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   BGH, 11.04.2007 - 3 StR 115/07   

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https://dejure.org/2007,5394
BGH, 11.04.2007 - 3 StR 115/07 (https://dejure.org/2007,5394)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2007 - 3 StR 115/07 (https://dejure.org/2007,5394)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2007 - 3 StR 115/07 (https://dejure.org/2007,5394)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Strafausspruchs wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 Menschenrechtskonvention (MRK)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2; MRK Art. 6 Abs. 1
    Verfahrensverzögerung in der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 479
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.08.2000 - 3 StR 502/99

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot; Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 11.04.2007 - 3 StR 115/07
    Dies hat der Senat von Amts wegen zu berücksichtigen (BGH NStZ 2001, 52).
  • BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99

    Verschlechterungsverbot; Beschleunigungsgebot

    Auszug aus BGH, 11.04.2007 - 3 StR 115/07
    Da die aufgehobenen Strafen außerordentlich milde sind, besteht Anlass zu dem Hinweis auf die Senatsentscheidung BGHSt 45, 308.
  • BGH, 20.06.2007 - 1 StR 167/07

    Besorgnis der Befangenheit (Anforderungen an die Verfahrensrüge; Vorbefassung);

    a) Das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO hindert den neuen Tatrichter nicht, bei der synoptischen Gegenüberstellung der (fiktiv) ohne und (im Ergebnis) mit der Verfahrensverzögerung festgesetzten Strafen höhere fiktive Strafen zu bestimmen als der frühere Tatrichter, wenn die letztlich verhängte Strafe nicht höher ist als die frühere Strafe (BGHSt 45, 308; BGH, Urt. vom 11. September 2003 - 3 StR 316/02; Beschl. vom 11. April 2007 - 3 StR 115/07).
  • BGH, 21.02.2008 - 3 StR 505/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; Vollstreckungslösung;

    Auf die Revision des Angeklagten hatte der Senat durch Beschluss vom 11. April 2007 - 3 StR 115/07 - (NStZ 2007, 479) den Schuldspruch bestätigt, den Strafausspruch jedoch mit den Feststellungen aufgehoben, da das Verfahren nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist bis zum Eingang der Akten beim Generalbundesanwalt um sieben Monate in rechtsstaatswidriger Weise verzögert worden war.

    Zwar sind die festgesetzten Einzelstrafen - wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 11. April 2007 (NStZ 2007, 479) dargelegt hat - außergewöhnlich milde.

  • BGH, 20.06.2007 - 2 StR 493/06

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

    Allerdings kann für Verzögerungen nach Urteilserlass ein Eingreifen des Revisionsgerichtes von Amts wegen geboten sein, wenn der Angeklagte diese Gesetzesverletzung nicht form- und fristgerecht rügen konnte (st. Rspr., vgl. u. a. Senatsbeschluss vom 16. Mai 2007 - 2 StR 78/07 m.w.N.; BGH, Beschl. vom 11. April 2007 - 3 StR 115/07 und vom 21. November 2006 - 3 StR 329/06), weil die Verzögerung erst nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist eingetreten ist (vgl. BGH NStZ 2001, 52).
  • BGH, 04.12.2007 - 3 StR 402/07

    Hehlerei (bloße Vermittlung zwischen Veräußerer und Abnehmer; Zwischenhehlerei;

    Auch die weiteren Einzelstrafen gegen den Angeklagten T. sowie die gegen den Angeklagten To. verhängte Freiheitsstrafe haben keinen Bestand, weil es nach Eingang der Revisionsbegründungen zu einer vom Revisionsgericht von Amts wegen zu berücksichtigenden erheblichen Verzögerung des Verfahrens unter Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot gekommen ist (vgl. BGH NStZ 2007, 479; 2001, 52).
  • BGH, 04.12.2007 - 3 StR 403/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

    Das Urteil war im Ausspruch über die Einzelstrafen und die Gesamtstrafe aufzuheben, weil es nach Eingang der Revisionsbegründung zu einer vom Revisionsgericht von Amts wegen zu berücksichtigenden erheblichen Verzögerung des Verfahrens gekommen ist (vgl. BGH NStZ 2007, 479; 2001, 52).
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