.4.2009 9 K 3729/08 und vom 17.6.2009 1 K 3887/08, letztere zu finden unter [...]), was der Kläger auch nicht ausdrücklich in Frage stellt.

    Hinsichtlich des vom Kläger im Übrigen geltend gemachten Verstoßes gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes kann dahinstehen, ob die Absenkung der Altersgrenze der von der Rechtsprechung entwickelten Fallgruppe der unechten Rückwirkung von Gesetzen, die grundsätzlich zulässig ist, überhaupt zuzuordnen ist (verneinend: Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 18.11.2008 15 K 101/08 a.a.O).

    Insoweit ist zu Recht darauf zu verweisen, dass die Wahl der Berufsausbildung dem volljährigen Kind und nicht dem Kindergeldberechtigten zusteht und bereits aus diesem Grunde Zweifel daran bestehen, ob eine Disposition des Kindergeldberechtigten - mithin ein schutzwürdiges Vertrauen - überhaupt vorliegen kann (vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 18.11.2008 15 K 101/08 a.a.O.).

    Im Rahmen der wichtigen Lebensentscheidung, ob ein Studium aufgenommen wird, hat diese Frage kein entscheidendes Gewicht (vgl. hierzu auch Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil vom 18.11.2008 15 K 101/08 a.a.O.).

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.09.2009 - 3 K 480/09
    Er stellt damit einen Gehaltsbestandteil des Beamten dar (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 24.11.1998 2 BvL 26/91, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1999, 1013).
  • BFH, 24.03.2006 - III R 41/05

    Kein Anspruch auf (Differenz-)Kindergeld nach dem EStG bei Erwerbstätigkeit in

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.09.2009 - 3 K 480/09
    Vor diesem Hintergrund erweist sich die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung (erst) ab dem 1.7.2008 als gesetzmäßig, wobei sich die Beklagte im Hinblick auf die Gesetzesänderung zu Recht auf die Änderungsbefugnis nach § 70 Abs. 2 EStG stützt (vgl. hierzu auch das Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 24.03.2006 III R 41/05, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2008, 369).
  • FG München, 22.04.2009 - 9 K 3729/08

    Verfassungsmäßigkeit der Herabsetzung der Altersgrenze für den Bezug von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.09.2009 - 3 K 480/09
    Die Absenkung der Altersgrenze auf 25 Jahre verstößt weder gegen Artikel 6 Abs. 1 GG noch - aufgrund anderer Erwägungen - gegen den Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 GG (vgl. hierzu Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil vom 18.11.2008 15 K 101/08, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2009, 590; Finanzgericht München , Urteile vom 17.2.2009 12 K 1075/08, EFG 2009, 837 , vom 22.4.2009 9 K 3729/08 und vom 17.6.2009 1 K 3887/08, letztere zu finden unter [...]), was der Kläger auch nicht ausdrücklich in Frage stellt.
  • FG München, 17.02.2009 - 12 K 1075/08

    Herabsetzung der Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld ist verfassungsgemäß -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.09.2009 - 3 K 480/09
    Die Absenkung der Altersgrenze auf 25 Jahre verstößt weder gegen Artikel 6 Abs. 1 GG noch - aufgrund anderer Erwägungen - gegen den Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 GG (vgl. hierzu Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil vom 18.11.2008 15 K 101/08, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2009, 590; Finanzgericht München , Urteile vom 17.2.2009 12 K 1075/08, EFG 2009, 837 , vom 22.4.2009 9 K 3729/08 und vom 17.6.2009 1 K 3887/08, letztere zu finden unter [...]), was der Kläger auch nicht ausdrücklich in Frage stellt.
  • FG München, 17.06.2009 - 1 K 3887/08

    Kinderfreibetrag: Herabsetzung der Altersgrenze verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.09.2009 - 3 K 480/09
    Die Absenkung der Altersgrenze auf 25 Jahre verstößt weder gegen Artikel 6 Abs. 1 GG noch - aufgrund anderer Erwägungen - gegen den Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 GG (vgl. hierzu Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil vom 18.11.2008 15 K 101/08, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2009, 590; Finanzgericht München , Urteile vom 17.2.2009 12 K 1075/08, EFG 2009, 837 , vom 22.4.2009 9 K 3729/08 und vom 17.6.2009 1 K 3887/08, letztere zu finden unter [...]), was der Kläger auch nicht ausdrücklich in Frage stellt.
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