Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 04.02.2014

Rechtsprechung
   LG Freiburg, 06.12.2012 - 3 S 147/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42396
LG Freiburg, 06.12.2012 - 3 S 147/12 (https://dejure.org/2012,42396)
LG Freiburg, Entscheidung vom 06.12.2012 - 3 S 147/12 (https://dejure.org/2012,42396)
LG Freiburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - 3 S 147/12 (https://dejure.org/2012,42396)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Quotelung des Kostenerstattungsanspruchs gegen die Rechtsschutzversicherung bei gleichzeitiger Verurteilung wegen einer vorsätzlichen und einer fahrlässigen Straftat

  • strafrechtsiegen.de

    Kostentragung bei gleichzeitiger Verurteilung wegen Vorsatz- und Fahrlässigkeitstat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB § 5 Abs. 1 c
    Quotelung des Kostenerstattungsanspruchs gegen die Rechtsschutzversicherung bei gleichzeitiger Verurteilung wegen einer vorsätzlichen und einer fahrlässigen Straftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsschutzversicherung bei gleichzeitige Verurteilung wegen Vorsatz- und Fahrlässigkeitstat

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Oldenburg, 10.08.2005 - 3 U 30/05

    Anspruch gegen eine Rechtsschutzversicherung auf Begleichung von in einem

    Auszug aus LG Freiburg, 06.12.2012 - 3 S 147/12
    Ein vom Amtsgericht zitiertes Urteil des OLG Oldenburg (NJW-RR 2005, 1548f) betreffe einen nicht vergleichbaren Sachverhalt.

    Die zitierte Entscheidung des OLG Oldenburg (NJW-RR 2005, 1548f) befasst sich mit der hier irrelevanten Problematik, ob Versicherungsschutz besteht, wenn der Versicherungsnehmer wegen fahrlässigen Vollrauschs verurteilt wird und es sich bei der im Rausch begangenen Tat um ein Vorsatzdelikt handelt.

  • LG Karlsruhe, 27.08.1992 - 5 S 212/92

    Nötigung als Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschrift

    Auszug aus LG Freiburg, 06.12.2012 - 3 S 147/12
    Vielmehr führt eine am Wortlaut des § 2 i aa ARB orientierte Auslegung dazu, dass diese nur ausscheidbare Kosten erfasst, die bei der Verteidigung wegen des Fahrlässigkeitsdelikts nicht angefallen wären (entgegen LG Duisburg RuS 1997, 117; AG Marl RuS 1997, 337; LG Karlsruhe RuS 1993, 66).

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur bei gleichzeitiger Verurteilung wegen eines vorsätzlichen und wegen eines fahrlässigen Vergehens vertreten wird, den Kostenerstattungsanspruch des Versicherungsnehmers nach dem Gewicht der Taten zu quoteln (LG Duisburg RuS 1997, 117; AG Marl RuS 1997, 337 nach den gesetzlichen Strafrahmen; LG Karlsruhe RuS 1993, 66; Harbauer-Stahl, Rechtschutzversicherung, ARB 2000 § 2 Rn 277; Prölss/Martin-Armbrüster 28. Aufl., § 2 ARB 2008 Rn 47; wohl auch van Bühren/Plote, ARB, 2.Aufl., § 2 Rn 66) folgt die Kammer dem nicht.

  • LG Duisburg, 16.12.1996 - 22 T 249/96
    Auszug aus LG Freiburg, 06.12.2012 - 3 S 147/12
    Vielmehr führt eine am Wortlaut des § 2 i aa ARB orientierte Auslegung dazu, dass diese nur ausscheidbare Kosten erfasst, die bei der Verteidigung wegen des Fahrlässigkeitsdelikts nicht angefallen wären (entgegen LG Duisburg RuS 1997, 117; AG Marl RuS 1997, 337; LG Karlsruhe RuS 1993, 66).

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur bei gleichzeitiger Verurteilung wegen eines vorsätzlichen und wegen eines fahrlässigen Vergehens vertreten wird, den Kostenerstattungsanspruch des Versicherungsnehmers nach dem Gewicht der Taten zu quoteln (LG Duisburg RuS 1997, 117; AG Marl RuS 1997, 337 nach den gesetzlichen Strafrahmen; LG Karlsruhe RuS 1993, 66; Harbauer-Stahl, Rechtschutzversicherung, ARB 2000 § 2 Rn 277; Prölss/Martin-Armbrüster 28. Aufl., § 2 ARB 2008 Rn 47; wohl auch van Bühren/Plote, ARB, 2.Aufl., § 2 Rn 66) folgt die Kammer dem nicht.

  • AG Marl, 18.10.1995 - C 556/95
    Auszug aus LG Freiburg, 06.12.2012 - 3 S 147/12
    Vielmehr führt eine am Wortlaut des § 2 i aa ARB orientierte Auslegung dazu, dass diese nur ausscheidbare Kosten erfasst, die bei der Verteidigung wegen des Fahrlässigkeitsdelikts nicht angefallen wären (entgegen LG Duisburg RuS 1997, 117; AG Marl RuS 1997, 337; LG Karlsruhe RuS 1993, 66).

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur bei gleichzeitiger Verurteilung wegen eines vorsätzlichen und wegen eines fahrlässigen Vergehens vertreten wird, den Kostenerstattungsanspruch des Versicherungsnehmers nach dem Gewicht der Taten zu quoteln (LG Duisburg RuS 1997, 117; AG Marl RuS 1997, 337 nach den gesetzlichen Strafrahmen; LG Karlsruhe RuS 1993, 66; Harbauer-Stahl, Rechtschutzversicherung, ARB 2000 § 2 Rn 277; Prölss/Martin-Armbrüster 28. Aufl., § 2 ARB 2008 Rn 47; wohl auch van Bühren/Plote, ARB, 2.Aufl., § 2 Rn 66) folgt die Kammer dem nicht.

  • OLG Hamm, 02.10.2015 - 20 U 139/14

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung wegen Schäden Dritter aus

    Auf dieser Linie bewegt sich auch die neuere instanzgerichtliche Rechtsprechung (vgl. nur LG Karlsruhe, Urt. v. 23.05.2014, 9 S 460/13, juris, Rn. 12, VersR 2015, 100 = r+s 2014, 553 mit zustimmender Anm. Schimikowski, r+s 2014, 554 sowie zustimmender Anm. Schulz-Merkel, jurisPR-VersR 12/2014 Anm. 6).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 04.02.2014 - 3 S 147/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5198
VGH Baden-Württemberg, 04.02.2014 - 3 S 147/12 (https://dejure.org/2014,5198)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.02.2014 - 3 S 147/12 (https://dejure.org/2014,5198)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Februar 2014 - 3 S 147/12 (https://dejure.org/2014,5198)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Auslegungsfähigkeit der Parteibezeichnung in einer Klage- oder Antragsschrift; Keine Herleitung einer Antragsbefugnis einer nicht nach § 3 UmwRG anerkannten Umweltschutzvereinigung im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan aus Art. 9 Abs. 3 Aarhus-Konvention

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 78 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 2 Abs 1 UmwRG, § 3 UmwRG, § 1 Abs 7 BauGB
    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Rubrumsberichtigung bei irrtümlich falscher Parteibezeichnung; Antragsbefugnis für nicht anerkannte Umweltschutzvereinigung

  • rechtsportal.de

    VwGO § 47 Abs. 2 S. 1; UmwRG § 3; BauGB § 1 Abs. 7
    Auslegungsfähigkeit der Parteibezeichnung in einer Klage- oder Antragsschrift; Keine Herleitung einer Antragsbefugnis einer nicht nach § 3 UmwRG anerkannten Umweltschutzvereinigung im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan aus Art. 9 Abs. 3 Aarhus-Konvention

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Heidelberg: Die Gegner des Bebauungsplans "Eleonorenhaus" bleiben erfolglos

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Heidelberg - Die Gegner des Bebauungsplans "Eleonorenhaus" bleiben vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erfolglos

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Heidelberg: Die Gegner des Bebauungsplans "Eleonorenhaus" bleiben vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erfolglos

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Klage des NABU Heidelberg gegen den Bebauungsplan "Eleonorenhaus"

Papierfundstellen

  • VBlBW 2014, 468
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 05.09.2013 - 7 C 21.12

    Luftreinhalteplan; Luftqualitätsplan; Stickstoffoxid; Minimierungsgebot;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.2014 - 3 S 147/12
    An der Erheblichkeit der Anerkennung konnte nach dem gerichtlichen Hinweis vom 4.12.2013 auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5.9.2013 - 7 C 21.12 - vor dem Hintergrund der zwischen den Beteiligten umstrittenen Antragsbefugnis des Antragstellers 3 kein Zweifel bestehen.

    49 Zwar dürfte nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5.9.2013 (- 7 C 21.12 - NVwZ 2014, 64) davon auszugehen sein, dass Unionsrecht und Art. 9 Abs. 3 der Aarhus-Konvention in der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof (Urt. v. 8.3.2011 - C 240/09 - slowakischer Braunbär) gebieten, dass Umweltschutzvereinigungen unionsrechtlich fundiertes, zwingendes Umweltschutzrecht als eigenes subjektives Recht geltend machen können.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden (Urteil vom 5.9.2013, a.a.O.), dass weder Unionsrecht noch Art. 9 Abs. 3 der Aarhus-Konvention verlangen, dass sich jeder Umweltverband die öffentlichen Belange des Umweltschutzes zum eigenen Anliegen machen kann; Umweltverbände können nur dann Träger von materiellen subjektiven Rechten sein, wenn sie nicht nur Teil der allgemeinen Öffentlichkeit, sondern Teil der betroffenen Öffentlichkeit im Sinne von Art. 2 Nr. 5 der Aarhus-Konvention sind.

    Der bundesdeutsche Gesetzgeber hat aber mit § 3 UmwRG, an den auch die Rechtsbehelfsbefugnisse nach §§ 63, 64 BNatSchG anknüpfen, die Grundentscheidung getroffen, dass nur die nach § 3 UmwRG anerkannten Umweltschutzvereinigungen berechtigt sein sollen, vor Gericht geltend zu machen, dass dem Umweltschutz dienende Rechtsvorschriften verletzt worden seien (BVerwG, Urt. v. 5.9.2013, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.01.1993 - 7 B 158.92

    Klageänderung - Parteiwechsel - Auswechseln des Beklagten - Fristversäumnis -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.2014 - 3 S 147/12
    Eine subjektive Klagänderung ohne Einfluss auf die bereits eingetretene Rechtshängigkeit kommt nur beim Austausch des Beklagten einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage in Betracht, wenn der angefochtene belastende oder erstrebte begünstigende Verwaltungsakt schon mit der Erhebung der Klage eindeutig bezeichnet war (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 20.1.1993 - 7 B 158.92 - Buchholz 310 § 91 VwGO Nr. 24).

    Während im Verwaltungsstreitverfahren die Feststellung des richtigen Beklagten oft nicht einfach ist und die Erhebung einer fristgerechten Klage nach dem Willen des Gesetzgebers nicht an dieser Schwierigkeit scheitern soll, wie die in § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO gewährte Erleichterung bei der Bezeichnung des Beklagten belegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.1.1993, a.a.O), stellt das Erfordernis, die eigene Person zutreffend zu bezeichnen, für einen Kläger oder Antragsteller keine besondere Erschwernis dar.

  • EuGH, 08.03.2011 - C-240/09

    Lesoochranárske zoskupenie - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.2014 - 3 S 147/12
    49 Zwar dürfte nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5.9.2013 (- 7 C 21.12 - NVwZ 2014, 64) davon auszugehen sein, dass Unionsrecht und Art. 9 Abs. 3 der Aarhus-Konvention in der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof (Urt. v. 8.3.2011 - C 240/09 - slowakischer Braunbär) gebieten, dass Umweltschutzvereinigungen unionsrechtlich fundiertes, zwingendes Umweltschutzrecht als eigenes subjektives Recht geltend machen können.
  • BVerwG, 22.07.2010 - 4 B 22.10

    Zur nachträglichen Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen; Zulassungsanspruch aus

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.2014 - 3 S 147/12
    Eine bauplanerische Festsetzung tritt wegen Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt, und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (BVerwG, Beschl. v. 22.7.2010 - 4 B 22.10 - BauR 2010, 2060).
  • BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.2014 - 3 S 147/12
    Abwägungserheblich sind diejenigen privaten Belange, die in der konkreten Planungssituation einen städtebaulich relevanten Bezug haben; geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, gehören nicht dazu (st. Rspr. d. BVerwG, s. etwa Urt. v. 16.6.2011 - 4 CN 1.10 - DVBl 2011, 1414).
  • BVerwG, 20.07.2011 - 4 BN 22.11

    Nachbarsinteressen als Abwägungsmaterial bei Nutzungsänderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.2014 - 3 S 147/12
    Dieses Interesse ist nicht abwägungsbeachtlich (BVerwG, Beschl. v. 20.7.2011 - 4 BN 22.11 - BauR 2012, 76; BVerwG, Beschl. v. 20.8.1992 - 4 BN 3.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 69).
  • BVerwG, 20.09.2005 - 4 BN 46.05

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.2014 - 3 S 147/12
    Im Übrigen sind auch die Eigentümer von im Geltungsbereich des angefochtenen Bebauungsplans gelegenen Grundstücken nicht ausnahmslos antragsbefugt; wenden sie sich nur gegen Festsetzungen, die ihr Grundstück nicht betreffen, müssen sie vielmehr zur Begründung ihrer Antragsbefugnis eine mögliche Verletzung des Abwägungsgebots dartun und sich auf abwägungserhebliche eigene Belange berufen können (BVerwG, Beschl. v. 20.9.2005 - 4 BN 46.05 - BauR 2006, 352).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 881/06

    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.2014 - 3 S 147/12
    Die Anforderungen an ein Funktionsloswerden sind streng, von einer Funktionslosigkeit wird nur in äußerst seltenen Fällen die Rede sein können (Urt. des Senats vom 13.6.2007 - 3 S 881/06 - ESVGH 57, 227 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.12.2011 - 4 BN 34.11

    Antragsbefugnis eines Grundstückseigentümers, dessen Grundstücke außerhalb des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.2014 - 3 S 147/12
    Der Umstand, dass das Grundstück der Antragstellerin 1 im Gebiet des Bebauungsplans "M." liegt, der mit dem angefochtenen Plan für das Areal des E.-hauses geändert wird, ändert daran nichts (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschl. v. 8.12.2011 - 4 BN 34.11 - BRS 78 Nr. 75).
  • BGH, 24.01.2013 - VII ZR 128/12

    Auslegung der Klage: Beklagteneigenschaft bei tatsächlich gewolltem Vorgehen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.2014 - 3 S 147/12
    Von der fehlerhaften Parteibezeichnung zu unterscheiden ist dagegen die irrtümliche Benennung der falschen Person als Partei; diese wird Partei, weil es entscheidend auf den Willen des Klägers oder Antragstellers so, wie er objektiv geäußert ist, ankommt (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschl. v. 22.3.2001 - 8 B 262.00 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 20; BGH, Urt. v. 24.1.2013 - VII ZR 128/12 - BauR 2013, 634).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BGH, 15.01.2003 - XII ZR 300/99

    Geltendmachung einer Gesamthandsforderung durch eine BGB -Gesellschaft

  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BGH, 12.06.1989 - II ZR 246/88

    Entlastung von Gesellschaftsorganen; Mitwirkung an der Abstimmung;

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

  • BVerwG, 13.06.2001 - 6 A 1.01

    Verbot von "Blood & Honour Division Deutschland" und "White Youth"

  • BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 12.84

    Einwilligungserklärung - Beweiskraft - Wasserrecht - Nießbrauch -

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2007 - 5 ME 131/07

    Verpflichtung zur Folgeleistung einer Dienstantrittsaufforderung der

  • BVerwG, 22.03.2001 - 8 B 262.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verneinung des Vorliegens

  • BVerwG, 25.04.2001 - 4 B 31.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel infolge der

  • BVerwG, 05.05.1982 - 7 B 201.81

    Anforderungen an die Bezeichnung des Klägers in der verwaltungsgerichtlichen

  • OVG Thüringen, 26.01.2009 - 4 ZKO 553/08

    Ausbaubeiträge; Angabe und Ermittlung des richtigen Beklagten; Klageschrift;

  • BVerwG, 06.02.1990 - 9 B 498.89

    Anforderungen an die Bestimmtheit des Antrages - Pflicht zur Angabe des

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.11.2011 - 1 LB 13/11

    Denkmaleigenschaft eines Gebäudes

  • VG Neustadt, 17.02.2020 - 3 K 885/18

    Schadensersatzanspruch eines gemeindlichen Eigenbetriebes gegen eine

    Eine solche Berichtigung ist nur möglich, wenn eine Partei in der Klage- oder Antragsschrift erkennbar fehlerhaft bezeichnet worden ist (vgl. VGH BW, Urteil vom 4.2.2014 - 3 S 147/12).

    Die fehlerhafte Bezeichnung einer Partei schadet daher nicht, wenn in Anbetracht der Umstände keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich gewollten bestehen (vgl. VGH BW, Urteil vom 4.2.2014, a.a.O., m.w.N.) oder wenn nach dem Inhalt der Klage jedenfalls erkennbar ist, wer Partei sein soll und in welcher Parteirolle (vgl. Kopp/Schenke, a.a.O., § 82 Rn. 3 m.w.N.).

    Von der fehlerhaften Parteibezeichnung zu unterscheiden ist hingegen die irrtümliche Benennung der falschen Person als Partei; diese wird Partei, weil es entscheidend auf den Willen des Klägers, so, wie er objektiv geäußert ist, ankommt (vgl. VGH BW, Urteil vom 4.2.2014, a.a.O., m.w.N.).

    Nach diesen Grundsätzen liegt unabhängig davon, dass die insoweit in § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO gewährten Erleichterungen grundsätzlich ohnehin nur in Bezug auf eine unrichtige Bezeichnung der Beklagten zum Tragen kommen (vgl. VGH BW, Urteil vom 4.2.2014, a.a.O., m.w.N.) im vorliegenden Fall keine fehlerhafte Parteibezeichnung, sondern allenfalls eine irrtümliche Benennung der falschen Person als Partei vor.

    Denn die Rechtsfähigkeit ist im Verwaltungsprozess nicht Voraussetzung für die Beteiligungsfähigkeit, § 61 Nr. 2 VwGO (vgl. VGH BW, Urteil vom 4.2.2014, a.a.O., m.w.N.).

  • VG Karlsruhe, 21.12.2016 - 8 K 6501/16

    Untersagung von Baumfäll- und Rodungsarbeiten

    Dieses Verständnis des § 42 Abs. 2 VwGO analog dürfte sich aus dem unionsrechtlichen Effektivitätsgebot (Art. 4 Abs. 3 EUV) i.V.m. Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention, im Folgenden: AK) ergeben (vgl. dazu im Hinblick auf § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO BayVGH, Urteil vom 28.07.2016 - 14 N 15.1870, BeckRS 2016, 106534 Rn. 38; sowie VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.02.2014 - 3 S 147/12 -, juris Rn. 49; grundlegend vgl. BVerwG, Urteil vom 05.09.2013 - 7 C 21.12 -, NVwZ 2014, 64; EuGH, Urteil vom 08.03.2011 - C 240/09 - [slowakischer Braunbär], Slg. 2011, I-1255).
  • OVG Niedersachsen, 03.03.2015 - 4 LC 39/13

    Abweichungsentscheidung; Bagatellgrenze; charakteristische Art; Endentscheidung;

    Dabei kann dahinstehen, ob nunmehr davon auszugehen ist, dass das Unionsrecht einschließlich des Art. 9 Abs. 3 AK in der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof es gebietet, dass anerkannte Umweltschutzvereinigungen eine Verletzung von unionsrechtlich fundiertem, zwingendem Umweltschutzrecht im Klageweg gelten machen können (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4.2.2014 - 3 S 147/12 - Rn. 49 in juris, VBlBW 2014, 468), oder ob die Klagebefugnis anerkannter Umweltvereinigungen nach Maßgabe interpretationsfähiger Vorschriften des nationalen Rechts voraussetzt, dass unionsrechtlich fundiertes Umweltschutzrecht subjektive Rechte Einzelner begründet, das Klagerecht von Umweltverbänden, die nach § 3 UmwRG anerkannt sind, also an subjektiviertes Unionsrecht anknüpft und nur in dem Umfang besteht, in dem ein Klagerecht einer natürlichen Person zur Durchsetzung des Umweltrechts der Union gegeben ist (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 5.9.2013 - 7 C 21/12 -, BVerwGE 147, 312, Rn. 38 bis 50, und 12.11.2014 - 4 C 34.13 - Rn. 23 und 25), was in Bezug auf die hier einschlägigen, aus Art. 6 der FFH-Richtlinie hervorgegangenen nationalen Rechtsvorschriften des § 34 BNatSchG nicht der Fall ist (siehe hierzu die Ausführungen unter B) II.).
  • OVG Sachsen, 09.04.2015 - 1 C 26/14

    Normenkontrollverfahren; Braunkohlenplan; Tagebau Nochten; Antragsbefugnis;

    67 Selbst wenn die vom Antragsteller zu 1 mit Schreiben vom 19. Januar 2012 im Planverfahren geltend gemachten Umweltbelange ihm als "eigene", letztlich unionsrechtlich fundierte Rechte zum Schutz von Umwelt und Natur zugerechnet werden (etwa in Fortführung von BVerwG, Urt. v. 10. Oktober 2012 - 9 A 18.11 -, juris Rn. 12; Urt. v. 5. September 2013 - 7 C 21.12 -, juris Rn. 45 und VGH BW, Urt. v. 4. Februar 2014 - 3 S 147/12 -, juris Rn. 49) und das - im Beteiligungsverfahren vom Antragsteller zu 2 nicht schriftlich geltend gemachte - Interesse als umsiedlungsbetroffener Hauseigentümer und Einwohner von R...., von einer Devastierung des Dorfgebiets verschont zu bleiben, zum notwendigen Abwägungsmaterial für den angegriffenen Braunkohlenplan mit seinem begrenzten, eher dem - gem. § 16 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbaren - Ergebnis eines Raumordnungsverfahrens (§ 15 Abs. 1 ROG) vergleichbaren Regelungsgehalt gehörte, ist eine dem Abwägungsgebot (§ 7 Abs. 2 ROG) zu entnehmende Antragsbefugnis der Antragsteller nach Überzeugung des Normenkontrollsenats selbst in Anwendung der in der "rechtsschutzfreundlicheren" neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 14. Mai 2014 a. a. O.) entwickelten Maßstäbe zu verneinen.

    Dies gilt - wie oben bereits ausgeführt - auch dann, wenn ihm im Rahmen des raumordnerischen Abwägungsgebots als Umweltvereinigung ein eigenes, unionsrechtlich fundiertes Recht ("Umweltschutzrecht") außerhalb des Anwendungsbereichs des Umweltrechtsbehelfsgesetzes zugestanden wird, wie es der jüngsten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu einer "aus Unionsrecht und Art. 9 Abs. 3 Aarhus Konvention in der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof (Urt. v. 8 März 2011 - C 240/09 -,Slowakischer Braunbär")" abgeleiteten Antragsbefugnis (§ 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO) einer Umweltschutzvereinigung gegen einen Bebauungsplan (NK-Urt. v. 4. Februar 2014 - 3 S 147/12 -, juris Rn. 49) entspricht.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 3 S 2094/13

    Sondergebietsfestsetzung; Biogasanlage; Bewertung des Abwägungsmaterials;

    Dazu reicht es aus, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans in einem subjektiven Recht verletzt wird (BVerwG, Beschl. v. 17.12.2012 - 4 BN 19.12 - BauR 2013, 753; Urt. des Senats v. 4.2.2014 - 3 S 147/12 - VBlBW 2014, 468).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 10 A 4.14

    Normenkontrolle einer Außenbereichssatzung - Antragsbefugnis -

    Denn auch die Belange eines Nachbarn im Plangebiet sind in der Abwägung nur zu berücksichtigen, wenn sie in der konkreten Planungssituation einen städtebaulich relevanten Bezug haben; nicht abwägungsbeachtlich sind insbesondere geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. September 2005 - BVerwG 4 BN 46.05 -, juris Rn. 6 zum Bebauungsplan m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Februar 2014 - 3 S 147/12 -, juris Rn. 38; Gatz, jurisPR-BVerwG 26/2005 Anm. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2015 - 3 S 975/14

    Normenkontrolle des Nichteigentümers wegen Verletzung des Abwägungsgebots -

    Dazu reicht es aus, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans in einem subjektiven Recht verletzt wird (BVerwG, Beschl. v. 17.12.2012 - 4 BN 19.12 - BauR 2013, 753; Urt. des Senats v. 4.2.2014 - 3 S 147/12 - VBlBW 2014, 468).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2015 - 3 S 1547/13

    Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag der Grundstücksnachbarn gegen

    Dem steht - anders als die Antragsteller möglicherweise meinen - nicht entgegen, dass ihr Grundstück im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans "Karlsruher Straße/Juhe" der Antragsgegnerin vom 15.12.2008 liegt, der mit dem angefochtenen Bebauungsplan für die Grundstücke Flst.-Nr. ... (...) und ... (...) geändert wird (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschl. v. 8.12.2011 - 4 BN 34.11 - BRS 78 Nr. 75; Urt. des Senats v. 4.2.2014 - 3 S 147/12 - VBlBW 2014, 468).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2014 - 5 S 302/13

    Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen die Änderung eines

    Es ist daher die bisherige planungsrechtliche Situation mit der zukünftigen Situation zu vergleichen (zu einem solchen Fall vgl. auch VGH Baden-Württ., Urteil vom 29.01.2014 - 3 S 147/12 - juris Rn. 43.).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2023 - 1 KN 80/21

    Antragsbefugnis einer selbst nicht anerkannten Untergliederung eines anerkannten

    Es liege, anders als in einem vom VGH BW ( Urt. v. 4.2.2014 - 3 S 147/12 -, juris) entschiedenen Fall, lediglich eine von allen Beteiligten übersehene Falschbezeichnung vor, die durch Auslegung korrigierbar sei.

    Die Anerkennung nach § 3 UmwRG erstreckt sich nur auf die anerkannte Vereinigung, nicht auf ihre etwaigen Untergliederungen (VGH BW, Urt. v. 4.2.2014 - 3 S 147/12 -, juris Rn. 47); anderenfalls könnten die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 2 UmwRG , insbesondere die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit ( § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UmwRG ) umgangen werden.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2015 - 2 R 94/14

    Antragsbefugnis von anerkannten Umweltverbänden und Eigentümern von außerhalb

  • VerfGH Bayern, 16.11.2021 - 51-VI-20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen behördliche und gerichtliche Maßnahmen im

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2022 - 5 LB 15/19

    Personenbeförderungsrechtliche Konkurrentenklage um eine

  • OVG Niedersachsen, 19.11.2014 - 4 KN 251/11

    Anerkannte Naturschutzvereinigung; Antragsbefugnis; FFH-Verträglichkeitsprüfung;

  • VG Frankfurt/Oder, 24.10.2018 - 5 K 3943/17

    Rücknahme eines bestandskräftigen Anschlussbeitragsbescheides

  • VG Frankfurt/Oder, 08.03.2019 - 5 K 1679/15

    Erhebung von Entwässerungsgebühren anhand des modifizierten Trinkwassermaßstabs;

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2022 - 5 LB 13/19

    Personenbeförderungsrechtliche Konkurrentenklage um eine

  • VG Frankfurt/Oder, 08.06.2018 - 5 K 1786/15

    Wasserversorgungsbeitrag

  • OVG Sachsen, 23.09.2016 - 1 C 6/14

    Flugverfahren; Flugroute; Planfeststellungsbeschluss; Natura 2000-Gebiet;

  • VG Cottbus, 07.05.2015 - 3 L 224/15

    Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht

  • VG Frankfurt/Oder, 25.01.2019 - 5 K 1250/15

    Erhebung von Wasserversorgungsbeiträgen; Satzung als taugliche Rechtsgrundlage

  • VG München, 28.02.2020 - M 1 SN 19.5199

    Errichtung eines Nebengebäudes unter Teilabbruch eines vorhandenen Gebäudes

  • VG Frankfurt/Oder, 19.02.2020 - 5 K 2572/17
  • VG Frankfurt/Oder, 18.10.2019 - 5 K 68/16

    Erhebung von Anschlussbeiträgen für die Grundstücksentwässerung

  • VG Frankfurt/Oder, 18.10.2019 - 5 K 67/16

    Erhebung von Trinkwasseranschlussbeiträgen; echte Rückwirkung

  • VG Frankfurt/Oder, 15.06.2018 - 5 K 1204/15

    Wasserversorgungsbeiträge

  • VG Hamburg, 04.08.2022 - 17 E 2680/22

    Erfolgloser Eilantrag gegen den wegen Steuerschulden erfolgten Widerruf einer

  • VG Frankfurt/Oder, 29.11.2019 - 5 K 1931/17

    Festsetzung eines Schmutzwasseranschlussbeitrages

  • VG Frankfurt/Oder, 13.09.2019 - 5 K 1946/18

    Rechtmäßigkeit eines Bescheids zur Festsetzung eines Trinkwasseranschlussbeitrags

  • VG Frankfurt/Oder, 30.08.2019 - 5 K 2112/17

    Heranziehung zur Zahlung von Wasserversorgungsbeiträgen; echte Rückwirkung einer

  • VG Frankfurt/Oder, 30.08.2019 - 5 K 2109/17

    Rechtmäßigkeit eines Trinkwasseranschlussbeitragsbescheids für die Herstellung

  • VG Frankfurt/Oder, 25.01.2019 - 5 K 2011/18

    Wasserversorgungsbeiträge

  • VG Frankfurt/Oder, 25.01.2019 - 5 K 1421/15

    Erhebung von Wasserversorgungsbeiträgen; Satzung als taugliche Rechtsgrundlage

  • VG Frankfurt/Oder, 11.01.2019 - 5 K 1308/15

    Klage gegen Wasseranschlussbeiträge

  • VG Frankfurt/Oder, 25.05.2018 - 5 K 1243/15

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit; Entstehung der Beitragspflicht bei

  • VG Gelsenkirchen, 09.08.2017 - 12 K 5031/16

    Hochschule; Besoldungslast; Dienstherr; Passivrubrum; Berichtigung; Zuständige

  • VG Frankfurt/Oder, 30.08.2019 - 5 K 2111/17

    Rechtmäßigkeit eines Trinkwasseranschlussbeitragsbescheids für die Herstellung

  • VG Frankfurt/Oder, 30.08.2019 - 5 K 2110/17

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Schmutzwasseranlagenanschlussbeiträgen

  • VG Frankfurt/Oder, 26.07.2019 - 5 K 1272/15

    Rechtsmäßigkeit eines Schmutzwasseranschlussbeitragsbescheids

  • VG Frankfurt/Oder, 14.06.2019 - 5 K 1617/15

    Beitrag für den Anschluss eines Grundstücks an zentrale Trinkwasseranlage

  • VG Frankfurt/Oder, 25.01.2019 - 5 K 1805/15

    Wasserversorgungsbeiträge

  • VG Frankfurt/Oder, 25.01.2019 - 5 K 1769/15

    Erhebung von Wasserversorgungsbeiträgen; Satzung als taugliche Rechtsgrundlage

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