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   VGH Baden-Württemberg, 02.10.2019 - 3 S 1470/19   

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VGH Baden-Württemberg, 02.10.2019 - 3 S 1470/19 (https://dejure.org/2019,34885)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.10.2019 - 3 S 1470/19 (https://dejure.org/2019,34885)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Oktober 2019 - 3 S 1470/19 (https://dejure.org/2019,34885)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fußballstadion; Bundesliga; Baugenehmigung; Befangenheit von Amtsträgern; Bestimmtheit; Drittschutz; Immissionsschutz; Sportlärm; Seltenes Ereignis; Park- oder Parksuchverkehr; Rücksichtnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Genehmigung eines Großbauvorhabens: Häufige Besprechungen sind kein Befangenheitsgrund!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Freiburg: Spielbetrieb im neuen SC-Stadion während der Ruhezeiten und der Nachtzeit untersagt

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    SC Freiburg darf das sich im Bau befindliche neue Stadion nicht während der Ruhezeiten und der Nachtzeit für Spielbetrieb bzw. Fußballspiele nutzen

  • lto.de (Pressebericht, 24.10.2019)

    VGH untersagt SC Freiburg Stadionnutzung: Abendspiele vor dem Aus?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Besorgnis der Befangenheit in einem Baugenehmigungsverfahren

  • spiegel.de (Pressemeldung, 23.10.2019)

    SC Freiburg darf neues Stadion nicht abends nutzen

  • spiegel.de (Pressebericht, 24.10.2019)

    Urteil zum Freiburger Stadion: Viel Nichts um Lärm

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 580
  • NVwZ-RR 2021, 15
  • DVBl 2020, 445
  • DÖV 2020, 77
  • ZfBR 2020, 77 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (36)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2019 - 5 S 1913/18

    Baurecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.10.2019 - 3 S 1470/19
    7. Liegt der Standort einer geplanten Sportanlage in einer unter dem Aspekt des Lärmschutzes so kritischen Nähe zu Wohnhäusern, dass es fraglich sein kann, ob die Geräuschimmissionen die für die Betroffenen maßgebende Zumutbarkeitsgrenze überschreiten, so ist es in materieller Hinsicht erforderlich, dass aus Gründen der Bestimmtheit der Baugenehmigung festgelegte Immissionsgrenzwerte die Einhaltung der Nachbarrechte der Betroffenen sicherstellen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 30.1.2019 - 5 S 1913/18 - juris).

    Allerdings können sich Nachbarn mit Erfolg gegen die Unbestimmtheit einer Baugenehmigung wenden, soweit davon Regelungen betroffen sind, die dem Schutz ihrer nachbarlichen Interessen dienen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.10.1995 - 5 S 268/95 - juris; Urt. v. 09.02.1993 - 5 S 1650/92 - ESVGH 43, 142), sich also die Unbestimmtheit gerade auf Merkmale des Vorhabens bezieht, deren genaue Festlegung zum Schutz ihrer subjektiven Rechte erforderlich sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.1.2019 - 5 S 1913/18 - juris).

    Eine hinreichende Bestimmtheit i. S. des § 37 Abs. 1 LVwVfG liegt vor, wenn der Adressat des Verwaltungsakts in der Lage ist, zu erkennen, was von ihm gefordert wird, und zwar dergestalt, dass der behördliche Wille keiner unterschiedlichen subjektiven Bewertung zugänglich ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.1.2019, a. a. O.).

    Dabei ist entsprechend § 133 BGB der objektive Erklärungsgehalt aus der Sicht des Adressaten (vgl. auch hierzu (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.1.2019, a. a. O.) bzw. hier des Nachbarn maßgebend.

    Unter welchen Voraussetzungen die von einer Anlage ausgehenden Geräuscheinwirkungen in diesem Sinne schädlich sind, wird für die Errichtung und den Betrieb von Sportanlagen - hier insbesondere den genehmigten Trainings- und Spielbetrieb - durch die auf der Grundlage des § 23 Abs. 1 BImSchG erlassene Sportanlagen-Lärmschutzverordnung (18. BImSchV) und für die übrigen Anlagengeräusche - hier die genehmigten sog. Drittveranstaltungen - durch die auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm konkretisiert (zu ersterem BVerwG, Beschl. v. 8.11.1994, a. a. O. und zu letzterem VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.1.2019, a. a. O., m. w. N).

    Zu Recht hat der Antragsgegner daher das gestattete Ausmaß der Geräuschimmissionen durch Nebenbestimmungen (§ 36 LVwVfG) festgelegt (vgl. zu Anlagen i. S. der TA Lärm VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.1.2019 a. a. O., m. w. N.).

    Darüber hinaus ist es in einem solchen Fall in materieller Hinsicht erforderlich, dass die festgelegten Immissionsgrenzwerte die Einhaltung der Nachbarrechte der Betroffenen, hier also der für die Antragsteller maßgebenden Zumutbarkeitsgrenzen, sicherstellen (vgl. auch hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.1.2019 a. a. O., m. w. N.; BayVGH, Urt. v. 18.7.2002 - 1 B 98.2945 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 3 S 321/11

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für das Weststadion Freiburg

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.10.2019 - 3 S 1470/19
    In solchen Fällen kann die Konfliktlage bauplanungsrechtlich nur durch eine an der konkreten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der jeweils betroffenen Grundstückseigentümer orientierten Abwägung bewältigt werden (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, Urt. v. 3.7.2012 - 3 S 321/11 - juris).

    In solchen Fällen kann die Konfliktlage bauplanungsrechtlich nur durch eine an der konkreten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der jeweils betroffenen Grundstückseigentümer orientierten Abwägung bewältigt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 3.7.2012 - 3 S 321/11 - juris).

    Jedoch führt es zu einer planungsrechtlichen Vorbelastung (vgl. zu diesem Gesichtspunkt VGH Bad.-Württ., Urt. v. 3.7.2012, a. a. O.) der Grundstücke der Antragstellerinnen Ziff. 1, Ziff. 3 und Ziff. 5. Denn das Lärmschutzniveau dieses Gebiets mit vorgesehenen Institutsgebäuden und Wohnheimen für Studierende entspricht nicht demjenigen eines allgemeinen Wohngebiets.

    Während nach alledem den Antragstellern Ziff. 2, Ziff. 4 und Ziff. 6 die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV für allgemeine Wohngebiete zu Gute kommen dürften, ist nach aller Voraussicht bezüglich der Antragstellerinnen Ziff. 1, Ziff. 3 und Ziff. 5 als Eigentümer von am östlichen Rand des Wohngebiets gelegenen Grundstücken ein Zwischenwert der um jeweils 5 dB(A) differierenden Richtwerte der 18. BImschV für allgemeine Wohngebiete und für - unter anderem auch dem Wohnen dienende (§ 6 Abs. 1 Baunutzungsverordnung) - Mischgebiete zu bilden (vgl. wiederum VGH Bad.-Württ., Urt. v. 3.7.201, a. a. O.).

  • BVerwG, 08.11.1994 - 7 B 73.94

    Immissionsschutzrecht: Verbindlichkeit der Richtwerte der 18. BimSchV für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.10.2019 - 3 S 1470/19
    Die Schwelle der Unzumutbarkeit entspricht dabei der schädlicher Umwelteinwirkungen i. S. des § 3 Abs. 1 BImSchG (BVerwG, Urt. v. 30.09.1983, a. a. O), die nach Maßgabe des § 22 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BImSchG, soweit nach dem Stand der Technik vermeidbar, durch die Errichtung der Anlage zu verhindern sind, und soweit sie nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, auf ein Mindestmaß beschränkt werden müssen (zur Anwendbarkeit dieser immissionsschutzrechtlichen Grundsätze auf das öffentlich-rechtliche Nachbarschaftsverhältnis im Baurecht vgl. BVerwG, Urt. v. 19.1.1989 - 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197/199 f.; Beschl. v. 8.11.1994 - 7 B 73.94 - UPR 1995, 108).

    Unter welchen Voraussetzungen die von einer Anlage ausgehenden Geräuscheinwirkungen in diesem Sinne schädlich sind, wird für die Errichtung und den Betrieb von Sportanlagen - hier insbesondere den genehmigten Trainings- und Spielbetrieb - durch die auf der Grundlage des § 23 Abs. 1 BImSchG erlassene Sportanlagen-Lärmschutzverordnung (18. BImSchV) und für die übrigen Anlagengeräusche - hier die genehmigten sog. Drittveranstaltungen - durch die auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm konkretisiert (zu ersterem BVerwG, Beschl. v. 8.11.1994, a. a. O. und zu letzterem VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.1.2019, a. a. O., m. w. N).

    Für abweichende tatrichterliche Einzelfallbewertungen lässt die Sportanlagen-Lärmschutzverordnung insoweit keinen Raum (BVerwG, Beschl. v. 8.11.1994, a. a. O.).

  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.10.2019 - 3 S 1470/19
    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.12.199, a. a. O.).

    Zwar spielt es bei der Gewichtung der widerstreitenden Interessen des Rücksichtnahmebegünstigten einerseits und des Rücksichtnahmepflichtigen andererseits eine Rolle, ob das Vorhaben grundsätzlich zulässig und nur ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen nicht zuzulassen ist, oder ob es - umgekehrt - an sich unzulässig ist und nur ausnahmsweise zugelassen werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.12.1996 - 4 B 215.96 - NVwZ-RR 1997, 516 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.1993 - 5 S 1650/92

    Zur Klagebefugnis des Bauherrn bei Nichtbescheidung eines Nachbarwiderspruchs -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.10.2019 - 3 S 1470/19
    Allerdings können sich Nachbarn mit Erfolg gegen die Unbestimmtheit einer Baugenehmigung wenden, soweit davon Regelungen betroffen sind, die dem Schutz ihrer nachbarlichen Interessen dienen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.10.1995 - 5 S 268/95 - juris; Urt. v. 09.02.1993 - 5 S 1650/92 - ESVGH 43, 142), sich also die Unbestimmtheit gerade auf Merkmale des Vorhabens bezieht, deren genaue Festlegung zum Schutz ihrer subjektiven Rechte erforderlich sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.1.2019 - 5 S 1913/18 - juris).

    Zum anderen verweisen die Antragsteller für ihre Einschätzung, bei den Ausnahmen nach § 6 18. BImSchV handle es sich um einen zentralen Gesichtspunkt der Genehmigung, der nicht abschließend beantwortet worden sei, weshalb die Anforderungen an eine hinreichend konkretisierte Festlegung zulässiger Nutzungsmöglichkeiten der baulichen Anlage nicht erfüllt seien, nach aller Voraussicht zu Unrecht auf das Urteil des 5. Senats des beschließenden Gerichtshofs vom 9.2.1993 - 5 S 1650/92 - (ESVGH 43, 142).

  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.10.2019 - 3 S 1470/19
    Die Bezugnahme der Baugenehmigung auf Anträge und Antragsunterlagen ist unter Bestimmtheitsaspekten regelmäßig unbedenklich zulässig (wie BVerwG, Urt. v. 25.4.2001 - 6 C 6/00 - NVwZ 2001, 1399).

    Die Bezugnahme auf Anträge und Antragsunterlagen ist aber unter Bestimmtheitsaspekten regelmäßig unbedenklich zulässig, da es ausreicht, wenn sich die Regelung aus dem gesamten Inhalt des Bescheides, insbesondere seiner Begründung sowie den weiteren, den Beteiligten bekannten oder ohne weiteres erkennbaren Umständen, unzweifelhaft erkennen lässt (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.4.2001 - 6 C 6.00 - NVwZ 2001, 1399).

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.10.2019 - 3 S 1470/19
    Für Belästigungen und Störungen durch Umwelteinwirkungen, hier die von dem genehmigten Vorhaben hervorgerufenen Lärmimmissionen, legt das Bundesimmissionsschutzgesetz das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht grundsätzlich allgemein fest (vgl. BVerwG, Urte. v. 30.9.1983 - 4 C 74.78 - BVerwGE 68, 58 und v. 23.09.1999 - 4 C 6.98 - BVerwGE 109, 314, m. w. N.).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.10.2019 - 3 S 1470/19
    Die Schwelle der Unzumutbarkeit entspricht dabei der schädlicher Umwelteinwirkungen i. S. des § 3 Abs. 1 BImSchG (BVerwG, Urt. v. 30.09.1983, a. a. O), die nach Maßgabe des § 22 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BImSchG, soweit nach dem Stand der Technik vermeidbar, durch die Errichtung der Anlage zu verhindern sind, und soweit sie nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, auf ein Mindestmaß beschränkt werden müssen (zur Anwendbarkeit dieser immissionsschutzrechtlichen Grundsätze auf das öffentlich-rechtliche Nachbarschaftsverhältnis im Baurecht vgl. BVerwG, Urt. v. 19.1.1989 - 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197/199 f.; Beschl. v. 8.11.1994 - 7 B 73.94 - UPR 1995, 108).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.10.2019 - 3 S 1470/19
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, das Eigentümer von Wohngrundstücken am Rande des Außenbereichs nicht damit rechnen können, dass in ihrer Nachbarschaft keine emittierenden Nutzungen oder höchstens ebenfalls nur eine Wohnnutzung entsteht; sie dürfen nur darauf vertrauen, dass keine mit der Wohnnutzung unverträgliche Nutzung entsteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 N 6.88 - DVBl 1991, 442 ff.).
  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 CN 4.98

    Bebauungsplan; Sportplatzerweiterung; Sportanlage; Sportlärm;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.10.2019 - 3 S 1470/19
    Dies gilt insbesondere angesichts des Umstandes, dass - wie vom Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt - der Unterschied zwischen allgemeinem und reinem Wohngebiet nur gradueller, nicht aber prinzipieller Art und so gering ist, das es nur weniger (baulicher oder Nutzungs-)Änderungen an einzelnen Gebäuden bedarf, um aus dem faktisch reinen ein faktisch allgemeines Wohngebiet entstehen zu lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.8.1999 - 4 CN 4.98 - BVerwGE 109, 246 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2017 - 8 B 396/17

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2008 - 3 S 2773/07

    Verletzung des Rücksichtnahmegebotes durch fehlende Stellplätze - hier verneint

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 3 S 547/06

    Vorhaben der Gemeinde gem § 48 Abs 2 S 1 BauO BW; Erteilung einer Baugenehmigung

  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

  • VGH Bayern, 18.07.2002 - 1 B 98.2945

    Anforderungen an Maßnahmen zur Sicherung der Nachbarrechte bei Überschreiten der

  • VGH Bayern, 24.08.2007 - 22 B 05.2870

    Immissionsschutzrecht: Schwimmbäder als Sportanlagen // Schwimmbad; Freibad;

  • BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 64.07

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Planfeststellungsbehörde; örtliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2013 - 2 A 3009/11

    Bestimmtheitsanforderungen an eine Baugenehmigung

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2008 - 8 S 2748/06

    Nachbarklage gegen die baurechtliche Genehmigung der Nutzung einer bestehenden

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2015 - 10 S 1773/15

    Vorläufiger Rechtsschutz - nachbarlicher Abwehranspruch gegen eine

  • BVerwG, 09.10.1991 - 4 B 176.91

    Bauplanungsrecht: Keine Privilegierung eines Golfplatzes im Außenbereich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - 7 B 1647/08

    Paragon-Arena kann vorläufig weiter genutzt werden

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1995 - 5 S 268/95

    Nachbarklage gegen Sportanlage - Verletzung des Rücksichtnahmegebotes wegen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2010 - 10 S 31.09

    Planübergreifender Nachbarschutz; allgemeines Wohngebiet/Kerngebiet; Errichtung

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1995 - 3 S 2514/94

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Änderung der Sach- und Rechtslage; Beurteilung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2016 - 8 A 2710/13

    Planübergreifender Drittschutz durch Festsetzungen in Bebauungsplänen zugunsten

  • VGH Bayern, 09.05.2016 - 2 AS 16.420

    Antrag auf Abänderung eines Beschlusses betreffend außerschulischer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2011 - 2 A 2581/09

    Nachbarklage gegen Energieteam Arena in Paderborn bleibt ohne Erfolg

  • OVG Niedersachsen, 21.11.2005 - 9 ME 301/05

    Außenbereich; Freizeitlärmrichtlinie; Lärmimmission; Skateranlage;

  • VGH Bayern, 25.03.2004 - 20 B 03.2225
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 8 S 534/15

    Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlage - Lärm und Schattenwurf

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2018 - 10 S 1681/17

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für 3 Windenergieanlagen

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 3 S 373/16

    Interessenabwägung in Fällen der Drittanfechtung; Reichweite des

  • VG Freiburg, 29.04.2019 - 10 K 6482/18

    Kein Baustopp für SC-Fußballstadion

  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.1998 - 5 S 1830/97

    Jägerprüfung: Besorgnis der Befangenheit von prüfenden Jagdpächtern;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 3 S 2948/19

    Baugenehmigung für ein Bundesliga-Fußballstadion in Freiburg; Lärmbelästigung

    Der Beschluss des 3. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 2. Oktober 2019 - 3 S 1470/19 - wird in seinem Entscheidungsausspruch in der Sache sowie hinsichtlich der Kostenentscheidung wie folgt geändert:.

    Der beschließende Senat hat daraufhin mit Beschluss vom 2.10.2019 - 3 S 1470/19 - die Entscheidung des Verwaltungsgerichts geändert und die aufschiebende Wirkung der Klagen der Antragsteller gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung des Antragsgegners vom 15.11.2018 hinsichtlich der genehmigten Nutzung des Stadions für Fußballspiele in den täglichen Ruhezeiten zwischen 20:00 Uhr und 22:00 Uhr, den sonntäglichen Ruhezeiten zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr und in der Nachtzeit ab 22:00 Uhr angeordnet.

    Im Übrigen, also hinsichtlich der Errichtung des Fußballstadions samt Nebenanlagen, der Nutzung des Stadions für Fußballspiele an Werk- und Sonntagen tags außerhalb der Ruhezeiten und für Drittveranstaltungen sowie hinsichtlich der Nutzung des Trainingsgeländes, ist es durch den die Beschwerden der Antragsteller zurückweisenden Beschluss des Senats vom 2.10.2019 - 3 S 1470/19 - unanfechtbar abgeschlossen.

    Der dem Begehren der Antragsteller insoweit insgesamt stattgebende Beschluss des Senats vom 2.10.2019 - 3 S 1470/19 - ist mithin gemäß § 152a Abs. 5 Satz 4 VwGO i. V. mit § 343 ZPO zu ändern, soweit die Beschwerden zurückzuweisen sind; im Übrigen ist er aufrechtzuerhalten.

  • VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19

    Eilantrag eines Umweltverbands gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Denn ohne die Abklärung von Detailfragen und gegebenenfalls die Vornahme von Änderungen der Genehmigungsunterlagen durch den Vorhabenträger werden sich derartige Großvorhaben wohl nur im Ausnahmefall durchführen lassen (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.10.2019 - 3 S 1470/19 -, juris; Beschluss vom 04.10.2018 - 10 S 1639/17 -, juris).

    Der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg zufolge (Beschluss vom 02.10.2019 - 3 S 1470/19 -, juris) wird die gebotene Unparteilichkeit nämlich jedenfalls dann außer Acht gelassen, wenn der Vorhabenträger gewissermaßen "mit am Entscheidungstisch" sitzt.

    Ohnehin wäre zu berücksichtigen, dass eine etwaige Besorgnis der Befangenheit von am Genehmigungsverfahren beteiligten Amtsträgern i. S. des § 21 LVwVfG auch mit Blick auf die Regelung in § 46 LVwVfG (ggf. i.V.m. § 4 Abs. 1a, Abs. 5 UmwRG) voraussichtlich auch nur dann zu einer Verletzung des Antragstellers in eigenen Rechten bzw. einer ihm zugeordneten wehrfähigen Rechtsposition führen könnte, wenn und soweit die Genehmigungsentscheidung insoweit (auch) gegen entsprechend vom Prüfungsumfang erfasstes materielles Recht verstößt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.10.2019 - 3 S 1470/19 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2022 - 9 S 3232/21

    Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der schulnutzenden

    Denn diese Besorgnis bezieht sich stets auf die unparteiische Amtsausübung eines Amtswalters, nicht auf die Tätigkeit einer gesamten Behörde (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.10.2019 - 3 S 1470/19 -, juris Rn. 13).
  • VG Sigmaringen, 08.07.2020 - 5 K 872/18

    Nachbarklage gegen die Nutzungsänderung eines Geschäftshauses als Gastronomie-

    Dass die Baugenehmigung insoweit - mit ihrem maßgeblichen zuletzt verfügten Inhalt und dabei zudem bezogen auf Merkmale des Vorhabens, deren genaue Festlegung gerade zum Schutz subjektiver Rechte Dritter erforderlich ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.01.2019 - 5 S 1913/18 -, juris; Beschluss vom 02.10.2019 - 3 S 1470/19 -, NVwZ-RR 2020, 580, m.w.N.) - nicht hinreichend bestimmt wäre, vermag die Kammer nicht anzunehmen.

    Grenzwertfestsetzungen in einer Baugenehmigung sind beispielsweise dann nicht geeignet, den schützenswerten Belangen des Nachbarn ausreichend Rechnung zu tragen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die festgesetzten Werte nicht eingehalten werden können, sodass die Genehmigung in einem solchen Fall wegen nur formaler Berücksichtigung nachbarschützender Belange rechtswidrig sein kann (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.10.2019 - 3 S 1470/19 -, NVwZ-RR 2020, 580, m.w.N.; Urteil vom 29.01.2008 - 8 S 2748/06 -, VBlBW 2008, 377).

    Die Beifügung der genannten auflösenden Bedingung ist schon wegen ihrer Unbestimmtheit rechtswidrig, verletzt die Kläger, zu deren Schutz (zu Recht) die Beschränkung in Nummer 1 Satz 1 des Widerspruchsbescheids verfügt wurde (vgl. abermals VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.01.2019 - 5 S 1913/18 -, juris; Beschluss vom 02.10.2019 - 3 S 1470/19 -, NVwZ-RR 2020, 580, m.w.N.), damit in ihren Rechten und ist daher aufzuheben.

  • VG München, 12.10.2020 - M 8 K 18.3809

    Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Gaststätte in einen gastronomischen

    c) Die streitgegenständliche Baugenehmigung vom 28. Juni 2018 verstößt jedoch -auch in der Fassung des Nachgangsbescheids vom 9. März 2020 - gegen das im Gebot des Einfügens gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB verankerte und gerade auch dem Schutz der Klägerin dienende Rücksichtnahmegebot (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2002 - 1 B 98.2945 - juris Rn. 49; U.v. 16.11.2006 - 26 B 03.2486 - juris Rn. 29; vgl. auch VGH Mannheim, B.v. 30.1.2019 - 5 S 1913/18 - juris Rn. 38 und B.v. 2.10.2019 - 3 S 1470/19 - juris Rn. 71, der in einem ähnlichen Fall lediglich allgemein von der Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung ausgeht) bzw. ist im Hinblick auf das Rücksichtnahmegebot und damit in nachbarrechtlich relevanter Weise unbestimmt (vgl. BayVGH, B.v. 2.10.2012 - 2 ZB 12.1898 - juris Rn. 8; VGH Kassel, B.v. 30.1.2012 - 4 B 2379/11 - juris Rn. 5 ff.), weil nicht erkennbar ist, ob bzw. dass die im Nachgangsbescheid erlassenen zusätzlichen immissionsschutzrechtlichen Auflagen bei Umsetzung bzw. Ausübung der genehmigten Nutzung tatsächlich eingehalten werden können und damit geeignet sind, den schützenswerten Belangen der Klägerin ausreichend Rechnung zu tragen, d. h. insbesondere die der neuen Nutzung der streitgegenständlichen Räumlichkeiten zuzurechnenden Lärmemissionen wirkungsvoll auf ein der Klägerin zumutbares Maß zu begrenzen (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2002 - 1 B 98.2945 - juris Rn. 48 f., 53) und damit sicherzustellen, dass die durch die Baugenehmigung vom 28. Juni 2018 in der Fassung des Nachgangsbescheids vom 9. März 2020 nur solche Nutzungen erlaubt sind, die geschützte Rechte der Klägerin nicht beeinträchtigen können (vgl. VG Schleswig, B.v. 28.5.2018 - 2 B 6.18 - juris Rn. 22).

    Derartige, trotz auf das Gegenteil hindeutender Anhaltspunkte nicht auf ihre tatsächliche Einhaltbarkeit geprüfte Richtwertfestsetzungen sind nicht geeignet, den schützenswerten Belangen des Nachbarn ausreichend Rechnung zu tragen (vgl. VGH Mannheim, B.v. 2.10.2019 - 3 S 1470/19 - juris Rn. 71).

    cc) Vorliegend hat die Beklagte zwar - wie an sich bereits bei Erlass der Baugenehmigung vom 28. Juni 2018 geboten (vgl. VGH Mannheim, B.v. 30.1.2019 - 5 S 1913/18 - juris Rn. 36; B.v. 2.10.2019 - 3 S 1470/19 - juris Rn. 70) - zumindest im Nachgangsbescheid vom 9. März 2020 zur Baugenehmigung vom 28. Juni 2018 in den Auflagen 1.1.1 und 1.1.2 nach Art. 36 Abs. 2 Nr. 4 BayVwVfG i.V.m. Art. 54 Abs. 2 BayBO Immissionsrichtwerte von tagsüber 54 dB(A) und von nachts 39 dB(A) am gemäß Ziffer 2.3 TA Lärm maßgeblichen Immissionsort des Anwesens der Klägerin (* ...straße 16) bzw. von tagsüber 35 dB(A) und von nachts 25 dB(A) in schutzbedürftigen Räumen, die mit den streitgegenständlichen Räumen und Betriebseinrichtungen baulich verbunden sind, festgesetzt.

    10 eine Festsetzung "ins Blaue hinein", die zwar scheinbar und formal die nachbarschützenden Rechte berücksichtigt (vgl. VGH Mannheim, B.v. 2.10.2019 - 3 S 1470/19 - juris Rn. 71), bei der jedoch die Begrenzung der Lärmimmissionen in der Sache nur auf dem Papier steht (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2002 - 1 B 98.2945 - juris Rn. 49; VGH Kassel, B.v. 30.1.2012 - 4 B 2379/11 - juris Rn. 7).

  • VG Ansbach, 09.11.2023 - AN 17 K 20.02407

    Dritanfechtungsklage gegen Baugenehmigung für SB-Waschanlage (erfolglos),

    Der Drittbetroffene hat damit grundsätzlich nur einen Anspruch auf Schutz seiner materiell-rechtlichen Rechtsposition (vgl. BayVGH, U.v. 2.5.2017 - 1 B 15.1575 - juris Rn. 18; VGH BW, B.v. 2.10.2019 - 3 S 1470/19 - juris Rn. 39 f.; VG Bremen, U.v. 8.6.2022 - 1 K 1634/20 - juris Rn. 45 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2022 - 14 S 3815/21

    Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von zwei Windenergieanlagen;

    Dies entspricht der gängigen Rechtsprechung insbesondere zum Umfang der Inzidentprüfung von Bebauungsplänen bei der Überprüfung von Baugenehmigungen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.10.2015 - 10 S 1773/15 - juris Rn. 12; vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.10.2019 - 3 S 1470/19 - juris Rn. 42; OVG NRW, Beschlüsse vom 19.01.2009 - 10 B 1687/08 - juris Rn. 12 und 13.01.2014 - 10 B 1323/13 - juris Rn. 4; SächsOVG, Beschlüsse vom 28.09.2012 - 1 B 313/12 - juris Rn. 9 und 10.03.2015 - 1 B 298/14 - juris Rn. 17; HessVGH, Beschluss vom 25.10.2017 - 3 B 1572/17 - juris Rn. 6; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 16.10.2006 - 15 CS 06.2184 - juris Rn. 15 und OVG Saarland, Beschluss vom 10.05.2012 - 2 B 48/12 - juris Rn. 25 sowie (zu abgabenrechtlichen Normen) NdsOVG, Beschluss vom 24.11.2006 - 8 ME 152/06 - juris Rn. 4 und OVG B.-Bbg., Beschluss vom 20.02.2008 - OVG 9 S 26.07 - juris Rn. 4).
  • VG Freiburg, 06.02.2020 - 6 K 4494/19

    Prozessführungsbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft - Unzuständigkeit

    Voraussetzung für einen erfolgreichen Nachbarrechtsstreit ist vielmehr stets eine Verletzung materieller Abwehrrechte des Nachbarn durch die Baugenehmigung, wie sie erteilt worden ist (vgl. für § 48 Abs. 2 LBO: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.12.1998 - 5 S 1548/98 -, Rn. 6, juris; vgl. für § 21 LVwVfG: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.10.2019 - 3 S 1470/19 -, Rn. 39, juris).

    Als rücksichtslos kann ein Mangel an notwendigen Stellplätze (nur) dann gerügt werden, wenn dieser Mangel und der durch ihn bewirkte parkende Verkehr und Parksuchverkehr den Nachbarn in der Wohnnutzung seines Grundstücks unzumutbar beeinträchtigt, insbesondere durch Lärm- und Abgaseinwirkungen oder etwa eine zeitlich wesentliche Verhinderung des Zugangs (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.11.2016 - 5 S 2291/15 -, Rn. 51, juris; Beschl. v. 02.10.2019 - 3 S 1470/19 -, Rn. 102 ff., juris).

  • VG Freiburg, 12.12.2023 - 2 K 3207/23

    Öffentliches Baurecht: Einstweiliger Rechtsschutz einer Gemeinde gegen die

    Dieser Verfahrensmangel schlägt gegenwärtig auch durch, weil die Antragstellerin voraussichtlich auch in ihren materiellen Rechten in Gestalt ihrer kommunalen Planungshoheit aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG i.V.m. §§ 36, 35 BauGB (vgl. hierzu unten, II.2.b)) sowie ihren Verfahrensrechten nach § 54 Abs. 4 Satz 6 und 7 LBO 2019 (vgl. hierzu oben, II.2.a)aa)(2)) verletzt ist (vgl. zu diesen Voraussetzungen im Falle eines Nachbarrechtsbehelfs VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.10.2019 - 3 S 1470/19 - juris Rn. 39; VG Freiburg, Beschluss vom 06.02.2020 - 6 K 4494/19 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 27.11.2019 - 15 CS 19.1906

    Zumutbarkeit von Biergartenlärm

    f) Ob unter Berücksichtigung der von den Antragstellern vorgelegten Lichtbilder zur Parksituation die angegriffenen Baugenehmigungen zur Nutzung der Wirtsgartenbereiche auch deshalb gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßen, weil es aufgrund der örtlichen Verhältnisse zu chaotischen Verkehrsverhältnissen im unmittelbaren Umgriff des Nachbargrundstücks kommt, weil mangels ausreichender Parkmöglichkeiten der durch das Vorhaben bewirkte Park- oder Parksuchverkehr die unmittelbaren Nachbarn unzumutbar beeinträchtigt oder weil die bestimmungsgemäße Nutzung des Nachbargrundstücks unzumutbar eingeschränkt wird (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.1992 - 1 B 22.92 - NVwZ-RR 1993, 18 = juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 25.08.2009 - 1 CS 09.287 - juris Rn. 39; B.v. 9.5.2016 - 2 AS 16.420 - juris Rn. 7; B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 32 ff.; B.v. 8.1.2019 - 9 CS 17.2482 - juris Rn. 20 f.; B.v. 10.10.2019 - 9 CS 19.1468 - juris Rn. 28; VGH BW, B.v. 10.1.2008 - 3 S 2773/07 - NVwZ-RR 2008, 600 = juris Rn. 13; B.v. 2.10.2019 - 3 S 1470/19 - juris Rn. 104, 114 f.; NdsOVG, B.v. 20.12.2013 - 1 ME 214/13 - NVwZ-RR 2014, 296 = juris Rn. 13; OVG NRW, B.v. 15.11.2005 - 7 B 1823/05 - NVwZ-RR 2006, 306 = juris Rn. 21 ff.; VG München, U.v. 1.12.2015 - M 1 K 15.4038 - juris Rn. 26; U.v. 25.7.2017 - M 1 K 16.5925 - juris Rn. 42; U.v. 26.2.2018 - M 8 K 16.1293 - juris Rn. 75), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • VG München, 06.12.2021 - M 8 K 20.1250

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für den Neubau eines Hellip-Schauraums und

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2021 - 3 S 4218/20

    Zu der bauordnungsrechtlichen Frage, wann "ein Vorhaben der Gemeinde selbst"

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 3 S 2948/19

    SC-Stadion Freiburg: Verwaltungsgerichtshof wird neu über Abendspiele und Spiele

  • VG Sigmaringen, 08.07.2020 - 5 K 5072/19
  • VG Freiburg, 11.12.2019 - 4 K 1618/19

    Transportbetonwerk als erheblich belästigender Gewerbebetrieb

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2023 - 3 S 1793/21

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Transportbetonwerks in Gewerbe- und

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2022 - 14 S 3815/20

    Rechtsschutz gegen die Baugenhemigung zur Errichtung einer Windkraftenergieanlage

  • VG Hannover, 21.02.2020 - 4 B 5673/19

    Einstweiliger Rechtsschutz; Erschließung; gebietsübergreifender Nachbarschutz;

  • VG Hannover, 06.09.2021 - 12 A 3498/19

    Bauvorbescheid; Bestimmtheit; Bindungswirkung; Gutachten; Handhubwagen;

  • VG Berlin, 17.09.2020 - 13 L 78.18

    Nachbarstreit um Umnutzung einer Lungenklinik in eine Gemeinschaftsunterkunft für

  • OVG Hamburg, 07.06.2021 - 2 Bs 84/21

    Anforderungen an die Darlegung eines erstinstanzlichen Verfahrensmangels;

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2020 - 1 ME 103/19

    Abwehrrecht, nachbarliches; Bankfiliale; Baugenehmigung; Beurteilungspegel;

  • VG Augsburg, 30.07.2020 - Au 5 K 20.165

    Erfolglose Nachbarklage gegen den "Neubau eines Hybridrasenspielfeldes" -

  • VG Koblenz, 16.05.2022 - 4 L 281/22

    Baugenehmigung für Kleinspielfeld mit Überdachung in Kastellaun rechtswidrig

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